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Hübler. üi. rn Eineu besonders der Plan über eine sowie die damit in Gemeindegesetzgebung Königliche Kreisdirection von Könncritz. Mit Befriedigung darf Ich sagen, daß der geordnete Zustand unserer Finanzen es Meiner Negierung möglich gemacht hat, die gesummte Mobilisirung der Armee in der dafür bestimmten kurzen Zeit ohne Beihilfe deS Reichs mit Vorschüssen aus der sächsischen Staatskasse auszuführen und gleichzeitig die im Gange befindlichen umfänglichen Eisenbahubautcu nicht weiter zu beschränken, als es der durch den Krieg verursachte Arbeitermangel unbedingt nvthwcudig machte. Auch die gewerblichen Verhältnisse des Landes haben sich von den unvermeidlichen Wunden, die der Krieg geschlagen, rasch wieder erholt und stall der befürchteten Stockungen ist in Handel nnd Ge werbe ein gedeihlicher Zustand, ein reges Leben 'bemerkbar. Die am Schlüsse des vorigen Landtags angekündigte evangelische Landessynode Hal nach umsichtiger Berathung ersprießliche Res ul la le geliefert. Was von ihren Beschlüssen der landständischen Zustimmung bedarf, wird Ihnen bei gegenwärtigem Landtage zur Erklärung vor gelegt werden. Die zugesicbcrte Vorlage über die Reform des Volksschulwesens Bekanntmachung, die Jnterimsverwaltnng der Amtshanptmannschaft zu Meißen betr. Nachdem das Königliche Ministerium des Innern beschlossen hat, die Jnterimsverwaltung der Amtshauptmann schaft zu Meißen während der Theilnahme des Herrn Amtshauptmann's von Egidy am gegenwärtigen Landtage dem Herrn Regierungs-Assessor von Harttmann zu übertragen und demgemäß das Nöthige verfügt worden ist, so wird Solches für Alle, welche mit gedachter Amtshaupt mannschaft in geschäftlicher Beziehung stehen, hierdurch bekannt gemacht. Dresden, am 30. November 1871. wird in möglichst kurzer Frist erfolgen. wichtigen Gegenstand Ihrer Verathuugeu wird neue Organisation der Verwaltungsbehörden, engem Zusammenhang stehende Revision der bilden. Bei Bearbeitung dieses Gegenstandes bestrebt gewesen, das Prineip'der Selbstver- patrioüsche Milwirkung der Bevölkerung. Das Sleigen der Preise aller Lebensbedürfnisse hat für eine größere Anzahl der Staatsdiener eine gedrückte Lage herbeigeführt, die für die Dauer nicht ohne Abhilfe bleiben kann. Es gereicht Mir Verfügung an sämmtliche Gememdevorstände des Gerichtsamtsbezirks Wilsdruff — die Einreichung der Einwohner-Verzeichnisse betr. — Mit Bezugnahme auf die Vorschrift in Z 37 der Verordnung vom 23. April 1850 werden die sämmtlichen Ge meindevorstände des hiesigen Gerichtsamtsbezirks mit Anweisung versehen, die von ihnen zu Aufstellung der Gewerbe- und Personalsteuer-Cataster nach Z 31, 32 und 33 der obgedachten Verordnung in ihren Ortschaften aufzunehmenden Einwohner- Verzeichnisse, bei deren Uiis-rtigung den in H 33 (Seite 52 bis 56 des Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1850) enthaltenen Vorschriften über die darin aufzunehmenden speciellen Angaben genau nachzugehen ist, längstens bis K E. zum 9. Januar 1872 bei Vermeidung «der für jeden Persäumnißfall festgesetzten Ordnungsstrafe von —- 20 Ngr. —- beim unterzeichneten Gerichts amte einzureichen und am Schlüsse dieser Verzeichnisse zugleich die von den Gemeinderäthen nach H 38 aus den mit Ge- meindeämtenv-Beauftragten Personen gewählten Ortsdeputirten namhaft zu machen. KMigl. Genchtsamt Wilsdruff, am I. December 1871. Leonhardi. Die Eröffnung des sächsischen Landtages. Nachstehend gehM wir unsern Lesern den Wortlaut der Thron rede, mit welchyhHm Sonnabend Mittag Se. Majestät der König Johann im ParaDsaale des königlichen Schlosses zu Dresden in Anwesenheit der königlichen Prinzen, des diplomatischen Corps und der höchsten Würdenträger der Landtag eröffnet worden ist: „Meine Herren Stände! Seit Ich Sie das letzte Mal um Mich versammelt sah, hat sich die Weltlage wunderbar verändert! Der/fy unerwartet eingetretene und so siegreich geführte Kampf, den Deutschland zu bestehen hatte, ist nicht nur durch einen vortheil- hästen und ruhmvollen Frieden beendigt worden, sondern hat auch durch Has brüderliche Zusammenwirken der verschiedenen deutschen Stämlüc das Gefühl der Zusammengehörigkeit erhöht, den Zutritt Südd'eutschlands zu dem Reiche herbeigesnhrt und durch Wieder herstellung der dem deutschen Volke stets lieb und Werth gebliebenen deutschen Kaiserwürde unserer Verbindung eine neue Weihe gegeben. Der ruhmvolle Antheil, den die sächsischen Truppen, wenn auch Mit schweren Verlusten, unter umsichtiger Leitung an diesem großen Kampfe genommen, ist von allen Seilen, namentlich auch von der > Bevölkerung Sachsens bei der Rückkehr derselben warm und lebhaft anerkannt worden. Er kann nur dazu beilragen, die Achtung nnd das Ansehen des sächsischen Namens zu befestigen und zu erhöhen. Mit großem Danke habe Ich auch die opferwillige Hingebung au- zuerkcnnen, mit welcher alle Classen des Volks gewetteifert haben, den vor dem Feinde Stehenden die Beschwerden des Kriegs zu er leichtern und die Leiden der Verwundeten zu mildern, so weit dies in der Macht der Ntenschen steht, Möge der Allmächtige, der uns den Sieg verliehen, uns nun eine lange Reihe segensreicher Friedcns- jahre schenken. ist Meine" Regierung. ..... , waltnng unter den nölhigen Garaniien so weit au-.'Zndehnen, als e» mit dem regelmäßigen Gange der Verwaltung vereinbar ist. ^ei Ausführung' der vorgeschlageneu Einrichtung rechne Ich aus eie 93. 1871. Dienstag den 5. December en, !lN Wilsdruff, Tharandt, Rossen, SiebnUctm und di, II«g,g,nd,u. Amlsbl'at! fnr das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrats) daselbst.