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Die Nikolaikirche. . Ueber die Nikolaikirche ist schon viel geschrieben worden. Aber für die Meisten ist sie noch immer ein Näthsel. Wer vorübergeht, der wundert sich über den seltsamen Bau. Er kommt ihm vor, wie ein Rest aus alter Zeit, wie ein Fremd ling, der sich aus einem fernen Lande hierher verirrt hat. Wer eintritt, der ahnt wohl Etwas von dem erhabenen Geiste, der sich in diesem Mauerwerk verkörpert hat, aber es erscheint ihm düster und schwer im Vergleich mit den lichten und lustigen Bauten der Neuzeit. Kommt von Zeit zu Zeit ein Kunstkenner oder ein Architect, den eine Notiz in einer Kunstgeschichte oder in einer Zeitschrift herbeigelockt hat, o wie der staunt über das „Kleinod", das wir haben. Ist er aber ein rechter Kunstenthusiast, dann kann es ge schehen, daß er vor lauter Staunen nicht Zeit gewinnt, uns zu erklären, worin der Kunstwerth der Nikolaikirche besteht. Sonnabend. Nr. 121. 14. Oktober 1882. Weißerih-Feitung. Amts-Matt firr die Königliche Amtshauptmannschast Dippoldiswalde, sowie für die Königlichen Amtsgerichte und die Stadträthe zu Dippoldiswalde und Irauenstein. Verantwortlicher Redacteur: Carl Jehne in Dippoldi-wal-e. vikst» Blatt erscheint wSchmtlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Zu deziehm durch alle Post, Anstalten und die Agenturen. — Preis Vierteljährlich 1 Mark SS Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage des Blatter eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit lO Pfg. für die Spalten-Zeile, oder deren Raum, berechnet. Amtlicher Theis. Bekanntmachung. Diejenigen Gemeinden und Korporationen des hiesigen amtshauptmannschaftlichen Bezirks, welche eine Staats beihilfe zur Begründung beziehentlich Erweiterung einer Volksbibliothek zu erhalten wünschen, haben ihre diesfallsigen, näher zu begründenden Gesuche bis -en 26. Oktober -fs. Js. bei unterzeichneter Amtshauptmannschaft einzureichen. Dieie Gesuche müssen insbesondere Angaben über die Eigenthumsverhältnisse der beziehentlich zu begründenden Bibliothek, über die Verwaltung derselben, über die Leihgebühren und über den Leserkreis, beziehentlich über den zeit- herigen Umfang der Benutzung der Bibliothek enthalten. Königliche Amtshauptmannschast. Dippoldiswalde, am 9. Oktober 1882. von Ketzinger. Ludwig. / , Von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte soll -en 16. Januar 1888 das dem Bäckermeister Carl Gustav Bormann in Grotzolsa zugehörige Hausgrundftück Nr. 78 des Katasters für Großölsa, Nr. 112 des Grund- und Hypothekenbuchs für denselben Ort, welches Grundstück am 6. Oktober 1882 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 9000 Mk. gewürdert morden ist, nothwendiaer Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Dippoldiswalde, am 7. Oktober 1882. Königliches Amtsgericht. Aff. Schomburgk. Steckbrief. Gegen den Handarbeiter Louis Arthur Dittrich aus Dresden, welcher flüchtig ist, ist die Untersuchungs haft wegen Diebstahls und Betrugs verhängt. — Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das hiesige Amtsgerichts- gefängniß abzuliefern. Der Königliche Amtsanwalt. Frauenstein, den 11. Oktober 1882. Kraner. SS- Wir wollen versuchen, in das Verständniß des seltenen Kunstwerkes einzuführen. Die Nikolaikirche ist eine drei schiffige Pfeilerbasilika aus dem dreizehnten Jahrhundert. Basilika bedeutet Königshaus, also beinahe dasselbe, was Kirche. (Kirche bedeutet Herrenhaus.) So hießen die Pa läste und öffentlichen Gebäude, welche bei den Römern zu den Gerichtsverhandlungen benutzt wurden. Der (meist un bedeckte) Mittelraum war an den beiden Langseiten mit statt lichen Säulenhallen und darüber sich hinziehenden Gallerten geziert. An dem einen Ende befand sich ein erhöhter Raum in Gestalt eines Halbkreises oder eines Vielecks, wo die Richter saßen, daher Tribuna oder Tribunalnische genannt. Diese Gebäude waren die heidnischen Vorbilder zu den ältesten kirchlichen Bauwerken, die nach ihnen genannt wurden. Daß einzelne von ihnen, bevor sie zum christlichen Gottes dienst geweiht wurden, in heidnischem, weltlichem Gebrauch waren, ist unerwiesen.