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Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag). Abonnementspreis beträgt vierteljährlich 1 Mark 20 Ps. priemimeranäo. Anzeiger Inserate werde» bis spätestens Mittags des vorhergehenden Tages des Erscheinens erbeten und die Corpusspaltenzeile mit lv Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Zwönitz und Umgegend. Organ für den Stadtgemeinderach, den Kirchen- und Schulvorstand zu Zwönitz. Verantwortlicher Redacteur: Bernhard Ott in Zwönitz. .E 1LO Sonnabend, den 18. December I88V. 5. Jahrg. Bekanntmachung. Von dein unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte soll auf Antrag der Erben weil, des Gutsbesitzers Christian August Günther in Kühnhaide das zum Nachlasse desselben gehörige Bauergut, bestehend in den Wohn- und Wirtschaftsgebäuden Nr. 30a des Flurbuchs, Ztr. 36 des Brandcatasters, und dem Garten mit Teich, Feld-, Wiesen- und Steinbruch-Grundstücken Nr. 20b, 515, 516, 517, 517a-, 517b, 518, 519, 519a, 520, 521, 522, 523 des Flurbuchs an 21 La 58,06 ar oder 38 Acker 299 Quadrat-Ruthen, Fol. 36 des Grund- und Hyp.-Buchs für Kühnhaide, welcher Grundbesitz, ausschließlich jedoch der Gebäude-Einheiten, mit 664,92 Steuer-Einheiten belegt und, ohne Berücksichtigung der darauf haftenden Oblasten, auf 32,192 M. —- gerichtlich gewürdert worden ist, den IO. Januar 1881 Mittags 12 Uhr an Ort und Stelle öffentlich und unter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen an den Meistbietenden verkauft werden, was hierdurch unter Bezugnahme auf die im hiesigen Amtsgebäude und im Gasthofe zu Kühnhaide aushängenden Anschläge, denen specielle Grundstücksbeschreibung beigefügt ist, bekannt gemacht wird. Stollberg, am 11. December 1880. Königliches Amtsgericht. Zumpe. . Bekanntmach ung. Die Königliche Bezirksschulinspection Chemnitz II hat unter dem 6. October d. I. beschlossen: „Dem Schulvorstand zu Zwönitz zn eröffnen, daß das Königliche Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts das unter dein 25. August dieses Jahres hier eingereichte Regulativ über Abgaben zur Schulcasse bei Käufen und anderen Besitzabgaben in dortiger Schulgemeinde genehmigt hat." Dieses Regulativ lautet: Jeder, welcker durch Kauf, Tausch, Erbschaft, Schenkung oder auf sonstige Weise ein im hiesigen Schulbezirk gelegenes Grundstück erwirbt, hat wie bisher in jedein solchen Falle, mit Ausnahme der Fälle nothwendiger Subhastationen, von jedem Hundert Reichs mark der Kaufs- oder Werthsumme eine Abgabe von 0,10 Mk. — zehn Pfennigen an die Schulcasse zu entrichten, wobei jedes angefangene Hundert bis 50 Mk. nicht, über 50 Mk. jedoch voll zu berechnen ist. In Ermangelung einer bestimmten Kauf- oder Werthsumme wird solche nach den Grundstückseinheiten und zwar eine jede der selben zu 50 Mk. berechnet. Die Entrichtung dieser Abgabe ist von demjenigen zu bewirken, dessen Erwerb auf.,dem betreffenden Folium des Grund- und Hypothekenbuchs verlautbart wird. Zwönitz, den 15. December 1880. Der Schulvorstand. Neidhardt, Pf Tagcsgeschichte. Deutschland. Dem Bundesrath ist jetzt die Uebersicht der Reichs-AuSgaben und Einnahmen für das Etatjahr 1879/80 nebst Anlagen zur Genehmigung, vorbehaltlich der verfassungsmäßigen Ent lastung, vorgelegt worden. Die Soll-Ausgaben betrugen 670,833,596 Mk. 32 Pf., die Jst-Ausgabe 661,613,580 Mk. 34 Pf., es wurden somit erspart 9,190,015 Mark 98 Pf. Es sind 7,462,509 Mk. 23 Pf. an Etatübersckreitungen und außeretatmäßigen Ausgaben zu ge nehmigen. Die Soll-Einnahme betrug 666,210,039 Nik. 18 Pf., die Ist-Einnahme 684,541,596 Mk. 73 Pf., also ein Ueberschuß von 18,331,575 Mk. 55 Pf. An Etatüberschreitungen und außeretat mäßigen Einnahmen sind zu genehmigen 1,501,276 Mk. 83 Pf. — Der Entwurf über die Arbeiterversicherung soll jetzt fertig gestellt sein und etwa bis Weihnachten publicirt werden, so daß die öffent liche Meinung und die Presse Gelegenheit haben, die Pläne des Reichskanzlers eingehend kennen zu lernen und eventuell zu besprechen. Der Entwurf soll sich zunächst nur auf die Fabrikarbeiter erstrecken, weil deren Verhältnisse zunächst zu regeln dringend geboten erscheint und auch am leichtesten sich regeln lassen. Oesterreich-Ungarn. Die zum Theil heftigen Verhandlungen und Angriffe, welche im Wiener Gemeinderath aus Anlaß der vom Hofe gemachten Bestellungen für die Vermählung des Kronprinzen Rudolf stattgefunden haben, scheinen am kaiserlichen Hofe tief ver stimmt zu haben. Der Kaiser hat durch den Ministerpräsidenten den Ball, welchen die Gemeinde Wien bei den Festlichkeiten im Opern hause geben wollte, abgelehnt und ersucht, den dafür ausgesetzten Betrag den Armen Wiens zuzuwenden, denen der Kaiser sowohl, wie der Kronprinz jeder 20,000 Gulden bei derselben Gelegenheit spenden