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Deutsche Allgemeine Zeitung. AxSlandts. ' «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» SSSSSSSSS Ueb-eblick. Deutschland. * Konstanz. Der Seekrieg aufdem Bodensee. »pomkhcin. Belgien und der Zollverein. — Bundestagsbeschluß i» Betreff der Deut schen Jahrbücher. »München. Verhandlungen der II. Kammer in Betreff der Eisenbahnfrage, s München. Witterung. Beschädigung von Kunstwerken. * Stuttgart. Die Wiedertäufer. Die Eisenbahn commission. — Offiziere verschiedener Bundescorps bei dem Festungs- bau in Ulm. s Frankfurt a. M. Aernteaussichten. Rothschild gegen eine Beschuldigung vertheidigt. KVesterreich. * presburg. Die Municipalreform. Die Magnaten über die Adresse und den Wahlstrcit. Die Kroaten. Spanien. »Paris. Der Aufstand ist in Granada künstlich erzeugt, in Eatalonien dagegen tiefer begründet. Espartero. »Paris. Ruhe in Madrid. Unentschiedener Stand der Sache in den Provinzen. Be denkliche Maßregeln in Barcelona. Großbritannien. Oberhaus: Vorträge über Auslieferung von Ver brechern. Unterhaus: Apanage des Königs von Hannover. »London. Die irische Sache. »Dublin. Eindruck der englischen Maßregeln in Irland. Frankreich, -f Paris. Das belgische Handelsverhältniß. Schläfrigkeit der innern Politik. Schweben und Norwegen. »»Stockholm. Der Namenstag des Königs. Die Gedächtnißmünze von Heer und Flotte. Türkei. »Konstantinopel. Prinz Albrecht von Preußen. Nachrichten aus Griechenland. Halil-Pascha und die Flotte. Die persische Ange legenheit. Finanzangelcgenheiten. Ostindien. Dost-Mohammed. Lahore. Die Beludschen. Lord Ellen- borough und die ostindische Presse. Hande» und Industrie. Ankündigungen. Deutschland. * Konstanz, 3. Jul. Auch Deutschland hat dermalen seinen Seekrieg (Nr. 93), nämlich auf dem Bodensee, der zwar nur mit der Feder geführt wird, aber gleichwol jetzt schon durch verminderte und verzögerte Fahrten und später unausbleiblich durch erhöhte Frach ten dem Verkehre sehr lästig und auf die Dauer störend wird. Der Anlaß zu diesem, in öffentlichen Blättern vielfach besprochenen Krieg ist folgender. Der erste, von Cotta in Stuttgart gemachte, von Fried richshafen ausgehende Versuch einer Dampfschiffahrt auf dem Boden see scheiterte in Folge der schlechten Construction des Schiffs und ei ner unzweckmäßigen Leitung. Man suchte die Schuld dieses Miölin- gens in äußern Verhältnissen, und darum wurde es einer Acticngcsell- schaft, welche im Jahr 1832 in Konstanz zum Betriebe der Dampf schiffahrt auf dem See zusammentrat, leicht, der badischen Negierung den Glauben bcizübringen, daß nur mit Hülfe ausgedehnter Privile gien ein solches, von der Regierung gewünschtes Unternehmen gedei hen könne. Die Regierung war um so bereitwilliger, die Hand zu bie ten, als sie hoffen durfte, dem kränkelnden Verkehre des von ihr et was rasch neugeschaffcncn Seehafens Ludwigshafen durch eine badi sche Dampfschiffahrt aufzuhelfen. Die Opfer, welche sie für das Ent stehen dieses Unternehmens brachte, bestanden, neben der Belheiligung mit einer bedeutenden Anzahl von Aktien, darin, daß sie 1) das aus schließende Fahrrecht (Ladungsrecht) für Güter und Personen mit be deutenden Geldopfern auskaufte und der neuen Gesellschaft auf 3V Jahre übertrug; 2) daß sic übernahm, das Abfahrtsgeld für alleWaa- ren, namentlich für Früchte, welche die Dampfschiffe in Ueberlingcn verladen würden, an die überlinger Schiffer aus Staatsmitteln zu er sehen; ebenso 3) das Abfahrtsgcld für Personen in Mörsburg, und 4) für Personen und Güter in Konstanz. Unter diesen Begünstigun gen konnte die konstanzer Gesellschaft, mancher Misgriffe in ihrer Ver waltung ungeachtet, bestehen, aber entgehen konnte ihr nicht, daß die später als Rivalin auftrctcnde Lindauer Dampfschiffahrtsgesellschaft in dem belcbtern Verkehre des dortigen Platzes ein bedeutendes Gegen gewicht besaß. Dies gab Veranlassung zu einer Association beider Ge sellschaften, bei deren Unterhandlung Konstanz seine Privilegien und Lindau seinen stärkern eignen Vertrieb in die Wagschale legte. Das Letztere erlangte sowol hinsichtlich der Leistung der Schiffe als der Ab- thcilung deö Ertrages vortheilhafte Bedingungen, in welchen bereits der Keim zu den bald nachgefolgten DiScufsionen und der Anlaß zu der spätern Trennung lag. Die konstanzer Gesellschaft reclamirte nun ihre Privilegien für Ludwigshafen, Ueberlingcn und Mörsburg, wollte aber Konstanz im Austausche für Lindau frei lassen. Dies konnten die Lindauer wegen ihres weit stärkern örtlichen Betriebs nicht einge- hen, sie proponirten daher eine Tourfahrt, aber bezüglich auf Beför derung der Posten in ihrem eignen vorherrschenden Interesse; da diese nicht angenommen worden, so übte nunmehr die bairische Negierung zu Gunsten der Lindauer Gesellschaft das Vergeltungsrccht, indem sie den badischen Dampfschiffen ebenso Lindau verschloß, wie den ihrigen Ludwigshafen und faktisch auch die andern badischen Häfen verschlossen sind. Bei der Schiffahrt auf dem Bodensee sind fünf Uferstaatcn bethei- ligt, nämlich Oesterreich, Baiern, Württemberg, Baden und die Schweiz, und cs ist zu bedauern, daß bei der Schiffahrtsconvcntion vom Jahr 1815 nicht auch die Freiheit des Sees proclamirt worden, und nicht erwünscht, daß die badische Regierung durch Uebertragung von Ab- fahrtSrcchten auf eine Privatgesellschaft auf 3» Jahre sich die Hände gebunden hat, und daß sie eine, den Verkehr so sehr hemmende Be rechtigung, die ursprünglich nur für Ruder- und Segelschiffe bestand, auch auf das neue Institut der Dampfschiffe übertrug oder stillschwei gend und durch ihre Geldopfer zugestand, daß sie sich auch auf diese ausdehne. Die Sache ist wichtig genug, daß die Bundesversamm lung davon Notiz nehme und veranlasse, daß durch einen Zusammen tritt von Bevollmächtigten sämmtlicher Uferstaatcn, allenfalls ihrer Ge sandten bei der Tagsatzung, eine Uebereinkunft zu Stande gebracht würde, in der Hauptsache dahin gehend, daß alle Stapel- und Ab fahrtsrechte am Bodensee aufgehoben sind. Ungeachtet Baden dabei mit fünf Häfen betheiligt ist, also auch mehr Abfahrlsrechte aufzuge ben, beziehungsweise auszukaufen hätte, so befände es sich dennoch bei gegenseitiger Freigebung nicht im Nachtheile, da es auch von dieser einen in gleichem Verhältnisse größern Gebrauch machen könnte und jedenfalls eine frequentere Wasserstraße gewinnt, als die aus einem badischen Hafen in den andern führende ist. *vom Ahein, 4. Jul. Die Verlängerung des Termins für die Gültigkeit der belgischen Zollbestimmungen vom 28. Aug. 1842 in Betreff der Einfuhr der deutschen Weine und Scidenwaa- ren hat um so angenehmer überrascht, als cs geheißen hatte, cs sei die Absicht des belgischen Ministeriums gewesen, die durch den Be schluß vom 28. Aug. des verwichenen JahrcS bis zum letzten 1. Jul. für diese Erzeugnisse der deutschen Zollvercinsstaatcn gewährten Erleich terungen wieder fallen zu lassen. Der kurze Zeitraum von vier Mo naten, auf welchen die Gültigkeit jener Zollbestimmungen weiter er streckt worden ist, scheint jedoch das Gerücht zu bestätigen, daß die belgische Regierung eine abermalige Verlängerung derselben cintrcten zu lassen nicht gewillt sei, wenn während dieses neuen Termins sich nicht eine sichere Aussicht dafür eröffne, daß die belgische Industrie ein oder das andere Zugcständniß von Seiten des deutschen Zollvereins erhalte. Der bevollmächtigte Minister Belgiens am preußischen Hofe, General Willmar, welcher sich gegenwärtig wieder in Berlin befindet, ist mit den dicsfälligcn Unterhandlungen beauftragt. Die Mittheilungen, welche er nach Brüssel Übermacht hat, sollen der Art gewesen sein, daß sic das belgische Cabinct zu der erwähnten Verlängerung des in dem Be schlusse vom 28. Aug. festgesetzten Termins bewogen hätten. Es scheint übrigens gewiß, daß in Belgien die Tendenz zu einer kommerziellen Annäherung an Deutschland immer weitere Fortschritte macht, immer fester» Boden gewinnt. Die vornehmsten Handelsplätze Belgiens drän gen selbst dazu hin, namentlich das große Emporium Antwerpen und die Städte Lüttich, Vcrviers, Namur und Charleroi. Für Belgien ist aber auch eine solche Annäherung vom wesentlichsten Interesse; eS muß dieses Land Alles aufbieten, sich den Waarenzug aus dem süd westlichen Deutschland zuzulcnkcn und zu sichern, und. zudem hat es von dem Prohibitivsysteme Frankreichs doch wol weniges Vortheile zu erwarten als von den billigen Grundsätzen, auf welche der deutsche Zollverein basirt ist. — Das va»ifche Regierungsblatt vom I. Jul. enthält eine Be kanntmachung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten vom l7.Jun. folgenden Inhalts: „Nachdem die Bundeöversammluy-