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laus. !er junger leite steht, rem säch» end würde LtÜ. G«- «. O ». n Zeitung 774-76) wird ge» clin, alte (577) Familie, -Waaren- Stellung. its Lvitr j796j mnscht in oeiter In- . sud Sureau in 1747-49, Ngr. iin Hausflur, d folgende meublirte elchsstraße ckethcrl? >804-'.! me ung »erzehrung :ent erzielt itzern von ragen und : an Herrn Neumarkt. P, eburg. > 6or Lsiprix. jszsj l.' in Plauen igerichtsac- sermann ceberg mit l Wilhelm ilde Bar- itz Mit Frl r EhenmiS Annaberg ein Sohn. Sohn. — n.— Hrn. r Weißkir- ane Lind- ma Mar- lie Mehl- ru Minna Hr. Kauf- a Johanne in Riesa. l in Bloß- Brockwitz. : in Anger Donnerstag. LktpslH. Di« L«Un„ «r- schnint mit L»«n-Hm« de« s»«ntag« täglich Nachmittag« für den folgenden Tag. Preis für da« Vierteljahr 1*/, Thlr.; jede einzelne Nummer 2 Ngr. — Nr. 64. — DrnHr AllMM Zkitmg. «Wahrhcit und Recht, Freiheit und Ecschl» 18. März 1858. Z» beziehen durch alle Post ämter de« In - und Au«l»nde«, sowie durch die Ervetitlon in Leipzig Muerflrase Nr. «). Znsertionsgcbühr für den Raum einer Zeile 2 Ngr Die Zolleonferenzen in Wien. I« >^*ÄUS Oesterreich, 15. März. Wir glauben in den früher» Arti keln die allgemeinen Vortheile nachgewiescn zu haben, welche aus dem Vor schläge Oesterreichs zur Erleichterung des Durchfuhrzolles hervorgehen. Die selbe praktische Brauchbarkeit und Anwendbarkeit charakteriflrt auch die übri gen österreichischen Vorschläge und bei ihnen wie bei jenem werden wir Gelegenheit haben, darzuthun, daß ähnliche Vorschläge entweder schon von mächtigen Stimmen der Handelswelt im Zollverein befürwortet oder theil- tveise wenigstens vom Zollverein selbst zur Anwendung gebracht wurden. Der zweite Vorschlag, welchen Oesterreich ini Interesse der deutschen HandelSwelt dem Zollverein macht, vervollständigt gewissermaßen die ange strebten Erleichterungen für den Durchfuhrhandel. Es sollen nämlich in den an den Hauptknotenpunkten der Eisenbahnen und Wasserstraßen gele genen Handelsstädten beider Zollgebiete gemeinsame Zollämter errichtet wer den zu dem Zwecke, daselbst für Rechnung des andern Zollgebiets Waaren verzollen und ohne Aufenthalt an Zwischenstationen an den Ort ihrer Bestimmung versenden zu können. AIS solche Handelsplätze werden zunächst Berlin, Leipzig, Magdeburg, Frankfurt, Wien, Prag, Brünn re. genannt. Die Erleichterung für den Handelsstand würde zunächst darin bestehen, daß der Absender die Revision und Verzollung seiner Waaren am Orte der Versendung selbst besorgen, deren Wiederverpackung überwachen und somit die Kosten eine- Spediteurs an der Zwischcngrenze ersparen könnte. Gro ßer Zeitgewinn wie größere Sicherheit in der Verpackung und Versendung der Waaren würde dadurch unzweifelhaft erzielt, und wenn man diese Ein richtung auch auf die verschiedenen Seeplätze und Grenzzollämter der beiden Zollgebiete ausdehnen wollte, dürfte nicht allein der internationale Güter- uiwtausch zwischen Oesterreich und dem Zollverein, sondern auch der Güter verkehr mit dem Auslande dadurch wesentlich gewinnen. Die Ausführung einer solchen Maßregel würde auf keine erheblichen Schwierigkeiten stoßen, da die Vorbereitungen dazu schon vorhanden sind. Schon jetzt besteht nämlich im Zollverein eine gemeinschaftliche Form der Uebergangsscheineontrole für die verschiedenen indirekten Steuern und Ucbcr- gangSabgaben, indem gewisse Steuerstellen zur Ausfertigung und Erledi- digung von Uebergangsscheinen zur Controlirung der bei Versendung steuer pflichtiger Gegenstände aus einem Vereinslande in das andere zur Erhe bung kommenden Ucbcrgangsabgaben ermächtigt sind. Auf der andern Seite kann das bereits zwischen Bremen und dem Zollverein bestehende Verhält- niß als Muster gelten. Die Autonomie- des Zollvereins wie das Finanz interesse an den Zöllen wären also schon im voraus vollständig gewahrt. Das letztere beruht freilich darauf, daß die bestehenden Zollemrichtungen, besonders das Begleitfcheinverfahren und der Waarenverschluß so gesichert sind, daß alle die Grenzen überschreitenden steuerpflichtigen Güter entweder an einer Stelle wirklich den Zoll entrichten oder bis zu erfolgter Verzol lung, beziehungsweise bis zur Wiederausfuhr in einer ihre Identität sichernden Weise unter Controlc gehalten werden. Auch dafür ist bereits jetzt schon gesorgt, indem in den Richtungen, wo die Handelsplätze der beiderseitigen Zollgebiete durch Eisenbahnen verbunden sind, vertragsmäßig Naumvcr- schluß bei Versendungen aus einem in das andere Gebiet gestattet ist. Auch hier gehen also praktischer Vorthcil für den Handelsstand und Siche rung der Interessen des Zollvereins Hand in Hand, ja beide sehen durch bereitwillige Annahme dieser Vorschläge der Verwirklichung längst gehegter Hoffnungen entgegen, indem namentlich Hamburg wol nicht länger zögern würde, dem Beispiel Bremens zu folgen und sich dem Zollverein anzuschlie ßen, da, wie das Bremer Handelsblatt schon früher bemerkte, die Erschlie ßung eines neuen großen Absatzgebiets und der ungehinderte Verkehr mit den Donauländern und den Häfen des Adriatischen Meeres den hanseati schen Seehäfen eine beträchtliche Erweiterung ihrer Handelsbeziehungen er öffnen würde. Der dritte Vorschlag Oesterreichs, den wir schließlich zu betrachte» ha ben, betrifft ausschließlich Erleichterungen des Zwischenvcrkehrs zwischen den beiden großen Zollgebieten und zwar durch Annäherung des Zollvereins- tarifS an das System deS österreichische» Tarifs, thells durch gleiche Be nennung der einzelnen Tarifposten, theils durch genauere Unterscheidung der feinen und feinsten von den gemeinen und »nttclfeinon Waaren bezüg lich der Besteuerung, Die Tarife Oesterreichs und des Zollvereins ,sind in manchen und sehr weseutlichen Punkten voneinander sehr verschieden. Wir wollen die syste matische Gliederung der verschiedenen Zollsätze, welch« man den» österrei chischen Tarife nachrühmt, das Princip der ruhig fortschreitenden Bewe gung, der beständigen Entwickelung, das man an der Spitz« desselben fin det, nicht besonders hervorhaben, chähMd man dem Zollvereinstarif vor wirft, dqß er nur zu oft die allgemeine Wohlfahrt d«r Begünstigung von Sonderintcressen opfert: so viel erscheint doch als erwiesen, daß die Erleich terungen im Zwischenverkchr der beide» Zollgebiete, welche der Zoll- und Handelsvertrag vom 19. Febr. 1853 schon für die nächstfolgenden Jahre in Aussicht stellte und welche von beiden Seiten dringend gewünscht und als sehr leicht ausführbar angesehen werden, sobald guter Wille und rich tige Würdigung der Verhältnisse von beiden Seiten demselben Ziele zu- steuern, nur durch eine größere Annäherung der beiderseitigen Tarife mög lich sind. Scho» vo» mehrere» Seite» ist cs hervorgehoben worden, daß auö der Mangelhaftigkeit deS vereinsländischen Tarifs in Bezug auf die scharfe Bezeichnung der Unterabtheilrmgen, wie die Unterscheidung von ge musterten und nngemusterten Wollwaaren, vo» Seiden- und Halbseiden- waaren, echter und unechter Vergoldung, von wesentlichen und unwesentli chen Bestandthcilen der Waaren >c., zahllose Verwickelungen erwachsen sind, und eö in vielen Fälle» kann» inöglich ist, die richtige tarifmäßige Bezeich nung zu treffen. Wenn aber dieser Mangel schon im Zollverein anerkannt worden ist, so hat Oesterreich wol eine Berechtigung, eine Abänderung in dieser Hinsicht zu beantragen, die eben nur durch eine gleichmäßige Be zeichnung der Tarifpostcn zu erreichen ist. Die Dringlichkeit dieser Abän derung im vereinsländischen Zolltarif stellte sich schon beim Abschluß deS Februarvertrags heraus und hat mit der Zeit dadurch eine immer größere Nothwendigkcit erhalten, als inzwischen Oesterreich durch wesentliche Re formen seines Tarifs seine Bereitwilligkeit dargethan hat, gerechten Wün schen des Zollvereins entgegenznkommen. Auch kann man wol nicht leugnen, daß Oesterreich sich stets einer liberalen Auslegung der Bestim mungen des Februarvertrags befleißigt, was unter anderm bei Beurthei- lung der sogenannten iserlohncr Waaren am deutlichsten ins Licht trat. Diese Waaren, goldähnlich gefirnißte gepreßte Verzierungen, machen der gleichartigen Industrie Oesterreichs große Concurrenz. Ein bedeutender Theil dieser Waaren erscheint aber als unecht vergoldet und wäre daher nach Pos. 18, lutt. 6 der Beilage I. 8. des Februarvertrags'von jeder Begün stigung im Zwischcnvcrkehr ausgeschlossen und als gemeine kurze Waare nach Pos. 75, e des Tarifs vom 5. Dec. 1853 einen Einfuhrzoll von 50 Fl. per Centner unterworfen. Auf Preußens wiederholte Vorstellungen einte man sich dahin, den Ausdruck „unecht vergoloet oder versilbert" (mit Aus nahme des Herren- und Frauenschmucks, der Nippsachen, bei denen er in Anwendung blieb) aus den beiderseitigen Tarifen wegzulassen und die iser- lohner Waaren nur mit 15 Fl. per Zollctr. zu besteuern. Wie bei diesen Waaren wünscht der Zollverein Zollcrmäßigungen für Garne, besonders Baumwoll- und Leinengarne, Webe- und Wirkwaaren, zumal aus Baumwolle und Leinen, endlich für Roheisen, Eisenwaaren »nv Maschinen; aber ehe nicht die beiden Zolltarife durch gleichmäßigere Be zeichnung der einzelnen Tarifposten und systematische Unterscheidung der werthvollern Ganzfabrikate von den minder werthvollcn eine größere Uebcr- einstimmung miteinander erhalten habe», glauben wir nicht, daß Oester reich diese Wünsche erfüllen kann. Daß es eine Erhöhung des Zollschutzes, welchen einzelne Noh- und Hülfsstoffe, Halbfabrikate, gemeine und mittel feine Waaren in den beiderseitigen Tarifen genießen, durchaus nicht wünscht, hat es durch die Herabsetzung der Zölle von Caeao, Kaffee, Zucker, Ge würzen, Wein, Olivenöl, Blei, gefrischtem Eisen, Stahldraht, rohen Eise» gußwaaren und rohen Garnen gezeigt, welche durch das Gesetz vom 20. März 1856 bekannt gemacht wurde. Weitere Zollermäßigungen, beson ders für oben bezeichnete Gegenstände, würden nur dann möglich werden, wenn der Zollverein auch a» Oesterreich namhafte Zugeständnisse macht. Einige Beispiele mögen unsere Ansicht näher erläutern. Der jetzt bestehende begünstigte Zollsatz für Baumwollgarne hat sich für die vereinsländischen Spinnereien schon sehr vortheilhaft erwiesen, denn ihre Einfuhr dieses Artikels nach Oesterreich ist von 6453 Ctr. im Jahre 1854 bis auf 31,303 Zollctr. im Jahre 1856 gestiegen; eine weitere Er mäßigung für rohe Garne will aber Oesterreich nicht eher zugestehen, bis in der Tarifirung des Zollvereins die werthvollen gezwirnten und gefärbten Garne von den rohen Garne» unterschieden werde». Bei ander» Gegen ständen, namentlich Ganzfabrikaten, fürchtet Oesterreich seine Zollermäßigun gen, zu denen es sich gern herbeilaffen würde, mit dem Zollverein auch den» Auslände zu machen, was ganz gegen seine Absicht wäre. So verlangt der Zollverein eine Herabsetzung des-Zwischc»zolls auf Leinengarne von 7*/z Fl. auf 3 Fl.; da aber der allgemeine Zollsatz im Zollverein für diesen Artikel nur 3 Thlr. beträgt, so geht Oesterreichs Bedenken vahin, es könne sich für den vereinsländischen Kaufmann lohnen, Leinengarne auS Belgien oder England zu beziehen, und was er im Zollverein nicht absetzen kann, gegen ddn Zwischenzeit nach Oesterreich zu führe». Aehnlichc Bedenke» herrschen bei den beantragten Zollermäßigungen für Seiden- und Halbseiden-, Baum woll- und Letnenwaare» vor. Durch eine gleichmäßige Tarifirung würden diese bald schwinden und einem geregelten Verkehr zwischen den beiden Zollgebieten freiere Bahn eröffnen.