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csaU aus. at gestern «hielt, uin sen Der chen Ge igen, der id.srates urde der rat Hoff- in Bern, uldigung eitun- ausan- gerschaft ch uldi- u Der er deut- . Streich ; verur- g'wsseu m Tem- cht, daß üeil der ehe und i Stun- eits be-- Bebau en Ein en, das Gerüchte bcstäti- >elte di »r stark e Tat- -e Cho iten in n wird r diese in dem :r An- Wahr- e Tat- ichtigt, ig mit itären Ber - Regie- n glei- m, die kranke fan- lusfall ione«, wurde gesetzt, lnter- .ward i von nach tthält > nach , daß durch > wie scheu eng- sung itrr- vird, usche ent- Hel- und »er. kll, ^pi- lot- aa- iier r uch ir- ä s ee I- Amts- und Ünzeigeblatt für den amtsgerichtsbezirk Eibenstock und dessen Umgebung Fernsprecher Nr. NO. «el.-Ndr.; Amtsblatt. Derantwortl. Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannebohn in Eibenstock. Erscheint täglich abends mit Ausnahme der Sonn- und Zeiertagefürden folgenden Tag. Anzeigenpreis: die kleinspaltige Zeile 12 Pfennige. Dm amtlichen Teile tie gespaltene Zeile 30 Pfennige. Eibenstock, Larlrfelb, Hundshabel, EllükbtUtz Neuheide, Oberstützengrün, Schönheide, Schönheiderhammer, Sosa, Unterstützengrün, wildenthal usw. Bezugspreis Vierteljahr!. IN. l .SO einschliehl. des „Jllustr. Unterhaltungsblatts" und der humoristischenBeilage„Seifenblasen"inder Expedition, beiunserenVotensowiebei allen Reichspostanstalten. ISIS . — 63. Jahrgang. Sonntag, ücn 30. Januar Bntterv erkauf findet Dienstag, Mittwoch und Donnerstag nächster Woche statt. Nur Dienstag vorm. Verkauf hayrischer Butter. Vorzugsmarken dazu werden Montag, den 31. Januar 1916, vorm. in der Ratsbücherei ausgegeben, und zwar wird für jeden anspruchsberechtigten Haushalt zunächst eine Marke umge tauscht. Wer die Marken für mehr als vier Familienglieder für die nächsten beiden Wo chen noch nicht erhalten hat, kann sie am Dienstag, den 1. Aebruar 1916, vormittags hier entnehmen. Stadtrat KiöenKock, den 29. Januar I9>6. Hundesteuer betr. An die Entrichtung der Hundesteuer für 1916 bis 31. dss. Mts. bei Vermeidung der Zwangsvollstreckung wird erinnert. Eibenstock, den 29. Januar 1916. Der Stadtrat. Die Hundesteuer beträgt nach der neuen Steuerordnung für die hiesige Ge meinde 6 Mark. Die Besitzer von Hunden der hiesigen Gemeinde werden veranlaßt, die Hundesteuer zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung bis zum 13. Februar er. an die hiesige Steuereinnahme abzuführen. Schön Heide, am 27. Januar 1916. Der GcmcmdcMstauö. Die Wahrheit über Mon tenegros Unterwerfung. Der Vertrag aber die Wassenstrelkung. Bevor wir auf dis montenegrinische Angelegen heit eingehen, sei eine kurze Nachricht von neutraler Seite über neue Kriegsfahrzeuge an der deutschen Ostfront wiedergegeben: Basel, 28. Januar. An der Front Riga- Dünaburg treten neue deutsche Panzerau to mobile auf, die von 50—60 Mann besetzt sind und außer Maschinengewehren auch noch leichte Ar tillerie aufweisen. Ueber den tatsächlichen Hergang der Ereignisse, welche die Wasfenstreckung Montenegros zur Folge hatten, gibt folgende Meldung ein klares Bild: Berlin, 28. Januar. Wenn es für den gro ßen Eindruck, welchen die Bezwingung Montenegros durch unsere Verbündeten auf unsere Gegner her- vorgerusen hat, noch eines Beweises bedurft hätte, er wäre durch den ungeheuren Lügenfeldzug gegeben, welchen die Regierungen in Rom, Paris, London und Petersburg und die ihnen dienende Presse in der montenegrinischen Sache führen. Al len diesen Tatarennachrichten gegenüber, denen die Berichte der verschiedenen in Feindesland residieren den Konsuln die Krone aufsetzen, wird von beru fener Seite zusammenfassend folgendes mitge teilt: Am 11. Januar nahmen die österreichisch-un garischen Hruppen den Lovcen in Besitz. Am 13. richtete König Nikolaus von Montenegro an den Kaiser und König Franz Joseph ein per sönliches Handschreiben, in welchem er um einen Waffenstillstand und um Einleitung von Friedensverhandlungen bat. Eins Bitte gleichen Inhaltes ging, unterzeichnet von al len montenegrinischen Ministern, an die österrei chisch-ungarische Regierung. Ans Grund der Erfahrungen, welche die Donaumonarchie mit ihrem unruhigen südöstlichen Nachbar zu verschiedenen Zeiten, zuletzt in der Skutarikrisis im Jahre 1913, gemacht hat und in Erwartung des Gegen druckes, welcher von feiten der feindlichen Groß mächte zweifellos einsetzen mußte, war es klar, daß jeder Friedensverhandlung mit Montenegro eine be dingungslos zugestandene Waffen st rek- kung durch das montenegrinische Heer voraus zu g e h e n hatte. In diesem Sinne wurde das mon tenegrinische Angebot beantwortet und die moui»- negrinische Regierung zögerte nicht, am 16. Ja «uar die Forderung nach bedingungsloser Waffsn- streckung formell anzunehmen. Am 17. nachmittags trafen die Abgesandten der montenegrinischen Re gierung zur Regelung der Entwaffnungsaktion in der mittlerweile von den k. und k. Truppen besetz ten Hauptstadt Cetinje ein. Verschiedene Schwierig keiten, welche sich bei der Erledigung von neben sächlichen Einzelfragen ergaben, ließen es am 22. wünschenswert erscheinen, noch vor Abschluß der Ver einbarungen den Vormarsch ins Innere Montene gros fortzusetzen und die montenegrinischen Abtei lungen dort zu entwaffnen, wo man sie eben traf. Der Generalstabsbericht sagt darüber: Eine solche, durch militärische Gründe sowie die Eigenart des Landes und seiner Bevölkerung bedingte Lösung wird am raschesten dem feit langen Jahren vom Krieg heimgesuchten Montenegro den Frieden wre- derzugeben vermögen. Die österreichisch-ungarischen Kolonnen haben, gestützt auf die Erfahrungen, welche in den Feldzügen 1869, 1878 und 1883 in diesem Wetterwinkel Europas gemacht wurden, schon zwei Tage später nebst Skütari die durch die Städte Nik- schitz, Danilovgrad und Podgoritza gekennzeichnete Hauptader des Landes besetzt, ohne daß ir gendwo ein Schuß gefallen war. Auch dieWaffcn- äblieferung ging bis in die entlegensten Ge biete völlig glatt, ohne daß der geringste Widerstand geleistet wurde, von statten. Das montenegri nische Volk ist kriegsmüde über alle Ma ßen und kennt nur einen Wunsch: Brot. Alle Schilderungen über neue Kämpfe, verzweifelte Durchbruchsversuche montenegrinischer Heeresteile, Neuorganisation eines Widerstandes und dergleichen mehr sind von Anfang bis zu Ende freie Erfindung. Mit der Besetzung des ganzen Lan des durch die österreichisch-ungarischen Streitkräfte und der Entwaffnung des montenegrinischen Heeres, die sich ihrem Abschluß nähert, ist das militäri sche Ziel des österreichisch-ungarischen Feldzuges in Montenegro erreicht: die Unterwerfung und die Auflösung des montenegrinischen Heeres. An diesem Erfolg, auf den es im Kriege allein an kommt, kann auch das seltsame Verhalten des alten Königs, der zuerst die Gnade des Kaisers von Oesterreich angerusen hat und dann doch den Einflüssen aus Rom und den anderen feind lichen Hauptstädten unterlegen ist, nicht das geringste ändern. Oie österreichisch-ungarische Regierung hat erklärt, daß sie geneigt sei, nach der Unterfertigung des Entwafsnungsvertrages mon tenegrinische Friedensunterhändler zu empfangen. Ob solche Unterhändler kommen werden und ob es überhaupt eine Regierungsgewalt gibt, die solche Unterhändler zu entsenden vermag, das ist vielleicht für Montenegro und seine Dynastie von Interesse, kann aber Oesterreich-Ungarn ganz gleichgültig sein. Das Land der Schwar zen Berge ist bezwungen, seine Truppen sind entwaffnet, das montenegrinische Heer ist aus der Reihe unserer Feinde verschwunden. Die Montene griner werden ihren Frieden erhalten, auch ohne den König, der sie in ihrer schwersten Stunde treulos verlassen hat. Die Bestimmungen über die Waffenstreckung sind kurz zusammengesaßt die folgenden: Wien, 28. Januar. Das Oberkommando ver össentlicht die am 25. Januar abends 6 Uhr unter zeichneten Bestimmungen über die Waffc.l- streckung des montenegrinischen Heeres. Diese besagen u. a., daß alle im Lande befindli chen Kriegswaffen samt Munition und Zubehör aller Art den österreichischen Militärbehörden zu übergs ben sind. Dann werden die Einzelvorschriften über die Art der Wasfenstreckung angegeben. Offiziere dürfen ihre Seitenwaffen behalten. Polizei und Gendarmerie sowie die Grenzwachen können mit Schußwasfcn ausgerüstet werden. Den österreichi schen Truppen steht es frei, ihre Operationen bis zum Friedensschluß fortzusetzen ohne Behinderung seirens der Montenegriner, die den Truppen jede mög liche Unterstützung angedeihen lassen müssen. Dir montenegrinische Regierung übernimmt die Garantie, daß alle wehrfähigen Männer ruhig in ihren Wohn sitzen verbleiben und nicht gegen Oesterreich agitie ¬ ren. Alle österreichischen und deutschen Kriegsgefan genen werden freigelassen. Die Verwaltung in Mon tenegro wird durch die montenegrinischen Behörden ausgeübt. Schließlich bitten die montenegrinischen Delegierten, die Friedensverhau dlungcn möglichst bald zu beginnen, da hierdurch auf die Bevölkerung beruhigend eingewirkt wird. Unterschrieben ist der Vertrag österreichifchsr- seits von Feldmarschalleutnant von Hoefer und einem Generalstabsmajor, namens Montenegros von Ge neral Becir und einem Major. Wie der neueste österreichisch-ungarische -Heeresbericht meldet, näher! sich die Entwaffnung der montenegrinischen Truppen bereits ihrem Ende: Wien, 28. Januar Amtlich wird verlaut bart: Russischer Kriegsschauplatz. Bei Toporoutz an der beßarabischen Grsnzs überfielen heute früh Abteilungen des mittelga lizischen Infanterie-Regiments Nr. 10 eine russi sche Vorfeldstellung, eroberten sie im Handgemenge., warfen die russischen Gräben zu und führten einen großen Teil der Besatzung als Gefangene ab. Sonst nichts Neues. Italienischer Kriegsschauplatz. Von den gewöhnlichen A rti lle r ic k ä m p - sen und kleineren Unternehmungen abgesehen, ver lief der gestrige Tag ohne Ereignisse. Südöstlicher Kriegsschauplatz. Unsere Truppen haben nun auch die Ge gend von Gusinje besetzt und stießen auch hier nirgends auf Widerstand. Die Entwaffnung des montenegrinischen Heeres nähert sich ihrem Abschluß. Der Stellvertreter ves Chefs des Generalstabes: von Hosße«, Wldmarfchallsutnant. Von den anscheinend demnächst doch stattfinden den Friedensverhandlungen spricht nachstehende Mel dung: Wien, 28. Januar. An unterrichteter Stelle wird mitgeteilt, mit der Unterzeichnung des militä rischen Aktes der Waffenstreckung der Montenegriner sind die Verhandlungen von militärischer Seite ab geschlossen und es haben nunmehr die Fried eus- verhandlungen zu beginnen. Nach der monte negrinischen Verfassung hat, wenn der König außer Landes ist, der Thronfolger, wenn auch dieser abwe sind ist, das Gesamtministerium die volle Regierungs gewalt. Ueber die weitere Entwickelung der Lage auf dem Ba«»» liegen heute noch folgende Nachrichten vor: Lugano, 28. Januar. Das „Giornale d'Jta- lia" verzeichnet das Gerücht, daß die Italiener aus den Rat Essad Paschas Durazzo räumen, jedoch das „uneinnehmbare" Balo na energisch zu verteidigen gedenken. Paris, 28. Januar. Aus Saloniki meldet die Agence Havas: Deutsche Flieger haben Oktichilarüberflogen und sich nach Mudros begeben, um dort Erkundigungen auszuführen. Die Bulgaren verweigern den von Griechenland nach Bulgarien reisenden Griechen das Ueberschreiten der Grenze. Sofia, 28 Januar. Aus Griechenland