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nden. anzu- SechsunddreWgster Jahrgang 3. December 1884 Mittwoch D i p l o m i r t. P r ä m i i r t. s uuesi 7 Landständische Prüfungscommission, 30. Oct. 1866. 75^l letsch Landständische Commission. 30 30. Octbr. 1883. Kamenz, den 27. November. 1884. e 5> 'M Declarationsformulare auf Verlangen unentgeldlich verabfolgt werden. werden kann. Fleischabfälle aller Art, roh und gekocht, lür Amseln und Meisen, Sämereien, Brod- und Semmel- att". ävr ein- ckou ^.US" orbittsv lern, »vtvr, Luk s Luell- S chrck Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. nde, rmen iben. r >Pfg- tr Zu- s er- , be enden ! klei- und" e fin- eweise ldung iidens selben !kran- chtcrs Buchdruckerei von Ernst Ludwig Förster in Pulsnitz. Verantwort!. Redacteur Alwin Endler in Pulsnitz. Druck und Verlag von Paul Weber s Erben in Pulsnitz. Aufgabepostanstalt abzulaffen und in dieser Rückmeldung der Absender des Poststücks so genau als möglich zu bezeichnen. Der Ausgabepostanstalt liegt demnächst die Verpflichtung ob, in jedem einzelnen Falle den Absender von der in Folge ungenügender Verpackung entstandenen Beschädigung auf Grund der Angaben in der Rück meldung in Kenntnitz zu setzen. Bautzen, 27. Novbr. (Berufungs-Sitzung der Strafk. des Königl. Landgerichts.) Am 13. April o. lärmten mehrere Jungen in und vor dem Hause des Korbmachers Richter in Pulsnitz. Die Ehefrau des letzteren gerieth darüber in Wuth, lief hinaus, erwischte den fünfjähr igen Fritz Köhler und versetzte demselben einen Backen- Anher erstatteter Anzeige zufolge ist am 26. November d. I. Abends aus ei Tücher und zwar 13 Herrentücher und 7 buntfarbige Damentücher enthaltend, spur Pulsnitz, am 29. November 1884. reste für die Körnersresser finden sich in jeder Familie, und wo Kinder sind, wird es diesen großes Vergnügen gewähren, den geflügelten Gästen mitleidige Wirthe sein zu können. Wenn wir uns im Frühling und Sommer an ihren Liedern erfreuen, können wir ihnen in den Zeiten der Noth auch unseren Dank abstatten. — (Post.) Zur bevorstehenden Weihnachtszeit bringt die Reichspostbehörde in Erinnerung, daß die Postan stalten mit größter Gewisienhaftigkeit auf die richtige, vorschriftsmäßige Verpackung der Postpakete zu achten haben. Beim Eingang beschädigter Postpäckereien, deren Beschädigung ersichtlich durch einen Mangel in der Ver packung entstanden, ist sofort eine Rückmeldung an die bei dem unterzeichneten Stadtrath zu geschehen, zu Gleichzeitig werden alle Vormünder, ingleichen alle Geschäftsstellen für Königsbrück: bei Frau verw. Tschersich. D resd en: Annoncen-Bureaus Haasen st ein L Vogler u. Jnvalidendank. Leivz ig: Rudolph Mosse. Amtsblatt des Königlichen Amtsgerichts, sowie des Stadtrathes zu Dulsniß. Erscheint: Mittwochs und Sonnabends. Abonnementspreis: einschließlich des jeder Sonnabend-Nummer beiliegenden Sonntagsblattes) Vierteljährlich 1 Mark 25 Pfg. Inserate werden mit 10 Pfennigen für den Raum einer gespaltenen Corpus- zeile berechnet u. sind bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags S Uhr hier aufzugeben. Zeitereignisse. Pulsnitz. Am Montag Nachmittag in der 3. Stunde entleibte sich in Großröhrsdorf die im 75. Lebensjahre stehende Johanne Christiane Schreier. Eine langaudau- rrnde Krankheit mag die Unglückliche zu diesem Entschlusse getrieben haben. — Bei dem so unerwartet streng austretenden Winter möchten wir ein gutes Wort für die hungernde und darbende Vogelwelt einlegen. In vielen Gärten finden sich gewiß schneesreie Plätzchen genug, auf denen den gefiederten Sängern ein bescheidener Tisch gedeckt Amtshauptmannschaft, von Zezschwitz. von der Königl. Commission für das Veterinärwesen, 3. December 1877. desgl. 29. April 1876. desgl. 13. November 1883. desgl. 26. November 1861. Landstündische Commission, 2. April 1865. K. Commission für das Veterinärwesen, 30. Octbr. 1868. desgl. 19. Juni 1860. desgl. 13. November 1883. desgl. 11. December 1866. Landstündische Prüfungs-Commission, 2. Juli 1864. Veterinärcommission, 5. Februar 1879. Landständische Commission, 20. März 1866. Veterinärcommission, 8. Februar 1883. Königlich Bekanntmachung. Infolge des eingetretenen Schneefalles werden die Wegebaupflichtigen des hiesigen amtshauptmannschaftlichen Bezirks andurch angewiesen, bei Vermeidung einer Ordnungs strafe bis zu 50 Mark, alle Kommunikationswege, welche mit Bäumen nicht bepflanzt sind, ebenso wie die anzulegenden Winterbahnen, sofort mit mindestens 2 Meter hohen, an dem oberen Ende mit Reisigbüscheln oder Strohwischen versehenen, gehörig zu befestigenden Stangen von entsprechender Stärke, in regelmäßigen Abständen von höchstens 20 Metern auf beiden Seiten abzustecken und die Absteckung so lange Schnee liegt jederzeit in ordentlichem Stande zu erhalten, nicht minder auch den Schnee auf den Kommunikationswegen unverzüglich auszuwerfen, sobald durch solchen der Verkehr auf letzteren gestört wird. Hierbei hat man noch besonders hervorzuheben, daß das Abstecken det Wege mit bloßen Reisern oder Büscheln durchaus unzulässig ist und ebenso bestraft werden wird, als wenn die Absteckung gar nicht erfolgt wäre. Im allgemeinen Vcrkehrsinteresse ist die strengste Befolgung dieser Anordnung zu erwarten und wird aus dieser Rücksicht jede zur Anzeige gelangende Zuwiderhandlung unnachsichtlich mit der angedrohten Strafe belegt werden. Kamenz, am 25. November 1884. Königliche Amts Haupt Mannschaft. von Zezschwitz. n Schlitten vor dem Gasthof zur Stadt Dresden hier eine Pappschachtel, 20 Stück seidne entwendet worden. Sachdienliche Spuren sind anher anzuzeigen. /d t a d t r a t h. B e k a n rr t m a ch u n g. In Gemäßheit der in Nr. 255 der Bautzener Nachrichten vom Donnerstag, den 30. October d. I, veröffentlichten Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern zu Ausführung des Gesetzes vom 16. Juli d. I., die gewerbmäßige Ausübung des Hufbeschlags betr., werden nachstehend die Namen der den Hufbeschlag im Bezirk der Amtshaupt- mannschaft ausübenden Schmiede bekannt gegeben, welche als geprüfte Hufbeschlagmeister diplömirt oder von der landständischen Commission in der Oberlausitz prämiirt worden sind ertreter von Stiftungen, Anstalten, Personenvereinen, liegenden Erbschaften und anderen mit dem Rechte des Ver mögenserwerbs ausgestatteten Vermögensmassc^hiermit aufgeforMt, für die von ihnen bevormundeten Personen beziehendlich für die von ihnen vertretenen Stiftungen, Anstalten rc., soweit dieselben ein steuerpflichtiges EinMimtn haben, Donationen bei dem .unterzeichneten Stadtrath auch dann einzureichen, wenn ihnen deshalb besondere Aufforderung nicht zugehen sollte. / r Pulsnitz, am 1. Decembek^1884 WockeMutt für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgrgrnb uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder ^»il«vticcIk Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. LxpklMiON llk8 ^Mt8blLttk8. Bekanntmachung, Einreichung von Declarationen zur Einkommensteuer-Einschätzung im Jahre 1885 betr. Nach § 33 der Ausführungsverordnung ^nEommensteuergesetz vom 2. Juli 1878 steht auch denjenigen zur Einkommensteuer beitragspflichtigen Personen, denen bei der erfolgten Austragung der Declarationen eine sMe^nicht wehändigt worden ist, frei, eine Declaration über ihr Einkommen einzureichen. Es hat dies bis zum 20. December dfs. Js. beits- em- ckstraße Urko. eier. ' M krampf, nepzcn, Mgen- Sürmer »ämorr- h. Be- offenen itze und Appetit Mmission Pulsnitz, Lfde. Name. Wohnort. 1. Friedrich Gustav Klemm. ! Großgrabe. 2. Ernst Louis Zieschang. 1 Krakau. 3. Friedrich Wilhelm Gretschel jun. Straßgräbchen. 4. Karl Friedrich Hauswald. Friedersdorf. 5. Friedrich Ernst Adolph Berndt. Oberlichtenau. 6. Michael Rachel Schönau. 7. Georg Rachel. Ralbitz. 8. Julius Adolf Kehn. Großröhrsdorf. 9. Gustav Böhme. Großröhrsdorf. 10. Alexander Hugo Hahn. Großröhrsdorf. 11. Ernst Heinrich Mucke. Ohorn. 12. Gustav Emil Röschke. Gersdorf. 13. Carl Ferdinand Mittag- Rauschwitz. 14. Johann Gottfried Sommer. Königsbrück.