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Uurp« msn ednan. igc «Sch rapb deule l lrtztnr» beschrLvku n auf d« voll don Hern vor- >, mvLleo Hg, rrre, ellnro ch, leiden der !» biesize, ickett, dH sem leider > abgehvl- auszeg«»«. Uhr, p nicht ei». cht. rs6. L ISL»/.. HZ'/,, tüZ. t» «i'/, -S2'/.. ürio'/.. >g I7U. ld8 »Llll —. 8 !8. ltL. 5. k M edir Ulk tüö'/^ nk Ivl'/.. SadrL.». sch. tZ7. Ä Z18tt. ^8. «q» l»e» l 7« «., N. °d'/. ag- bL'/.. hö;n. - — Ml. pr. Jvoi- - >e»gr.. siroLvtt WSl I»a «gr.pr. — Ml. Pl.herd» ». mrUN. 47'/. lgien ei» un Laufe längeren dgeschak. Lflle,, St. Md !lelljch,st1> ttülllvklß. Schwei». ind - Laviere, t. 8ra»ks. >u, gold- na, md ep-u». Lebe'» H. de Prvffe. Loi-aa. -ürmger aplmanll l- M-gde« l Rom. dam» Lede « H. > Lrri», Hottl Hausse. d a. Wiel- ^»lldoll. Hhaafsc. mhoro. -Pot^-e. Grscheftü ISgltch früh 6>,, Uhr. -ä«n«> «a «me>W» Jchamiisgassr 3». Damno Redatteur Fr -iUeer. evrechstund« d. Redactwn rr, n—ir Udr »o» 4—L Udr. tiWgkr 1»»dmr der für dir nächst- Hlgnede Nummer beftimmtm KNmue in den Wochentage« Pt 8 llhr Nachmittag«. Anzeiger. LmlMatt des Kvchl. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. Anslage Zrdo,»e»k,i»»rei» vierteljäbelich l Thlr ?>/, Rar., incl vriogerlohu l Thlr io Rgr. -«d« einzelne Rümmer r>/, Rg» Tebübre» iür ExnadeilaH«, ohne Postbefvrderuog i« Thlr. mit Postbeförderung 12 Thlr. Inserat« «gespaltene vouraoiSzeilei '/,Rgr. Grkßere Sckrrfieo laut unserem Preisverzeichnis »rttawr, «rter d. «Utarllanaßr^ dt« Spalt, rü« r Rgr Fiiiatr vtt« Klemm. UllivrrsltLtSstr. 2r. Local-GovlHtotr Haiostraß, M 13«. Donnerstag den 9. Mai. 187L. Oeffentliche Sitzung der Handelskammer Areitaß, de« LV. Mat d. I., Abend» 7 Uhr t« ihre« Gttz«»g-loe»le 4Eru«arkt IS, I. Tagesordnung: 1) Rrgistraode. 2) Bericht über die Vorlage drS Kaiserlichen Generalpostamt-, Vorlegung der Hoch»e»«d«rte mir Wechseln au Sonn- und Feiertagen brlr 3) Lu-Ichußberickt über Nevtfio» der Wechselordnung (HaudelS'.agS Vorlage^ 4) Ausschußbericht über Umlegung der Telegrafenleitung für di« Börse. Bekanntmachung. Da wahrzunehmen gewesen ist. daß die über I) die Ln» «nd Ab»eld»«g der hiesige« Einwohner hei eintretende« Wohnnngsverchndernnge«, ferner der GewerbSgehülfe«, Lehrlinge und Dtensthote» hei deren Annahnre »nd Entlassung, endlich der Freunden bei der Anknast, den» Umzüge «nd der Abreise derselbe«, L) die Einreichung der Legitimationen, S) die Erholnng der Anmeldescheine bin bestehenden Anordnungen nickt allevtbalben mit der durch die Sache gebotenen Genauigkeit be folgt werden, fo steht daS Unterzeichnete Polizeiamt — geleitet von dem Wunsche, mit OrdnungS- stra'eu so wenig als möglich verfahren zu wüsten, — sich veranlaßt, jene Anordnungen in Folgen dem zusammen zu stellen und sie hiermit zur Nachachtung einzuschärfen. 8 1. ko oft eine hier »ohnhnste Familie oder einzelne Person ihre Wohnung verändert, ist Met sowohl von Demjenigen, zu welchem sie einziehr, als von Dem, von welchem sie weg zieht, binnen vierunvzwanzig Stunden im Ginwohner-Burea« d»S Polizei-AmteS christlich arzuzeigen. 8 2. TieS gilt auch rückstchtlich solcher Personen, welche eine Wohnung mit einem Andern gemein schaftlich oder bloS eine Schlafstelle inne haben. 8- 3- Lbrnso sind verheirathere und beurlaubte Militair-Pnsonen (ungeachtet Letztere sich selbst an- urd abmrlden müssen), mglrtchen alle Diejenigen, welch» entweder um als bleibende Einwohner fit hier nievnzulassen, oder, um eine Zeit lang allhier zu verweilen, Herkommen und in der letzten Begehung unter andern Zieh« und Pflegekinder, PevsiinairS. Lehrlinge, GewerbSgehülfev, Schüler gleichviel ob fie eine hoh« od»r Elementarschule besuchen), Schülerinnen, Haushälterinnen, Gouver- »anten, HandlungScommiS, Buchhalter, Studenten, Künstler und Hauslehrer, bei ihrer Ankunft und ihrem Anzüge allhier, sowie bei ihrem Weggange von hier, binnen gleicher Frist, von den Wirthen, Lrhrhrrreu, Meistern und Pnncipalrn, von den drei Letzteren auch dann, wenn sie die Lehrling» oder GeschäftSgehülfen nicht in Wohnung haben, bei dem Etnwohner-Bnrra« schriftlich an- arch abjumelden. 8 4- Kinder und andere Familienglieder hiesiger Einwohner, wenn sie ron hier wegziehen, um auSwärtS in ein bleibendes oder zeitweiliges Brrhältniß zu treten, z. B. wenn sie sich verheiralhen, auf auswärtige Universitäten, Schule», in die Lehre, aus die Wanderschaft, in Condition, ür Dienst, unter daS Müitair u s. w sich begeben, wüsten von dem Familienhaupte bei ihrem Weggänge ab« und, wenn fie hierher zurückkehren, augemeldet »erden. 8 5. Tinwandernde GrwerbSgehnlse« haben den Wirthen, bei denen fie eivkehre», ihre Wander- Legitimation zu behändigen und dürfen ohne Anmeldeschein nicht über 2 t Stunde» hier verweilen; treten sie hier aber in Arbeit, so haben sie sich, unbeschadet der Z 3 enthalten«» Vestftmvung, binnen gleicher Frist zur Erlangung einer Arbeitskarte an daS Einwohner»D«rr«N zu wenden, ebendaselbst auch, so oft sie btrr ihre Condition wechseln, die erhallen« Arbeitskarte z» produciren, wenn sie aber ganz arbrttSlo- geworden sind, sich zur Empfangnahme ihrer Reise-Legitimation ein- jickndin Jeder Herr oder Meister, bei dem ein GewerbSgrhülfe au» der Condition tritt, eS mag derselbe weiter reisen oder hier anderwärts in Arbeit treten, ist verpflichtet, dafür zu sorgen, daß solteS binnen 24 Stunden zur Keuntniß de- Eiawohner-Bnren« gelange, und bleibt im U'-ierlaffungSfalle dafür verantwortlich. Die Wtrth», bei denen einwanderadr GewerbSzehülfen einkehren, sind verbunden, denselben sogleich nach deren Ankunft ihre Wander-Legitimationea abzufordern und solche an daS Fremden« Bureau abzugeten, diejenigen GewerbSgehülfen ater, welche eine Wander-Lrgitimation vorzuzeigen nicht vermögen, ohne Verzug ebendaselbst anzmnelden. UcberdieS haben sie darauf zu sehen, daß Der Dichter hat diesen Stoff nun zum Träger einer sittlichen Grundgedankens zu machen gesucht: „ES bedarf", sagt er in zenem Nachwort, „wohl nicht der besonder«» Erwähnung, daß der aufs Roß gabundeuru Mazappa »tcht bla« die that« sächliche Vignette, sonder» da» ethisch« Symbol der Dichtung ist, da- vtzmbol der wilden und blinden Leidenschaft, die in» verderbe» stürzt ... Dem Urtbetl« der Kritik stzlle ich die Entscheidung anheim, »wieweit meine gestaltend« Kraft auS- reichte, einen sittlichen Grundgedanken in leben« diaer Handlung auszuprägeu und ohne der histo rischen Grundlage, oh« dem volkSthümlich« slavischrn Colortr untreu zu werde«, doch die alle Zetten durchwaltmve Rraeß» z» schMder», »elche der Ueberhrbung de» Mensche» aus dem Fuße Nudols Gollschalt's „Mazepp«". Am nächsten Freitag sehen »ir einer >uf» siihrullg entgegen, welche, obschon die eiaeutliche Saison für Novitäten bereit- vorüber ist, doch nicht verfehlen wird, da- allgemein« Interesse in Anspruch zu nehme». Gottschall'« „Mazeppa", ein Trauerspiel, welche- früher bereit- am Dre-dner Hoftheater, rn vre-lau, Bremen und au mehreren andere» Bühne« mit Erfolg zur Aufführung ge« komme» ist, wird an unserem Gtadttheater in Scene gch« ruck zwar zum erste» Mal« m jener veränderten Gestalt, in welcher e- tu dem »weite» värdcheu dee bei F. A. Brockhau- erschienenen dramatische» Wnk« de- Dichter- rorliegt. Ja Dresden spielte Bog « milDawifo «, der geniale, lüngst verstorbene Darsteller, mit dem ganzen Aufgebot seine- Geniu- dt» Titelrolle, während Freu Bayer-Vürck al- Matrena «in« unver« glntlich schöne, charaktervolle Leistung bot. Die frische Einrichtung de- Stücke- »rwie- sich für tie letzte» Aete damals tndeß al- keine glückliche, »e der Dichter in dem Nachwort zu dem ge druckten Traunspiel ausführlicher motivirl. Der Held de- Stücke- ist nicht jener junge Mazeppa, der »egen eine- Liebe-abenteuer- aus! Rcß gebundeu wird, obgleich der Dichter auch dt« stolgen lener Begebnisse mit tu die Handlung verwebt hat und in rinn Erzählung von poetischem kld-ung fie in die Erinnerung »»rückruft; da- k uck spielt tu einer später» Leden-pniode de- Hel ven und behandelt sein Streben nach dn Krone, seiren Abfall von Peter dem Große», feinen vebcrgaug zu den Schwedt» — vor alle« aber den tragischen Eonflict, dn in dn nothgedrungrueu Hinrichtung de- Vater- seiner Geliebten liegt — un? den auch der russische Dichter Alexander Pu'ckkm in rinn poet,scheu Erzählung brhan« bell hat. a die- Drama in di« „dramatischen Werke" de- Dichter- ausgenommen ist, so hat nicht blo- di« journalistische Kritik bereit- vielfach über das selbe ihr Unheil abgegeben, sondern auch die neuesten literarhistorischen Werke beschäftigen sich mit demselben. Heinrich Kurz in dem vierten vande „seiner ai- unübertrefflich anerkannten" Geschichte der deutschen Literatur (Leipzig, Teubner) sagt über da- Stück: „Mazeppa" wird von einigen Kritikern für Gottschall'S vollrudetste- Werk ge halten , und allerdings hat er ihm vielleicht di« größte Aufmerksamkeit geschenkt, iwchhm die größte Kunst entwickelt. Gottschall hat tu seinem „Mazeppa" glücklich mit Lord Byron und mit den zwei großartigen Gemälden de- Meister- Horace Lernet gerungen, dene» er sich eben bürtig erwiesen. Die Hanblarg ist außerordeut- lich reich, aber die zahlreichen Fäden, au denen sich da- Gewebe entwickelt. sind mit solcher Knust angelegt, daß sich da- Drama in der größten Klarheit abspinut. .. Wie der Dichter im „Mazeppa", um un- seiner eigenen Worte zu bedienen, di« Ueberflürzung rastloser Leidenschaft zugewanderte oder arbeit-lo- gewordene GrwnbSgehülfen ohne Anmeldeschein nicht über 24 Stunde» hier verweilen. 8- 6. DtenEbote« aller Art müffen sich beim Antritte de- Dienste-, so wie unmittelbar nach Be endigung desselben unter Vorzeigung ihrer HetmathSschein«, Attestate, Dtenstzeugnißbücher rc. bet der Gesinde-Expedition mrlvrn, und eine gleiche Verbindlichkeit zur An- und Abmeldung de- Ge stades liegt auch de» Herrschaften ob, welche überdies anzuzeigrn habt», wenn der Dienstbot, vor Ende der Dienstzeit entlasten wird, warum solchc- geschehe. Nicht gehörig legtiimtrten Dienstboten kann der Dienstantritt nicht gestattet werden, und e- ist als eine vollständige Legitimation keineswegs anzusehrn, weu» der Dienstbote nur das letzte Dienstattest betzubnngen vermag. Dtensilofes, mit einem Anmrldeschiin nicht versrhenr- Gesinde aufzunehmen, bleibt schlechterdings untersagt. Dienstherrschaften, welche eirun Dienstboten auf Hrobe annebmen oder einen solchen außcrhalb ihrer Wohnung in Scklrfstelle bringen «ollen, haben davon gleichfalls bei der Gesinde- Expedition binnen der im Allgemeinen bestimmten 24stünvigen Frist Anzeige zu machen. 8 ?. Jeder hier übernachtende Frenede ist, falls er vor 6 Uhr d«S Nachmittags ankonmt, »och am Tage der Ankunft, trifft er aber erst nach 6 Uhr ein, am folgenden Morgen um 9 Uhr von seinem Wirthe, gleichviel ob Letzterer ein Gastwtrth oder eine Privatperson i^, im Fremde»-Bureau de- Polizei-Amte- schriftlich anzumelden. Als Fremder wiro Jeder angesehen, welcher sich nicht wesentlich hier aushäft, und eS kar» demnach hierbei keinen Unterschied begründen, ob derselbe ein Bekannter oder Verwandler dtS Wirihrs ist und ob er einem nah oder fern gele-enen One drS Inlandes oder Auslandes an^ gehört. 8- 8. Zur Anmeldung kann man sich der hierzu bestimmten Formulare bedienen, welch- rm Ein wohner- und Fremden-Burrau unentgeltlich verabreicht werden. Die auf diesen Formularen befindlichen Spalien sind gehörig au-zufüllen, und eS ist dabei stelS zu bemerken, ob v-.r Fremde eine Legitimation besitze oder nicht- Man hat auch ersteren Falls und wenn der Fremde länger al- 3 Lage hier sich anfzuhalteu gedenkt, dessen Legitimation zugleich mit dem Meldezettel einznretche». DaS Verschweigen oder Zurück behalten solcher L gnima- tiouen wird, je nach der Verschuldung, an dem Wirthe oder dem Fremden, mit der weiter m ren zu erwähnenden Ordnungsstrafe geahndet werden. 8 9. Beabsichtigt ein Fremder länger al- drei Tage hier zu verweilen, so bedarf er dazu eine-, für die Zeit beS Aufenthaltes vorz dem Fremden-Bureau ausgestellten Anmeldeschein-, auch wenn sich der Fremde bei Bekannten oder Verwandten aufhält. Ohne einen solchen Schein darf ihm von seinem Wirthe der fernere Aufenthalt eSen so wenig, al- nach Ablauf der Zeit, auf welche der Schein ertheilt worden war, gestattet werken. CS liegt dem Wirthe ob, sich davon zu überzeugen, ob der Fremde einen Anmeldeschein besitze oder nicht und, ersteren Falls, ob er n<ch gültig sei. Nach Ablauf de- Anmeldeschein- hak der Fremde um Prolongation nachzufuchrn. 8- iv. Bei dem Abgänge eine- Fremden, gleichviel ob er von hier wegreiset oder ob er ein andere- Quartier in hiesiger Stadt bezieht, ist er von seinem zritherigen Wirthe längstens binnen 24 Stunden bei dem Fremden-Bnreau ahzuneelde«. Hierzu sind ebenfalls gedruckte Formular» im Fremde» - Bureau unentgeltlich zu erhalten. Gasiwtrthe haben an jedem Vormittage um 9 Uhr di« Abmeldung der bis dahm bei ihnen abgegangenen Fremden zu bewirken. Be,ändert »in Fremder hier sein Quartier, so ist er, unter Angabe seiner vorigen Wohnung, von dem neuen Wirthe in der tz. 7 vorgeschriebenen Weift anzumelden. , 8 N- Di« Aufzeichnung der eivgezogenrn Personen in den Personalsteuer-Listen befreit nicht von der Verbindlichkeit ihrer Abmeldung bei dem Polizei-Amte. Wer über die gehörig erfolgte Meldung eine Bescheinigung zu erlangen wünscht, hat dir, Meldezettel doppelt rinznreichen und erhält dann ein mit dem Stempel v,S Polizei-AmteS vrrftheru- Exemplar zurück. Derselbe darf jedoch nicht dem Fremden auSgranlwonet werden. 8 12. Das Polizei-Amt ist eS dem allgemeinen Besten schuldig, auf die Befolgung vorstehender Vor schriften streng zu halten, und eS wird demnach jede Vernachlässigung derselben mit einer Geldbuße biS zu 5 Thalrr oder verhälmißmäßiger Haflstrafe geahndet werden. Leipzig, den 7. Mai 1872. DaS P»ltzet-Amt der Stadt Leipzig. vr. Rüder. darstellt, so schildert er im „Nabob" den Fluch de- Golde-, der selbst di« Schwingen einer großen Seele lähmt. Ohne in rhetorische Breit« zu ver falle», bieten beide Dramen einen Reichthum an schöne» und tiefen Gedanken, von denen rtele al- ewig geltend« Sentenzen aufbewahrt zu werden verdienten." Ein anderer Literarhistoriker, Adolf Stern, sagt i» seinem Werke „Fünfzig Jahre deutscher Dichtung" (Leipzig, Wartzg), vri der Charakteristik Gottschall-: „Ll- diejenigen Werke, deren Stoff dem Dichter di« Emfaltung seiner etgrnlhümltchen Begabung, seine- schwunghaften Pathos, seiner Leidenschaftlichkeit, seiner prunkvollen, bilderreichen, tönende» Dictiou am besten gestattete, find wohl „Carlo Zeuo" und die Tragödie „Mazeppa" anzufthen." Beide Literarhistoriker haben die Proben, mit de»«» fie die Bedeutung der Dichter illustrireu, au- dem „Mazeppa" entnommen, und zwar theilt Heinrich Kurz vt« Scenen de- zweiten Acte- mit, in denen die größer« Erzählung ent halten ist, während Adolf Stern die zweite Hälfte de- dritten Acte- aufnimmt, in welcher der tra gische Conflirt seinen Höhepuncl erreicht hat. Die Inscenirung de- Trauerspiel-, daü auch in dieser Hinficht und nicht blo- an die darstellende Kunst große Ansprüche stellt, wird, wie man ver nimmt, eine durchaus würdige sein — und so ist wohl für die- Stück hier ein Erfolg zu hoffen, wie ihn Gottschall'S „Catharina Howard" jüngst am Berliner Hoftheater errungen hat. Leipziger Lunftverrin. Leipzig, 9. Mai Heute werden im Kunftver- rin-lokale für einige Tage Photographien nach Ludwig Pas sin!'s humoristischen Charakter bildern auS dem modernen Italien ausgestellt sein. )l 1. Sie Wohnungsnot!), ein- von den. schlimmsten socialen Nebel« der Gegenwart, sucht Leipzig gerade so hei« al- die meisten anderen dichtbevölkerten, in raschem Auf schwung begriffenen Städte. Unsere Beamten empfinden eS, wenn ihre GehaltSausbefferung al- - bald in die Hände der Hau-brsitzer übergeht, die jungen Paare, in deren Budget der Posten von 4V0 Thlr. für Miethe schlecht sich etnpaffen läßt, viele Andere empfinden eS. Aber am schlimmsten lastet diese Noth auf kleinen Gewerbtreibende«, Handwerksgesellen, Fabrikarbeitern, Tagelöhnern, endlich aus den Armen. Und während Leipzig weit vorgeschritten ist in der Fürsorge für seine Einwohnerschaft, wie mäuniglich au- der Wasser versorgung, Beleuchtung, den Anlagen, Schulen, au- de» 167 wiffenschaftltchen, wildthätigeu .u. s. w. Vereine» erkennen mag — in der Veschassuug von gesunden, zweckmäßigen, billigen Wohnungen ist bisher Nicht- geschehen außer dem loben-werthen vereinzelten Vorgehen einiger wohlthätiger Männer. Da ist noch ein große- Arbett-feld für den Ge- meinflnn, da gilt r-, Tausend« vor dem Siech thum de- Leibe- und der Seel« zu bewahren, fie zur Häuslichkeit, Ordnung und einem geregelten Leben zurvckzusühren, der Sterblichkeit unter den Kindern oder bet ansteckende« Krankheiten Einhalt zu thun, socialen Berlockuuaen den Damm dr- F^milieuleben- entgegen zu setzen. Anerkennenswerth ist daher da- Unternehmen einiger unserer Mitbürger, «elche einen gemein nützigen Bauvereln, Actiengesellschast mit einem nach und nach z» begebenden Capital von 500,600 Thlx, am 10. d. M. hier constituiren wollen. Au- der un- vorliegenden Einladung und den beiaeg,denen kurzgefaßten Statuten ersehen wir, day man gut eingerichtete Wohnungen, im jähr lichen Miethprri- von 30 — 150 Thlr. herzu-