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EL" Erstes Blatt. Wochenblatt für Ericheint wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag.) . Abonnementspreis vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf. Jnseratenannahme für die König!. Amtshauptmaunschast zu Meißen, das Königl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. Vierzigster Bahrgang. Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. Erscheint wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitag). Abonncmentspreis vierteljährlich I Mark. Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf. Jnseratenannahme Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. - für Wilsdruff, Tharandt, Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden Nr. 78. Freitag, den 24. September 1880. Bekanntmachung, die Volksbibliotheken betreffend. Tie Gemeinden des hiesigen Bezirks werden unter Hinweis auf Seite 18 der ihnen seiner Zeit zugefertigten Druckschrift „über Be deutung und Einrichtung der Volksbibliotheken" darauf aufmerksam gemacht, daß etwaige näher zu begründende Unterstützungsgcsuche für Volksbibliotheken spätestens bis Mitte Oetober dieses Jahres anher einzureich cn sind. Meißen, am 17. September 1880. Königliche Amtshauptmannschaft. von Boffe. Bekanntmachung. Den SO. dieses Monats wird der 3. Dermin Einkommensteuer (50"/« Zuschlag), Ablösung-- und Landes- «ulturrente und de« I. nächsten Monats der S. Dermin Bean-kaffe nach 1 Pf. pro Beitragseinheit, sowie das S Quartal Schul geld fällig. Die Ablösungs- und Landesculturrente ist spätestens bis zum 4. und die Einkommensteuer, Brandkasse und das Schulgeld spätestens bis zum 14. nächsten Monats bei Vermeidung executivischer Beitreibung an die Stadtkämmerei zu entrichten. Mit dem 3. Termine Einkommensteuer gleichzeitig ist lt. Verordnung des Königlichen Kreis-Steuer-Rathes des I. Steuerkreises V0M 7. Juni ds. I. zur Deckung des für das laufende Jahr erwachsenden Aufwandes der Handels- und Gewcrbekammer zu Dresden von den betheiligten Gewerbetreibenden ein Beitrag von Drei Pfennig auf jede Mark desjenigen Einkommensteuersatzes zu erheben, welcher nach der im Einkommensteuergesetze enthaltenen Scala auf das in Spalte ä des Catasters eingestellte Einkommen entfällt. Das hierüber aufgestellte Heberegister kann von den Betheiligten in der Kämmereiexpedition eingesehen werden. Wilsdruff, am 22. September 1880. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. Auf das erbtheilungshalber zu verkaufende Grundstück Folium 31 des Grundbuchs, No. 184» und 184b des Flurbuchs, sowie No. 33 des Brandcat. für Mohorn, bestehend aus Wohnhaus mit Garten, ist ein Gebot von 4800 M. gethan worden. Im Interesse betheiligter unmündiger Erben wird dies mit der Aufforderung bekannt gemacht, Mehrgebote bis zum 5. nächste« Monats anher einzureichen. Tharandt, am 14. September 1880. Königliches Amtsgericht. Richter. Kolz - Muction auf Naundorfer Forstrevier. 2"' OastUoks Naunäork !°iim Mittwoch, den 29. September 1880, von Vormittags S Uhr an, nachstehende ausbereitete Hölzer, als: 60,«« Wellenbundert weicbeS Reisig, 242 Raummeter buchene Aeste, 1330 Raummeter ungeschneideltes weiches Reisig, 100 Langhaufen kiefernes Reisig, in den Abtheilungen: 2, 5, 6, 8, 17, 22, 23, 28, 34—46, 50 und 51, und 600 Raummeter weiche Stöcke in den Abtheilungen: 30 und 37, einzeln und partieenweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen an die Meist bietenden versteigert werden. Die aufgeführten Hölzer können vorher in Augenschein genommen werden und ertheilt die mitunterzeichnete Revierverwaltung auf Verlangen weitere Auskunft. König!. Forstrentamt Tharandt und Königl. Revierverwaltung Naundorf, den 18. September 1880. R. v. Schröter. Ed. Gottschald. LandVirthschaftliche Wmterschule zu Freiberg. Der nächste Unterrichtscursus beginnt Montag, den 25. October d. I. Aufnahme in den unteren Cursus finden junge Landwirthe, welche das Ziel der einfachen Volksschule erreicht, und das 15. Lebens jahr beendet haben. In den oberen Cursus werden diejenigen ausgenommen, welche den unteren mit Erfolg besucht haben, ebenso neuem tretende Schüler, die durch eine Prüfung ihre Befähigung dazu darthun. Das Schulgeld beträgt pr. Cursus 40 Mrk., Neueintretende haben außerdem 10 Mrk. Aufnahmegebühr zu entrichten. Nähere Auskunft ertheilt der Unterzeichnete, bei welchem auch die Anmeldung zur Aufnahme, unter Beibringung des Schulentlassungs- Zeugnisses zu bewirken ist. KreissecrM'r IL (I. v. 11055.) Di-e-to- der Anstalt.