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Freiberger Anzeiger und Tageblatt. Erscheint jeden Wochentag früh S Uhr. Prei« viertelj-ihrlich 1S Ngr. — Inserate werden an den Wochentagen nur bis Nachmittag« 3 Uhr für die nachsterscheinende Nummer angenommen und die gespaltene Zeil« mit S Pfennig«, berechnet. Donnerstag, den IS. März 1855. Tagesgeschichte. Dresden, 11. März. Diel.Kammer beschäftigte sich ge stern mit dem Entwurf eines Gesetzes, dessen genaueste Kenntniß- nahme im allgemeinsten Interesse des Publikums liegt, da dasselbe sehr erhebliche und praktisch wichtige Abweichungen von den gewöhnlichen Grundsätzen des bürgerlichen Rechts enthält und seine Unkenntniß zu großem Nachtheil und Schaden führen kann. Diese Rücksicht rechtfertigt ein eingehendes, das Sach- verhältniß auch jedem Laien verständlich machendes Referat. Wie in den meisten deutschen Armeen besteht auch in Sachsen die Einrichtung, daß ein Offizier ohne landesherrliche Geneh migung und ohne vorgängigen Vermögensnachweis eine ehe liche Verbindung nicht eingehen darf. Insbesondere ist bei uns verordnet, daß zur Verehelichung eines Offiziers oder einer in gleichem Range stehenden Militärperson die Erlaubnkß des Königs erforderlich und außerdem von einem Subalternoffizier und einem Hauptmann oder Rittmeister 2. El. durch hinläng liche, gerichtlich bestätigte Zeugnisse darzuthun ist, daß seine künftige Ehegattin wenigstens ein Capitalvermögen von 8060 Thlrn. (früher 6000 Thlrn.) besitze. Auch dieses Quantum hat sich jedoch nicht allenthalben als hinreichend und zweckmäßig bewährt, und es ist deshalb für angemessen erachtet worden, den zum Behuf der Verehelichung eines Lieutenants oder Ober lieutenants nachzuwcisendcn Vermögensbetrag auf 12,000 Thlr. zu erhöhen, bei einem Hauptmann oder Rittmeister 3. El. sol chen in der bisherigen Höhe von 8000 Thlrn. bcizubehalten, bei einem Hauptmann oder Rittmeister 2. El. aber auf 4000 Thlr. zu vermindern. Ebenso hat der bisher nachzuweisende Vermögensbesitz nicht ausreichende Sicherheit für dessen unge schmälerte Erhaltung dargeboten. Da die Dispositionsfreiheit nämlich einer Beschränkung bisher nicht unterlag, lag die Mög lichkeit offen, daß die Substanz des Vermögens im Nothfalle zur Verwendung kommen, und daß bei dem Ableben des Ehe gatten oder Lei längerer dienstlicher Abwesenheit desselben dessen Familie in Noth gerathen und endlich der Sorge des Staats anheimfallen konnte. Um dies für die Zukunft entschieden un möglich zu machen, soll das bei Eingehung der Ehe erforder liche Vermögen inskünftige durch Deposition bei dem Kriegs- rninisterium oder auf andere Weise sichergestellt werden. Es soll ferner dasselbe vom Eigenthümer weder ganz noch theil-' weise an Andere abgetreten oder verpfändet werden können, vielmehr soll jede Abtretung, Verpfändung oder sonst unter den Lebenden darüber vor dem Rückempfange vorgenommen« Ver fügung nichtig sein. Auch soll ein solcher zur Sicherstellung einer Offiziersehe deponirter Betrag weder ganz oder theilweist verkümmert, noch in demselben die Hilfe vollstreckt werd« können. Ja selbst bei Entstehung eines Schuldenwesens würde das fragliche Vermögen zu diesem nicht eher eingefo^ert werden können, als und insoweit es zur Sicherstellung der Offiziersehe nicht mehr zu dienen hat. Ganz Gleiches soll endlich auch von Nutzungen gelteU, die ein Offizier oder ein iw gleichem Range stehender Militärbeamte bezieht. Die L Kammer hat diesen wichtigen und, wir sollten doch» mein«, nicht so ganz unbedenklichen Ausnahmebestimmungen ohne alle Debatte ihre einstimmige Zustimmung ertheilt, und die Depu tation hat sich auf die allgemeine Bemerkung beschränken zu dürfen geglaubt, daß sie „nach sorgfältiger Erwägung" sich den von der Regierung „angedeuteten" Ansichten anzuschließe« gehabt habe. Vielleicht giebt die künftige Verhandlung in der II. Kammer besser die Einsicht ^on der Nothwendigkeit deS fraglichen Gesetzentwurfs. (D. A. Z.) Frankfurt, 10. März. Die hohe Bundesversammlung hat im Laufe dieser Woche keine Sitzung gehalten. Die An sicht, daß die Wiener Conferenzen einen dem Frieden Europas günstigen Ausgang nehmen werden, ist auch in den hiesig« politischen Kreisen die vorherrschende. Man verspricht sich daß Beste von der Oesterreich durch die Verhältnisse gebotenen ver mittelnden Haltung und glaubt guten Grund zu der Annahme zu haben, es werde insbesondere auch Frankreich Oesterreich diese seine vermittelnde Haltung nicht erschweren. Die Bereit willigkeit Preußens, dem Wiener Protokolle vom 28. Deeember zuzustimmen, gilt für ein erfreuliches Entgegenkommen dieser Macht und berechtigt wohl zu der Hoffnung, daß die beiden deutschen Großmächte sich endlich auf demselben politischen Ter rain begegnen werden, und daß damit Gesammtdeutschland die Möglichkeit geboten werde, seine selbstständige Stimme in dem orientalischen Streite zu einer entscheidenden Geltung zu bringen. Der Präsident der Bundesmilitärcommission, der k. k. General major von Schmerling, gab vorgestern zur Feier der glück lichen Niederkunft Ihrer Majestät der Kaiserin Elisabeth ein glänzendes Fest. (Dr. I.) Preußen. Man schreibt der Kölnischen Zeitung aus Alt-Calcar vom 8. März: „Mit Schrecken und Angst sahen die