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AmtMaU W die königlichen md Müschen Behörden M Freidag Md Brand. verantwortlich« Leitung: Gear- »«rikhardt. -sZ1W. «S-—W Erscheint jeden Wochentag Abends /,S Uhr für den anderen Tag. Preis vierteljährlich 2 Ml. 25 Psg. zweimonatlich 1 Mk. 50 Psg. u. einmonatlich75Psg. 51. Jahrgang. Dienstag, seil Z. Mai. Inserat« werden bi« Vormittag U Uhr angenommen. Preis für di« Spaltzeil« IS Pfg. Außerhalb deS Landgerichtsbezirks 15 Psg 1»ss. Bekanntmachimg, Gesechtsschießübungen im Zellaer Walde betreffend. Das 2. Bataillon des Königlichen 14. Infanterie-Regiments Nr. 179 wird am 8., 8., 9., 1«., 1S. und 13. Mai d. I. jedesmal von Bormittags 8^ Uhr bis Nachmittags 8»/, Uhr auf dem im Zellaer Walde gelegenen Schießstande des Königlichen 1. Jäger-Bataillons Nr. 12 gefechtsmäßige Schießübungen abhalten. Aus diesem Anlasse wird der auf Schneufe 9 durch den Zellaer Wald führende Marbach-Grotzvoigtsberger Weg auf die Dauer des Schießens hiermit gesperrt und das Publikum ernstlich gewarnt, das durch Verbotstafeln begrenzte Terrain zu betreten. Zuwiderhandlungen gegen diese Sperrmaßregeln werden mit Geld bis zu 60 Mark oder Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Freiberg, den 27. April 1898. Königliche Amtshauptmannschast. Ihr 8tvln«rt. Br Bekanntmachung, das Ober-Ersatz-Geschäft im Aushebungsbezirte Freiberg betreffend. Die Königliche Ober-Ersatz-Commission I im Bezirke der 2. Infanterie-Brigade No. 46 zu Dresden wird die Aushebung der bei der diesjährigen Musterung zur Gestellung gekommenen militärpflichtigen Mannschaften, soweit dieselben nicht auf Zeit zurückgestellt worden sind, für den Aushebungsvezirk Freiberg, welcher den Amtsgerichtsbezirk Freiberg einschließlich der Stadt Freiberg umfaßt, am 6., 7., 9. und 10. Mai dsS. IS., jedesmal von früh "/i9 Uhr an in der Restauration „zum Tivoli" in Freiberg abhalten. Alle zur Gestellung vor der Königlichen Ober-Ersatz-Commission verpflichteten Personen werden daher aufgefordert, an den ihnen durch besondere Gestellungsbefehle („Ordres") bekannt gegebenen Tagen pünktlich und in reinlichem Zustande zu erscheinen, auch ihre Loosungs- scheine mit zur Stelle zu bringen. Wer im Termine nicht oder nicht pünktlich erscheint, wird auf Grund von Z 26, 7 W. O. mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Behinderung in Folge Krankheit ist durch das Zeugniß eines beamteten Arztes sofort zu bescheinigen. Veränderungen bezüglich des Aufenthaltsortes find dem Stammrollenführer sowohl des alten als auch des neuen Ortes sofort und bei Vermeidung der iu § 25, 11 W. O. angedrohten Strafen zu melden. Die Stammrollenführer haben von solchen Meldungen dem Unterzeichneten unverzüglich Anzeige zu erstatten. Freiberg, am 21. April 1898. Der Civtlvorsitzende der Königlichen Ersatz-Commisfio« des Aushebungsbezirks Freiberg. Idr klo. 1028 v. Amtshauptmann. Hbld. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche auf den Namen des Privatmanns Friedrich Ernst Pfauter in Dresden eingetragene Hausgrundstück unter Nr. 809 des Brandkatasters, Abth. Nr. 687 des Flurbuchs und Folium 581 des Grundbuchs für Freiberg, vormaligen Stadtgerichtsautheils, ge schätzt auf 5600 Mark, soll im hiesigen Königl. Amtsgerichte zwangsweise versteigert werden und es ist der 3. Juni 1898, Bormittags 11 Uhr, als Anmeldetermin, ferner der 17. Juni 1898, Bormittags 10 Uhr, als Bersteigerungstermin, sowie . der 28. Juni 1898, Bormittags 11 Uhr, als Termin zu Verkündung des VertheilungSplanS anberaumt worden. Die Nealberechtigten werden aufgefordert, die auf dem Grundstücke lastenden Rückstände an wiederkehrendcn Leistungen, sowie Kostenforderungen, spätestens im Anmeldetermine anzumelden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts ein-' gesehen werden. Zum Bieten wird nur zugelassen, wer seine Bereitschaft zur Zahlung oder Sicherstellung den bestehenden Bestimmungen gemäß nachweist. Freiberg, am 29. April 1898. Königliches Amtsgericht, Abth. I 2a. 4/98 Nr. 19. Nr. Nicolai Bekanntmachung, die Reichstagswahl betreffend. Zum Zwecke der Aufstellung der Wahllisten zu der am 16. Juni laufenden JahreS statt findenden Reichstagswahl fordern wir alle diejenigen Einwohner hiesiger Stadt, welche mit ihrer polizeilichen Meldung noch im Rückstände sind oder solche bis jetzt nur vorläufig bewirkt haben, hierdurch auf, ihrer Meldepflicht schleunigst nachzukommen und die Meldung in unserem Meldeamt, Rathhaus, Halbgeschoß, sofort zu bewirken. Freiberg, am 29. April 1898. Der Stadtrath. Ur. Kdn Bekanntmachung. Die Waffersteuer auf das 1. Vierteljahr 1898 ist zur Vermeidung zwangsweiser Beitreibung nunmehr spätestens biS zum 10. Mai 1898 an die hiesige Gas- und Wafferwerks-Kaffe zu entrichten. Freiberg, am 29. April 1898. Der Stadtrath. M Bekanntmachung. Die von unserer Sparkassenverwaltung ausgestellten Pfandscheine und zwar Nr. 2897 über niedergelegte 3000 Mark Actien des Dnrlehns-Bereins zu Freiberg und 1500 Mark Actien der Vorschußbank zu Freiberg, ferner Nr. 2948 über niedecgelegte 1000 Mark des Darlehns- Vereins zu Freiberg, endlich Nr. 3248 über niedergelegte 500 Mark 3^ ch« Pfand-- und 100 Mark 3^/z "/§ Creditbriese des Laudwirthschaftlichen CreditvereinS für Sachsen sind den Deponenten abhanden gekommen. In Gemäßheit Z 5 der Bedingungen für das Faustpfand-DarlehnsgeschSft der städtischen Sparkasse zu Freiberg werden die dermaligen etwaigen Inhaber dieser Pfandscheine hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche an die hinterlegten Werthpapiere auf Grund dieser Scheine spätestens bis Ende Juli 1898 bei dem unterzeichneten Stadtrathe geltend zu machen, widrigenfalls jeder an uns aus diesen Pfandscheinen etwa herzuleitende Anspruch würde als erloschen betrachtet und die hinterlegten Pfänder den Deponenten werden ausgeantwortet werden. Freiberg, am 29. April 1898 Der Stadtrath. Nr SvUruvU«». Bekanntmachimg. Das 12. bis 16. Stück des Reichsgesetzblattes vom Jahre 1898, euthaltend: No. 2455. Gesetz vom 31. März 1898, betreffend die Feststellung des ReichshaushaltSetatS für das Rechnungsjahr 1898; No. 2456. Gesetz vom 31. März 1898, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Verwaltungen des Reichsheeres, der Marine und der Reichseisenbahnen; No. 2457. Gesetz vom 31. März 1898 wegen Verwendung überschüssiger Reichseinnahmen zur Schuldentilgung; No. 2458. Gesetz vom 31. März 1898, betreffend die Feststellung des Haushaltsetats für die Schutzgebiete auf das Rechnungsjahr 1898; No. 2459. Gesetz vom 4. April 1898, betreffend die anderweite Festsetzung des GesammtkontingentS der Brennereien; No. 2460. Bekanntmachung vom 26. März 1898, betreffend die Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs; No. 2461. Bekanntmachung vom 5. April 1898, betreffend eine Abänderung des Verzeichnisses der gewerblichen Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung bedürfen; No. 2462. Gesetz vom 13. April 1898 zur Ergänzung der Gesetze, betreffend Postdampfschiffs verbindungen mit überseeischen Ländern; No. 2463. Bekanntmachung vom 13. April 1898, betreffend die Anzeigepflicht für die Geflügel» cholera; No. 2464. Gesetz vom 10. April 1898, betreffend die Deutsche Flotte; No. 2465. Verordnung vom 22. April 1898, betreffend die Wahlen zum Reichstage sind hier eingegangen und liegen in unserer Rathskanzlei zu Jedermanns Einsicht auS. Freiberg, au, 29. April-1LSS. Der Stadtrath. Nr. 8oI»ra«0l«r. Wgr. Konkursverfahren. DaS Konkursverfahren über das Vermögen des Restaurateurs und OelmühlenbesttzerS Hermann Albin Klemm in Oberschöna wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Freiberg, den 27. April 1898. Königliche- Amtsgericht, Abth. I. L. 8/97 Nr. 179. Bekannt gemacht durch den Gerichtsschreiber: Sekr. ZNoalul. Bekanntmachung. Die Arbeiten und Lieferungen, welche sich bei dem Neubau der Schweinitzthalstratze -wischen Deutschneudorf und Deutschetnsiedel aus 4060 «» Länge erforderlich machen, sollen unter Vorbehalt der Auswahl unter den Bewerbern und der gänzlichen Zurückweisung unangemessener Gebote verdungen werden. Vordrucke zu Verdingungsanschlägen können gegen Erstattung der Herstellungskosten vom 2. bis mit 12. Mai 1898, vormittags, bei der Straßen- und Wasser-Bauinspektion Freiberg, Reitbahngasse 4, II., woselbst auch die Bauzeichnungen und Ausführungs-Bedingungen zur Ein sichtnahme ausliegen und auf Erfordern weiterer Auskünfte werden gegeben werden, entnommen werden, und sind gehörig ausgefüllt, aufgerechnet und unterschriftlich vollzogen in verschlossenen, mit „Neubau-Verdingung" überschriebenen Umschlägen bis spätestens Sonnabend, den 14. Mai 1898, vormittags V»t2 Uhr, portofrei an die Königliche Bauverwalterei Freiberg, Schloßplatz 3, I., einzureichen, bei welcher zu vorgedachter Zeit die Eröffnung der eingegangenen Angebote in Gegenwart oer etwa hierzu erschienenen Bewerber erfolgen soll. Sämmtliche Bewerber bleiben bis zum 28. Mai 1898 an ihre Angebote gebunden. Bis dahin unbeantwortet gebliebene Angebote sind ohne Weiteres als abgelehnt zu betrachten. Freiberg, am 27. April 1898. Königliche Straßen- und Königliche Bauverwalterei. Waffer-Bauinspektion. Lichtstärke des Leuchtgases der städtischen Gasanstalt im Monat April 1898 gemessen an einem Normalargandbrenner bei einem Gasverbrauch von 150 Liter pro Stunde: 17,9 Normalkerze« Mittel aus 9 Messungen. Freiberg, den 1. Mai 1898. (gez.) Bergrath vr. H». «vLurO, Prof. Kohverßeigerung auf Reichenbacher Staatsforstrebier. Im Haußnerschen Gasthose zu Obergruna sollen Montag, den 9. Mai 1898, Von Vormittags ^10 Uhr an, nachstehende Nutz- und Brennhölzer, als: 24 h. u. 359 w. Stämme, 19 h. u. 49 w. Klötzer, 1729 w. Schleifhölzer, 20,5 rw w. Nutzscheite, 26,5 rm w. Nutzknüppel, 79,5 rin w. Brennscheite, 1,5 rm h. n. 51 rw w. Brennknüppel, 1 rm h. Zacken, 263,70 Wllhdrt. w. Brennreisig und 827,5 rm w. Stöcke versteigert werden. Näheres enthalten die bei den OrtSbehörden und in den Schankstätten der umliegenden Orte aushängenden Plakate. Königl. Forstrevierverwaltung Reichenbach «. Königl. Forstrentamt Tharandt, am 30. April 1898.