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Munn 76. Jahrgang Mittwoch, sea 28. November 1817 >»» Der Stadtrat. !art« abgedruckten Bemerkungen find genauesten» zu 0,80M für 50 Chemikalien für Sprengstoffe und dergl., von deren Einfuhr di« Höhe der unmittelbar abhängt. Und 12,00 18,oa »gou. WhmÄertalM ins Gewicht, wie Wsnerze» Kupfer, Nachstehende Verordnung des Bundesrats wird hiermit zur öffentlich «» Kenntnis gebracht. Dresden, am 2O.^November 1917. Ministerium de» Innern. des Bun- 327) fol- clos io ist. »IWilr jig -ur jt oi°dt kannten vier Brotkartenaüsgabestellen die für di« Zeit vom 26. November 1917 bis 29. Januar 1918 gültigen Reichefleischkarten ausgegeben. . Die auf der Rücksette der Reichs . _ Unler lScbülcber stronprlnr Mir haben über die Reise unseres Kronprinzen durch dir Lausitz kurz berichtet. Di« „Sächsische Umschau" würdigt sie in folgenden Ausführungen: „Das war «ine Fahrt ohne Pokulieren und Zerstreuun gen. Sie galt dem Zwecke, den jungen Fürstensohn mit der Bevölkerung und mit den wirtschaftlichen Verhältnissen eines Bezirks des Landes vertraut zu machen, in dem er einmal regieren soll. Der Kronprinz hat «s mit seiner Ausgabe sehr ernst genommen. Er hat industrielle Betriebe besichtigt, nicht nur von nutzen. Er hat sich in den Geschäfts- und in den Fabrikräumen über Technik und Erzeugnisse unterrichten lassen, obgleich beides seinem Jdeenkreise gewrtz nicht artzu nahe lag. Aber die Hauptsache waren ihm die Menschen. Er ist an di« Männer und Frauen im Kontor, an der Dreh- bank pnd am Webstuhl herangetreten, hat allen die fleißigen, die harten und die zerarbeiteten Hände geschüttelt. „Wio- vi«l Kinder haben Sie?" „Haben Sie Angehörige im Held« verloren?" „Haben Sie Kohlen für den Winter?" Mit seinen Fragen konnte der Kronprinz die Kleinen nicht satt machen, die Toten nicht ins Leben zurückrufen, di« Heizmittel nicht herbeizaubern. Aber aus seinen Worten klang so viel ehrliche Teilnahme. Der Mensch sprach zum Menschen. Diese Männer und Grau« hak« ihm den Händedruck erwidert, verordn«», , vom S. . Der Bun desrats zu wirtscha gende Verordnung nicht nur auf die Versenkung der Schiffe kommt es an; ebenso wichtig ist es, wenn Fahrten aus anderen Gründen unterbleiben, z. B. weil es an Schiffsraum fehlt oder weil der vorhanden« Schiffsraum dringlicher für andere Zwecke gebraucht wird. An Schiffsraum aber fehlt es infolge der hohen Versenkungsziffern unseres U-Boot-Krieges sehr erheb- lich. Uebereinstimmend wird von all«n U-Booten gemeldet, datz die Meere zunehmend veröden, was auch feinen Grund in dem allmählichen Sinken der versenkten Tonnage findet. Fer ner wird der für die Beförderung von Gütern und dann auch für Munition verfügbare Schiffsraum eingeschränkt durch die verschiedenen Maßnahmen eines verstärkten Schutzes für Yen Schiffsverkehr, wie das Fahren in Geleitzügen, das eine rationelle Ausnutzung des ohnehin eingeschränkten Schiffs raumes verhindert und die Sicherung von Geleitzügen oder einzeln fahrender Schiffe besonders im Sperrgebiet durch bewaffnete Schiffe aller Art, die andernfalls für den Trans port ebenfalls in Betracht kämen, wobei des Verbrauchs an Kohlen,' die sonst der Munitionsherstellung nutzbar gemacht werden könnten, noch gar nicht gedacht ist. Letzten Endes gehört z. B. auch dß Benutzung der Bahnen bei den gegen wärtigen großen Truppenverschiebungen der Entente nach Ita lien hierher, zu der man gegriffen hat, weil der Seeverkehr infolge des U-Boot-Krieges zu gefährlich ist. Wäre man nicht genötigt, auf diesen Umstand Rücksicht zu nehmen, so mären die jetzt durch Truppentransporte überlasteten Bahnen für den Versand von Munition Und sonstigem Kriegsmaterial verwendbar, dessen Italien vielleicht noch dringlicher bedarf, als der Menschen, ganz abgesehen davon, daß die Truppen- transport« mit der Bahn ungeheure Mengen Kohlen ver schlingen, die sonst auch der Munitionsherstellung hätten dienst bar gemacht werden können. Acht sich di« Unterstützung, di« der Bandkrieg durch den il-8osMirg unü r-nMieg Daß der feindliche Druck auf unser« Landfronten durch den U-Boot-Krieg sehr erheblich erleichtert wird, ist erst vor einiger Zeit von der obersten Heeresleitung ausdrücklich an erkannt wordm. In Wirklichkeit ist diese Unterstützung des Landkrieges durch den U-Boot-Krieg weit erheblicher, als «S auf den ersten Blick den Anschein hat. Allerdings ist es dem U-Boot-Krieg nach Lag« der Dinge nicht Möglich, die Anfuhren von Munition aus England, wo sie überwiegend hergestellt wird, nach dem Festland« zu unterbinden. Aber das ist darauf zurückzuführen, daß auf der kurzen Strecke von Engfand nach Frankreich durch Minenfelder, Netzsperren und andere technische Hilfsmittel sich eine verhältnismäßig große Sicherheit-für den Verkehr, zumal bei Nacht und mit schnellen Dampfern, erreichen läßt. Daß dagegen auf anderen Strecken, auf dem Wege nach Rußland und dem Mittelmeere trotz Geleitzügen und anderen Hilfsmitteln mancher Munitions dampfer unseren U-Booten zum Opfer gefallen ist, ergeben die Berichte unserer U-Bootsführer zur Genüge. Die auf diese Weise vernichtete Munition wird aber der Verwendung an der feindlichen Front entzogen und dadurch de» tapferen Verteidi gern unserer Frönt ihre Ausgabe erleichtert. Auch der riesige Munitions^msatz bei den jetzig«» Kämpfen m Flandern, der vielleicht noch den Munitionsrinsatz der Sommeschlacht vom Vorjahre übertrifft, spricht nicht lMegen; denn wenn die versenkten Munitionsmengen an die feindlichen Fronten in Frankreich, Italien, Rußland, Makedonien oder der Türkei gekommen wären, so wäre der feindliche Einsatz an Munition eben noch um soviel größer gewesen. , Aber die unmittelbare Vermchtung von Munition ist nur «in kleiner Teil d«r Unterstützung unseres Landkrieges C zur Abänderung der Verordnung über zuckerhaltige Futtermittel Oktober 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1114). Vom 15. November 1917. »desrat hat cmf Grund des 8 3 des Gesetzes über die Ermach" östlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Ge Mittwoch, den 28. d. M.. von Nachm. S Uhr ab bei sämtlichen Materialwarenhändlern auf Lebensmittelmarke Nr. 47 je 10k Gramm zum Preise von SS Pfg. da» Pfund. Stadtrat Frankenberg, den 27. November 1917. beachten. Militärurlauber erhalten ihre Reichsfleischkatten nach den schon seither geltenden Grund sätzen in der ständigen Leben«mittelkattenaU»aabe, Markt 14. - - Die Aushändigung der neuen ReichsfleiMarten erfolgt nn» gegen Rückgabe der Stamm karten — Köpfe — der verbrauchten Reichsfleischkarten. Stadtrat Frankenberg, am 27. November 1917. , . Gelegentlich der am Donneretag, den 29. November d A.» Nachmittag 4—7 Ahr statt- findenden Ausgabe der Reichsfleischkarten gelangen in den bekannten vier Brotkattenausgabe- stellen auch neue Butternebenkarten mit den Abschnitten S3 bi» 49 zur Ausgabe. Die Butternebenkarten find alsbald nach Empfang oben und unten noch Maßgabe de» Vordrucke» vom Haushaltungsvorstande auszumflen, darnach ungesäumt dem Butterhändler zur Abstempelung vorzulegen, bei dem der Haushaltungrvorstand zuletzt seine Butter entnommen hat. Die Handler haben die unteren Abschnitte der Butternedenkarten abzutrenneN, abzuftem- peln und gebündelt mit Angabe der Zahl bi» . , Sonnabend, den 1. Dezember b. -., Nachmittag 1 Ahr im Rathaus, Zimmer Nr. 2, abzugeben. 2m übrigen wird auf die auf den Butternedenkarten aufgedruckten Bestimmungen be sonders hingewiesen. Stadttat Frankenberg, den 27. November 1917. zum besonderen Ausdruck gebracht haben. Frankenberg, am 24. November 1917. Dank. Zum dauemden Gedächtnis an seinen geliebten jüngeren, auf blutiger Wahlfiatt gefallenen Sohn, Herrn Leutnant d. R. Walter Richter, hat au» seiner vorbildlichen, ihm eignen und oft bewiesenen Hochherzigen Gesinnung heraus Herr Zigarrenfabrikant Iuliu» Richter hier eine Stif tung von 5009 M., die den Namen ' Walter-Nichter-Stifttma tragen soll, errichtet und der Stadtgemeinde überwiesen. ' Die Erträgnisse des Kavitais sollen zunächst bedürftigen Eltern, Frauen und Kindern ge fallener Krieger, später nach Wegfall solcher, Bedürftigen unserer Gemeinde zu Gute kommen. Die städtischen Körperschaften haben in hoher Wertung de» edlen Entschlusses de» Herm Stifters die Spende angenommen und wollen auch hierdurch der Oeffentlichkeit gegenüber ihren aufrichtigen und tiefgefühlten o « « a Milchkartenausgabe. Gelegentlich der am Donnerstag, den 29. November I9l7, Elachmittag von 4—7 Uhr, stattfindenden Ausgabe der Reichsfleischkarten werden auch die für die Zeit vom 1. Dezember 1917 bis 31. März 1918 gültigen Mttchkarten für Kinder bi» zu 6 Jahren mit ausgegeben. Die Aushändigung erfolgt nur gegen Rückgabe der verbrauchten Milchkarten. / Die auf Grund ärztlichen Zeugnisse» bewilligten Milchkatten werden in der ständigen Lebenemittelkattenausgabe — Markt Nr. 14 — verabfolgt. Infobae de» immer gröber werdenden Mtlchmangel» können an über SS Jahre alt» Personen Mttchkarten di» nivd« mehr verabfolgt werden. Stadttat Frankenberg, am 27. November 1917. ' U-Boot-Krieg infolge der Verringerung der feindlichen Mu nition erfährt, auch nicht in bestimmten Zahlen ausdrücken, so «rgeben dies« Erwägungen doch, daß diese Unterstützung sehr beträchtlich ist und daß der feindliche Munitionsemjatz an unsere» Fronten »och erheblich größer wäre, wenn unser« ll- Boot« nicht so manches mit Kriegsmaterial oder Rohmateria lien für di« Munitionserzeuguna beladene Schiff versenkten und dadurch die verfügbar« Schiffsräume dauernd verminderte«. Nichtbantwürdiges Schweinefleisch gelangt Mittwoch, den 28. d. M., von Nachm. L Ahr ab an Minderbemittelte de» 3. Brottartenbezirk» Nr. 191—SSV in der hiesigen Freibank zum Verkauf. — Es erhält ein Haushalt bi- zu 3 Köpfen V, Pfund und ein solcher von über 3 Köpfen 1 Pfund Fletsch. — Ausweiskarten sind vorzulegen. — Die Hälfte der an sich erforderlichen Fleiichmarken find abzugeben. Stadttat Frankenberg, den 27. November 1917. Die Verordnüng über zuckerhaltige Futtermittel vom 5. Oktober 1916 (Reichs-Gesetzbl S. wird wie folgt abgeändert.- 1. 3 2 Abs. 2 Är. 2 ekHäll sülgknllk .. 2. Nübenoerarbeitende Zuckerfabriken dürfen von den zuckerhaltigen Futtermitteln» die sie im Betriebslahr 1917/18 Herstellen, an die rübenliefernden Landwirte höchsten» zuruckliefern : ' , , , ») 85 vom Hundert des Gesamtgewichts der anfallenden nassen Schnitzel in Form von nassen Schnitzeln oder die entsprechende Menge in Form von Trockenschnitzeln oder Melasseschnitzeln oder.50 vom Hundert des Gesamtgewichts der anfallenden Zuckerschmtzel (Steffensche Brühschnitzel), wobei ein Teil Trockenschnitzel oder Me- lasseschmtzel mindestens zehn Teilen nasser Schnitzel gleichzusetzen ist; .... d) Rohzuckermelaffe im Gesamtgewichte von einem Fünftel, vom Hundert der ge- l eserten Rüben; die Melasse kann als Melasse oder angetrocknet an Schnitzel ge- liefert werden; im letzteren Falle dürfen entsprechend mehr Melasseschnitzel als L s - 3. 8,3 Abs. 1 Satz 3.erhält unter Streichung des Schlußpunktes folgenden Zusatz: »und Rohzuckermelasse". . , Z" ß 0 Abs. 2 Satz 2 ist hinter dem Worte „Schnitzel" einzufügen: «und Rohzuckermelasse". 5. 2m 8 4 Abs. 2 wird nach «besitzen" eingefügt: „auf Verlangen der Bezugsoereinigung vor anderen". - 6. 2m 8 4 Abs. 3 Nr. 2 ist hinter dem Worte „Schnitzel" einzufügen: „und Rohzucker- melaffe. 7. Hinter 84 ist ab» 8 4» folgende Vorschrift einzufügen: , „ .... Die Zuckerfabriken haben der Bezugsvereinigung auf Verlangen eine steueramtliche Bescheinigung über die von ihnen verarbeiteten Rüben und die daraus gewonnene Melasse einzureichen. Sie .sind verpflichtet, dÄ Bezugsvereinigung auf Verlangen die zur Feststellung der Menge der abzuliesernden Futtermittel erforderliche Auskunft zu erteilen. Die Menge der Rohzuckermelasse, die gemäß 8 2 Abs. 2 Nr. 2 an die Landwirte geliefert werden darf, ist am Schlüsse jedes Kalendermonats aus der Menge der jeweils verarbeiteten Rüben zu errechnen. 8 6 Abs. 1 erhält folgende Fassung: Die Bezugsvereinigung hat dem Eigentümer für die von ihr abgenommenen Mengen einen angemessenen Uebernahmeprei» zu zahlen. > Dieser Preis darf folgende Beträge nicht übersteigen: für nasse Schnitzel - gesäuerte Schnitzel 2anuar/März-Lieferung - wätere Lieferung - Trockenschnitzel oder Melasseschnitzel ohne Sack - Zuckerschmtzel nach dem Steffenschen Brühverfahren Frankenberger Tageblatt Amtsblatt für die MM. Amtsblwdtmlmnschast Mha, dtzs Zömgl. Amtsgericht md dm Stadttat zn Frankenberg I«. I- S-. - D»« --d <! » b. >. - Melasse mit einem Zuckergehalte von 50 vom Hundert 7,50 - - 50 - Die Preise für zuckerhaltige Futtermittel anderer Art und die Sackpreise kann der Reichskanzler festsetzen. Für zuckerhaltige Futtermittel aus der Ernte 1916 bleiben dre bisherigen Preise in Geltung. Der Reichskanzler kann bestimmen, daß für Melasse, die aus nach dem 30. September 1917 verarbeiteten Rohzucker alter Ernte gewonnen ist, der neue Preis maßgebend ist. 9. 2m 8 6 Abs. 2 ist hinter Satz 1 einzufügen: Anträge auf schiedsgerichtliche Entscheidung find nur innerhalb dreier Monate nach Lieferung zulässig. 10. 2ni 8 18 Abs. 1 Nr. 2 ist hinter dem Worte „erstattet" einzusiigen: „oder wer den ihm nach 8 4» obliegenden Verpflichtungen zuwiderhandelt". Artikel 11. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft; mit dem gleichen Zeit punkt treten 8 6 der Verordnung über Rohzucker und Zuckerrüben im Betriebsjahr 1917 18 vom 2. Dezember 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1324) und die Verordnung über die Preise sür zuckerhaltige Futtermittel vom 5. Oktober 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1120) außer Kraft. Berlin, den 15. November 1917. Der Reichskanzler. ) 2» Vertretung von Waldo w. nehmen unsere Ausgaves eUru L-laor- u w Landboten, somit Postanstalten entgegen. Verlag de» Arankenberger Tageblatte». Ilitl