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Erschein! »über Sonntag« täglich. — Bi« Irüh S Uhr eingehende Anzeigen kommen in der nächsten Nummer zxr Ausnahme. Börsenblatt für den «eitrige sllr da» «drsenblati sind an die Redaktion — Anzeigen aber an die Expedition desselben zu senden. Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Eigcnthum de» BärseuvereinS der Deutschen Buchhändler. ^7 211. Leipzig, Mittwoch den 1l. September. 1878. Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Im Monat Juli und August d. I. sind dem Unterstützungs verein deutscher Buchhändler und Buchhandlungs-Gehülfen neu hinzugetreten mit: 100 Herr Benjamin Herder in Freiburg i/Br. als lebens längliches Mitglied. Johs. Deterin Groß-Lichterfelde. Jul. Sprenger in München. Gustav Dasc in Fiume. W. B. Hollmann in Bremen. Emil Tschiersky (Habicht's Buchh.) in Bonn. Herm. Berger (Müller'scheBuchh.) in Holzminden. R. Damköhler in Berlin. Otto F»erster in Berlin. BertholdWagner, bei Mitschcr L Röstell in Berlin. Fritz Brockmann in Malchin. B. Woznitzka, 1 . . ^ . g Rud. Richter, j bei Fourmer L HaberlermZnaini. Rob. Frantz, bei Th. Kampffmeyer in Berlin. Th. C. Schmidt, in W. Haynel's Buchh. in Emden. Herm. Barsdorf, beiL.M.Glogau SohninHamburg. W. Witte, 10 10 10 10 6 5 5 3 6 5 5 3 6 3 3 6 3 3 3 W. Modes, G. Hammer, A. Boettcher, in d. Gsellius'schen Berlin. Buchh. in 3 Herr A. Stülpnagel, 1 bei Jurany L Hensel in Wies- 3 „ „ Fr. Stritter, j baden. An Geschenken gingen ein: 1. Juli 60 von dem bewährten Freunde des Vereins zu be stimmter Verwendung. 25 „ von A. A. in St. zu bestimmter Verwendung. 13. „ 76 „ durch Herrn Martin Wigand in Leipzig, für 19 nicht benutzte Tafelkarten vom Cantate-Essen. 117 „ Reinerlös beim Verkauf der „Eule". 20. „ 90 „ 80 durch Herrn E. Schotte in Berlin, als Ueber- schuß einer Sammlung zu einem Jubiläums- Geschenk. 1. Aug. 60 „ von dem bewährten Freunde des Vereins zu be stimmter Verwendung. 25 „ von A. A. in St. zu bestimmter Verwendung. Der Unterzeichnete ersucht die Herren Gehülfen-Mitglieder, vorkommende Aenderungen ihrer Stellungen ihm gefälligst anzeigen zu wollen. Die Führung der Mitgliederliste wird ihm hierdurch wesentlich erleichtert. Berlin, den 7. September 1878. Im Aufträge des Vorstandes: Ed. Eggers, d. Z. Cassirer. Nichtamtlicher Theil. Reform der englischen Gesetzgebung über Urheberrecht. Die für England durch Verordnung vom 6. October 1875 und 17. April 1876 eingesetzte Commission zur Enquete über das 6ox^riKdt (Autorrecht) sowie über die bezüglichen Bestimmungen in den Colonien und im internationalen Verkehre hat ihre Arbeiten vollendet und ist der beiden Häusern des Parlaments vorzulegende Bericht jüngst im Druck erschienen. Der Versuch einer Codification des Urheberrechts, welche an die Stelle der oft zweideutigen, von Zeit zu Zeit veränderten und nicht immer verbesserten Einzelbestimmungen zu treten habe und als ein Bedürfniß in den betheiligten Kreisen längst empfunden und ausgesprochen wurde, zumal bereits die Rechtsprechung aus ein zelnen Fällen ergänzend zu den gesetzlichen antiquirten Vor schriften hinzugetreten war und jene Unsicherheit erzeugt hatte, über welche In- und Ausländer sich immer lauter beklagten, hängt mit der Veränderung des continentalen Justizwesens, die auf Verein fachung gerichtet ist, eng zusammen. Wie das Deutsche Reich näch stens ein Reichsgericht haben wird, so hat England nun bereits seit Fünfundvierzigster Jahrgang. 1875 einen einzigen Obertribunalshof und der abnorme Unterschied, welchen das englische Recht zwischen „Uav" (Gemeines Recht) und „Lguit/' (Billigkeitsrecht) machte, hat für die Gegenwart an Be deutung verloren. Wir hoffen in Nachstehendem die Hauptveränderungen zusam mengestellt zu haben, die für den künftigen literarischen Verkehr im englischen Jnlande und in den Colonien sowohl wie mit dem Aus lande entscheidend sein sollen. Die Sitzungs-Protokolle nehmen Bezug auf eine von dem rechtsgelehrten Commissionsmitgliede und Rathe der Krone, Sir James Fitzjames Stephen, gesammelte Uebersicht über den gegen wärtigen Stand des Rechtes überhaupt, wie es sich aus vierzehn Parlamentsbeschlüssen seit 1735 bis 1875 und gemein rechtlichen Grundsätzen, wenngleich letztere nirgends in Form von Specialgesetzen zusammengesaßt, sondern nur in Gerichtsentschei dungen verstreut sich vorfinden, darstellt. Eine Anzahl solcher „Oasss" findet sich in Coppinger's Werk über Oox^riAbt (London 1870) ausführlich mitgetheilt. 481