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er. be- md mg ten ind icht am der igt, der ner !ln- ner 1n- ris- en° ber so uf- )en 'p- ker- ab- cht, rrn isse im llen -Ilt. die Es der >er- lon es die len, wr- sche eh« ner ich- ms W die das )uß her ian len be- luß ger ins llen ar!. Er nte De- die :en. )aß sses us- Nr. 61. Donnerstag, dm 25- Mai 1911. 77. Jahrgang. S— ^^777^7^^ - " " -.^^7^77^^77777^ SiSSSS»»—-—--— Auf Veranlassung des Königlichen Ministeriums des Innern wird auf die bei ein> tretender Trockenheit herrschende Gefahr der Entstehung von Waldbränden hiermit wiederholt hingewiesen und jedermann die äußerste Vorsicht im Umgang mit Feuer im Freien überhaupt, wie insbesondere in der Nähe von Waldungen dringend empfohlen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, daß das Zigarren- und Zigarettenrauchen und das Rauchen aus offenen Pfeifen in Waldungen außerhalb der Fahrstraßen ver boten ist. Zuwiderhandlungen werden, soweit nicht andere strafgesetzlichs Bestimmunngen Platz greifen, mit Geldstrafen bis zu 30 Mark oder mit entsprechender Haftstrafe ge ahndet. Nach § 368 Ziffer 6 und § 300 des Reichsstrafgesetzbuchs wird derjenige, welcher an gefährlichen Stellen in Wäldern Feuer anzündet, mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen, derjenige aber, welcher durch Fahrlässigkeit einen Brand in Waldungen herbeiführt, mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geld strafe bis zu 900 M. bestraft. Schließlich nimmt die Königliche Amtshauptmannschaft Veranlassung, wiederholt auf ihre Bekanntmachung vom 6 Juli 1904 hinzuweiscn, wonach bei Vermeidung von Geldstrafen bis zu 60 M. oder Haftstrafen bis zu 14 Tagen Zündhölzer in Haus haltungen stets so aufzubewahren sind, Laß Kinder nicht dazu gelangen können, und daß an Kinder unter 12 Jahren Zündhölzer nicht verkauft noch sonst abgegeben werden dürfen. Den Ortsbchörden wird die Durchführung dieser Anordnungen, für deren Verbreitung in den Gemeinden tunlichst Sorge zu tragen ist, hiermit zur Pflicht gemacht. Haushaltungsvorstände, welche diese Anordnungen nicht befolgen, sind unnachsicht- lich zu bestrafen, beziehentlich bei der Königlichen Amtshauptmannschast zur Anzeige zu bringen. Nr 1169 aS. Königliche Amtshauptmannschast Dippoldiswalde, am 12. Mai 1911 Wegen Enteignung des Nobst'sche» Gasthossgrundstücks in Malter (Flurstück 83 b und 84 b des Flurbuchs für Malter) aus Anlaß des Baues der Malterer Talsperlen anlage wird auf Anordnung des Königlichen Ministeriums des Innern hiermit das abgekürzte Verfahren nach §67 des Enteignungsgesetzes vom 24. Juni 1902 eingeleitet. Die vom Königlichen Ministerium des Innern geprüften und mit Genehmigungs vermerk versehenen Enteigungsunterlagen liegen 25. Mai bis 15. Juni 1911 in der Zeit von Vormittags 8 bis nachmittags 3 Uhr bei der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschast zugleich für die Weißeritztalsperren-Genossenschaft zu jedermanns Einsicht aus. Widersprüche gegen die bevorstehende Enteignung oder gegen die ausliegenden Unterlagen sind bei sonst eintretendem Verluste entweder vor oder spätestens in dem Enteignungstermine anzubringen. An die Nebenberechtigtcn, denen ein dingliches Recht am Gegenstände der Ent eignung oder ein darauf bezügliches persönliches Gebrauchs- oder Nutzungsrecht zusteht, ergeht die Aufforderung, solche Rechte und die hieraus abzuleitenden Entschädigungs- forderungen spätestens im Enteignungstermine anzumelden, widrigenfalls sie die in diesem Termine getroffenen Festsetzungen gegen sich gelten zu lassen haben und bezüglich des Rechtes auf besondere Entschädigung im Enteignungsverfahren der Gefahr des Verlustes ausgesetzt sein würden. Werden von heute ab auf den von der bevorstehenden Enteignung betroffenen Grundslücksslächen Neubauten, neue Anpflanzungen oder sonstige neue Anlagen geschaffen, ohne durch die Notwendigkeit oder durch ordnungsmäßige Bewirtschaftung geboten zu sein, so können die Entschädigungsberechtigten hierfür und für dis hierdurch herbeigeführten Wertserhöhungen Entschädigung nur fordern, wenn die Anlagen mit Zustimmung der Weißeritztalsperren Genossenschaft ausgeführt worden sind oder soweit dadurch der Wert des Grundstücks für das Unternehmen selbst erhöht worden ist. Für die Weiterführung bereits begonnener Anlagen gilt diese Beschränkung nur, soweit den Entschädigungs- berechtigten die Weilerführung untersagt worden ist. Die Entschädigungsberechtigten dürfen die Anlagen, für die ihnen hiernach kein Entschädigungsanfpruch zusteht, bis zur Ueberweisung des Grundstücks wegnehmen. Diese Vorschriften gelten auch gegen Dritte, wenn die Entschädigungsberechtigten von heute ab Dritten Rechte am Grundstücke oder persönliche Nutzungs- oder Gebrauchs rechte einräumen, durch deren Berücksichtigung sich der Betrag, der zu leistenden Gesamt- enlschädigung erhöhen würde. Die Beteiligten haben solche nur ihnen bekannte Umstände, aus denen Ansprüche auf außergewöhnlich hohe Entschädigungen hcrgeleitet werden könnten, spätestens im Enteignungstermine anzuzeigen, widrigenfalls diese Umstände bei der Entschädigungs- feststellung nicht becückjichligt werden würden. Dresden, am 25. Mai 1911. Nr. 136 >v. Die Königliche Amtshauptmannschast Dresden-Altstadt, als beauftragte Enteignungsbehörde. Wntliche Atzung kr StMmMnckii zn AMWvM Ssn 26. Mai Ml, abends 8 Uhr, im Litrullksriminsr äss Katdaussa Die Tagesordnung hängt im Rathause aus. Stadtvad. Das unter Verwaltung des unterzeichneten Stadtrates stehende bisherige Florabad ist vorn 29. dfs. Mts. ab «agOvk gvöttnst und zwar an den Sonnabenden bis 10 Ahr abends, an den übrigen Wochentagen bis 9 Ahr abends und an den Sonntagen bis mittags. Dippoldiswalde, am 23. Mai 1911. Der Stadtrat. Wii-GHMW. SDickttM Min. Sonnabend, den 27. Mai 1911, kommen 100 r-m Heisig seük S Uki» item Svklage Hk« 101 200 Oeisig leük 10 OK»' au« rilem Svklsge Hk«. 7L gegen sofortige Bezahlung und unter den vorher bekanntzugebenden Bedingungen zur Versteigerung. Zusammenkunft auf den Schlägen. König!. Revierverwaltung. Gesperrt wird vom 26. Mai bis mit 3 Juni d. I. der untere Teil der Dorfstraße in Seifersdorf vom Gasthofe abwärts. Der Verkehr nach Spechtritz wird während dieser Zeit über Paulshain-Borlas, derjenige nach dem unteren Ortsteile hier über Malter-Neuölsa verwiesen. Seifersdorf, den 23. Mai 1911. Der Gemeinderat. Zum Gevurtsfeste -es Königs! Ein Fest- und Freudentag für unser Sachsenland ist mit dem 25. Mai wieder herangekommen, der Geburtstag unseres allgcliebten Königs Friedrich August. In vollster körperlicher Gesundheit und Rüstigkeit, in erfreulichster geistiger Frische vollendet der erlauchte Monarch an diesem Donnerstag, dem Himmelfahrtstage, sein 46. Lebensjahr, also auf der Höhe männlicher Kraft stehend. Hierzu bringen ihm die weitesten Kreise des Sachsenvolkcs ihre innigsten Glück- und Segenswünsche im Geiste dar, freudig M die festliche Gelegenheit ergreifend, dem in Wahrheit so I überaus volkstümlichen Herrscher, der nun seit fast sieben Jahren den Wettiner Königsthron ziert, hierdurch erneut ihre treue Anhänglichkeit an ihn und sein ganzes Haus M zu bekunden. Man kann getrost behaupten, daß in der W langen Reihe der sächsischen Fürsten sich nur wenige einer M so besonderen Beliebtheit in allen Volksschichten erfreut U haben, als dies von König Friedrich August gelten darf, was ja auch ganz erklärlich ist. Gern weilt er mitten unter seinem Volke, wie dies seine vielen Ausflüge be zeugen, die er in jedem Jahre nach den verschiedensten Landesteilen hin unternimmt und wobei er sich eingehend von den gesamten Verhältnissen in den besuchten Bezirken zu unterrichten pflegt, oft durch persönliche Aussprache mit den Vertretern aller möglichen Berufsarten. Ferner weiß man längst, wie ungemein ernst es der König mit den mancherlei Wichten seines verantwortungsreichen Herrscher- W amtes nimmt und wie unermüdlich er in streng geregelter D Tätigkeit zum Wohle des Landes und der Bevölkerung arbeitet. Allbekannt ist weiter seine echt deutsche Ge sinnung, seine Treue zu Kaiser und Reich, verbinden ihn doch intime persönliche Freundschaftsbeziehungen mit Kaiser Wilhelm ll. Schließlich schätzt Sachsens Volk an seinem Monarchen nicht zum wenigsten den ihn amzeichnenden Familiensinn, das innige Zusammenleben, das er mit seinen sechs Kindern führt, seine liebende Sorgfalt, die er ihnen nach allen Richtungen hin widmet. So steht das Bild König Friedrich Augusts vor uns, als eines überaus sympathischen, liebenswürdigen, gütigen, pflichtgetreuen Herrschers, auf welchen das sächsische Volk mit Recht stolz sein darf. Darum steigen auch zu seinem diesmaligen Ee- burtsfeste die heißesten Wünsche für ihn in allen Sachsen- Herzen auf und geleiten ihn in das neue Lebensjahr hinein — möge es dem königlichen Herrn in jeder Be ziehung zu einem glücklichen und gesegneten werden! In dieser Hoffnung erbrause es heute aus allen Gauen des Sachsenlandes zum alten Königsschlosse am Elbeslrande: Hoch König Friedrich August! Lokales und Sächsisches. Dippoldiswalde. Die Schäden, die der Frost in der Nacht zum Sonntag angerichtet hat, lassen sich jetzt über sehen und sind doch bedeutend größer und schwerer, als erst angenommen werden konnte. Stellenweise sino sogar die Kirschen, die schon Erbsengröße hatten, erfroren. Die an den Straßen stehenden Eschen zeigen heute ein düsteres schwarzes Kleid, statt des frischen Grün. Zusammen- geschrumpst hängen überall die Blätter herab und bieten ein trostloses Bild für jeden Naturfreund. — Aus Anlaß des Geburtstages Seiner Majestät des Königs sind im hiesigen Bezirke u. a. folgende Auszeich nungen verliehen worden: Das Albrechtskreuz den Herren Sekretär Porstorfer an der königl. Amtshaupimannschaft, Militärvereins-Vorstand Lindig-Glashütte, vorm. Ecblehn- gerichtsbesitzer Seifert-Dittersbach, das Ehrenkreuz mit der Krone Herrn prio. Bezirks - Schornsteinfegermeister Ebert hier, das Ehrenkreuz den Herren Gemeindeoorstand Ebert- Borlas, Brigadier Kühne-Rehefeld, Gemeindevorstand Zimmerhäckel-Löwenhain, Stadtgemeinderatsmitglied Stell machermeister Claußnitzer-Altenberg, Bezirksschornsteinfeger, meister Weichelt-Lauenstein, Herrn Militäroereins-Kassierer Heerklotz in Reichstädt die Friedrich August-Medaille in Bronze und Herrn Waldwärter Börnig bei der Ritter guts-Forstverwaltung in Reichstädt die Auszeichnung für Treue in der Arbeit. — Am Sonnabend abend gaben sich die frei willigen Feuerwehren von Dippoldiswalde, Glashütte, Schmiedeberg, Obercarsdorf und Ulberndorf ein Stell- dichein im Gasthof zu Obercarsdorf. Solche der Pflege guter Kameradschaft gewidmete Zusammenkünfte sollen sich in Zukunft wiederholen. Nächstes Jahr will man sich in Dippoldiswalde treffen. — Der langjährige Orts- und Friedensrichter für Reinholdshain, Herr Gemeindeoorstand Dittrich daselbst, ist von Sr. Majestät dem König durch das Ehrenkreuz mit der Krone ausgezeichnet worden und hat es am Dienstag durch Herrn Oberamtsrichter vr. Grohmann übergeben erhalten. — Herrn Kirchenvorsteher Flasche, Gemeindeoorstand in Reinhardtsgrimma, wurde von Seiner Majestät dem Könige das Lhrenkreuz mit der Krone verliehen. Die Kircheninspektion, vertreten durch Superintendent Hempel und Regierungsamtmann vr. Sonnenkalb überreichte die Allerhöchste Auszeichnung m Gegenwart des gesamten Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend Amtsblatt für die Königliche "Amtshauptmannschast, das Königliche "Amtsgericht und den Mistral zu Dippoldiswalde. Mit achtseitigem „Illustrierten Anterhaltungsblatt". Mit land- und hanswirtschastlicher Monats-Beilage. Für die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle «nd an bestimmten Tagen wird keine Garantie übernommen. Verantwortlicher Redakteur: Paul Johne. - Druck und Verlag von Carl Jetzne in Dippoldiswalde. Inserate werden mit !» Pfg., solche aus unsere! Amtshauptmannschast mit 12 Pfg. die Spaltzeil« oder deren Raunr berech net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite (nur von Behörden) die zwei- gespaltene Zeile 35 bez. Zü Pfg. - Tabellarische und komplizlerteJnseraN mit entspreche,idem Aus Ichlag. - Eingesandt, iu redaktionellen Teile, di- Spaltenzeile 3V Pfg / Die. »WAberitz-ZAtun^ > Nscheint wöchentlich drei mal: Dienstag, Donners- Lag und Sonnabend und wird anden vorhergehen« denAbenden ausgegeben. Preis vierteljährlich 1M. 25 Pfg., zweimonatlich 34 Pfg-, einmonatlich 42 Ma. Einzelne Nummern iv Pfg. — Alle Postan- Saltcn, Postboten, sowie msereAustrügernehmen Bestellungen an.