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'' tt lEwsr düst dvi ilLsdrus isn iirnittax i statt. Thei!- >ei dem Nutter, woke ichstm ren. cbeit ein ter Hand« « neeberg. end, d. loffen. s» rdorZ. n; zeige ich I. im Hotel l ^U- Bedingungeg woselbst auch M, rrzeuberg. r, Agent, r zurück- chen. Slemm. ober oder so- 250 Mark, bei Schwac- Ms HLr I Dank en Freunde« i außerordenlG dem langvie-I owie bei dem e unserer li« qfrau t Friedrich. I ;t Vieser DanV Pastor Seid« ich an ihres» att dem Wni« wichten; des r in Berni sichen Trolls! hiesigen Ki lo erhebende» Herrn MB ür die darz» ferner M l und Bel lreiche Beglei inhMtte usi iiumenschmuö sn ein reicht n Jhnm alle rrn halten. . Lug. 1886 sterlaffensn: irl Kriedrt« Kinder«. plt Lueoahme d« G«».m»dSekU«o«. Preis vierteljLhrltch r»«180PiemUgt. Hrzgeb.HoUsfmmd. Jnserti»n-qebal>«n me gehaltene Zeile 10 Pfennige, die zweispaltige Zeile amtlicher Jnsncue LL PsenniLe. Tageblatt für Schwänen borg «nd Umgegend. Amtsbllltt für die königlichen und städtischen Behörden in Aue, Grünhain, Hartenstein, Johanngeorgenstadt Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg, Schwarzenberg und Wildenfels. Redactio«, Verlag und Druck von L. M. Gärtner in Schneeberg. Freitag, den 20. August 192 der Baupoli,eibehvrde von dem den Hausbau AuSführeudm in dieser größeren Prelle herzustellen, es wird demselben jedoch der hierdurch bedingte unvermeidliche Mehraufwand aus der Stadtcaffe ersetzt. C. sollen 63 Klötzer gute s ElSr. 3„ m. Länge, s m. Länge,! und ist 4, s s sowie - 170 Reisstangen Raummetel in den und Heidrich. Holz-Auction räthigen: 5 970 1455 391 45 808 41 305 539 317 135 26 5 3 476 48 In Vertretung: KoenigSheim, Bez.-Aff. wandelbare gemischte gute 20 wandelbare - 10 buchene - 149 38 900 550 450 240 12 54 2 70 4 20 22 491 einzeln öffentlich werden. 11—16 13—15 16—22 23—29 30—36 13-44 13-52 13—15 wandelbare - gute - Die Stadtverordneten. (I». 8.) Friedrich Richard Bogel, Borst. Abtheilungen 3, 6, 8, 9, 51 und 54 In Stellvertretung: Götze. in den Abtheilungen 9 und 51, da- Unsschünke« vor» Brauntwei« «nd die Tchlutzzeit für den Kleinhandel mit »ranntwei« betr. Im Nachstehenden wird der erste Nachtrag zur hiesigen Straßenordnung zur öffentlichen Kenntniß gebracht, nachdem derselbe die Bestätigung des Königlichell Ministe riums des Innern erhalten hat. Schwarzenberg, am 12. August 1886. harte Brennscheite, weiche - harte Brennknüppel (Erls), weiche - tannene Brennrinde, harte Neste, weiche - fichtene Stöcke , der 1. September 1886 Vormittags 10 Uhr als Bersteigeruugstermiu, des Bezirksausschusses zu Schwarzenberg Freitag, den 27. August 1886, Nachmittags 3 Uhr im BerhandlungSsaale der unterzeichneten Amtshauptmannschaft. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge in der Hausflur des amtShauptmann- schastlichen Dienstgebäudes zu ersehen. Schwarzenberg, am 17. August 1886. Königliche Amtshauptmannschast. K. k- Forst- und Domänen-Verwaltung Joachimsthal, am 1. August 1886. f in den 'Schlägen der Abtheil.. 3, 6, 8, 9 und. Einzel ner in Abth. 54, 4344 Stück 3„ m. lange und 110 - 4„ . - Fickten und Tannenklötzer, 12314 - 3,» - - Schleifhölzer und schließlich 85*/. qu. diverser Brennhölzer unter den vor Beginn der Lizitation bekannt gegebenen Bedingniffen versteigert 3' 16—22 > 23—29 - 30-36 - 37-43 - 44—50 - über 50 - 13—58 - 30-44 - 33-58 - 17—52 - 7—12 - 8— 9 - 10—12 - 13—15 - 3 - 5 - 6 - 7 - der 13. September 1886 Vormittags 10 Uhr als Termin zu Verkündung des BerthetluugSPlauS anberaumt worden. Eine Übersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rang- verhältniffes kann in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehsn partieenweise, soweit die gestellten Kanttone« nicht anSreiche» nur gegen sofortige baare Bezahlung und unter den vor Beginn der Auktion bekannt zu machenden Bedingungen versteigert werden. Auskunft über diese Hölzer ertheilt auf Befragen der unterzeichnete Oberförster. Königl. Forstrevierverwaltung Lauter und Königl. Forstrentamt Schwarzenberg, am 18. August 1886. in den Abtheilungen 3, 6 und 30, gemischte weiche Stämme von ES sind daher aus den Materialwaarenläden, gleichviel ob deren Inhaber nur zum Kleinhandel mit Branntwein oder Spiritus oder auch zugleich zum Schank berechtigt find, alle Einrichtungen zum Gästesetzen sofort zu entfernen. UebrigenS wird im Einverständniß mit dem Bezirksausschüsse für den amtShaupt- mannschaftlichen Verwaltungsbezirk hierdurch bestimmt, daß in den Kleinhandlungen Brannt wein im Sommer, d. i. vom 1. April bis 40. September, nur bis 9 Uhr ; im Winter, d. i. vom 1. October bis 31. März nur bis 8 Uhr Abends verkauft werden darf. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden unnachfichtlich mit Geldstrafe bis zu 150 M. oder mit Hast bis zu 14 Tagen bestraft werden. » Zwickau, am 14. August 1886. Königliche Amtshauptmannschast. von Bose. Holz-Auction auf Lauterer Staatsforstrevier Im 1939 fichtene Stangenklötzer """ gute weiche Dsrbstangen —,—-.1 »> 1886. cm. Mittenstärke, in Abth. 51, Oberstärke, s I. V.; Borges, Stdtrth. z« der „Straßenordnung für^d^Madt Schwarzenberg" vom c» Januar 1«74. An Stelle der 88 3—5 treten folgende Bestimmungen: 8 3. Gebäude aller Art sind, wenigstens was die nach Wegen oder Plätzen ge richteten und resp. von diesen aus sichtbaren äußeren Seiten anlangt, in Bezug auf Ab putz und Anstrich stets in gehörigem Stande zu erhalten. tz 4. Jeder, der einen Neubau oder einen im Wesentlichen einem Neubau gleich kommenden Umbau feines Gebäudes vornimmt, hat auf seine Kosten einen Fußweg in der Brette von 2 Metern oder bis an das vorhandene Tagegertnne, wenn dasselbe nicht wester als 2 Meter entfernt ist, in bosfirtem Pflaster oder — nachdem Ermessen der Baupolizetbehörde — in Platten-Trottotr herzustellen. Lie nähere Bestimmung über die Art und Weise der Ausführung, die Lage und Brette deS.FußwegeS u. s. v. steht lediglich der Baupolizeibehörd« zu. Stellt es sich im einzelnen Falle als nothwendtg oder doch zweckmäßig dar, dem Fußwege eine 2 Meter übersteigende Breite zu geben, fo ist der Fußweg auf Verlangen Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche auf den Namen Johanne'« Karoline'« verehel. Dittrich eingetragene Hausgrundstück mit Braugerechtigkeit und Garten No. 512 des Brandkatasters, Nr. 522», 522d des Flurbuchs, Folium 509 des Grundbuchs^für Schneeberg — im Schätzungs- werthe von 11,037 Mark — soll an hiesiger Gerichtsstelle zwangsweise versteigert werden Kommt der Fußweg auf Gmnd und Bode« des betreffenden Grundstückseigen, thümers zu liegen, so bat der letztere, insoweit dies der Fall ist, also nicht nur auf die " _ seines Gebäudes, sonder« ans die ganze Länge seine-" Grundstücks, das zur Anlegung des Fußwegs erforderliche Areal unentgeltlich an die Stadtgemeinde abzutreten. 8 5. Jeder Hausbesitzer ist verpflichtet, von jedem Lbfallrohre, durch weiche- Regen- und Schneewaffer auf die Straße herabgeleitet wird, ein dichtes, thunlichst der Umgebung entsprechendes abgedecktes Gerinne herzustellen. - 4. November 1885. Schwarzenberg, am 7H"Z86. Der Stadtrath. (L. 8.) Alfred Paul Gareis, Bürgermeister. Rathskeller zu Aue Donnerstag, den 26. August 1886, von Vormittags */,A Uhr an Korbholz-Klötzer von 16—33 cm. Mittenstärke und 3,„ 4„ und 4,» m. Länge, Montag, den 23. August 1886 um 10 Uhr werden im Gasthause des Lehnhart in Seifen die in dem goldenhöher k. k. Forste vor- ) 4„ m. Länge, - 3„u.4„m. Länge, . 4„ m. Länge, Unterstärke, v werden. Schneeberg, am 24. Juni 1886. Königliches Amtsgericht. Müller. — - Oelschlägel. Auf Fol. 23 des hiesigen H-mdelScegicke-S ist heute das Erlöschen der Firma I. E Drechsler in Lößnitz verlautbart worden. Lößnitz, am 17. August 1886. Königliches Amtsgericht. I. V. SLube, Ref. ^myanvei MN »ra««twee« verr. Da- Aniege« von Stufen oder sonstigen in den Fußweg vorspringenden Baulich, ketten ist unter allen Umständen verboten und find etwa vorhandene dergleichen Herstel- welche mit zum Branntweinschank berechtigten WirthShüusern verbunden sind, an Tischen langen in dem in Abs. 1 erwähnten Falle des Umbaues unbedingt und ohne daß Ent- oder Ladentafeln Branntwein zum sofortigen Genuß verabreicht werde, so wird hiermit s^diauna h-ansprucht werden kann, »u beseitigen. lnr Nackachtung bekannt gegeben, baß die Erlaubniß zum Bier- und Branntweinfchavke Kommt der Fußweg auf Grund und Bode« deS betreffenden Grundstück-eigen- durchaus nicht die Berechtigung in sich schließt in den von den Schanklocalitäten räum- thümers zu liegen, so hat der letzter-, insoweit dies der Fall ist, a' " lich Kennten Lä^ LL» «... Länge „seines Gebäudes, sonder« auf die ganze Länge s