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Frankenberger Tageblatt Amtsblatt für die König!. AmtshM-tmimschastWha, das König!. Amtsgencht Md den Stadttat zn Frankenberg „ i Sa. — Druck und «erlag von 2. ». Roßberg in Frankenberg i. S«. «erantwortlich» Redakteur: Ernst Roßberg sen. in Frankenberg i. s°. 77. Jahrgangs Donnerstag den Oktober 1V18 237 (Stmpl.) Nr. 222» I O. Ministerium de» Innern. Für den Minister: gez. Dr. Schmitt. Der Stadlrat. Le,. Dr. Irmer. Vie Stadtverordneten, ge,. Dr. Bähr, Vorsteher. gegen Liermark» Nr. 2«. Nachbestellungen auf das „Tageblatt" werde« für da» vierte Vierteljahr, wie auch für den Monat Oktober sos woht von der BerlagSftelle, wie alle« Bote«, Ausgabestelle« und Post- anftalte« ia Stadt und Laud eutgegeugeuomme« ««d die bereit» er» fchte«rne« Nummer« vom 1. Oktober au nawgeltefert. Urrlag Les Frankenberger Tageblattes. Händler auch in der Zeit vom 16.-31. Oktober 1918 nach- ^Renso bleibt die Belieferung von Militärurlauber, und Binnenschifferzuckerkarten durch Kleinhändler rn der Zert vom 16.-31. Oktober gestattet. Dresden, den 4. Oktober 1918. ' Ministerium des Innern. Hauslifte». Die jetzt zur Austragung gelangenden Hauslisten, welche zur Ausstellung des Staats- einkommen- und Ergänz ungssteuer-Katasters auf das Jahr 1SI9 dienen sollen, sind von den Hausbesttzern oder deren Stellvertretern unter genauer Beachtung der auf der ersten Seite jeder Hauslifte ersichtlichen Vorbemerkungen, sowie der auf der zweiten und dritten Seite in de» Spalten 1 bis 21, hauptsächlich aber in den Spalten 3, 10, 11, 12, 1S, 2V und 21 gestellten Fragen in der ganzen Stadt nach dem Stande vom 12. Oktober dieses Jahre» sorgfältig aus,»füllen. Die Unterschrift der Haushaltungsvorftände in Spalte 22, welche die in den Lausliften gemachten Angaben beglaubigen, sind von diesen selbst zu bewirken. Die Lauslisten sind, nachdem sie von den Hausbesitzern oder deren Stellvertretern am Schlüsse unterschriftlich vollzogen worden, binnen 10 Tagen, vom Tage der Zufertigung ab ge rechnet, spätesten« aber bl» zum 20. Oktober dieses Jahre» in der Nachtpolizelwache (Rathaurhof, S. Türe, recht») durch die Hausbesitzer oder durch solche Personen, welche über etwaige Fragen in bezug aus die Angaben in den Hausliften genügende Auskunft zu erteilen vermögen, einzureichen. Bei Nichtbeachtung vorstehender Anordnungen tritt Bestrafung ein, außerdem hasten unter Umständen die Hausbesitzer und Familienhäupter für die Steuerbeträge, welche infolge von ihnen verschuldeter unrichtiger oder unvollständiger Angaben dem Staate entgehen. Frankenberg, den 9. Oktober 1918. Der Stadtrat. Bekauntmackuuft, di« Einlieferung von Zuckrrkarten durch dl« Händler betreffend. Die Einlieferung der vereinnahmten Bezugsauswelse und Vezugskarten der Reihe 10 hat, soweit sie noch nicht erfolgt Mens^der Kleinhändler an die Zwischengrobhändler unverzüglich, seitens der Zwischengrobhändler an die der Zuckeroerlellungs. stelle für das Königreich Sachsen angehörenden Großhändler spätestens bis zum 2V. Oktober 1918, seitens der Grobhändler an die Zuckerverteüungsst-ll« bis zum 25. Oktober 1918 e^olgen. iß-31. Oktober nach der Mi- nzsterialbekanntmachung vom 4- Oktober 1918, die Zucker- War 4er Irin« lagt Lin W ort an deutsch« Zweifler Di« Kriegerzeitung „Parole" schreibt: Der Riesenkampf drängt zur Entscheidung. Die tür kischen Launen des Kriegsgottes sind vorübergehend dem Gegner hold gewesen. Wir können das ertragen mit dem seelischen Gleichmut, der in dem felsenfesten Vertrauen aus unser herrliches Heer und seine bewährten Führer begrün det ist. Unsere deutschen Armsen, die in weitaus kritischeren Stunden mit der gewaltigen Ueberzahl unserer Feinde in Ost und West fertig geworden sind und sie besiegt haben, werden auch diesmal wieder — daran zweifelt kein ver ständiger Deutscher — das Wasfenglück erzwingen. Davon sind selbst unsere Gegner trotz ihres überlauten Triumpfge- schreis überzeugt. Sie suchen daher mit anerkennenswerter Hartnäckigkeit neben der Durchbrechung unserer militärischen Front vor allem die Bezwingung unserer moralischen Wider standskraft in Heer und Heimat, denn sie wissen ganz genau, nur dann ist Deutschland besiegt und damit verloren, wenn es gelungen ist, das Vertrauen zu unserer Widerstandskraft, zu unserer eigenen Stärke, zu unseren Soldaten und ihren Führern, kurz, das Selbstvertrauen zu vernichten. Diese Tatsache spricht die Londoner „Times" vom 7. , August 1918 mit klaren Morten aus. Sie schreibt: „Unter Sieg ist rächt der Besitz dieser oder jener Stel lung zu verstehen oder das Beibringen gröberer Verluste, als wir sie selbst erleide», sondern den Feind davon zu über zeugen, das; er durch Fortführung des Krieges nur seine Eesamtoerkuste vergröbern würde. Seine Moral muh er schüttert weiden. 'Der Verlust des Selbstvertrauens ist es, nicht der Vertust an Boden, Mannschaften oder Material, was Sieg oder Niederlage ausmacht. Der Feind muß den Glauben an sich selbst oder seine Führer verlieren! Wenn dies nur ejntrisft, ist es gleichgültig, wo es sich. Bekanntmachung, -re Zuckerkirrt«» -er Reihe 1ll betreffend. Di« Gültigkeit der Zuckerkarten. für den laufenden Ver» forgungszeitraum (1. September—31. Oktober 1918, Reihe 10) erlischt mit dem 15. Oktober 1918. Nach diesem Zeitpunkt darf auf Karten der Reihe 10, insbesondere auch auf den zur Deckung des Bedarfs vom 11.—31. Oktober 1918 bestimmten 3. Abschnitt, Zucker im Kleinverkaus nicht mehr abgegeben werden. Am jedoch di« Versorgung: der nach dem 15. Oktober 1918 von außersächsischen Orten Zuziehenden, der Reisenden, die nach dem 15. Oktober 1918 Zucker- umtauschkarten zur Einlösung vorlegen, der nach dem 15. Oktober 1918 entlassenen oder zur Arbeit beurlaubten Militärpersonen sowie der nach dem 15. Ok tober 1918 Geborenen für die Zeit bis zum 31. Oktober sicherzustellen, wird die Belieferung der für diese Personen- gruppen nach dem 15. Oktober 1918 zur Ausgabe gelangten Zuckerkarten, die als solche durch Aufdruck des Kommunal verbandsstempels sowohl auf dem Bezugsausweis, als auch auf dem Stammabschnitte — bei letzterem auf den Einzel abschnitt übergreifend — kenntlich gemacht sind, durch Klein- Die bei dem Siadtrat zu Frankenberg beschäftigten Beamten <8 2l des Ortsstatuts für die Stadt Frankenberg vom 2. Juni 188t in Verbindung mit 8 2t des 4. Nachtrag« vom 29. September 1908) und sonstigen Gehaltsempfänger unter Ausschluß von weiblichen und Hilfs arbeitern, deren regelmäßige» Jahresdienfteinkommen 2500 Mark nicht übersteigt, erhalten im Falle der Krankheit auf die Dauer der Regelleiftungen der Krankenkassen ihre Dienstbezüge fort gewährt. Sind diese niedriger al« der anderthalbfache Betrag de» Krankengeldes (R.-V.-O. 88 1K9 und 182), so wird dieser Betrag gewährt. Dies hat auch dann zu geschehen, wenn der Beamte oder Angestellte während der Krankheit aus dem städtischen Dienste ausscheidet; etwaige Bezüge an Ruhegehalt werden in diesem Falle auf den Betrag angerechnet. Da» Ortsgesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. Frankenberg, den 16. August 1918. (Stmpl.) hat: Die Liga britischer Arbeiter lenkt die Aufmerksamkeit des Volkes Englands auf den arglistigen und höchst gcfähr- lichen Schwulst von Wörtern des Friedensantrages der deut- schen Negierung. Da wir glauben, daß dir große Mehrheit der Völker der verbündeten Länder fest entschlossen ist, daß keine .Friedensverhandlungen stattfinden dürfen, bevor alles von Deutschland und seinen Verbündeten besetzte Geist ge räumt ist, drängen wir energisch daraus, daß nicht über Frieden verhandelt wird, es,sei denn unter den Bulgarien auf- erlegten Bedingungen. Wilson vor der Entscheidung pf Haag, 8. 10. Bisher hat man hier im Haag allerlei Anzeichen dasür, daß Wihon geneigt sei, das deutsche Frie- densangebot anzunchmrn, wobei er gewisse Bedingungen stellen würde, namentlich in bezug auf Eyaß-Lothringen. Die wem- gen hier erhältlichen vertraulichen Mitteilungen sind wider sprechend. Wenn man aber auch annehmen will, daß Wilson geneigt ist, sofort das Kriegsende herbeizuführen, so entsteht die große Frage, ob es Wuson heute noch gelingt, den durch den Erfolg h. chflammenden Kriegseifer der Massen eindämmen zu können, inoem er ihnen vorhält, daß die Kriegsziel« Amerikas erreicht seien, nämlich der Sieg der Demokratie über die Autokratie. Die Demokratisierung Deutschlands ist so radikal, haß diese neue Regierung noch vor drei Monaten genügt hätte, um einen vollen Umschwung in Amerika zu bewertsteckigcn. Wir betonen, daß Wilson nicht gewohnt ist, seine Entscheidungen vorher anzuzeigen, weshalb alles, was bisher geäußert wird, mehr oder weniger Stimmungsein- drück« sind. Die Auffassung in Washington pf London, 7. 10. (Reuter.) Wie „Daily Mail" aus Newyvrk erfährt, schreibt der Washingtoner Korrespondent der „World": In hohen Negierungslreisen erlaubt man sich noch keine Meinung, da der Tert der Rede des Kanzlers karten der Reihe 10 betreffend, vereinnahmten Bezugsaus weis« und Bezugskarten sind seitens der Kleinhändler an die Zwischengroßhändler spätestens bis zum 2. November 1918, seitens der Zwischengroßhändlcr an die der Zucker» Verteilungsstelle angehörenden Großhändler spätestens -is zum 4. November 1918, seitens der Großhändler an die Zuckerverteilungsstell« spätestens ' bis zum 5. November 1918 einzuliefern. Die im vorstehenden bekanntgegebenen Einlieferungssristen müssen, um die rechtzeitige Erledigung der anläßlich des Wirtschaftsjahrswechsels erforderlichen Abschlußarbeiten zu er möglichen, auf bas Pünktlichste eingehalten werden. Di« Einsendung hat unter „Einschreiben" oder mittels Wertpakets zu erfolgen. Bei Nichtbeachtung dieser .Bestim mung wird im Falle des Verlustes kein Ersatz geleistet. Es wird darauf hingewiesen, daß die bei der Zuckev- verteilungsstelle eingegangenen Karten durch Lochen entwertet werden und daß durchlochte Karten demnach nicht mehr be liefert werden dürfen. Dresden, am 4. Oktober 1918. . Ministerium -«» Innern. Genehmigt. Dresden, den 20. September 1918. (Stmpl.) i ereignet, ob an der Aisne oder am Rhein, zu Daniaskus ! oder in Kiew. Wir erschüttern langsam den Angriffsgeist ' Les Gegners im Westen; es sind jedoch keine AnzeitM dafür vorhanden, daß er dort das Vertrauen in seine Verteidr- gungskraft verloren hat. Man muß sich daran erinnern, daß er vor dem Zusammenbruch Rußlands trotz erheblicher zahlenmäßiger Uebsrlegenheit seine Verteidigung im Westen hinlänglich aufrecht erhielt. Er glaubt, daß er, was er ein mal fertig gebracht hat, auch wiederum vollbringen kann. Es besteht eine Meinungsverschiedenheit unter den Deutschen wegen der Zweckmäßigkeit dieser kostspieligen Offensiven an der Westfront; über d.c Möglichkeit erfolgreicher Verteioigung in Frankreich besteht bisher nur eine Meinung in Deutschland. Sobald darüber zwei Meinungen herrschen, wird der Zu sammenbruch der Moral des Gegners begonnen haben; und sobald derselbe begonnen hat, werden wir fünfzig Meilen genau so schnell vorrücken wie fünf Meilen heute." In diesen Sätzen spricht unser rücksichtslosester Gegner ganz unzweideutig aus, was die Stunde uns gebietet. Sie sollen uns ein Weckruf sei» und von neuem den festen Willen erzeugen: Wir lassen uns nicht demoralisieren! ! üm Sen WEn ! Die Kriegshetzer an der Arbeit r, r-ps Rotterdam, 8. 10. Soweit heute früh zu übersehen ist, sind die Kriegshetzer in den Ententelänoern an der Arbeit, die Wirkung des deutschen Friedensangebotes zu bekämpfen, indem sw die Forderung in den Hintergrund rücken, daß jeder Verhanolung «ine Räumung des besetzten Gebietes voran- , gehen müsse. Weiter nutzen sie das angebliche Inbrandst-cken ! der Städte und Ortschaften in Frankreich gegen das deutsche ' . Angebot aus. — Reuter erfährt, daß der Erckutivausschuß ^9" Zeit gegründeten kriegshetzerische» Liga bri tischer Arbe'.er etnsttmmlg folgende Entschließung angenommen Verkauf von Giern in der städtischen Niederlage Donnerstag, den 10. d«. Mt».: Vormittag Vz9 bis 12 Uhr an die Bewohner des I. Brotkarten-ezirkes Nachmittag >/,3 „ h»6 „ „ , „2. Freitag, den 11. d». Mt».: Bormittag v,s bis 12 Ahr an die Bewohner de» 3. Brotkartenbezirkes Nachmittag V,3 „ >/»K „ „ „ „ 4. „ Aus einen Kopf entfällt ein Ei zum Preise von 55 Pfg. das Stück. . Die Auoweiskarte ist vorzulegen. Stadtrat Frankenberg, den 9. Oltober 1918. Nr. 24. Kleinverkauf von Mehl betreffend. Nach 8 4 Absatz 2 der Bekanntmachung Nr. 12 vom 12. Anguft 1918, Regelung des Ver kehres mit Mehl und Brot im Kommunalverband Flöha betreffend, darf der Klelnverkauf von Mehl in jeder Gemeinde nur durch die amtlichen Mehlverkaufsstellen erfolgen. Hiernach ist den Bückern der Klelnverkauf von Mehl verboten. Es liegt Veranlassung vor, die Inhaber und Leiter von Bäckereien hierauf nochmals besonder» hinruweisen. In Zuwiderhandlungsfällen wird künftig unnachsichtlich mit Bestrafungen nach den einschlagenden Bestimmungen der Reichs- getreideordnung vorgegangen werden. Flöha, am 7. Oktober 1918. ver Kommunalverband der Königlichen Amtshauptmannschaft Flöha. Das nachstehende Ortsgesetz wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Gtadtrat Frankens«»», am 7. Oltober 1918. Ortsgesetz die Befreiung der Beamten und Angestellte« des Stadtrates zu Arankenverg von der Kraukenverstchernugspsticht betreffend.