Volltext Seite (XML)
Mcheritz-Mmig TUschm »ilii A»ztUk siir WMM SljmUekrg ».ll. Amtsblatt für die Königliche Amtshanptmannschast, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Dippoldiswalde. Mit achtseitigem „Illustrierten Unlerhaltungsblatt" und täglicher Unterhaltungsbeilage. Mr die Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle und an bestimmten Tagen wird keine Garantie übernommen. Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehne. — Druck und Verlag von Carl Jehne in Dippoldiswalde. Nr 127 " Freitag den 5. Juni 1914 abends 8». Jahrgang j Inserate werden mit 15 Pf., solche aus unser« Amtshauptmannschaft mit 12Pf. die Spaltzelle oder deren Raum berech net. Bekanntmachungen auf der ersten Seite (nur von Behörden) die zwei gespaltene Zeile S5 bez. 30 Pf. — Tabellarische undkomplizierteJnserate mit entsprechendem Aus schlag. — Eingesandt, im redaktionellen Telle, die Spaltenzeile SO Pf. Die „WMeritz. Zeitung" «scheint täglichmit Aus nahme der Sonn- und Feiertage und wird am Spätnachmittag ausge geben. Preis vierteljähr lich 1 M. 50 Pf., zwei- monatlich 1 Mark, ein monatlich 50 Pf. Ein- zelne Nummern 10 Pf. Alle Postanstalten,Post boten, sowie unsere Aus träger nehmen Bestel lungen an. Gesperrt wird vom 8. bis mit 17. dss. Mts die von der Luchauer Grenze bis Molchgrund führende Strohe unter Verweisung des Verkehrs über Oberfrauendorf. König!. Amtshauvtmannschast Dippoldiswalde, am 4. Juni 10t4. Der Bauunternehmer Ernst Scherber in Gombsen beabsichtigt, nach Maßgabe der bet der unterzeichneten Behörde zur Einsicht ausliegenden Zeichnungen für das Grund stück Flurstück Nr. 59 Ortsliste Nr. 3k) in Gombsen eine Trinkwasserleitung durch Ab- leitung von Wasser aus dem Gemeindedrunnen Flurstück Nr. 37 zu erbauen. Gemäß 88 33, 34 des Wassergesetzes vom 12 /3. 09 sind Einwendungen hi-rgegen binnen 2 Wochen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, hier anzubringen. Die Beteiligten, die sich in der bestimmten Frist nicht melden, verlieren das Recht zum Widerspruche gegen die von der Behörde vorzunehmende Regelung. Die auf besonderen prwatrechtlichen Titeln ruhenden Einwendungen werden durch den Fristablauf nicht ausgeschlossen. Nr. 133 s 1. König!. Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde, am 3. Juni 1914. Sonnabend den 6. Juni 1914 von vormittags 10 Ahr ab sollen im Bersteigerungslokale des hiesigen Amtsgerichts folgende Sachen, als: H 7S0 Kissi« Kkivnilsvkv!, gnsu« Svkulnisppe», klein« 8ü«kvi', 8i!iien«^3niivi», I^svklsvk, Albuin», Lslil- «vknittksi'isn, >2 fl. Insvks, IVo*i«düvke^, VIvujsk^eksnK«», l R«g«I, l V«nAK«, I 1>vppvn!eik«n, I kvknegsi u v a meistbietend gegen Barzahlung versteigert werden. Vlppolcklswulckv, den 5. Juni 1914. H 474/14. Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts. Lokales und Sächsisches. Dippoldiswalde. Bei der am 2. Juni stattgefundenen Schweinezählung sind 113 (94) unter einhalb und 79 (89) über einhalb Jahr alt, zusammen 192 (184), ge zählt worden. Die in Klammern befindlichen Zahlen sind die des vorhergehenden Jahres. — Der hiesige Fechtverein wird am nächsten Sonn tag im Schusterschen Gasthofe in Reichstädt wieder eines seiner beliebt gewordenen Kränzchen veranstalten. Eine mit schönen Gewinnen ausgestatlete Tombola wird zur Unterhaltung und Belustigung beitragen. — Die der Stadtgemeinde gehörige Kirschennutzung an der fiskalischen Reichstädter Strotze erstand bei der gestrigen Versteigerung Herr Strohhutpresser Hennig, hier für 231 Mark. Im Vorjahre wurden 481 Mark erlöst. — Die Fahrt des Deutschen Radfahrerbundes, „Rund um Dresden", die nächsten Sonntag statlfindet, beginnt morgens 4 Uhr. Es starten zunächst Mililärfahrer, um 5 Uhr die Amateursahrer und >/27 Uhr die bekanntesten deutschen Berufsfahrer. Die Fahrstrecke ist 226 km lang. Sie führt von Reick über Mügeln nach Glashütte Kartenkontrolie), Dippoldiswalde— Klingenberg —Naundorf (Kartenkontrolle), Mohorn—Wilsdruff- Meitze« (Hauptkontrolle, Militärgruppe I Stunde Zwangv- pause), Priestewitz—Vrotzenhain (Kartenkontrolie), Rade burg—Königsbrück—Kamenz (Kartenkontrolie), Bautzen (Hauptkontrolle), Bischofswerda—Weißig. Dis Gruppe der Militärfahrrr kürzt von Königsbrück nach Lichtenau —Pulsnitz über Radeberg—Fischbach—Weihig gegen die Amateur- und Verufsfahrergruppe die Gesamtstrecke von 226 km um 23 km ab. Das Eintreffen der ersten Fahrer am Ziel (Gasthof Weitzig wird gegen 1 Uhr mittags erfolgen. — Zur Regelung des Ausverkaufswesens in der Kreishauptmaunschaft Dresden hatte die Dresdner Handelskammer einen Antrag an die Königliche Kreis- hauptmannschast gestellt, der dahin ging, die Ausverkaufs- ordnung jo zu ergänzen, doh Jnnenturausverkäufe nur in der für die Saisonausverkäufe festgesetzten Zeit veran staltet werden dürfen. Dieser Antrag hat insofern Erfolg gehabt, als durch eine Verordnung bestimmt wurde, daß Inventurausverkäufe nur in der Zeit vom 15. Januar bis mit 15. Februar oder vom 15. Juli bis mit 15. August veranstaltet werden dürfen. Für die Veranstaltung von Saison- und Inventurausverkäufen gelten hiernach in der Kreishauptmannschaft Dresden zurzeit folgende Vorschriften: Die Königliche Kreishauptmannschaft ordnet auf Grund von 8 0 Absatz 2 des Reichsgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 7. Juni 1909 in Verbindung mit der Ausführungsverordnung vom 28. September 1909 nach Gehör der Gewerbe- und Handelskammer Dresden folgen des an: Zu 8 9 Absatz 2 des Reichsgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 7. Juni 1909. Inventur ausverkäufe dürfen nur einmal, Saisonausverkäufe, welche in der Ankündigung als solche bezeichnet werden und im ordentlichen Geschäftsverkehrs üblich sind, nicht öfter als zweimal im Jahre stattfinden, und zwar mit der Mah gabe, datz der Inventurausverkauf mit einem der beiden Saisonausverkäufe zusammenfallen muh. Die Saisonaus verkäufe sind nur in der Zeit vom 15. Januar dis mit 15. Februar und vom 15. Juli bis mit 15. August statthaft. Ihre Dauer darf einen Zeitraum von zwei Wochen nicht überschreiten. Die Bestimmung des Beginns des Aurver- laufs innerhalb der angegebenen Zeit bleibt dem Ver- käufer überlassen. Werden Saisonausverkäuse überhaupt nicht veranstaltet, so darf dessenungeachtet der Inventur ausverkauf nur in der ,ür die Saisonausverkäufe festge- setzten Zeit stattfinden. Zuwiderhandlungen werden nach 8 10 Ziffer 3 des Reichsgesetzes vom 7. Juni 1909 mit Geldstrafe bis zu 150 Marl oder mit Haft geahndet. . — Anfragen und Beschwerden des Publikums über Vorkommnisse des laufenden technischen Post- und Telegraphendienstes sind zweckmäßig nicht an die Ober-Postdirektion, sondern an die beteiligte Post- oder Telegraphen anstatt zu richten. Und zwar sind Eingaben und Beschwerden, die eingelieferle Postsendungen und Tele gramme betreffen (z. B. Verzögerungen in der Beförderung und Zustellung, unrichtige Aushändigung und Gebühren erhebung, Verlnstfälle), an die Post- oder Telegraphen anstatt zu richten, bet der die Einlieferung erfolgt ist. Andererseits sind Anträge wegen Abholung und Nach sendung von Postsendungen, Anzeigen von Wohnungs- Veränderungen, Beschwerden über Unregelmähigkeiten bei angekommenen Postsendungen und Telegrammen bei der jenigen Post- oder Telegraphenanstalt anzubringen, in deren Vestellbezirk der Antragsteller wohnt oder durch welche die Zustellung erfolgt ist. — Bei der Auflieferung von Briefsendungen nach überseeischen Orten rechnet das Publikum meist nur mit den letzten durch die Zeitungen bekanntgegebenen Ver- sendungsgelegenheiten und berücksichtigt zu wenig die be stehenden Borversande. Da die letzten Beförderungs gelegenheiten infolge von Störungen im Gange der Eisen bahnzüge nicht selten den Anschluß an die abgehenden Dampfer verfehlen, kann nur dringend empfohlen werden, die Briefsendungen möglichst zeitig aufzuliefern, damit sie mit den Vorversanden Beförderung erhalten, die selbst bei Verspätungen der Eisenbahnzüge die Schiffe rechtzeitig und sicher erreichen. — Der Lehrer H. in Reichenbach i. V. hatte einen -elfjährigen Schüler wegen einer groben Ungehörigkeit „Schwein" genannt und war deshalb vom Vater des Knaben, nachdem die vorgesetzte Schulbehörde ein Ein schreiten gegen den Lehrer abgelehnt hatte, wegen Be leidigung angezeigt worden. Schöffengericht sowohl als auch das Landgericht Plauen als Berufungsinstanz sprachen den Lehrer frei. Beide Instanzen erkannten zwar an, daß das Wort „Schwein" ein Schimpfwort sei, aber im vorliegenden Falle sei es als Rüge, als eine Zu rechtweisung für eine von dem Knaben begangene Unge hörigkeit aufzufassen. Das Wort „Schwein" bedeute in diesem Falle keinen Angriff auf die Ehre des Knaben, wenngleich die Derbheit des Ausdruckes nicht verkannt werden solle. Eine Beleidigungsabsicht des Lehrers sei nicht zu erkennen, dieser habe vielmehr in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt und in keiner Weise gegen das Volksschulgesetz verstoßen. — Die gegen das sreisprechende Urteil eingelegte Renision wurde vom Ober landesgericht in Dresden verworfen. Es könne, so führte der oberste sächsische Gerichtshof aus, dahingestellt werden, ob der Angeklagte als Lehrer nicht angemessener ge handelt hätte, wenn er den inkrimtnierten Ausdruck ver mieden hätte. Aber eine Strafbarkeit wegen Gebrauches dieses Ausdruckes gegen einen ungezogenen Schüler sei nicht sestzustellen. Der Lehrer habe zum Zwecke der Er ziehung und daher unter dem Sckutze von 8 193 ge handelt. Aus dem Gebrauckie des Wortes „Schwein" er folge die Beleidigungsabsicht noch nicht. Der Lehrer habe lediglich den Knaben auf die von ihm begangene Ungehörigkeit aufmerksam machen, aber nicht beleidigen wollen. — Die Zehrgelder aus Ausflügen. Die warmen Tage der letzten Wochen haben das Grüne an Bäumen und Sträucher prächtig zur Entfaltung gebracht, und es lockt wieder hinaus in die Felder und Wälder. Da regt sich auch in den Herzen der Schuljugend der Wunsch nach einem Ausflug in» Freie. Gewiß führen die Lehrer ihre Jugend gern ins duftige Waldrevier oder auf die sonnige Heide, aber es hat sich namentlich in letzter Zeit bei den Ausflügen ein Uebelstand herausgebildet, der dem Pädagogen zu denken gibt: Die übermäßig hohen Zehr gelder Natürlich ist es unvermeidlich, den Kindern etwas Geld mitzugeben, weil sie zu dem mitgenommenen Brot auch gern einen kleinen Trunk genießen möchten. Ein Glas Milch, eine Tasse Kaffee, eine Limonade erfrischen und sind bei Wanderungen unentbehrlich. Anscheinend aber legen begüterte Eltern ein besonderes Gewicht darauf, ihren Söhnen und Töchtern auch andere Genüsse zu kommen zu lassen. Deshalb bemessen sie das Zehrgeld besonders hoch. Sie vergessen dabei den Zweck der Aus flüge, die ja in erster Linie ein Mittel zur Stärkung de« Geistes und Körpers der Kinder sein sollen. In der freien Natur sollen he sich zwanglos tummeln und alle Schönheiten genießen. Essen und Trinken dienen auch hier lediglich dazu, die Bedürfnisse zu befriedigen Was soll da das Kind mit unverhältnismäßig vielem Geld? Jedes unnütze Zehnpfennigstück verlockt zu Näschereien und mehr noch vielleicht .... zur Ueberhebung den Kameraden gegenüber. Darum sollten die Eltern ihren Kindern nicht mehr Geld geben, als diese etwa gebrauchen werden. Es ist eine Unsitte, über das Notwendige hinaus zugehen. Muß sich denn der elende Protzgeist sogar schon in der Schule breit machen? Es ist wahrlich schon traurig genug, daß die jungen Leute durch hohe Taschengelder von ihren Eltern zu einem genußsüchtigen Lodderleben gewissermaßen angehalten werden. Reinholdshain. Ein Schweinsprämien-Vogelschießen wird kommenden Sonntag im hiesigen Gasthofe der Fecht- verein abhalten. Am Abend wird sich Ball anschließen. Kipsdorf. Nummer 2 der im 22. Jahrgang er scheinenden Fremden liste der Höhenluflkurorte Kipsdorf, Värenfels, Bärenburg ist heute erschienen. Sie weist eine Gesamtfrequenz von 794 Passanten und 2827 Gästen nach. Gegenüber Liste 1 vom 25. Mai bedeutet dies einen Zuwachs von 359 Passanten und 906 Gästen. Die nächste Liste erscheint am 26. Juni. Bärenstein. Auf den vom landwirtschaftlichen Kreis verein Dresden und dem hiesigen landwirtschaftlichen Verein gestern auf dem Marktplatze hier bei zwar kühlem, aber günstigem Wetter veranstalteten Zuchloiehmarkt wurden gegen 100 Rinder gebracht, davon waren 24 nur zum Verkauf ausgestellt. Zur Prämiierung kamen 76 Tiere. Von 12 Bullen erhielten 2 den I., 2 den ll , 4 den lll. und 4 keinen Preis. Bon 19 Kühe« erhielten 2 den II., 9 den lll., 8 Stück keinen Preis. Von 15 Kalben er hielten 1 den II., 8 den lll., 6 Stück keinen Preis. Recht zufrieden waren die Preisrichter mit dem aufgeführten Ochsenmaterial. Von 30 Stück erhielten 3 den l, 12 den II., 12 den III. und 3 Stück keinen Preis. Zur Verteilung kamen außer den staatlichen noch 22 bezüglich 33 van Behörden, Gemeinden und einzelnen Herren gestiftete, recht wertvolle und nützliche Ehrenpreise. In der aus die Be sichtigung und Punktierung der einzelnen Tiere folgenden Aussprache gab das aus 5 Preisrichtern bestehende Komitee den anwesenden Viehzüchtern recht beherzigens, werte Winke über die künftige Tätigkeit betreffs der Tier zucht. Line reiche Auswahl landwirtschaftlicher Maschinen und Ackergeräte war von den Herren Knauthe-Berthelsdorf, Naumann-Dorf Bärenstein und Gerisch-Börnersdorf zur Ausstellung herbeigeschafft worden. Schaulustige kamen in Menge aus der Nähe und aus der Ferne herzugeströmt Allgemeine Freude erregte es, daß Herr Amtrhauptmann Or. Sala, nachdem er das Unternehmen in jeder Weise gefördert hatte, auch zugegen war.