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LWMWff MWn0 Sonntag, den 12. Dezember IVIS den s) für ein kinderloses Ehepaar 12 Mark d) Für Kinder 50 12 Mark monatlich 12 -WW AM Kl «MMM er» 18. ISIS, «Ven-S »/,» Atz». änM Mvptag, he» 18. »eie»der 25 50 1 2 3 4 5 6 4 5 7 S S c) Kinde« für n 1k // tt 1. Sätzen für Mann oder Frau oder Ehepaar ohne Kind bi» zu 75°/» des Mietzinse« aber nicht mehr als für Mann oder Frau oder Ehepaar mit einem Kind bis zu 60«/„ des Mietzinses aber nicht mehr al» Tageblatt ° Amtsblatt der Kgl. Amtshauptmannschaften Schwarzenberg u. Zwickau, sowie der Kgl. u. Städt. Behörde» in Aue, Grünhain, Hartenstein, Johanngeorgenstadt, Lößnitz, NeustSdtel, Schneeberg, Schwarzenberg vzw. Wildenfels. Verlag von C. M. O-rtner, Schneeberg. Drahtnachrichten: Volk-sreund Schnerberg-Neustädtel. Fernsprecher: Schneeberg 10, Au« 81, Lößnitz Amt Ane 440, Schwarzenberg 1A Art und Höhe der Unterstützung. Die Unterstützung besteht , aus einer wöchentlichen Unterstützung für entgangenen Lohn nach folge»-' S) zu Stellvertreter«: 1. Fabrikbesitzer Karl Uhlig in Firma Gebr. Uhlig-Crimmitschau, 2. „ Ernst Hupfer-Bockwa, 3. Weber Robert Huster-Werdau, 4. Schirrmeister Ludwig Remmler-Kirchberg. 8 «. Stell« wird nicht «bensoweaia für dl« Richtigkeit der durch Fern berechn aufgtgrd«n«n Anzeige«. — WirNücha«. unverlangt »tngesaudier SchüstMt» «uu» di« Gchrtftkemin» nicht nnantwoültch D«macht werd«. Haupt ü st» ft eil« a in Schn«««» Au«, Wßuit und Schwärzend«-. Grundsätze für Gewährung von Unterstützung an die Arbeitslosen der Textilindustrie. Der Bezirksausschuß in Vertretung deS Bezirksverbands hat nach Gehör eines gleich- mäßig ans Arbeitnehmern und Arbeitgebern zusammengesetzten Ausschusses folgende Grund sätze beschlossen, die für alle Gemeinden des Bezirks bindend sind, wenn ander- sie an den zu erwartende» Zuschüssen Anteil haben wollen. 8 I- Kreis Ser zu Unterstützenden. Anteil an der Unterstützung haben alle Arbeiter und Angestellten der Baumwoll-, Woll- und Bastfasergewerbe, die im Bezirke wohnhaft sind, sofern sie infolge der Ver- arbeitungsverbvte für Baumwolle, Wolle und Bastfaser» oder der damit im Zusammenhänge stehenden Ausfuhrverbote ganz oder zu einem wesentlichen Teile arbeitslos geworden sind. Unterstützungsberechtigt sind auch ihre Familienangehörigen. (8 5.) Arbeiter, die am 1. Angnst 1915 oder später arbeitslos geworden sind, gelten im Zweifel als durch die erwähnten Verbote betroffen unk unterstützungsberechtigt. Frauen von Kriegsteilnehmern, die bisher ihren wesentlichen Unterhalt al» Textil arbeiterinnen erworben haben, werden nach dem Wegfall dieses Verdienste- nicht aus Mitteln der Kriegsfamjlienunterstntzung, sondern aus Mitteln der Textilarbeitslosen - Unterstützung unterstützt. Heimarbeiter sind von der Unterstützung nicht ausgenommen, wenn sie bisher ihren Lebensunterhalt in der Hauptsache aus diesem Erwerbe bezogen haben. 8 2. Teilweise Arbeitslosigkeit. Die Unterstützung hat anteilig auch schon dann einzutreten, wenn infolge > Einschrän kung der Arbeit die Arbeitserträgnisse nicht mehr zum Unterhalte ansreichen. Dies ist an- zunehmen, wenn der Loh» die i» ß 8 festgesetzten Unterstützungssätze nicht mehr erreicht. 8 3. Ausschluss von der Anterstühung. In erster Linie ist auf Vermittelung anderer Arbeit für die ArbeitSlosgewordeuen Bedacht zu nehmen. Deshalb sind Arbeitslose, die eine ihnen angebotene angemessene Arbeits gelegenheit ansschlage», von der Unterstützung ausgeschlossen, wenn ihnen nicht beachtliche Billigkeitsgründe gegen die angebvteue Beschäftigung (z. V. in anderen Gewerben oder an anderen Orten) zur Seite stehen. Die Entscheidung hierüber steht de» in ZA 8 und 9 ein gesetzte» Ausschüssen zn. Ausgeschlossen sind weiter Personen, die schon vor Kriegsbeginn hauptsächlich von Armennnterstiitzung lebten, die also auch bisher kein für den Lebensunterhalt ausreichendes regelmäßiges Arbeitseinkommen hatten. für Mann oder Frau oder Ehepaar mit 2 oder mehr Kindern bis zu 50°/, des Mietzinse- aber nicht mehr als 10 , „ , 3. bet völliger Arbeitslosigkeit aus der Weiterzahlung der Krankenkaffen-' und JnvalidenversicherungSbeitrSge. Der Berechnung der Krankenkassenbelträge wird ein Lohnsatz von 550 Mark jährlich zn Grunde gelegt. Die Versicherung gegen Jnvalitität erfolgt nach der zweite» Lohnklasse (8 1245 der RetchSversicherungSordnung). Die Versicherungsbeiträge werde« an die fraglichen Kassen durch die WohnortSgemelnde unmittelbar abgeftthrt. Für Arbeiter, die der Krankenkasse nicht mehr angehören, hat die Gemeinde fürl Krankheitsfälle besondere Fürsorge zu treffen. »« .«rrgrbtrgisch« BoMfrrund" «scheint täglich mit Ausnahme der Lag« nach Sonn- und Festtagen. vezugSprei-: monatlich 60Pfa. mit der wöchentlichen unentgeltlichen Sonderbet lage: .Jllustr. KriegSchronik". Anzeigenpreis: tm Amtsblattbezirk der Raum der isp. Petttzetle 12 Psg-, an«, wärt- lö Pfg., tm amtlichen Teil di« vspalt.KorpuSzetl« 48 Pfg-, im Reklame- Teil di« Zeil« 80 Psg. Bant-Konto: Erzgeb. Bank, Schne«berg- Ncustiidtel. Posischeck-Konto Leipzig Nr. 12S2S. 8 9. Gewährung von Naturalien. Die Arbeitslosenunterstützung (A 8 Ziffer 1) kann auch ganz oder teilweise i« Gestalt von Naturalien gewährt werden, gegen de« Willen de» zu Unterstützenden jedoch nur in Höhe der Hälfte der Gesamtunterstutzüng. 8 10. Anträge aus Arbeitslosenunterstützung. Wer Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen erhebt, hat sich Werktags innerhalb der üblichen Geschäftszeit auf der Gemeindebehörde seine» Wohnorte- zu melden, und hier auch seine» Einwohnermeldeschei« und das Arbeit-- oder Lohnbuch oder eine Befcheinigung feines letzten Arbeitsgeber- vov zulegen, au- der der in der Vorwoche erzielte Arbeitsverdienst ersichtlich ist. Die Entschließung auf die Anträge ist so zn beschleunigen, daß di« erste Au«»! zahlung der Unterstützung spätesten» 8 Tage nach der Stellung des Antrags erfolgt. 8 U- Ausbringung der Mittel. Die Mittel werden znm größten Teil durch Beihilfen aufgebracht, die der Bezirk»-! ausschnß namens de» Bezirk-verbande- verteilt. Für die Verteilung habe» die Städte und! Landgemeinden allmonatlich nach einem ihnen noch zugehenden Vordruck eine Abrechnung der von ihnen ans Grnnd dieser Bestimmungen gezahlten Arbeitslosenunterstützung an den Be zirksverband einzureichen. Den durch Beihilfen nicht gedeckten Rest tragen die Städte und Gemeinden monat-> sich bis znr Höhe von 2 Prozent de» Staatseinkommensteuersoll« wie es der diesjährige»! Bezirk-steuer in Grunde liegt. Den Rest, der dann noch verbleibt, übernimmt der Ve-irttverb-nh. Sein« Aug- Kohlung erfolgt sbenfall- monatweise, ant 10, Dezember LS1ö, Der Vezivk-vavhand da» Königlich,» A«t-hO»pt««imsch«ft, «mchhauMmn L r. Saut. „ jedes Kind darüber - . 1 » — » , 2. Für Personen, dl« einen eigenen Haushalt haben oder bet fremden Leute»» wohnen au» einer Mtetuuterstützung. Sie beträgt: 8 4. Anrechnung. a) Stehen dem Arbeitslosen andere Hilfsquelle» für sei»eu Unterhalt znr Verfügung, vermöge deren er nicht oder unr zum Teil unterstützungsbedürftig ist, so sind sie ihm a»zn- rechnen. Es ist ihm infolgedessen keine oder nur eine herabgeminderte Unterstützung zn ge währen. Der Arbeitslose soll aber unr insoweit genötigt werden, seine Ersparnisse aufzu zehren, als sie 3000 Mark übersteigen. b) Gewerkschaftsunterstützungen uud Beihilfen der Arbeitgeber werden nur insoweit angerechnet, als der Arbeiter dadurch mehr als seinen durchschnittlichen Lohn bei Vollbe schäftigung in normalen Zeiten erhält. o) Verdienter Arbeitslohn ist bei teilweiser Arbeitslosigkeit (vgl. A 2) nur zn 80 Prozent anznrcchne». 6) biente», Pensionen und sonstige Unterstützungen aus öffentlichen Mitteln werden in der Regel ans die Unterstützungen nur zur Hälfte augerechnet. 8 K. FamMe»angehörlge. ' Als Familienangehörige, für welche Unterstütznng gewährt wird, sind dieselben Persottenkreise anzusehen, die als Angehörige der Kriegsteilnehmer anzusehen sein würden, 8 6. Ortsausschüsse. Die Bewilligung der Unterstützungen hat sich nach den tm 8 8 festgesetzten Sätzen zu richten. Sie erfolgt durch besondere, in jeder Stadt« und Landgemeinde durch die Gemeindeverwaltung umgehend zu berufend« Ausschüsse, in der die OrtSbehörd« den Vorsitz führt und in denen Arbeitgeber nnd Arbeitnehmer in gleiche« Anzahl ver treten sind. Bei der Berufung sind Wünsche der vorhandenen Organisationen tunlichst zn berücksichtigen. 8 v,rirk»aussch«tz sür Texttlarbeiter-Fürsorg«. Uebe« Beschwerden wegen Nlchtberückstchtigung de« tu tz 6 ««wähnten Wünsch« und ebenso im allgemeinen über Beschwerden gegen o>« Entschließung«» d« Ort« au»- schaff« entscheidet d« Bezirksausschuß für TeMorbetttt-Sattarge endgültig. Er b«st,ht au» dem ««»»Hauptmann oder seinem Stellvertreter u»d 4 Mitglied«« tuw, ihren St,ktz«,tret«». * r» werden ernannt: zu Mitglied«»: 1. Fabrikbesitzer Bruno UllrichWerdau, 2. Lurt Wols-Ktrchb«g, „ alleinstehende männliche Personen 7 , „ » weibliche , 6 „ , Personen über 16 Jahre ohne eigene» Haushalt, die bet Angehörigen wohnen 4 - werde« zu dem Satze unter s) folgende Zuschläge gewährt: Kind 2 Mark — wöchentlich, I 68. Jahrg. '