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Blatt Amts und des Stadtrathes des Aönigl. Amtsgerichts Als Beiblätter: I . JllustrirteS Sonntagsblatt (wöchentlich); 2 ^andwirthschaftlicheBeilage (monatlich). Druck und Verlag von E. L. Für st er's Erben in Pulsnitz. Abonnements - Preis «ierteljährl. 1 M. 25 Pf. Auf Wunscb unentgeltlich« Zu sendung. Daube L Lomp. Verantwortlicher Redakteur Hermann Schulze in Pulsnitz. Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. KefcHäfisstekken: Buchdruckereien von L. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kamenz, CarlDaberkow, Groß röhrsdorf. Nnnoncen'Bureaus vonHaasen« stein L Vogler, Jnvalidendank. Rudolph Mosse und. T. L. Z» Wutsnih. ReuunuddiMzigstev Jahrgang .schenk/^ ^fiir Putsmtz, Lömgsbrälli, Padeberg, Nadebmg, Moritzburg und Umgegend. zne-r-l. -- sind bis Dienstag und Freitag Vorm. 9 Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor- puSzeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. Mittwoch. «r. 36. S. Mai I8S7. Nachstehende Verordnung wird erneut mit dem Bemerken zur Kenntniß der betheiligten Kreise gebracht, daß Zuwiderhandelnde ihre Bestrafung zu gewärtigen haben. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 27. April 1897. vou Erdmauusdorff. die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend, vom 25. Februar 1897. Zur Ergänzung der Verordnung vom 30. Juli 1895, die Ausführung des Reichsviehseuchengesetzes vom —Gesetz-und Verordnungsblatt Seite 74 — wird mit allerhöchster Genehmigung hierdurch folgendes bestiinmt: 1. Zu ß 5 der Verordnung vom 30. Juli 1895. Die Entschließung darüber, ob gemäß 8 56 b Absatz 3 der Gewerbeordnung in der Fassung vom 6. August l896 — Reichs-Gesetzblatt Seite 685 — zur Abwehr oder Unterdrückung von Seuchen, der Handel mit Rindvieh, Schweinen, Schafen, Ziegen oder Geflügel im Umherziehen Beschränkungen zu unterwerfen oder auf bestimmte Dauer zu untersagen sei, steht zunächst für jeden Regierungsbezirk der Kreishaupt mannschaft zu. 2. Zu § 13 und 8 18 Nr. 1 der Verordnung vom 30. Juli 1895. Der Beaufsichtigung--'durch die Bezirksthierärzte bedarf es nicht bei kleineren Ferkel- bez. Wochenmärkten, auf denen lediglich Saugferkel in Körben (Korb-, Spanferkel) feilgeboten werden. 3. Zu Z 13 Absatz 3 der Verordnung vom 30. Juli 1895. Auch der Vorverkauf von Schweinen vor erfolgter bezirksärztlicher Untersuchung ist untersagt — s. nachstehendes Punkt 4 —. 4. Zu 8 15 der Verordnung vom 30. Juli 1895. Künftig unterliegen auch alle von Händlern zum Zwecke öffentlichen Verkaufs ausgestellten oder öffentlich ausgebotenen Schweinebestände der Beaufsichtigung durch den Bezirksthierarzt dergestalt, daß der Verkauf untersagt ist, solange nicht durch bezirksthierärztliche Untersuchung das Nichtvorhandensein von Seuchen festgestellt ist. Die in 8 15 Absatz 2 der Verordnung vom 30. Juli 1895 den Händlern und Stallbesitzern auferlegte Anzeigepflicht erstreckt sich künftig auch auf die Handelsschweine. 5. Zu 8 16 der Verordnung vom 30. Juli 1895. Die Unter suchung von Schweinen, welche im Umherziehen verkauft werden sollen, hat, wenn dieselben mit Eisenbahn oder Schiff ankommen, von demjenigen Bezirksthierarzte zu erfolgen, in dessen Bezirke die Ausladung zum Vertriebe im Umherziehen stattfindet. 6. Zu 8 16 Absatz 4 und 8 18 Punkt 3 der Verordnung vom 30. Juli 1895. Die vorgeschriebene Reinigung hat sich auch auf die gebrauchten Transportmittel (Wagen u. s. w.) zu erstrecken. 7. Zu F 18 Punkt 2 der Verordnung vom 30. Juli 1895. Zu Zeiten größerer Seuchengefahr sind künftig auch alle von Händlern zum Zweck öffentlichen Verkaufs aufgestellten oder öffentlich ausgebotenen Schweinebestände der 5tägigen Beobachtungsfrist unterstellt. Ausgenommen sind hiervon nur Mastschweine, welche binnen 3 Tagen (vom Beginn der Aufstellung bei dem betr. Händler ab gerechnet) zur Abschlachtung gelangen und Saugferkel (Korb-, Spanferkel). 8. Die Amtshauptmannschaften werden ermächtigt, nach Gehör des Bezirksthierarztes einzelnen approbirten Thierärzten die Befugniß zu ertheilen, die den Be« zirksthierärzten obliegenden Untersuchungen des Händlerviehes bei Behinderung der letzteren vorzunehmen und die vorgeschriebenen Bescheinigungen auszustellen. Die Ertheilung dieser Befugniß erfolgt auf Widerruf. Die betreffenden Thierärzte sind mittels Handschlags besonders zu verpflichten; ihre Namen sind im Amtsblatte bekannt zu geben. Auf die Bezirke der Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz erstreckt sich die vorstehende Ermächtigung der Amtshauptmannschaften nicht. 9. Nichtbeachtung der vorstehenden Bestimmungen hat, soweit nicht nach gesetzlichen Vorschriften eine andere Strafe verwirkt ist, Geldstrafe bis zu 150 Mark oder Haftstrafe zur Folge. Dresden, am 25. Februar 1897. Ministerium des Innern. — Vou Metzsch. Körner. Vom 3. Mai d. I. an wird der Communications - Weg Grotznaundorf - Lomnitz und vom 1ü. Mai dieses Jahres an der Communications-Weg Grotzuauudors« Mittelbach bis auf Weiteres gesperrt. Im ersteren Falle wird der Verkehr über Höckendorf und Kleindittmannsdorf, im anderen Falle über Kleindittmannsdorf und auf den Groß naundorf - Frieversdorfer Weg gewiesen. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 30. April t897. vou Erdmauusdorff. Wir bringen hiermit zur Kenntniß unserer Leser, daß Herr Kaufmann Hustav Käberkei« am heutigen Tage sein Amt als verantwortlicher Redakteur niedergelegt hat und an dessen Stelle Herr Kaufmann Kermaun Schuhe getreten ist. Pulsnitz, Hochachtungsvoll den 1. Mai 1897. G. K. Förster'» Erde«. Vom Reichstag. Pro nihilo (für nichts) oder, frei, aber deutlich deutsch übersetzt, „für die Katze" ist wieder einmal die Arbeit gewesen, die der Regierung wie dem Reichstage in den letzten Tagen erwachsen war. Es war eine trockene, aber hochwichtige Materie, um die es sich bei den letzten mehrtägigen Berathungen des Reichs tags handelte: „die Novelle zum JnvaliditätSgesetz", die zwar von tiefgreifender wirthschastlicher und iozialer Be deutung, aber nicht für jedermann von Jnterresse ist. Das Alters« und JnvaliditätS-VersicherungSgesetz ist im Jahre 1889, kurz nach dem Sturze Bismarcks, vom Reichstage gegen bedeutende Opposition mit geringer Majorität ange nommen worden. Es sollte nach dem Kranken- und Un fallgesetze die Krönung der Arbeiterversicherungsgesetze bilden, Welche die 1881 von Kaiser Wilhelm I. proklamirte Sozial politik geschaffen. Mit Befriedigung darf man konstatiren, daß zweifellos die ursprüngliche starke Unbeliebtheit des Gesetzes nachgelassen hat, daß seine Vortheile sich bemerk bar machten. Niemand denkt jetzt ernstlich mehr an seine völlige Aufhebung; aber seine Mangelhaftigkeit im einzelnen, und zwar in sehr wesentlichen Dingen, ward längst aner- könnt. Jetzt handelt es sich nun um eine Regierungsvor lage, die, ohne die Grundlagen zu reformiren, eine Menge großentheils wichtiger Einzelbestimmungen abänderte. Der sehr weitläufige Regierungsentwurf war so wie so von Anfang an bei dem großen Arbeitspensum deS Reichstags, zu dem dessen Arbeitslust in umgekehrtem Verhältniß steht, stark der Gefahr ausgesetzt, in dieser Session nicht erledigt zu werden. Deshalb hatte der mit der Materie sich bestens vertraut fühlende Abgeordnete Rösicke einen eigenen Antrag gestellt, wonach vorerst nur als „Notgesetz" einige be sonders wichtige Verbesserungen aus der Regierungsvorlage eingeführt, alles andere, vielfach Streitige aber aufgeschoben bleiben sollte. Nach dem Rösick'schen Anträge würde man vornehmlich, statt alle Wochen, nur alle Vierteljahre „kleben" dürfen. Ganz anders faßte die Sache ein Antrag des Herrn v. Plötz an. Er wollte die Landwirthschaft speziell „von den ewigen Scherereien des Klebegesetzes" entlasten. Statt durch Beiträge beziehungsweise Marken sollten die Mittel der Versicherung durch Zuschläge zur Einkommen- steuer aufgebracht werden. Aber alle Liebesmüh erwies sich als umsonst. Sämmtliche Vorschläge, einschließlich desjenigen der Regierung und eines noch vom Centrum in Aussicht gestellten, konnten sich nicht deS Beifalls der deutschen Volksvertretung erfreuen, kro nikilo, für nichts ist die fast dreitägige Redeschlacht im Reichstage um das Klebegesetz mit Freitag ausgegangen. Nun, wenn es auch diesmal ein Begräbniß erster Klasse wurde — aufgeschoben ist nicht aufgehoben, speziell Stimmen vom Bunde der Land- wirthe rufen: Wir werden unsere Forderung einer durchgrei fenden Reform des Klebegesetzes so lange wieder und immer wieder erheben, bis sie im Sinne ausgleichender Gerechtigkeit befriedigt ist. Sonnabend stand im Reichstage die Interpellation „Ka nitz" betreffs deS amerikanischen Zolltarifs zur Behandlung, auch eine hochwichtige Materie, die eingehendere Besprechung erheischt. Zunächst fragte die konservative Partei deS Reichs- tageS durch den Mund deS Herrn Grafen Kanitz den Reichs kanzler: Beabsichtigen die Verbündeten Regierungen ange sichts der bevorstehenden Erhöhung wichtiger Positionen des Zolltarifs der nordamerikanischen Union, insbesondere der verschärften Differenzirung der Zucker-Einfuhr, an dem durch Notenaustausch vom 22. August 1891 getroffenen Uebereinkommen mit den Vereinigten Staaten festzuhalten?" Damit ist eine Frage von der allergrößten Tragweite auf geworfen. Bekanntlich hat daS Deutsche Reich keinen Handelsvertrag mit den Vereinigten Staaten abgeschlossen. Vielmehr sind schon seit langen Jahren von den deutschen Einzelstaaten eine Reihe von Verträgen mit Amerika ab geschlossen worden, namentlich von den Küstenstaaten. Von diesen betrachtet man nur noch die von den Hansastädten 1827 und von Preußen 1828 abgeschlossenen als in Kraft befindlich und zugleich als maßgebend für daS deutsche Reich. ES sind Meistbegünstigungsverträge. Es handelt sich um reichlich den zehnten Theil unserer Gesammtausfuhr, für den wir den nordamerikanischen Markt gar nicht entbehren können. Also müssen den AankeeS die Zähne gezeigt werden. Hierbei darf nicht abermals pro Milo gearbeitet werden. . . . Oertliche und sächsische Angelegenheiten. Pulsnitz. Bei hiesiger Sparkasse wurden im Monat April 1897 442 Einzahlungen iw Betrage von 42 810 44 geleistet, dagegen erfolgten 200 Rückzahlungen im Betrage von 25 514 24 Der Gesammt-Umsatz belief sich auf 134 030 14 Pulsnitz. Herr Photograph Uhlmann aus Groß röhrsdorf hält nächsten Donnerstag im Saale deS Schützen hauses im Gewerbeverein einen Vortrag über „Wie entsteht eine Photographie?" An der Hand von Anschauungsmitteln wird Herr Uhlmann diese Frage beantworten. Kosten erwachsen dem Verein durch diesen Vortrag nicht und in Hinsicht dessen ist zu wünschen, daß der Redner durch recht zahlreichen Besuch belohnt werde. Pulsnitz. Nach nur dreitägigem Krankenlager ver schied am Dienstag Morgen der weit über unseren Amtsge richtsbezirk hinaus bekannte, hochgeachtete und beliebte Arzt Or. moä. Minckwitz in Großröhrsdorf, der auch seit neun Jahren Landtagsabgeordneter für den VII. ländlichen Wahl kreis war und dem sächsischen Kammerfortschritt angehörte. Sein Tod wird allgemein bedauert werden, besonders aber werden ihn viele, sehr viele arme Familien unserer Umgebung, denen er ein Wohlthäter in des Wortes schönster Bedeutung war, vermissen. Pulsnitz. Am Montag früh 3 Uhr hat sich auf der Pulsnitz-Großröhrsdorfer Straße der Korbmachermeister Stelzer aus Großröhrsdorf, noch vor Kurzem in Pulsnitz wohnhaft, erschaffen. — Mit Singen und Klingen, mit Sonnenschein und WaldeSzauber, mit Grünen und Blühen scheint der Mai in diesem Jahre wirklich inS Land kommen zu wollen, in der That eine wundervolle Zeit, in der endlich der Körper in freier Gottesluft gebadet werden kann, die Stubenluft verweht wird. Eine lustige und frohe Zeit ist die Maien zeit, und weS daS Herz voll ist, des geht der Mund über. Junge Herzen pochen in schnellerem Takt, und die Alten denken auch noch einmal gern der Tage, in welchem sie jung waren. ES geht wie ein Zauberlied durch Wald und Hain, man kann das frische Grün fast wachsen sehen, und in wenigen Tagen ist die Landschaft total verändert. Und nun ists auch zu Ende mit dem Sitzen daheim, der griesgrämlichste Stubenhocker selbst muß doch auch zusehen, wie draußen sich Heuer alle» auSnimmt. Es ist die beste Zeit im Jahr, aber in der Maienzeit verrinnen die Tage doppelt geschwind.