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Amts- und Anzeigeblatt für den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung »«zugSpreiS oi.rteljShrltch Mk. 1« etnschlteßl. de« „Illustrierten Unterhaltungsblatt«- in der Aeschästrstelle, bei unseren Boten sowie bei allen Reichspostanstalten. Erscheint täglich abend« mit Ausnahme der Sonn» und Feiertage sür den folgenden Lag. Tel.-Adr.. Amtsölatt. ^/2SS Gbenfto», Larkfeld, hundrhübel, ^UUvvtUtt Reuheide,GberMtzengrün,Schönheide, Schsnheiderhammer, Sosa, Unterstiitzengrün, Mdenthal «sw. Veranttvottl. Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. «s. Jahrgang. — Dienstag, den 14. November Anzeigenpreis: die kleinspalttge Zeile ls Psg., für auswärtige 15 Pfg. Im Reklameteil di» Zelle 80 Pfg. Im amtlichen Telle die gespaltene Zelle 40 Psg. Annahme der Anzeigen bis spätesten» vormittag« 10 Uhr, für größere TagS vorher. Ientsprecht! Nr. 11V. LSI« Die Ausfuhr von Kohlrüben (Wruken, Steckrüben, Boden-, Erd», Unterkohl rabi, Datschen) aus dem Königreich Sachsen wird verboten. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geld strafe bis zu 1500 Mark bestraft. Dresden, den 10. November 1916. 1828 II ö IV Miniftcrium des Innern. Städtischer Verkauf von Speisefett von Mittwoch, den 15. ds. Mts. an in den bekannten Verkaufsstellen. (40 x Salzmargarine oder 31'/. A Schmelzmargarine oder 50 x Speiseöl. Eibenstock, den 13. November 1916. Der Slaötrat. Regelung des Verkaufs von Speisefett. Die Anmeldungen zur Kundenliste für den Verkauf von Speisefett, die sich nach der stadträtlichen Bekanntmachung vom 20. September 1916 zunächst über eine Dauer von 2 Monaten erstreckten, behalten ihre Gültigkeit auch weiterhin? Der Verbraucher kann die Verkaufsstelle, bei der er bisher zur Kundenliste einge tragen ist, nur mit Zustimmung des Stadtrates — Städt. Lebensmittelabtei lung — wechseln. Eibenstock, den 13. November 1916. Aer Staötrcrt. Regelung des Kleinverkaufes von Kartoffeln. 1) Den Kleinverkauf von Kartoffeln, die der Kommunalverband Schwarzenberg unse rer Stadt zuweist, übertragen wir unter Widerrufsvorbehalt von der laufenden Versorgungßwoche ab an die nachgenannten Händler: Heinrich Bauer, Theaterstr., Paul Brenner, Mohrenstr., Raimund Enz mann, Langestr., Emil Gl aß mann, vordere Rehmerstr., Aline Günzel, Forststr., Ida verw. Hauschild, Neumarkt, Paul Herold, Wiesenstr., Milda Hofmann, äußere Auerb. Str., Paul Hubrich, Clara Angerm-Str., Ida verw. Heymann, Albertplatz, Karl Kehrer, Hauptstr., Konsum verein Verkaufsstelle I, Langestr., Konsumverein Verkaufsstelle II, Forststr., Bernhard Riedel, äuß. Auerb. Str., Fritz Riedel, Hintere Reh merstr., Emil Schindler, ob. Crottenseestr. 2) Wegen des Verkaufs von Kartoffeln an Gewerbetreibende (Bäckereien, Schankwirt schaften) bleiben weitere Anordnungen vorbehalten. 3) Die Verkäufer haben Kunden listen nach dem von uns herausgegebenen Muster genau und sorgfältig zu führen. Die den Verkaufsstellentnhabern hierüber erteilten besonderen Verfügungen sind streng zu beachten. 4) Die bezugsberechtigten Verbraucher haben sich bei einer der unter 1) genannten Ver kaufsstellen zur Kundenliste anzumelven und hierbei das Nahrungsmittel- ausweishest vorzulegen. Der Verkäufer vermerkt die Meldung auf der zweiten Umschlagseite des Heftes mit Namenszeichnung und Nummernangabe. 5) Die gleichzeitige Anmeldung einer Haushaltung zur Kundenliste von mehr als einer Verkaufsstelle ist verboten. 6) Der Verbraucher darf die Verkaufsstelle nur mit Genehmigung des Stavt- rates — städtische Lebensmittelabteilung — wechseln. 7) Aendert sich die Personenzahl einer Haushaltung nach der Anmeldung zur Kun denliste, so hat der Haushaltungsvorstand die Berichtigung der Kundenliste zu ver anlassen. 8) Der Preis der von der Stadt an die Händler abgegebenen Kartoffeln wird bis auf weiteres auf 6 Pfg. für das Pfund festgesetzt. 9) Auf einen Abschnitt der Kartoffelkarte entfällt zunächst eine Menge von 7 Pfund Kattoffeln. Aenderungen wegen der zuzuteilenden Menge werden durch das Amts blatt bekannt gegeben. 10) Der Verkäufer darf Kattoffeln jeweilig nur sür eine Woche und nur auf den jeweils gültigen Kartoffelkartenabschnitt abgeben Der Kartenabschnitt verfällt mit dem letzten Tage der aufgedruckten Versorgungswoche. Der anderslautende Aufdruck über den Verfalltag wird hiermit außer Kraft gesetzt. 11) Zum Einkellern dürfen vorläufig keine Kattoffeln an die Verbraucher abgegeben werden. 12) Die Händler haben jeden Montag in der städtischen Lebensmittelabteilung die im Laufe einer Woche eingenommenen Kartenabschnitte unter Vorlegung der Kun denliste abzuliefern. 13) Zuwiderhandlungen gegen diese Festsetzungen werden auf Grund von Ziffer 17 Absatz 1 und Ziffer 19 der Bekanntmachung des BezirksverbandeS der Königlichen Amtshauptmannschast Schwarzenberg vom 20. September 1916 mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geld bis zu 1500 Mk. bestraft. Eibenstock, den 13. November 1916. Der Staötrat. Jie AmOiiM« m KmdtiMt für dm KttWIimkinf können von Dienstag, den 1-4. ds. Mts., nachmittags an in den bekanntgegebe nen Verkaufsstellen bewirkt werden. Eibenstock, den 13. November 1916. Der Ktaölral. Regelung des Verkehrs mit WM «ad MagerM. Soweit nach den neuen Bestimmungen des Bezirksverbandes der König!. AmtS- hauptmannschaft Schwarzenberg über den Verkehr mit Milch (Amts- und Anzeigeblatt Nr. 256) Milchkarten an einen erweiterten Kreis von Verbrauchern zugeteilt werden können, erfolgt die Kartenaushändigung Mittwoch, den 15. dss. Ms., Vorm, von 8—12 Uhr in der Schulturnhalle. Die Antragsteller haben außer dem Nahrungsmittelausweisheft die für die Beur teilung des Bezugsrechtes erforderlichen Unterlagen mitzubringen (Geburts- oder Impf schein oder Stammbuch, Bescheinigung der Hebamme, ärztl. oder bezirksärztl. Zeugnis.) An Verbraucher, die bereits Milchkatten für Vollmilch besitzen (z. B. Kinder von 4—6 Jahren in der Zeit bis 31. Dezember 1916) werden nicht außerdem Milchkarten für Magermilch ausgegeben. Die Milchlieferer (Landwirte, Händler) werden auf folgende Vorschriften noch be sonders hingewiesen: 1) Vollmilch darf an Verbraucher nur abgegeben werden, wenn sie im Besitze einer vom Bezirksverbande herausgegebenen Vollmilchkarte sind. 2) Magermilch darf an Verbraucher ohne Milchkarten erst abgegeben werden, wenn nach voller Belieferung der Inhaber der vom Bezirksverband herausge- gebenen Magermilchkatten noch Magermilch übrig ist. 3) Für Personen, die nicht in der Kundenliste eingetragen sind, darf Vollmilch und Magermilch nur nach Befriedigung aller in der Kundenliste verzeichneten Personen abgegeben werden. Vollmilch darf in solchen Fällen nur gegen Buttermarken und zwar in einer Menge von höchstens 2 Litern auf eine Buttermarke abgegeben werden. (8 1 Abs. 1, 8 3 Abs. 1 und 8 9 der Bekanntmachung d. Bez.-Verb. v. 30. Okto ber 1916.) Eibenstock, den 13. November 1916. Der Sjaölrcrt. Verkauf von Eiern. Eier dürfen an Verbraucher nur von Eiersammelstellen und von solchen Personen oder Geschäften abgegeben werden, die vom Bezirksverbande die Erlaubnis zum Kleinhandel mit Eiern erhalten haben. Wir sind bereit, die Erlaubnis zu vermitteln, falls uns bis 15. ds. Mts. darauf abzielende Anträge schriftlich eingereicht werden. Eibenstock, den 13. November 1916. Der Kiaölrat. Wom Weltkrieg. Ter gestrige Heeresbericht ist eine weitere Bestä tigung unserer günstigen militärischen Lage: (Amtlich.) Großes Hauptquartier, 12. November. Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. Auf dem Nordufer der Somme war die Artil lerietätigkeit nur zeitweise stark. In Sailln- Satllisel sind gestern abend neue Kämpfe ent brannt, die noch im Gange sind. Südlich des Flusses verstärkte sich das Feuer im Abschnitt Fresnes—Chaulnes. Beiderseits von Ab- laincourt verhinderte unsere 'Artilleriewirkung die Entwickelung eines sich vorbereitenden Angrif fes. Oestltcher Kriegsschauplatz. Front des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern. Auf dem Ost ufer der Narajowka scheiterte südwestlich von Folw. Krasnolesie ein erneuter Angriff der Russen gegen die von uns gewonnenen Stellungen. Front des Generalobersten Erzher zog Karl. Im Südteil der Waldkarparhen lcbta. das Artilleriefeuer auf; dort fanden für uns günstig verlaufene Gefechte statt. An der S ie b e n b ürgis ch en O stf r o n t wurden von deutschen Truppen nördlich des Oitoz-Pasjes acht malige Vorstöße des Gegners abgeschlagen. — Bei der Abweisung rumänischer An griffe am Mte. Frumtu und Mte. Säte, sowie bei Wegnahme feindlicher Stellungen beiderseits des Alt wurden — einschließlich der gestern ge meldeten 200 Gefangenen — 18 Offiziere, über 1000 Mann und 7 Geschütze eingebracht. An der Predeal-Straße, am Szurduk-Paß und bei Or'sowa schoben wir unsere Vertruppen twr. Balkankriegsfchauplatz. Heeresgruppe des Generalfeld mar- schalls von Mackensen. Aus der Dobrud- scha und von der Donaufront nichts Neues. Makedonische Front. Im Westteil des Czernabogens wurden starte serbisch franzö sische Angriffe durch deutsch-bulgarische Truppen abgewiesen. Bei Polog gewann ein feindlicher Vor- ftoß Boden. Der erste Generalquartiermeister: (W. T. B.) Ludendorff. Im Westen haben feindliche Flieger abermals einen Angriff auf deutsche Ortschaften unternommen: Berlin, 11. November. (Amtlich.) Feind liche Flugzeuge griffen am 10. November zwi schen 11 und I Uhr mittags Ortschaften u. Industrie» anlagen im Saargebiet an. Die Ortschaften Völklingen, Wehrden und Forbach wurden mit Bomben belegt, 3 Einwohner getötet, 2 leicht und 2 schwer verletzt. Militärischer Sachschaden ist nicht entstanden: der übrige Sachschaden ist gering. Im Osten ist im Gebiet deS neuen Königreichs Polen ein Aufruf zur Bildung eines polnischen Hee res erlassen worden: Lublin, 8. November. Das Verordnungsblatt des Militärgeneralgouvcrnements für das österrei chisch-ungarische Okkupationsgebiet in Polen verof- femlicht eine von den beiden Geuecalgouvernenrcn, von Bcseler und Kuck, unterzeichnete Proklama tion an dir Bewohner der Generalgou vernements Lublin und Warschau, in der