Volltext Seite (XML)
>aul des des eta, ima >ier. den nts- nig, >ier, seur tner ner, . in uli. und Hark auS- äßi, a: l. bis joo). )OOO Iben acht- istete )000 igere tkühe ^äßig - bis JOvo - bis 000« nmel bis Nerz- der Jahr 000» > ent- 0000 tarkt- tliche aufs- i, er- chsen, : gut reis- Wirt -rten itall- arkt° rtter, Ge- >eren er ber und oben Kari um noch bei be- stän- Kon- tauf- ssan- llen, Leise annt wie ksmi- venn rste, ihm den. liche nert. htet. : sie zu ¬ ganz bei- und der . als den chrie- mder lesen des Leise ihrer sich dem Zeder liein, tnis: illein ähig, mehr 2 MdnOrAiseblatt Fernsprecher Wilsdruff Ar. 6 Wochenblatt für Wilsdruff und Umgegend Postscheckkonto Dresden 2640 I Erscheint seit dem Jahre 1S41 vellrre« nur Montag«, Mittwoch« u. Arolta,« nachmittag« 5 Ubr für den f»I,end-n Ta- ^„nnanr.t« n», - un'°« «u«t„grr ,ug^agrn tn der «!-d. m° 'öm7 Mr, au MI., durch bt. Post bezogen »leNUjLbrüch MI. m« ZusteNuna«gebüht. AN. Postanstalten und v°stb°«n töwt! unsere «ELger und GeschLft«st,Ne nehmen jeder,et« Lestestungen entgegen. Im Aaste hstdrrer »ewalt Nr>e- °n.e sonst.,ee 2-st,eb«st-rung.n da. der Steher ,-m.n Anspruch aus '.eferung der 3-t.un, .^7ng d.« L,7g^ Ansertton«pret« MI. für die » gesbaltene Nor»u«,«Ite oder deren Raum, Restamen, dt« r spalttge Norpu«,eII« MI. Äet Mederdolun, und Zahre«austrag entsprechender pretonachtat. Lelanntmachungen tm amtttchen Test snur »au Behörden) die r gespaltene Norpu«,elle Ml. Rachvetsung«.<Lebühr pfg. Anzeigenannahme bt« vormittag« 1« Uhr. Atte die Rlchttglett der durch Fernruf tlbermINelien «nzetgen übernehmen wtr »etne gdarantt«. Zeder Rabatt anspruch «rttscht, wenn der Betrag durch Klage etngezogen werden mut »der der Auftraggeber ln Kontur« geeit. Dieses Blatt enthalt die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Meißen, des Amtsgerichts zu Wilsdruff, des Stadtrat» « ^e».. «-.A ^»e zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen. n ruer r ur I , ch « « k <. m Wilsdr-ff. Derautwortlicher Schriftleiter: Hermann LSsstg, für den Inseratenteil: «rthnr Asch » > » e, beide in Wilsdruff. 82 Aayrgaag. Nr 79 Diensrag / Mittwoch 10/11. Juli 1923. Amtlicher Teil Oeffentliche Aufforderung Gehöft bei Ausgabe an Ver- stets 1. 8. 2 II 119 Meißen, Nossen, und Lommatzsch, am 6. Juli 1923. Die AmtShauptmannschaft nnd die Stadträte zu Nossen und Lopimatzsch. Das Finanzamt. Höchstpreise siir Milch und Milcherzeugnisse Für Milch Gröba, den 4. Juli 1923. beim Verkauf ab Wagen und in der Molkereien, behandelte Milch in Orten über gebend in und als Zahlungstag gilt. Nossen, am 7. Juli 1923. Das Wirischaftsministerium hat unter dem 2. Juli 1923 für in Sachsen gewonnene Milch und Milcherzeugnisse folgende Erzeugerhöchstpreise bei Abgabe an Wiederver» Käufer f-stges.tzt: Bark- und Postscheckkonto der Fiuanzkasse Nossen der Tag, an dem der Betrag bei der Kaffe eingeht oder ihrem Bank- oder Postscheckkonto gutgefchrieden wird, bei der Zahlung mck Schecken der Tag des Eingangs des Schecks bei der Kaffe maß« H. Für gewerbliche Molkereien ab Molkerei. a) Butter für das Pfund 21400 Mk, b) Speiseg iark für das Pfund 2450 Mk. Auf Grund dieser Verordnung werden für den Bezirk der Amtshauptmannschaft Meißen einschließlich der Stadie Noffen und Lomwatzfch (ausgenommen also nur die Stadl W lsdiuff) unter Aufhebung der Bekanntmachung oom 22. Juni 1923 mit Wirkung vom 8. Juli 1923 ab nach Gehör der Pre.sprüsungsstellen für den Klein handel folgende Höchstpreise festgesetzt: a) für Vollmilch 1900 Mk. je Liter beim Erzeuger ab Gehöft (Verliterungspreis), 2100 Mk. je Liter beim Kleinhändler, den Verkaufst llen 2200 Mk. je Liter für molkereimäßig 3000 Einwohner; b) für Butter 19800 Mk. je Pfund beim Erzeuger ab brauchen, a) für daS Liter Vollmilch 1650 Mk., b) für das Liter Magermilch 825 Mk. 8. Für Butter und Speisequark mit höchstens 75°/, Wassergehalt I. Für Kuhhalter ad Gehöft a) Butter für das Pfund 18000 Mk., b) Speisequark für das Pfund 2000 Mk. zur Abgabe von Voranmeldungen zum Zwecke der Entrichtung von vierteljährlichen Vorauszahlungen aus Steuer für das Kalenderjahr 1923. Die tm FmanzamtSbezbk Noff.n wohnenden umsotziteuerpslichtigen Personen, die eine Voranmeldung über die Höhe des steue.pfl chtigen Umsatz s im ve-gangenen Kalendervierteljahr I923 (1. April bis 30. Juni) nicht abgegeben und eine entsprechende Vorauszahlung noch nicht geleistet haben, werden zur Ersparung von Steuerzuschlägen (15 eoü. 30. o. H. des Rückstandes für jeden angefangenen Kalendermonai) aufgefordert, spätestens bis zum 31. Juli 1923 eine Voranmeldung einzureichen und du fällig gewogenen Vo auszohlungen an die Finanz» Kaffe Noffen (nicht Stadt- oder Gemeindekasfe) abzuführen. Vordrucke hie.zu we.den bei den zunändjgen Gemeindebehörden (Rathaus, Gs- Meindeami) kostenlos abgegeben und auf Antrag vom Finanzamt zugesandt. Die Finanzkaff« hat folgende Bank- und Giroverbindungen: Postscheckamt Dresden Nr. 30065, Siadtgirokaffe Noffen Nr. 721, Reichsbanknebmstette Meißen. Bei Ueberweisungen von Steuern im Poftsch.ck« oder G»meindegiroverkehr sind der Name und die Wohnung des Absenders sowie die Stenerart anzugeben. Es wird noch ganz besonders darauf h ng.wiesen, daß bei Bank- und Postscheckäberweisungen an die Kaffe sowie bei Einzahlungen auf das Bekanntmachung. Der Aufstchtsrat hat die Strombezugspreise für das dritte Vierteljahr 1923 auf 4800 Mk. je Kilowatt für Licht und Kratt festgesetzt. Im gleichen Sinne erhöhen sich alle übrigen Gebühren. Neue JahreSrechnung werden nicht ausgestellt, sondern die Gemeindebehörden erheben für das dritte Vierteljahr den vierfachen Jahresbctrag der im Januar zugestellten JahreSrechnung. Bei der noch immer in starkem Wachsen begriffenen Teuerung ist eine Nachforderung für das dritte Vierteljahr 1923 voraus sichtlich unvermeidlich, worauf die Gewerbetreibenden hiermit besonders hmgerviesen werden. 24000 Mk. ab Molkerei oder deren Verkaufsstellen, 2^000 Mk je Pfund beim Kleinhändler für Landbutter, 24000 Mk. je Pfund beim Kleinhändler von sächsischen Molkereien be zogene, mit deren Namen ausgeschlagene Butter; a) Speisequark 2200 Mk. je Pfund beim Erzeuger ab Gehöft. 2800 Mk. je Pfund de m Kleinhändler oder in den Verkaufsstellen der Molkereien. Die in dieser Bekanntmachung festgesetzten Preise sind Höchstpreise im Sinns deS Gesetzes betr. Höchstpreise vom 4. August 1914 — in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1914 — Reichsgesetzblatt Seite 516 — mit Nachträgen und ver stehen sich einschließlich der Umsatzsteuer. Wer diesen Bestimmungen zuwiderhandelt, wird auf Grund dec einschlagenden reichsgesetzlichen Bestimmungen mit Gefängnis und Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen, in schweren Fällen mit Zuchthaus, bestraft. Elektrizitätsverband Gröba. " » »««»»<>«»>»»»V-E«M,«M'k.1l. Meine Zeitung für eilige Leser. * In den Verhandlungen über die neuen Reichsarbeikrlöhne wurde im Finanzministerium eine Einigung erzielt. * Die Beratungen des Nuntius Paccelli mit dem Reichs» kanzlcr sind beendet. Es wurde weitgehend« Übereinstimmung in der Frage der Sabotageakte erzielt. * Der französische Botschafter und der belgische Gesandte In Berlin verlangten von der Reichsrcgierung Genugtuung für die Duisburger Explosion. Das Verlangen wurde abgewiesen. * Die Franzosen wollen die vollständige Verkehrssperre über das besetzte Gebiet auf weitere sechs Wochen verlängern. * England und Italien beabsichtigen, ihre Ausgleichsversuche in der Ruhrfrage gemeinsam fortzusctzen. Auch Belgien will an einer Verständigung zwischen London und Pans arbeiten. paccelk's Mission. Nach dreitägigen Verhandlungen und vielstündigen Besprechungen mit dem Reichskanzler hat der Nuntius Paccel 1 i seine Berliner Mission erfüllt, und damit hat eine eigenartige Episode in der politischen Entwicklung der Gegenwart ihr vorläufiges, wenigstens äußeres Ende er reicht. Wir können jetzt Verlauf und Resultat einiger maßen übersehen. Es war selbstverständlich, daß namentlich seit dem Ein bruch vcr Franzosen und Belgier in das Ruhrgebiet, durch den vorwiegend die katholischen Kreise Deutschlands be- trossen wurden, die deutschen Katholiken, besonders die Bischöfe, alles daran setzten, die höchste kirchliche Autorität zu einem Eingreifen, zu einem Protest gegen die furchtbaren Gewalttaten zu veranlassen. Vor allem der Fürstbischof von Köln, Kardinal Schulte, hat es an nichts fehlen lassen, die Kurie auf all das aufmerksam zu machen, was im Rhein land und im Ruhrgebiet an Furchtbarem geschah. Der Er folg war das Schreiben des Papstes vom 24. Juni an den Kardinal-Staatssekretär Gasparri. Und dieses Schreiben ist trotz allem, was histtcrher geschah, nach wie vor die maß gebende Erläuterung des politischen Standpunktes der Kurie geblieben. Nun aber kam das sogenannte Paccelli-Telegramm, oepen Veröffentlichung vor ver Übergabe tn Vernn der Kurie übrigens außerordentlich peinlich gewesen ist. Zu nächst wurde deshalb ausdrücklich betont, daß ver Papst gar nicht daran denke, durch die Explosion auf der Duis burger Rheinbrücke zu diesem neuen Vorgehen veranlaßt zu sein. Deutscherseits wurde durch den Botschafter am Vati kan darauf hingewiesen, daß die Sabotageakte lediglich ein Ausfluß der Verzweiflung über das Gewaltregime im Ruhrgebiet sind, und in seiner Erwiderung betonte der Papst, daß von einer Verurteilung des passiven Wider standes gar keine Rede sein könne. Vielmehr scheint sestzu- stehen, daß die Kurie zu dem diplomatischen Schritt des Paccellitelegramms gerade dadurch bewogen worden ist, daß man von gewisser Seite behauptete, der Duisburger Fall sei geschehen infolge des ersten Papstbriefes an Gasparri und könne noch weitere Fälle im Gefolge haben. Man betonte in Rom sogar, man sei sich darüber klar, daß das Ereignis von Duisburg vielmehr eine Folge der letzten Rede Poin- cares sei. Mit allen Mitteln versuchte man also in Rom die durch französische Intrigen und Verdrehungen verursachte Erregung in Deutschland über ein anscheinend einseitiges Vorgehen der Kurie zu beseitigen, was die diplomatische Lage des deutschen Reichskanzlers naturgemäß ganz außer- ordentlich erleichterte. In seinen Verhandlungen mit dem Nuntius hat denn auch der Kanzler immer wieder betont, daß die Gewalttaten der Belgier und Franzosen im Ruhr gebiet doch die letzte Quelle aller jener deutscher Notwehr- aktc sind, daß es infolgedessen, um auch solchen Aktionen ein Ende zu machen, vor allem notwendig sei, diese eigentliche Quelle zu verstopfen, also päpstlichersetts eine entsprechende Mahnung an Belgien und Frankreich zu richten. Das ist geschehen. Der „Osservatore Romano", das offi ziöse Blatt der Kurie, veröffentlichte, noch ehe die Verhand lungen des Nuntius mit dem Kanzler zu Ende gingen, die Mitteilung, daß auf die Nachricht von strengen Maßnahmen der französischen und belgischen Regierungen in den besetzten deutschen Gebieten wegen des Eisenbahnunglücks bei Duis- bürg am 30. Juni die Kurie die Nuntiaturen in Paris und B ussel telegraphisch angewiesen habe, bei der französischen uns belgischen Regierung Vorstellungen zu erheben und mit- ruteilen. Seine Leilialeit erwarte, daß keine Mabreaeln er- griffen muroen, vte zu noch stärkerer Erbitterung der Ge müter mit entsprechenden schmerzlichen Folgen führen könnten. Damit hat sich der Papst voll und ganz auf den deutschen Standpunkt gestellt, daß die Ursache dieser „schmerzlichen Folgen", also neuer deutscher Taten des „aktiven" Widerstandes, lediglich die französisüf-belgischen Brutalitäten sind; ver Wunsch, der gerade aus katholischen Kreisen Deutschlands nach dem Paccelli-Telegramm laut wurde, nun vor allem an Frankreich-Belgien eine dringende Mahnung zu richten, ist erfüllt. Daher wurde es der deut schen Negierung nun leichter gemacht, in den Unterhandlun gen mit Paccelli zu einem Abschluß zu kommen. Sie ver öffentlichte über diese Unterredungen ein amtliches Com- muniquö folgenden Inhalts: „Nuntius Paccelli hat im Auftrage der Kurie die Sa botageakte im besetzten Gebiet zur Sprache gebracht und die Ansichten und Wünsche Ves Heiligen Stuhles eingehend dar gelegt. In seiner Erwiderung hat der Reichskanzler darauf hingewiesen, daß es sich um Vorfälle handelt, die aus der Erregung eines gepeinigten Volkes und als verzweifelte Versuche der Notwehr zu erklären sind. Die Reichsregierung sei jedoch mit dem Heiligen Siuhle darin einig, jede verbrecherische Gewaltan wendung zu verurteilen." Der Kamps an Rhein und Ruhr ist nicht die Tat. die Aktion einzelner; sie ist das Handeln im Rahmen einer Notgemeinschaft. Und ein Verbrechen gegen diese Notgemeinschast begeht, wer unbesonnen un zweckmäßige Mittel bei dieser Notwehr anwendet. Darauf wies der Kanzler bereits in seiner Rede in Königs berg hin. Notwehr selbst ist kein Verbrechen, aber in ver N uwehr muß immer Besonnenheit und zweckmäßiges Han deln walten, damit nicht der Schaden für des Volkes Not- gemeinjchaft größer ist als der Erfolg des Augenblicks. „Genugtuung" für Duisburg verlangt. Ablehnung durch die Neichsregierung. Die Vertreter Belgiens und Frankreichs haben dem Relckskanrler einen Besuch abaestattet und dabei den Vor-