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Dresdner Journal : 17.10.1874
- Erscheinungsdatum
- 1874-10-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-187410170
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18741017
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18741017
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1874
-
Monat
1874-10
- Tag 1874-10-17
-
Monat
1874-10
-
Jahr
1874
- Titel
- Dresdner Journal : 17.10.1874
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ZV 212 Sonnabend, den 17. October 1874 Ld«»aem^otipn«I»r I» >»»»»» Ssotiek«» 4Lt»rlivL:. . . . S t'dtr. ^jLdrllvk: 1 7'tlll. 1b Kjsr ^ln—IovkiummorQ; 1 La»—rb»Idi1«« äsut—dsn ltviodv» Iritt ko«t- uv6 8,«wpvl»u»edl»» biu»u. Iu8er»1euprel»«r K'ar 6«n lltdum «iu«r 8V-P»kc»!nvo ?etit»olle: 2 kc^r. O»t«r „^in^sLvüt" tliv 2»ilv: b di^r Hriekot»«-«! l'Lssliek mit Lu»a»dwv llvr 8olln- uuä ksioi-tax», Lbsott» tür Uvo kol^vaitva t'a^. DreMerHourml. Verantwortlicher Redacteur: Commissionsrath I. G. Hartmann in Dresden. I»Wr»ton»n»»dmv »auvRrl,, l,»lp»iU: F>. 7^a»«li»tktte7, Oomnü—iooLr <1— t)re»<iu«r ^nmnai»; elENitL«.: He^i ll. N L»wdar^-I»rU». Vi»o-l^ip»t^.ia»»I-Sr,»l»o-rr»n»llrt, ».: U 1<e^/r^, LvrUn Vi«-S»Lidu7is-rd»^-l^ip,t^-^r>mk kvrt ».». -rliwcd»»: -/uci. Lko««^, »«rlw: ^1 /iiio/n/ini/ond, //. Lr»m«vt F' Sn«, I»a: öürvau; Ldsomit»: 1 oiAt, rrLo'-- tart» LI. t />,' //k»',ma>m'>-ektr ttucd^^ 7>uttb< <t t'».,' 6orUt»: /»»«/-., N»nu»v«r: karis: 7/nii,«, /.«/<»«», N«/kie^ <K <'»., Stalt^arl: Daube «1 .Na/l/ ^liDiaxceu-Düeea«, Vi«vt ^1. t-xxe/it. tl orDug^okorr 1 k'duii-l. ^xptclition ctix I>re>cli!<>r Journal«, !>roüi'n, .» ir^iuvttic't^.i^tr dio. 1. ^milicher Theil. Dresden, 16. Oktober. Se. Königliche Majestät haben dem bisherigen Kreisdirector zu Zwickau, Bern hard Uhde, die erledigte Stelle eines Directors der 1. Abtheilung im Finanz-Ministerium unter Ernennung zuni Geheimen Rathe zu übertragen allergnädigst geruht. Nachdem das unterzeichnete, laut Kirchengesetzcs vom 15. April 1873 zur Führung des Kirchenregiments be rufene evangelisch-lutherische Landesconsistorium von den mit der landesherrlichen Kirchengewalt betrauten iu b,v«u- ^vlit i» beauftragten Staatsministern eingesetzt worden ist und mit dem gestrigen Tage seine Wirksamkeit auge- treten hat, so wird dies hierdurch zur öffentlichen Kcnnt- niß gebracht. Die Ausgabe des evangelischen Landesconsistoriums besteht in der Wahrung der Rechte und Interessen der evangelisch-lutherischen Kirche, sowie in der Leitung und Verwaltung aller ihrer Angelegenheiten, und haben nach 8 4 des obigen Gesetzes alle Geschäfte und Befugnisse des evangelischen Kirchenregiments, welche bisher dem Königl. Ministerium des Cultus und öffentlichen Unter richts zustanden, auf das Landesconsistorium überzu- gehen. Dem Landesconsistonum würde es in Erkenntniß und Würdigung ebensowohl der ihm hiernach obliegen den Pflichten, als zustchenden Selbstständigkeit nur sehr erwünscht sein, gleich beim Antritt seiner Wirksamkeit durch eine Ansprache an die Landeskirche in nähere Verbindung mit derselben zu treten, wozu auch in manchen längstgcfühlten Bedürfnissen und noch uner ledigten Wünschen, insbesondere aber in den die Stellung der Kirche gerade jetzt so vielfach und naheberührcnben Zcilfragen volle Veranlassung gefunden werden könnte. Je wichtiger und einflußreicher aber diese Angelegen heiten und Fragen für die ganze evangelische Landes kirche sind, um so mehr werden sie der wiederholten eingehenden und gewissenhaften Erwägung und Prüfung bedürfen und um so weniger wird von dem Landes- consistvrium bei seinem Antritt eine Aussprache hierüber erwartet werden können. Die Versicherung glaubt jedoch das Konsistorium den cvangelffchen Gemeinden Sachsens und ihren Geist lichen schon jetzt schuldig zu sein, daß dasselbe in enger Verbindung mit der Landcsjynode die evangelisch-luthe- rische Kirche und ihr Bekeuntniß treu und unerschütter lich wahren, ihren gegründeten Bedürfnissen möglichst gerecht zu werden suchen und im vollen Bewußtsein dieser seiner Verpflichtung bei allen seinen Erwägungen und Beschlüssen, sich nur von dem Streben nach inne rer und ewiger Wahrheit leiten lassen wird, dessen ein gedenk, daß das lautere Wort Gottes die höchste Regel und Richtschnur einer jeden ihrer Aufgabe und Verant wortlichkeit sich bewußten evangelisch kirchlichen Behörde sein und bleiben muß. Je mehr sich das Landesconsistorium hierin mit allen ernstgesinnten Gliedern unserer Kirche in Ueber- einstimmung weiß, um so zuversichtlicher hält cs sich des vertrauensvollen Entgegenkommens und der treuen Un terstützung derselben versichert. Dresden, den 16. October 1874. Evangelisch-lulherisches Landesconsistorium. von Könnerttz. Mchtlimüichrr Theil. Ueberslcht. Telegraphische Nachrichten. ZeitungSschau. (Provinzial-Correspondenz.) Tage^gcschichte. (Dresden. Berlin. Darmstadt. Weimar. Paris. Rom. Madrid. Barcelona. London. Kopenhagen. Stockholm. Konstantinopel. Washington.) Feuilleton. Redigirt von Otto Banck. Noch ein Wort über Island. Ucber die Geschichte dieser Insel hat der tüchtige Konrad Maurer in München bei Kaiser ein Werk er scheinen lassen, welches gegen manche bisherige Ansichten stark polemisirt. Hierbei treten kulturhistorische Bemer kungen von allgemeinem Interesse hervor. Es sei da von Einiges mitgethcilt. Erst gegen Ende des achten Jahrhunderts scheint die Insel dem Menschcngeschlechte bekannt geworden zu sein; ihre erste» Entdecker waren die Kelten, welche in der angegebenen Zeit sich anch im unbestrittenen Besitze der an der Nord- und Westküste Schottlands gelegenen Inselgruppen befanden. In der That lassen auch die Angaben vollkommen glaubwürdiger isländischer Quellen erkennen, daß einzelne Männer keltischer Abkunft um das Jahr 705 auf der Insel sogar thr^n bleibenden Aufenthalt genommen hatten, aller Wahrscheinlichkeit nach indeß nur Einsiedler, welche sich die Einsamkeit des entlegenen Landes zu Nutze machen wollten. Erst 70 Jahre später wurde die Insel zum zweiten Male, und zwar diesmal von Nordleuten entdeckt und erst von dieser ihrer zweiten Entdeckung ab datirt eigent lich deren Geschichte. Die Insel wurde von dem ersten norwegschen Entdecker, Nadvor mit Namen, infolge eines heftigen Schneefalles, den der dahin verschlagene Schiffer erfuhr, zunächst Schneeland genannt. Später folgte Garvar Svavarson, der das Land umsegelte und den insularen Charakter desselben feststellte, die Insel selbst aber nach seinem Namen Garvarsholmr nannte. Als dritter segelte sodann Floki Vtlgrrvarson hinüber, ein Ernennungen, Versetzungen re. im öffentl. Dienste. Dresdner Nachrichten. Provinzial Nachrichten. (Leipzig. Zwickau. Döbeln. Meißen.) Gerichtsverhandlungen. (Bautzen.) Vermischtes. EingesandteS. Lotteriegewinnliste vom 15. October. Feuilleton. Tageskalender. Inserate. Beilage. Telegraphische WittcruagSberichte. Börsennachrichten. Kirchennachrichten. sseiM.tiMchy Nnlhnlhltn. Versailles, Donnerstag, 15. October, Abcndö. (Tel. d. Dresdn. Journ.) In der heutigen Sitzung der Pcrmancnzcommisfion gab der Minister des Aus wärtigen, Herzog Decazes, zunächst eine Erklä rung ab in Betreff der letzten spanischen Note. Die französische Regierung, sagte der Minister, hatte die frühere Reclamation der spanischen Regierung mit einer ins Detail eingehenden Antwort erwidert, welche auch allgemeiner Billigung der übrigen ausländischen Mächte sich zu erfreuen schien. Neuerdings wiederholte der spanische Gesandte eine Reihe von Beschwerden, welche von langer Zeit her datiren und jetzt wieder zusam mengestellt sind. Er (der Minister) habe Spanien gegen über seine Schuldigkeit gethan, wie auch seine Amtsvorgän ger. Es sei deshalb nvtbwendig, die Wirkung der spanischen Viole auf ein billiges Maß zurückzuführen. Das spa nische Memorandum habe keineswegs die ihm bcige- messene schwer wiegende Bedeutung. Die Antwort der französischen Regierung werde aufs Neue die Loyalität Frankreichs und die Verbesserung der Stellung hervor treten lassen, welche Frankreich in seinen Beziehungen zu Spanien eingenommen. Hierauf äußerte sich der Minister des Aus wärtigen über die Abberufung des Dampfers „Orönoque". Der Herzog Decazes sagte: Bei der Abberufung des „Orünoque" habe er (der Minister) den wahren Interessen und der wahren Würde Frankreichs gemäß gehandelt. Der Papst selbst habe anerkannt, daß Frankreich ihm gegenüber es an Achtung und Ergebenheit nickt fehlen ließ. Der Minister des Innern, Baron de Ehabaui- la-Tour, erklärte auf Anfragen der Linken, die Re gierung werde im Nizzaer Wahlkampfe sich neutral verhalten. (Vgl. untere Pariser Korrespondenz unter „Tagesgeschichtc".) Paris, Donnerstag, 15. October, Abends. (Tel. d. Dresdn. Journ.) Carlistische Depeschen dementiren die Nachricht vom Tode Tristany's und von der Unterwerfung Cartistischer Abthcilungen unter die Madrider Regierungsgewalt. Bern, Donnerstag, 15. October, Nachmittags. (W.T B.) Der Nationalrath hat bei Kortbcrathllng deS Militärorganisationsgcsetzcv die Dienstpflicht bei dem Auszug auf die Zeit vom 2V. bis 32. Lebensjahre, die Dienstpflicht bei der Landwehr auf die Zeit vom 32. bis 44. Lebensjahre fest gesetzt. norwegscher Mann, welcher der Insel von dem vielen Treibeise, mit welchem er einen Meerbusen derselben au- gesüllt fand, den Namen Island, d. h. Eisland, gab, einen Namen, welcher sich von da ab erhielt. Alle drei Entdeckungsfahrten müssen in die Jahre 860/70 gefallen sein; wenige Jahre später beginnt aber auch bereits eine massenhafte Einwanderung von Nord- leutcn auf der Insel, mit welcher diese sofort ihre ge schichtliche Zeit beginnt. An der Spitze dieser Einwan derung stand Jngolfr Arnarson, ein angesehener Mann aus Norwegen, welcher nach einer vorgängigen Erfor schungsreise im Jahre 874 nach der Insel abging und seinen bleibenden 'Aufenthalt auf derselben nahm; durch einen eigenthümlichen Zufall gründete er seine Nieder lassung gerade an demselben Orte, an welchem jetzt die Hauptstadt des Landes Reykjavik liegt. Rasch folgten diesem ersten Ansiedler weitere Landsleute nach. Tic wenigen Bewohner, an welche man an einzelnen Punk ten der Süd- und Ostküste stießen, waren die obigen Einsiedler, welche man Papar, d. h. Pfaffen, nannte; dieselben zogen sich scheu von der Insel weg, weil sie mit dem fremden Heidenvolke nichts zu schaffen haben wollten; aus einzelnen Büchern, Glocken u. dgl., die sie zurückließen, schloß man hinterher, daß sie irischer Ab kunft und christlichen Glaubens gewesen seien. Im Ver lause von etwa 60 Jahren erhielt Island sodann seine volle nordische Bevölkerung, so viel deren das arme Land nur überhaupt zu ernähre« im Stande war. Ueber den Zustand des Landes, welchen die nordi schen Ansiedler vorfanden, ließe sich nack den vorhan denen Quellen wenig Bestimmtes sagen, wenn es wirk lich wahr wäre, daß die klimatischen Verhältnisse der Insel in den tausend Jahren, welche seit ihrer Be völkerung verstrichen sind, sich erheblich zu ihren Un- gunsten verändert hätten, eine Behauptung, welche zu- Dresden, 16. October. Der deutschen Landsturmordnung, welche dem Reichstage in der bevorstehenden Session zugehen soll, widmet die „Provinzial-Correspondenz" einen längeren Artikel, welcher darauf hiuweist, daß nach dem vorliegenden Entwürfe der Landsturm eine» wesentlich anderen Charakter erhält, als er bei seinem Aufgebot in Preußen zur Zeit der Freiheitskriege hatte. An Stelle des ungeregelten Massenaufgebots soll eine militärische Organisation treten. Dadurch werde die Grundlage ge wonnen, um dem Landsturm, welcher einen Theil der bewaffneten Macht des Reiches bildet, völkerrechtlichen Schutz zu sichern. Das Aufgebot des Landsturms auf einer solchen Grundlage könne dem Gegner nicht das Recht oder auch nur einen Vorwand zu Maßregeln geben, welche den Grundsätzen des Völkerrechtes nicht entsprechen. Sodann heißt es: „Die Erwägungen, welche die deutschen Militärverwaltungen bei der Aufstellung des Entwurfs geleitet haben, entsprechen durchaus dem Standpunkte, welchen die deutschen Vertreter auf der Brüsseler Conferenz für das Kriegsvvlkerrecht in Bezug auf den Unterschied zwischen Kriegern nnd Bürgern ein genommen haben. Es ist von denselben mit Entschieden heit geltend gemacht worden, daß die völkerrechtlichen Grundsätze, welche wirklich organisirtcn Truppen gegen über zu beachte« sind, auf ungeregelte Freischaaren keine Anwendung finden können. Freischaaren sind allerdings auch im Geiste unseres Landsturms ein unter Umstän den zur Rettung des Vaterlandes unabweisliches Kriegs- und Vertheidigungsmittel. „„Aber damit sie als rich tige Feinde bekämpft und geachtet werden, müssen sie deutlich als solche erscheine» und dürfen nicht am Tage als friedliche Bürger ruhig unter dem Schutze der feindlichen Armee leben und Abends oder Nachts die Soldaten überfallen und morden, noch beutegierig uud zerstörungslustig das Laud durchschweifen und ihren verbrecherischen Lüsten — auch wider die eigenen Lands leute — frvhncn."" Iu solchem Sinuc hatte die Brüsseler Konferenz in wesentlicher Uebcrcinstimmung mit den Vorschlägen Rußlands beschlossen, daß die Siechte der Kriegsührcnden den Freischaaren nur unter der Be dingung eingeräumt werden sollen, wenn an ihrer Spitze verantwortliche Führer stehen, wenn sie ein deutliches, schon von fern erkennbares Abzeichen führen, wenn sie offen Waffen tragen und wenn sie auch ihrerseits Kriegsrccht und gute Kriegssitte achten. In Uebereinstimmung mit diesen Grundsätzen soll der deutsche Landsturm mehr «och, als früher eine mili tärische Organisation erhalten. „„Durch diese Aeudcrnug der Institution soll und darf jedoch der Geist nicht ab geschwächt werden, welcher die preußische Verordnung über den Landsturm vom 21. April 1813 dictirt hat; verwerflich wäre ein Act der Gesetzgebung, durch wel chen in der 'Nation der Wille gelähmt werden könnte, erforderlichen Falles Alles einzusetzen für die Ehre. Es ist daher nicht Absicht der Vorlage, Schranken dagegen zu errichte«, daß die Nativ« auch fernerhin im Augen blick der höchsten Noth — selbst im Bewußtsein der unvermeidlichen Konsequenzen — die äußersten Maß regeln zur Niederwerfung des Feindes ergreife. 'Nur soll das Aufgebot des Landsturms nicht schon diesen Moment bezeichnen, und es soll dadurch der Kriegfüh rung länger, als es unter Umständen bisher der Fall gewesen sein würde, der kharaktcr möglichster Humani tät gewahrt bleiben."" — Das „Journal de St. Pötersbvurg" bezeichnet die deutsche Landsturmordnung als „das erste höchst wichtige Resultat der Brüsseler Konferenzen" und sagt dann weiter: „Die Fragen, welche auf das Massenaufgebot und die Nationalvcr- lheidigung Bezug haben, sind damals erörtert worden. Der Delegirte Deutschlands signalisirte mit großem Nach druck die socialen Gefahren, zu welchen ein organisations loses Massenaufgebot führen könnte, ganz abgesehen von den damit verbundenen militärischen Unzuträglichkeiteu. Er theilte mit, daß infolge der Conferenz die erste Sorge mal isländischcrscits vielfach aufgestellt wird. Danach wären in der Vorzeit das Klima und die Bodenbcschaffen- heit der Insel ungleich milder und für den Anbau günstiger gewesen als jetzt. Dieser Ansicht entgegeuzu- trcten, hält der Verfasser der obigen Schrift für eine seiner Hauptaufgaben und es gelingt ihm auch in vielen Beziehungen der Beweis hierfür vollständig, ob zwar er in einem wichtigen Punkte, wie wir zeigen werden, uns zu irren scheint. Der Verfasser giebt als unzweifelhaft zu, daß paläon tologische Funde eine Flora von Föhren, Eichen und Buchen nicht nur, sondern sogar von Ulmen, Pappeln, Nußbäumen und Platanen selbst für 'Nordgrönland be zeugen, während für Island überdies noch das Vor kommen von Ahorn und Tulpcnbäumcn fcstgestcUt ist, bemerkt aber ganz richtig, daß derartige Zeugnisse sich auf eine Zeit beziehen, welche unermeßlich weit hinter allem Beginne unserer Geschichte zurückliegt, auf dieselbe Zeit nämlich, in welcher in unseren Gegenden die üppigsten Lorbeer- und Feigenwaldungen grünten, mit Palmenhainen hie und da untermischt und von Heerden von Elephantcn, Nashörnern und Affen durchstreift. Für unsere Frage können diese paläontologischen Funde demnach in keiner Weise in Betracht kommcn. Mit eben so wenig Stecht, glaubt der Verfasser, habe man auf den analogen Fall der Bereisung Grönlands in geschichtlichen Zeiten Hinweisen wollen, eine Ver eisung, welche infolge der veränderten Richtung des warmen Golfstromes cinaetieteu sein und hinwiederum erkältend auf das Klima Islands eingewirkt haben soll; denn diese angebliche Vereisung Grönlands ist eine Fabel, welcher die gelehrte Forschung jeden Halt längst entzogen hat. Auch die geschichtlichen Zeugnisse erweisen sich der Ansicht von der klimatischen Deteriorirung Islands bei seiner Regierung auf Revision des Landsturmgesetzes ge richtet sein würde. Diese Maßnahmen sind soeben realisirt worden. Wir schließen daraus, daß die deutsche Regierung die in Brüssel erwogenen Fragen sehr ernst genommen hat und daß sie das erste Beispiel ihres Entschlusses liefert, ihre Handlungen mit den von ihr verfochtenen Grundsätzen in Einklang zu bringen. Die soeben von ihr ergriffene Maßregel verdient somit eine ganz besondere Aufmerksamkeit. Wir meinen, daß sie auf die eudgiltigen Entscheidungen, zu denen die Arbei ten der Brüsseler Conferenz führen müssen, einen be trächtlichen Einfluß üben wird." Cagesgeschichte. * Berlin, 15. Octobcr. Heute verbreitete sich hier das Gerücht, Graf Habry v. Arnim habe sich in dem Kharitü-krankcnhause ein Leides angcthan. Daß dieses Gerücht, welches leider auch von einem Theile der Presse weiter verbreitet wurde, völlig grundlos ist, bedarf wohl kaum noch einer Versicherung. Wie die „D. R.-C." versichert, ist der Gesundheitszustand des Grafes v. Arnim den Verhältnisse« entsprechend ein leidlicher; die Be nutzung des Gartens der Charit^, welche dem Grafen gestattet wurde, ist heute zum ersten Mal durch denselben erfolgt; es ist nur ein Theil des Gartens, der von dem Grafen benutzt wird und der von dem von den übrigen Kranken benutzten Theile abgesondert liegt. Der Gras empfängt die Besuche seiner Familie, jedoch nur wenn der Untersuchungsrichter dies gestattet. Daß der Proceß des Grafen Armm schon in der allernächsten Zeit zur Verhandlung gelangen wird, findet in unterrichteten Kreisen keinen Glauben, mau glaubt schwerlich, daß die Untersuchung bereits bis zu Ende dieses Monats ge schlossen werden wird. — Die Einberufung des Reichs tages hat zu maunichfachcn Acußerungeu in der Presse Veranlassung gegeben. So hegt man Besorgniß, daß die Verhandlungen dieser Körperschaft durch den ver späteten Einbcrufungstermin eine Unterbrechung erfahren müssen, weil «ach de« Bestimmungcn der preußischen Verfassung der preußische Landtag spätestens bis zum 15). Januar cinbcrufeu werden muß. 'Nach Mittheilun- gcn, welche der „D. R.-C." zugcgangcn, liegt es in der Absicht, die Verhandlungen des Reichstags nicht zu unterbreche«, souder« dieselbe« bis zuni Januar, und wenn nöthig, auch bis zum Februar hinein, fortzu führen.— Die Ausschüsse des Bundesraths sind jetzt mit Arbeiten förmlich überhäuft. Der Ausschuß für das Landhecr uns die Festungen hat das Land sturmgesetz zu berathen und außerdem gemeinsam mit dem Iustizausschuß das Gesetz über die militärische Controlc der Beurlaubten, ebenso mit dem Ausschuß für Rechnungswesen das Gesetz über die 'Naturalleistun gen für die bewaffnete Macht im Frieden. Der Iustiz- ausschuß hat den Auslicferungsvcrtrag mit Schweden und 'Norwegen, das Gesetz wegen der Zuständigkeit der Disciplinarkammer in Straßburg für die Reichseiseu- bahnbcamten im Auslande und die Vereinbarung mit Oesterreich Ungarn, über Lcgalisirung von Urkunden beiderseitiger Behörden. Außerdem hat derselbe Aus schuß uoch gemeinsam mit dem Ausschuß für Zoll- und Steuersachcn das Gesetz über die Steuerfreiheit des Reichseinkommens zu berathen. Den: letztgenannten Ausschüsse liegt das Gesetz über die Entrichtung der Braustcuer, im Wege der Vennahlungssteucr, sowie die Bestimmungcn über den Erlaß der Uebergangsabgaden für das auf dem Bcgleitscheintransport abhanden ge kommene oder verdorbene Gut, vor. Der Ausschuß für Handel und Verkehr berälh die internationale Verein barung über die Grundsätze für die Quarantänemaß- regelu gegen die Cholera, sowie den Gesetzentwurf wegen Aufhebung verschiedener Festsetzungen des Lübischen und Rostocker Rechts über den Gewerbebetrieb. Ferner be- räth dieser Ausschuß gemeinsam nüt dem Ausschuß für Eisenbahn-, Post- und Tclegraphcnwescn das Gesetz über die Abänderung des Posttaxgesetzes und endlich mit dem Ausschuß für Seewesen, die Nothlootsenordnung für kritischer Prüfung nicht fo günstig, als dies auf den ersten Blick erscheint. Es soll die Insel, wie historisch beglaubigt ist, auf ihre ersten Entdecker zwar im Ganzen nicht einen ungünstigen Eindruck gemacht haben. Von den oben erwähnten zwei ersten Entdeckern Nadvor und Garvar wird ausdrücklich berichtet, daß sic bei ihrer Rückkehr von Island dies Land sehr gelobt hätte«, und von Floki's Genossen wird erzählt, daß namentlich einer derselben des Rühmens kein Ende wußte. Auch mußte dergleichen wohl in Norwegen in Schwung ge kommen sein, da nur so der rasche Verlauf, welchen die Bevölkerung der Insel von Norwegen aus nahm, erklärlich wird. Geht man nun aber auf die Details Dessen ein, was die ersten Entdecker zu loben fanden, so findet man ganz dieselben Dinge genannt, welche auch noch jetzt in wirth - schaftlichcr Beziehung die starken Seiten Islands sind. Gerühmt wird regelmäßig der starke Graswuchs, der reiche Ertrag der Fischerei; auch wird des vielfach vor handenen Treibholzes, des ergiebigen Sechundsfanges sowie der Vogelbcrge gedacht — lauter Dinge, die anch heute noch die Stütze« der isländischen Volkswirthschaft sind. In allen diesen Beziehungen dürfte das Island der ersten Colonistcn in allen den obigen Beziehungen nicht wesentlich von den, jetzigen Island unterschieden gewesen sein. Die Meinung, daß das Klima Islands durch eine Abkühlung des Erdbodens oder durch eine Aendcnmg des Golfstromcs in historischer Zeit ein rauheres ge worden, scheint allerdings als unhaltbar zu betrachten und sind die gründlichen Erörterungen des Verfassers in dieser Beziehung von überzeugender Kraft. Immerhin mag das Richtige dieser Polemik sich su,n ' mansch in ctwa» reducirrn, denn es ist historisch er wiesen, daß die Insel ehemals bewaldet war, und da
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