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Redactton, Verlag und Druck von C. M. Gärtner in Schneeberg. M 189. Mittwoch, den 16. August 1882 in Johanngeorgenstadt, (1-2) B. Frau e, am n^, ,'" m-dauterie den kleinlichen Maßstab einer Excursione» und Spazierfahrten in und um Babelsberg in lfausL anlegen E g-ekt doch auch Gemeinschaft mit der Kaiserin vorzunehmen. Frau Herrn Woller egräb- ßlichen ücger- ra»z unse- ondere r die Venen, - mit InsertionSgeLSHrm die gespaltene ZU* 1V Pfennige» die zweispaltige Zeil« amtlicher Inserate LS Pfennige. render ld Be- afenen ^-in- sowie des- Colle- ymna- sschor- e am tiefge- > halb schwe- rgende nutter levka >elches rndten -- > -'M - ,, - - - 882. enen. der Absendung der Panzerflotte ohne Landungstruppen bis zu dem lächerlichen Ultimatum, welches durch Arabis wider spenstige Haltung ins Wasser fiel, mit Gladstonescher Poli tik gemacht hatte, berechtigte jeden Psychologen dazu, auch in dem neuen Säbelgeraffel des Admirals Seymour nur eine Spiegelfechterei zu sehen. Ferner war es eine harte Zumuthung, daß alle Europäer ihren werthvollen Besitz im Stich lasten sollten, wenn es England einfiel, eine fried liche Stadt zu beschießen. So kam es, daß grade wohlha bende, kluge und muthige Männer den kommenden Ereig nissen zu trotzen wagten. Für die Entschädigungsfrage sind freilich noch wichtiger jene von ihren Besitzern verlassenen Gebäude und Geschäfte, deren Werth sich auf Millionen be ziffert. Eine naheliegende Parallele ist das Bombardement von Sfax; wie dort die Franzosen den Schaden, den Euro päer erlitten hatten, vergütet haben, so sollten auch die Eng länder für die Verluste in Alexandrien aufkommen. Dennoch ist es nach den bisherigen Erfahrungen, welche wir mit Europa gemacht haben, nur zu wahrscheinlich, daß nicht Eng land, sondern Egypten die Zeche wird bezahlen müssen. England hat mit kluger Berechnung sein Spiel auf diese Karte gesetzt. Es erlaubt sich jede That der Treulosigkeit, jeden Act der Barbarei, weil es weiß, daß Europa mit kei ner Wimper zucken wird, wenn britische Botschafter ihm vordociren, daß das alles doch nicht so schlimm gemeint sei. Und so wird es kaum Wunder nehmen, wenn nun wirklich der Schwächere dazu verurtheilt werden wird, die Kosten seiner Vertheidigung gegen einen gewaltthäligen Angriff selbst Sbesttzer in Bro- Zittau, 'otterie- zu tragen. Diese Frage legen sich die Europäer in Egypten wie die Politiker in Europa mit Sorge vor. Wir gehören nicht zu den Leuten, welche an die großen Acte der Weltge schichte, an das Ringen der Völker nach Macht und Ruhm das Land zu betreten wagten. Die Europäer, so meinte kaltblütig der Brite, sind ja rechtzeitig gewarnt worden; sie wußten, das wir schießen wollten, also hätten sie sich aus dem Staube machen sollen. Nun ist zunächst zu bemerken, daß niemand den Engländern ein so überstürztes Vorgehen zutraute. In der That, die Erfahrungen, welche man von Deretschland. Berlin. Ueber den Unfall, den die deutsche Kaiserin gleich nach ihrer Rückkehr von Homburg erlitten, theilt die „Kreuzztg." mit. Gleich am Morgen nach ihrer Ankunft in Babelsberg »hat die Kaiserin in ihrem Zimmer einen Fall, der sie leider für einige Zeit an das Zimmer fes seln wird und ihr zunächst jede Bewegung versagt. Obwohl nichts gebrochen oder verletzt ist, so war die Contusionirung doch so stark, daß die Kaiserin an den heftigsten Schmerzen zu leiden hat. Für den Kaiser st neben der Sorge um die erlauchte Gemahlin dieser Un fall umso betrübender, als Se. Maj. gewohnt war, alle TagesgeschichLe. Tie egyptische Entschädigungsfrage. Die egyptische Entschädigungsfrage wird bereits ziem lich lebhaft in der europäischen Presse erörtert. Wenn die Grundsätze des Rechts und der Billigkeit in dieser Angele- Kaufmann Emil Egerland - G. F. Herberger Anna verw. Troll Handelsmann Hugo Bogel Kaufmann Ottomar Schreyer Handelsmann Hermann Brändel Auguste verw. Werner ' Herrn Gemeindevorstand C. Wittig in Jugel, - Kaufmann Ernst Elsner in Breitenbrunn. Die neue Einrichtung wird der Einwohnerschaft der Stadt Johanngeorgenstadt, wie der Umgebung derselben zu reger Benutzung hiermit empfohlen. Johanngeorgenstadt, den 14. August 1882. Die Sparcassen-Verwattung. Bochmann, Brgrmstr. am 19. September 1882, Vormittags 12 Uhr an den Meistbietenden versteigert werden. An die Grundstücksversteigerung schließt sich die Versteigerung des zur Nachlaß masse des Erblassers gehörigen Mobiliars und Wirthschaftsinventars. Schwarzenberg, am 12. August 1882. Das Königliche Amtsgericht. Hattaß. Amtsblatt für die königlichen und Müschen Behörden in Aue, Grünhain, Hartenstein, Johanngeorgenstadt, Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg, Schwarzenberg und Wildenfels. S. - . S.- grün e. BermS- c c. S. irbeitcr Ferdi- Sgehilfe Wirth- Dreier Feilen- Anna Ender- rrbeiter -Eon- Marie !n Lud- sattler- tuguste tellma- Marie rmann »er, T. ,1 T- isgrün rs K. ier, 42, sermei- Bekanntmachung. Einführung von Sparmarken bei der Sparcasse Johanngeorgenstadt betr. Nachdem die vom hiesigen Stadtgemeinderathe am 7. Februar 1882 beschlossene Einführung von Sparmarken und Sparkarten bei hiesiger Sparcaffe die Genehmigung des Hohen Königlichen Ministeriums des Innern gefunden hat, wird für das Inkrafttreten dieser Einrichtung hiermit der 18. August 1882 festgesetzt. Die Einrichtung, welche den Zweck verfolgt, die Erlangung eines Guthabens bei s der Sparcaffe vorzubereiten und das Sparen zu erleichtern, wird darin bestehen, daß die Sparcaffe Johanngeorgenstadt an geeigneten Stellen in der Stadt Johanngeorgen stadt sowohl, wie der umliegenden Ortschaften auf je 10 Pf. lautende Sparmarken um diesen Preis verkaufen läßt. Die Sparmarken sind auf die bei gedachten Stellen unentgeldlich zu beziehenden Sparkartnr- aufzukleben. Ist eine Sparkarte nun mit 10 Marken im Werths von 1 M. beklebt, so wird sie bei der Sparcaffe eingereicht, welche die Sparkarte nebst den darauf geklebten Spar marken unbrauchbar zu machen und als Beleg zurückzubehalten, dem Ueberbringer aber den Betrag von 1 M. entweder auf ein bereits eröffnetes Conto gegen Vorlegung des betr. Sparcaffenbuches oder auch ein neu zu eröffnendes Conto unter Aushändigung eines neuen Sparcaffenbuches gutzuschreiben hat. Die Verzinsung des Guthabens erfolgt erst nach der Eintragung von 1 M. in ein Sparcassenbuch, im Uebrigen nach den einschlagenden Bestimmungen der Sparcaffen- ordnung. Auf nicht voll beklebte Sparkarten werden Rückzahlungen nicht geleistet. Verkaufsstellen für Sparmarken werden vorläufig errichtet bei Herrn Handelsmann C. F. Dotzauer > in der Politik Gesetze des internationalen Anstands, völker rechtliche Satzunaen, welche beobachtet werden müssen, wenn das staatliche Leben nicht in Barbarei und Faustrecht zu rücksinken soll. Wir sind der Ansicht, daß die Mächte sich moralisch verpflichtet erachten sollten, der Entsittlichung des europäischen Völkerlebens durch England einen - wirksamen Damm entgegenzuwerfen. Spricht sich Europa von 'dieser Pflicht, welche die Macht ihm auferlegt, ledig, so ist der Hohn vollberechtigt, mit dem die Briten Englands Sieg über den hülflosen Continent bejubeln. Es wäre also auch im allgemeinen Culturintereffe wün- schenswerth, wenn sich die geschädigten Europäer zu einer gemeinsamen energischen Action zusammenschlöffen und zu nächst darauf hinwirkten, daß die Entschädigungsfrage einem europäischen Congreffe zur Entscheidung vorgelegt werde. Das stolze Großbritannien muß daran erinnert werden, daß es noch ein Völkerrecht und noch ein Europa gibt ; über dem blinden Türkenhasse und dem wahnsinnigen Protecto- ratsrausche scheint dem perfiden Albion diese sehr nützliche Erwägung aus dem Sinne zu kommen. Die Briten sollten nicht vergessen, daß die Mächte zwar müßig zusehen werden, so lange die Kanonen das Wort haben, daß sie aber nie und nimmer darauf verzichten können, bei der endgültigen Lösung jedweder orientalischen Frage die entscheidende Stimme in die Wagschals zu werfen. Bekanntmachung. Das Einsammeln von Preißelbeeren auf dem Fürst!. Schönb. Forstrevier Ober- Pfannenstiel ist erst vom 1. September an und nur während der Tagesstunden von 6 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends gestattet. Zuwiderhandelnde werden mit einer Geldstrafe von 5—20 Mark belegt. - Der stellvertretende Gutsvorsteher. Bekanntmachung. Das Einsammeln von PrMelbeerm auf Grobpöhlaer Staatsforstrevier ist laut Bekanntmachung der Königlichen Oberforstmeisterei Schwarzenberg vom 2. August d. I. vor dem 1. September verboten und werden Zuwiderhandelnde unnachsichtlich in jedem einzelnen Falle mit einer Geldstrafe von 5 Mark belegt. Großpöhla, am 12. August 1882. Die Polizeiverwattung des Großpöhlaer Staatsforstreviers. Niedner. Freiwillige Versteigerung. Auf Antrag der Erben des verstorbenen Grundstücksbesitzers Karl Gottlieb Jo ckisch in Crandorf sollen die zum Nachlaß desselben gehörigen Grundstücke, nämlich 1) das auf Fol. 26 des Gmnd- und HypvthekenbuchS für Crandorf eingetragene Wohnhaus Nr. 28 des Brandkatasters, Nr. 54» des Flurbuchs, mit Garten Nr. 54d des Flurbuchs für genannten Ort; 2) das auf Fol. 123 des Grundbuchs für Crandorf eingetragene Feld Nr. 294, 295, 296 des Flurbuchs für diesen Ort, welche Grundstücke ortSgerichtlick zusammen auf 1841 Mark gewürdert worden sind, im Erbhause, Nr. 28 zu Crandorf unter den im Termin bekannt zu machenden Bedingungen isn. nähme .nserer arie, irzlich- 882. rilie genheit maßgebend wären, so läge die Sache in der That ziemlich einfach. Es wird allgemein zugestanden, daß die Beschießung Alexandriens von den Engländern ohne jeden Grund, ja, ohne jeden stichhaltigen Vorwand in der frivol sten Weise in Scene gesetzt wurde. Die Engländer wollten in das reiche Land Hinsingehen; deshalb war ihnen jede noch so fadenscheinige Ausrede recht, wenn sie nur zur Ec- ! öffuung der Feindseligkeiten führten. Als nun der Donner I ihrer Geschütze die altmodischen KanonenArabis zum Schwei ¬ gen gebracht, da zeigte es sich, daß sie durch ein harmoni sches Zusammenwirken von Dummheit und Feigheit außer stande waren, die Stadt gegen die Wuthausbrüche des ra senden Pöbels zu schützen. Jene moskowitische That der Volksleidenschaft, welche die blühende Handelsstadt vollends in Schutt und Asche legten, kommen also gleichfalls auf Rechnung der Briten; es waren Ausbrüche einer in ihren tiefsten Tiefen verstörten Volksseele, elementare Naturereig nisse gleichsam, welche man mit fast mathematischer Sicher heit vorausberechnen konnte. Nicht jenes Volk, welches unter dem Antriebe echter Noth, die Eisen bricht, die Feuerbrände schwang, sondern der schlaue Kaufmann, welcher aus poli tischer Habgier über eine friedliche Stadt seine Bomben warf, ist vor Europa für jene Schreckensscenen verantwort lich; denn Englands Roheit und Unverstand haben die Stadt dem Verderben überliefert. Es war eine Thorheit, die Beschießung Alexandriens zu beginnen, ohne eine hin reichende Anzahl von Landungstruppen zur Hand zu haben, um Arabi zur Kapitulation zu zwingen, die Stadt zu bese tzen und sie dadurch vor jenem traurigen Schicksale zu be wahren, welches alle Besonnenen in Europa voraussahen. Aber auch mit den 650 Mann, über welche mau verfügte, hätten die Engländer unsägliches Unheil verhindern können; jedoch den rastlos rechnenden Krämern war das Blut ihrer Söldner zu theuer, die Amerikaner waren die ersten, welche! Die ledige Anna Augustin aus Reischdorf in Böhmen, etwa 20 Jahr alt, ist laut rechtskräftigen Urtheiles des hiesigen Schöffengerichtes vom 28. September v. I. aufgrund der Bestimmung in § 16 des sächsischen Gesetzes vom 1. Juli 1878 zu 60 M. Geldstrafe, event. 4 Tage Gefängniß, verurtheilt worden. Als Ausländerin der Flucht verdächtig, werden die Polizeiorgane ersucht, die Berurtheilte, welche muthmaßlich auch gegenwärtig noch Hausirhandel mit gebackenen Pflaumen rc. treibt, im Betretungsfalle anzuhalten und, dafern sie nicht sofort die Geldstrafe erlegt, dem nächsten Amtsgerichte zum Zwecke der Vollstreckung der Gefängnißstrafe zuzuführen, von alledem aber ungesäumt Nachricht anher zu geben. Wildenfels, den 11. August 1882. Königliches Amtsgericht daselbst. Wähner. enen. HM ;ründ- Mein. M MMb.^olkssremtö ——— ----- -- - - -' -------------