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EMWerNNW D«r .«r»,<b»r,Isch« »»I»»Ir«u«»- «rickclnl ««glich n>It Ausnahme der Tog, »ach ko»», und Kelllagem Der Preis Ilir die 34 mm brrll« S»lo»«I.4lnj^genz«Il, >m hlmlsblaildezlri, »l 1» <Aam»l«nonzelg,n »ad Slellengeluch, 2«dllrftig»r 14), oueiuirls rr, lllr dl, so IHM dr«ll« Pelll- Dedlamezeil« »0, ««wir» 100, Ilir dl« S!i mm dr«U« am«. Solmieliell« 51, amwirls »5 Solüpftnnlg. Paftscheet-SoMa > Leipzig Ar. ILW. »«»«lnde-chlra-kiaata > S a«, »rzged. Ar. V Verlag E. M. Gürtner, Aue, Srzgeb. Sernwrecher: «u« »1 «d »1, L»»nl» l«ml «ue) 4«, Schneeberg 10, Schwarzenberg »31. Vrahlanschrlst: »oMsrmind «»-«Mblrge. Änzeigen - Annahme sür die am Aachnilllag erscheinend« Nummer bis vormiliags g Uhr la Len LauplaelchLsle» stellen. Eine SewLhr str die «Ilulnahme Ler Anzeigen am oorgelchri,denen Tage >owe an bestlmmler Slell« wlrd nicht gegeben, auch nicht lür dl« Nichligbeil der durch Fernsprecher ausgegedenen Anzelgen. — FUr Rückgabe «n- verlangt «lngesandlrr Schrlftstück« übernimmt die Schrist. leilung kein« D-rantwariung. — Uat«rbrechung«n de, Si- ichüstsd-irleb«, d«gründen »«In« Anspruch«. Bei Zahlung^ v.rzug und iionkur, gilien Rabatt« al, »lcht verUndart. yauptgtschtfldft«»«» ln: Au«, LSslnih, Schnirberz »nd Schwarzenberg. . - enlhallend die amtlichen Bekanntmachungen der Amlshaup mannlch-isl und der * Slaalsbehörden in Schwa czenberg, der Slaais- u. IHidiischen Behörden in Schneeberg, Löbnitz, Neustädlel, Grllnhain, sowie der Finanzämter in Aue und Schwarzenberg. Ls werden auberdem verüfsenllicht: Die Bekanntmachungen der Stadträte zu Aue und Schwarzenberg und der Amtsgerichte zu Aue und Johanngeorgenstadt. Nr. 272. Dienstag, den 24. November 1925. 78. Iahrg. Amtliche Anzeigen. Wegen Reinigung der Geschäftsräume können Freitag und Sonn abend, den 27. und 28. November 1925, nur dringliche Sachen er- l-ed-igt werden. Amtshauptmannschast und Bezirksvrrband Schwarzenberg, nin 2V. November 1925. Ueber das Vermögen des Schuhwavenfabrikanten Albin Berger In Lößnitz, alleinigen Inhabers der Firma Albin Berger in Lößnitz, wird heute, am 21. November 1925, vormittags 9,15 Uhr, das Kon kursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Dr. Hoffmann in Lößnitz wird zum Konkurs- Verwalter ernannt. Konkursfovderungen sind bis zum 23. Dezember 1925 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernann ten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestel lung eines GläuLigerausschusses und eintretendsn Falles über die in 8 132 -er Konknrsovdnung bezeichneten Gegenstände und zur Prüfung -er angsmeldeten Forderungen auf den 13. Januar 1926, vormittags L Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht« Termin anb^raumt. Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird auf gegeben, nichts an den Gemeinschulduer zu verabfolgen oder zu leisten, auch di« Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für die sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 12. Dezember 1925 Anzeige zu machen. Amtsgericht Lößnitz, am 21. November 1925. Im Hintergebäude des Beamtenwohnhauses zu Lößnitz, Schnee- bevgerplatz 344, sind 2 im Erdgeschoß gelegene Räume, zusammen 32 qm groß, als Niederlage oder Werkstatt zu vermieten. Nähere Auskunft beim Amtsgericht Lößnitz. Auf Blatt 48 des Vereinsregisters ist eingetragen worden: Freie Sportvereinigung Pöhla und Umgebung mit dem Sitze in Pöhla. Amtsgericht Schwarzenberg, am 12. November 1925. Versteigerung. Dienstag, den 24. November 1925, vormittags 10 Uhr, sollen in Aue öffentlich meistbietend gegen Barzahlung versteigert werden: 1 Posten Kistcnbretter, Ahornbretter, Fichtcnschnittware, Kiefer und Buche, 2 Schreibmaschinen (Kappel und Gramms) mit Tisch und 1 Regal. Bieter sammeln im Amtsgericht Aue. Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts Aue. Bekanntmachung. Di« Herren Polizeihauptwachtmeister Clauß, Rothe und Schürer sind bis aus weiteres als Hilfsvollstrcckungsbeamte verpflichtet worden. Schneeberg, den 23. Noo. 1925. Der Stadtvat. DI« amtlichen Bckanntmmhunnen sämtlicher Behörden lünne» t» den Seschäftsstellen des „Erzgeblrgtschen Volkssreundes* I» Aue, Schneeberg, Lößnitz und Schwarzenberg «ingesehe» «erbe». Oesiscn, am letzten Sonntag äes ltirekenjakres baden wir clas älteste klltgüeck unseres kiircksn- vorslancles, N»ren rlgarrsngs»ekS«»Iniiavsr Ku8tsv Hermann Vieweg rur letzten llukestülts begleitet, in ciis er mit seiner ruxleick beimgerukenen Oattin gebettet wurcie. 2urüakßekekrt ruken wir ikm im klamen unserer Oemeincte äen kerrlicksten Dank in bis Ewigkeit nacb. Vorbilälick war er in seinem lleben als Oe- msinäsZIielt, treu Kat er seines /Vmtes als Kir^en- vorsteker, rsilwems als liirckenkassierer, während 28 lakren xswaltet. Lr war vor allem cisr tätiAsts fürclerer «les Laues 6sr Lrisäenskircke. Lr un«l seins Oattin ruken in kriegen unci «las ewige lückt leuckts iknen! /Hus, «len 23. November 1925. »(irokgsmslnüsvsrlrstung unü Xlroksnvorstanll lilüstsrlsin-rÄIs ru /^us. lll e usei, ?l., Vors. Die Entwasfnungssrage geregelt. Sin Merkbuch zur Enlwaffnungsfrage. Für und wi-er Locarno. Die grohe Kvalalion auf dem Marsche. Der Wortlaut -es Locarnogesetzes. Berlin, 22. Nov. Dem Reichstag ist das angekündigte Weißbuch „Materialien zur Entwaffnungsnote" übergeben worden. Es enthält außer den bereits veröffentlichten Noten Aufzeichnungen über den Verlauf der zwischen den 6. und 14. November über die Entwaffnungsfmge geführten Verhand lungen. lieber die Verhandlungen teilt das Weißbuch u. a. zur Polizeifrage mit, daß die Schutzpolizeibeamten ent weder auf Grund der in den einzelnen Ländern geltenden Bestimmungen oder der für die Ordnungspolizei geltenden Sonderbestimmnngen nach Maßgabe ihrer Eignung und der verfügbaren Stellen zu lebenslänglicher Anstellung gelangen. In der Frage der Kasernierung ist eine Einigung da hin erzielt worden, daß die Zahl der in Kasernen unterzubringen den Polizeibeamten auf 32 000 ausschließlich der Polizeischüler festgesetzt wird. Gegen die Amtsbezeichnung der höheren Po- kizeibeamten erheben die alliierten Negierungen keine Einwen dungen mehr, nachdem in Paris Aufklärung darüber gegeben wurde, daß die höheren Schntzpolizeibeamten keinerlei mili tärische Befugnisse besitzen. Zur Frage des Oberbefehls der Reichswehr wird ausgeführt, daß es gelungen sei, die Geltung der Bestimmung des Wehrgesetzes vom 23. 3. 21, 8 8: „An der Spitze -es Reichsheeres sicht ein General als Chef der Heeres leitung", sicherzustellen. In der zu erlassenden Verordnung über den Oberbefehl wird festgesetzt: „Der Reichspräsident ist Oberbefchlshaber der gesamten Wehrmacht". Dem Neichs- vehrminister, der unter dem Reichspräsidenten die Besehls- gewalt Uber das Heer ausübt, unterstehen die Oberbefchlshaber der Gruppen, die Divisionskomnumdeure, soweit sie nicht den Oberbefehlshabern der Gruppen nachgeovdnet sind, und die Landeskommandanten. Der Chef -er Heeresleitung gehört dem Reichswehrministerium an. Seine Stellung wird bestimmt durch 8 8 des Wehrgesetzes nach Maßgabe der Vorschriften des Artikels über die Stellung des Reichswchrministers. Er ist der militärische Berater des Reichswchrministers und sein Vertreter in den militärischen Angelegenheiten des Heeres. Weiter bringt das Weißbuch Einzelheiten über die Verhandlungen be treffend die Ausbildung der Truppen an bestimmten Waffen. Hier haben die Alliierten eine Ausbildung der In fanterie am Infanteriegeschütz und der Kavallerie am leichten Maschinengewehr zugestanden. Ueber die artilleristische Arnne- kung der Festung Königsberg haben die alliierten Regierungen sich damit einverstanden erklärt, daß die Geschütze innerhalb der Festung beweglich bleiben. Schließlich bringt das Weißbuch noch Mitteilungen über die Behandlung -er privaten Verbände und Orga nisationen. (Welcher Art diese „Mitteilungen" sind, ist bisher noch nicht bekannt. „E. P.") Berlin, 22. Itov. Der Entwurf des Lorarnogesetzes hat folgenden Wortlaut: „Der Reichstag hat das folgende Gesetz beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsvates hiermit verkündet wird: Artikel 1: Den Verträgen, die dem am 16. Oktober 1925 in Locarno unterzeichneten Schlußprotokoll beigefügt sind, und am 1. Dezember 1925 in London unterzeichnet werden sollen, nämlich (folgt die Aufzählung der 5 Abkommen) wird zugestimm t. Das Schlnßprotokoll und seine Anlagen wer den nachstehend veröffentlicht. Artikel 2: Die Roichsregierung wird ermächtigt, die zum Eintritt Deutschlands in den Völkerbund erforderlichen Schritte zu tun. Artikel 3: Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Verkün digung folgenden Tage in Kraft. Berlin, den . . . Nov. 1925. Der Reichspräsident." * Das Gesetz im Neichsrak «Ngensmmen. Der Reichsrat hat in 1. und 2- Lesung die Locarno-Gesetze mit 46 gegen 4 Stimmen bei 3 Eiithaltungen angenomm en. — Ge ge n die Gesetze stimmten Ostpreußen, Pommern, Nioder- schlesien und Mecklenburg-Schwerin, es enthielten sich Hessen-Nassau, Bayern und Württemberg. RüMrM -es Reichsministers Dr. Frenken. Gr kann die Verantwortung für Locarno nicht tragen. Berlin, 22. Nov. Der Reichspräsident hat den Reichs minister Dr. Frenken in Genehmigung seines Entlassungs- gefuches von seinen Aemtern als Reichsjustizminister und Reichsminister für di« besetzten Gebiete entbunden. Berlin, 22. Nov. Zu dem Rücktritt des Reichsministers Dr. Frenken veröffentlicht die „Germania" das Schreiben Dr. Frenkens an Reichskanzler Dr. Luther, in dem Dr. Frenken um seine Entlassung bittet. In dem Schreiben heißt cs: Da ich dem Endergebnis der Verhandlungen von Locarno nicht zustimmen konnte, war ich ent schlossen, bei der Umgestaltung der Negierung ein Ministerium nicht mehr zu übernehmen. Die Erörterungen über meine Haltung in der Presse und eine Aussprache, die ich mit dem Vorsitzenden der Zcntrumsfraktion des Reichstages Fehrenbach hatte, veranlassen mich zu der Ditte, meine Entlassung aus dem von mir bekleideten Reichsministerium schon jetzt herbei- zuführen. Berlin, 22. Nov. Der Reichspräsident hat dem aus der Reichsregierung ausscheidenden Reichs mini st er Dr. Frenken in einem Handschreiben namens des Reiches Dank und Anerkennung für seine geleisteten Dienste ausge- sprachen. Der Entschlich -er Deutschen Votkspartet. Berlin, 22. Nov. Der Zentralvorstand der Deutschen Volkspartei hielt am Sonntag eine Tagung ab. Dr. Stresemann erstattete einen Bericht über die poli tische Lage. Er schilderte die Verhandlungen von Locarno, oft von lebhaften Zustimmnngskunidgebungen unterbrochen. Zum Schluß erhoben sich Hie Mitglieder des Zentralvorstandes und bereiteten dem Parteivorsitzenden eine minutenlang an dauernde Ovation. Der Beifall erneute sich, als der Vor sitzende «der Tagung, Reichsminister a. D. Scholz, den Bei fall dahin bestätigte, daß er nicht dem Redner Stresemann, sondern dem Mann der politischen Tat gegolten habe. Der Zentralvorstand faßte einstimmig eine Entschlie ßung, in der es heißt: Die Deutsche Volkspartei hat am 2. Juli die Richtlinien veröffentlicht, von denen" sie sich- bezüglich -es Werkes von Lo carno leiten lassen wollte. In diesen Richtlinien ist zum Aus druck gebracht, was sie von -en auf der Gr cm-lag« -es deut schen Memorandums und der darauf anfgebauten seitens der deutschen Ncirhsregierung geführten Verhandlungen erwartet. Nachdem das Werk von Locarno abgeschlossen oorliegt, erkennt die Deutsche Polkspartei, daß die in Locarno geführten Ver handlungen im Wesentlichen das erreicht haben, was die Partei selbst in diesen: Augenblick von diesem Werk erwarten konnte. Sie gibt sich dennoch keinem Zweifel dar» über hin, daß die Wirkung der für die Nheinlandc getroffenen Maßnahmen abhängig ist von den: Geist, in dem sie ansgeführt werden. Erst die Zukunft nach der Unterzeichnung und Per Annahme des Vertrages von Locarno kann die tatsächlichen Auswirkungen dieses Geistes beweisen. Wir sind der Ueber- zeugung, daß die großen Auswirkungen des Vertrages sich erst zeigen können, wenn er in Kraft getreten ist und daß wir das bis heute Erreichte nur als einen Beweis guten Wil lens -er Dertvagsgegner ansehen können, die auch vor Inkraft treten des Vertrages schon zeigen, wie sie sich in Zukunft mit Deutschland stellen wollen. Zn Abwägung der großen Tragweite der zu treffenden Entscheidung erklären wir hierdurch vor dem deutschen Volke, daß wir einmütig für das Werk von Locarno eintreten, die Initiative der deutschen Reichsregierung, die mit dem Februarmemorandum begann und dadurch den Anstoß zu der jetzt erreichten Sicherung -es europäischen Friedens gab, anerkennen und die Fortsetzung der damit angebahnten Politik fördern, weil wir von der Fortsetzung dieser Politik die Freiheit der besetzten Gebiete, die Wiederherstellung unserer Souveränität und die Möglichkeit der politischen Entwicklung Deutschlands als Großmacht im Kampfe um die Durchführung des Selbstbestimmungsrechtes der Völker erwarten. Die Politik von Locarno ist von einer bürgerlichen Negierung geführt worden. Wir haben das Zustande kommen dieser bürgerlichen Regierung aufrichtig begrüßt. Sie war das Ergebnis jahrelanger Bemühungen der Deutschen Volkspariei, die bis zur Selbstentänßerung gekämpft hat, den Deutschnationalen die Mitwirkung an einer.verantwortlichen Stelle -er Reichsregierung zu sichern. Dieses Zusammenhalten des deutschen Bürgertums ist durch -as Vorgehen der Deutsch, nationalen Dolkspartei zersprengt. Danrit sind Gefahren für unsere innerpolitische und innerwirtschaftliche Entwicklung ent standen. In der kritischen Stunde scheute -ie Teutschnationale Volkspartei die Politik der Verantwortung, um die bequeme Oppositionsstellung wieder einnehmen zu können. Die Deutsch, nationale Dolkspartei allein trifft die Verantwortung für die Folgen, die sich daraus ergeben. Die Entwicklung -er Ver hältnisse im Reiche bedeutet nach Abschluß des Vertrages von Locarno, -aß die Relchsregierung nur aus Persönlichkeiten und Vertretern von Parteien bestehen kann, die gewillt sind, die Außenpolitik im Geist« -es Weckes von Locarno weiterzufühven.