Volltext Seite (XML)
Erscheint Mittwochs und Sonnabends. Abonnementspreis: Vierteljährlich 10 Ngr. ochtnblatt für Inserate, welche in Königsbrück bei Hrn. Kauf mann I. And. Grahl angenommen werden, sind in Pulsnitz bis Montags und Donnerstags Abends einzufenden. Preis der dreispalt. Corpuszeile 1 Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. MO. 34. Sonnabend, den 27. April Bekanntmachung. Zufolge Anzeige vom 18. dieses Monats ist heute im Handelsregister für den hiesigen Gerichtsamts-Bezirk auf Folium 100 die neuerrichtete Firma: A. Julius Schöne in Bretnig und als deren Inhaber: der Fabrikant Herr August Julius Schöne daselbst eingetragen worden. Pulßnitz, am 24. April 1867. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Fellmer. Äuctlons-Be tanntmaWH Seiten des unterzeichneten Königlichen Gerichtsamts sollen -en 10. Mai dieses Jahres und nach Befinden den darauf folgenden Tag, Vormittags von 9 Uhr an, in dem zeilhcr dem Krämer Friedrich August Günther gehörigen Hause in Höckendorf die zur Bermögensmasse ernannten Günther's gehörigen Gegenstände, bestehend in Material- und Galanterie-Waarcn, sowie Spirituosen, ferner Meublement, Kleidern, Haus- und Wirthschafts-Geräthe u. s. w. öffentlich gegen sofortige Gaarzahlung an den Meistbietenden versteigert werden, was unter Bezugnahme auf das, dem an hiesiger Amtsstelle und im Erb gericht zu Höckendorf auühängeuben Anschläge beigefügle, Verzeichnis; hierdurch bekannt gemacht wird. Königsbrück, den 11. April 1867. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Hartung. Warn n n g vor mit giftige» Farben bedeckten Tapeten und Buntpapieren und vor mit solchen Farben ausgesührter Stubenmalerei. Da zu Anfertigung der Papiertapeten und Buntpapiere mehrere giftige Mineralfarben verwendet werden, so von Arsenik das unter sehr verschiedenen Namen im Handel vvrkvmniende Schweinfurter Grün (arfensaureS Kupferoxyd), das Scheel'sche Grün .(arseniksaures Kuxferoxyd) wohl auch das unter dem Namen Rauschgelb bekannte Schweselarse», von Blei mehrere weiße, gelbe und rothe Farben, von Kupfer und Kobalt mehrere blaue und grüneFarben, letztere zum Theil aus gelben und blauen giftigen Farben durch Mengung hergesteUt, mehrere dieser hier genannten Farben aber auch zum Auslrich und zum AuSmalen der Stuben benutzt werden, sonach unter gewissen Umstanden für die Bewohner derartig ausgeschmücktcr Räume erhebliche Gesundheilsnachtheile zu fürchten sind, bei öbn Buntpapieren außerdem noch i» der Verwendung derselben zum Einpacken von Condilor- und Psefferküchlerwaaren anderweite Gefahren der Gesundheit drohen, so hat das Ministerium des Innern für nöthig befunden, als Warnung und Belehrung Folgendes zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. 1 ., Die giftigen Farben der Tapeten wirken dann nachtheilig für die Bewohner tapezirtcr Räume, wenn sie nicht gehörig fest aus der Fläche der Tapete hafte», daher entweder ursprünglich mit einem ungenügenden Bindemittel ausgelragen und nicht gehörig geglättet oder nicht, wie bei manchen Sorten gebräuchlich Mit Lack gedeckt sind, oder wenn, abgesehen von der Güte der Tapeten, dieselben an feuchten Wänden angebracht werden, durch welche der Leim bald erweicht, bald durch Sonnenwärme oder Heizung wieder trocken, durch solchen ost wiederholten Wechsel aber allmälig zerstört wird und die Farbe nicht mehr sesthält, so daß diese nun eben falls abstäubt oder abblältert. Man sehe also darauf, gut geglättete »der mit Lack gedeckte Tapeten zu erhallen und sie nur auf die vorher gut ausgetrocknere Wand be- lestigen zu lasten; man hüte sich, sie an solche Wände anzubringen, welche anhaltend feucht oder dem Wechsel von Feucht- and Trvckenwerden ausgesetzt sind, wenig stens müssen sie an solchen Wänden öfters erneuert werden. Auch achte man an allen tapezirlen Wänden sorgfältig darauf, ob sich an denselben eine Veränderung uu Ansehen der Farben oder ein Abstauben und Abblättern derselben bei dem Reiben mit dem Finger »der mit einem reinen Leinluche bemerklich mache. 2 ., Das Ausmaßen der Stuben mit giftigen Mineralfarben wird dadurch unschädlicher gemacht werden, wenn es nur an trocken bleibenden Wänden geschieht, an solchen aber unterlassen oder durch Malerei nur unschädlichen Farben ersetzt wirbst welche dem Feuchtwerden entweder durch ursprüngliche Anlage des Gebäu des oder durch die in diesen Räumen vorgenvmmenc Beschäftigung ausgesetzt lind. Auch ist das vollkommene AuStrocknen der Wand vor dem Aufträgen der giftigen Farben, das Vermischen des zu verwendenden Kalkes nur einer nicht zu wässerigen Kuhmilch oder das Ueberziehen des fertigen und ausgetrvckneten Anstrichs mit einem gut deckenden Bindemittel (wie Wasserglas u: drgl.) anzurathen. Am nachtheilgsten wirken die mit giftigen Farben bedeckten Tapeten, sowie der Anstrich und die Malerei der Wände mit solchen Farben, in Schlafzim mer», weil m derartigen Räumen der Mensch am längsten anhaltend zu verweilen pflegt, und der ausgeathmete Wasserdampf nicht nur die Lust feucht erhält, son dern auch ui mancher Jahreszeit an den Wänden sich niederschlägt und auf den Ueberzug derselben zerstörend einwirkt. Man vermeide also hier die Tapezirung und Malerei nm Farben oder wenigstens die nm den gefährlichsten derselben: den grünen und blauen. Ebenso in Ar beitS räumen, in welchen durch die darin ausgefuhrte Beschäftigung die Luft anhaltend wasserreich und feucht wird oder mit chemischen Stoffen sich schwängert, welche die Farben umzuänderu, den Leim und Ralt ober die Decknuttel ihrer bindenden und beckenoen Kraft zu berauben vermögen, wie Dämpfe von Essig, Ammoniak, Chlor, SchwefelwafferstoffgaS u. a. m. Bedür- ,en doch Ramne vv» svmwr Bestimmung am wenigsten einer derartigen Wanbverzicrung. 4 ., Die Buntpapiere, von denen namentlich die weißen, gelben und rochen mit Bleifarben, die blauen und grünen mit Kupferfarben auf Emer Seite bedeckt zu icm pflegen, werbe» »»p dann zum Empacken von Condilor- Pfefferküchler- und anderen Lßwaaren verwendet werden dürfen, wenn sie auf der gefärbten Seite gehörig geglättet, auf »er anderen Seite, welche zunächst mit der Waare in Berührung kommt, ganz ohne Farbe sind. Auch sie dürfen auf der gefärbten Seile und namentlich an den Brüchen keine Abblätterung oder Abstäubung zeigen. Niemals aber können zum Entpacken von Eßwaaren aller Art Papiere verwendet werden, weiche aus beiden Seiten Mit Farbe gedeckt sind, und ebenzowenig darf bei den auf einer Seite gefärbten semals diese Seite mit der Waare in Berührung kommen; hier würbe selbst die Glailung der gedeckten Sene einen Schutz nicht gewahren, weil bei dem Feuchtwerden der Waare die Farbe an derselben haften bleibt. Die in der Masse gefärbte» Papiere (sogenannten Nalurpapterc) find meistens nm unschädlichen Farben angefemgt. Solches wird zur Nachachtung, insbesondere sur Tapeten- und Buntpapier-Fabrikanten und Händler, sür Tapezierer, Maurer, Stubenmalcr, Conditorcn und Psefferküchlcr andurch bekannt gemacht, da bei Ausübung ihrer Gewerbe die Möglichkeit, Gesundheilsnachchelle sür Andere zu verhüten, vorzugsweise in ihre Hände gelegt ist. Nicht minder aber gellen die hier gegebenen Warnungen und Vorsichtsmassregeln sür alle Personen, welche Z,mmerverzierungen der obengenannten Art ohne Gefährdung ihrer Gesundheit benutze» wollen und sind diese um so dringender zu Beachtung derselben anzuermahnen, als die durch derartige Schädlichkeiten herbei- ge,ührte Gcsundhc>tsverletzung sehr allmälig und unbemerkt hcranzunahen und spater in sehr verderblichen Wirkungen sich zu offenbaren pflegt. Daß durch zufällig ver- SMete Eßwaardn sehr plötzliche Erkrankrmgs- und Todesfälle herbeigeführt werben, >st durch traurige Beispiele hinlänglich bekannt worden.