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Dresdner Journal : 07.08.1896
- Erscheinungsdatum
- 1896-08-07
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-189608072
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18960807
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18960807
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1896
-
Monat
1896-08
- Tag 1896-08-07
-
Monat
1896-08
-
Jahr
1896
- Titel
- Dresdner Journal : 07.08.1896
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vci»«-pret«: Für Dresden vierteljährlich 2 Mark 50 Pf , bei den Kaiser, lich dculj«t>cii PcstanstaUcu vitrtcljLhrlichSMarl; außer- halb des Deutschen Reiche- Post- und Stempelzufchlaa. Einzelne Nummern: 10 Pf Grfchetnrn: Täglich mit Au-nahme der Tonn- und Feiertage abends. Fcrnspr -Anschluß: Nr.lL-L. Dresdner M Journal. Ankün«i«uu«S«t»ührr«: Für den Raum einer gespal tenen Zeile kleiner Schnst 20 Ps. Unter „Eingesandt" die Zeile SO Pf. Bei Tabellen- und Zifscrnsatz entsprechender Ausschlag. Herausgeber: königliche Expedition des Dresdner Journals Dresden, Zwingerstr 20. Fernfpr Anschluß: Nr12S5. 1896 182 Freitag, den 7. August, abends. Amtlicher Teil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu genehmigen geruht, daß der Gartenbaudireklor Max Bertram zu Blasewitz den ihm von Sr. Königl. Hoheit dem Prinz-Regenten von Bauern verliehenen Berdienstorden vom heiligen Michael 4. Klasse an- nrhme und trage. Verordnung, die Veranstaltung einer Ersatzwahl für die Landessynodc betreffend. In Folge Ablebens des bisherigen weltlichen Ab geordneten zur Landessynode für den die sämmtlichcn Parochien der Ephorie Oelsnitz umfassenden XXIII. Wahlbezirk macht sich die Vornahme einer Ersatzwahl eines solchen für die bevorstehende VI. ordentliche Landessynodc in dem gedachten Wahlbezirke er forderlich. Die Veranstaltung derselben wird hiermit ange ordnet und als Tag für dieselbe der 9. Zeptember dieses Jahres anberaumt. Mit der Leitung dieser Wahl ist der Amtshauptmann Beeger in Auerbach beauftragt worden. Unter Bezugnahme auf die Ver ordnung, das Verfahren bei den Wahlen zur evan gelisch-lutherischen Lanvessynode betreffend, vom II. März 1890 (Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1890 Seite 34 ff. und Verordnungsblatt des Landesconsistoriums vom Jahre 1890 Seite 25 fl.) wird dies zur Nachachtung für Alle, die es angeht, hiermit bekannt gemacht. Dresden, den 30. Juli 1896. Evangelisch - lutherisches Landescousistorium. von Zahn. v Ltz Srvennnngea, Versetzungen rc. im öffentlichen Dienste. Departement der Finanzen. Bei dem Finanz- minisierium sind ernannt worden: Karl Gottlob Klingner, zeiiher Bureauassistent, al-Sekretär; Robert Martin Drechsler, zcither Burcauassistcnt im Hauptburea» der Bencraldirektion der Ltaatseiscnbahncn, al- Bureauassisteat Bei der StaatSschuldenverwaltung sind ernannt worden: Friedrich Wilhelm Wohlrab, zeitherWachtmeister der 8 Batterie de- 1. Fcld-Artilleric-ReginicntS Nr. 12, al-Diener. Departement des Kultus und öffentlichen Unterrichts. Erledigt: eine ständige Lrhrersielle an der Bürgerschule zu Lickten stein. Das Einkommen beträgt außer WohnungS- enischädiqung ltOO M. und steigt während der ersten 10 Jahre aller 2 Jahre, später aller Z Jahre um 100 M. bis zum Höchstgehalt von 2200 M Wohnungsentjchädigung für einen verheirateten 240 M, sür einen Unverheirateten 100 M. Gesuche sind mit den ersordeilichen Beilagen bis zum 2S August an den Stadtral in Lichtenstein kinzureichen Persönliche Vorstellung ist zunächst nicht erwünscht. Nichtamtlicher Teil. ZU -kN! Entwurf eines Gesetzes, betreffend -ie Abänderung der Gewerbeordnung, ist die Begründung gestern im „Reichsanzeiger" ver öffentlicht worden. Dieselbe ist noch umfänglicher als dec Gesetzentwurf selbst, sodaß wir uns darauf be schränken müssen, aus dem Allgemeinen Teil einige Absätze nachstehend wiederzugeben: Tie bisherige Gesetzgebung hat in der Zulassung der Bildung von Jnnungsausschüssen (8 102 der Gewerbeordnung) bereits anerkannt, daß die Innungen zu einer wirksamen Vcr- solgung ihrer Ausgaben eine Vertre ung ihrer gemeinsamen lokalen Interessen nicht entbehren können Bei dem Ausbau de« JnnungSwesenS macht sich dar BedürsniS nach einer solchen Vertretung in erhöhtem Maße geltend Hierzu kommt, daß es bei der durch die Verhälinisse bedingten Beschränkung der JnnungSbildung nicht möglich sein wird, das gesamte Hand werk ausschließlich in Innungen zusammenzusaffen Einzelne Handwerke werden ihrer Natur nach so vereinzelt betrieben, daß selbst innerhalb eines größeren Bezirks die Zahl der ihm angehörenden Betriebe zur Bildung einer lebensfähigen Innung nicht ausreicht. Ebcnfo giebt es Bezirke, in welchen die Be völkerung so dünn und die gewerbliche Thätigkeit so wenig entwickel! ist, daß nur in einzelnen Zweigen des Handwerks eine zur Bildung einer lebens- und leistungsfähigen Innung genügende Zahl von Handwerkern gefunden wird Es wird daher überall eine — in dünn bevölkerten Gegenden größere, in dicht bevölkerten kleinere — Anzahl von Handwerkern übrig bleiben, die von der JnnungSbildung nicht erfaßt werden kann. Wollte man diese Handwerker bei der Organisation ganz un berücksichtigt lassen, so würde man weite Kreise des Handwerker standes der bisherigen Vereinzelung auch ferner überlassen und ihren Gesellen und Lehrlingen die Förderung und Fürsorge vorenthalten, welche ihnen durch die neue gesetzliche Regelung gesichert werden soll Es ist daher auch sür diese Handwerker ein Organ zu schaffen, welches sür sie die der Innung zu- gewicsenen Ausgaben, soweit dies bei der Verschiedenartigkeit der Elemente und bei ihrer daraus sich ergebenden loseren Zusammenfassung möglich ist, zu übernehmen hat D:e hiernach für die beteiligten Innungen und für die nichtkorporierten Handwerker erforderliche Vertretung soll nach d.m Vorschläge des Entwurfs durch d e Errichtung von„Hand- werksauSschüfsen" geschaffen werden Die dadurch herbeig« führte Vereinigung des korporierten und des nichtkorporierten Hand Werks empfiehlt sich um so mehr, als infolge der Einführung von Zwangsinnungen künftighin der gegenwärtig vielfach her vorgetretene Gegensatz zwischen denjenigen Handwerkern, welche den Innungen angehören, und solchen, welche nicht geneigt sind, denselben beizutretcn, beseitigt wird; sie bietet vor einer gesonderten Lrganr ativn sür beide Kategorien von Handwerkern den großen Vorzug, daß dabei nicht nur die Interessen der be teiligten Innungen oder der nichtkorporierten Handwerker, son dern vor allem die lokalen Interessen des gesamten Handwerks, insbesondere auch hinsichtlich der Regelung de! HerbcrgS- wesent und des Arbeitsnachweises, wahrgenommen werden können. Die Handwcrksausjchüffe sollen zugleich den im Bezirke vorhandenen Innungen die Möglichkeit, sich für einzelne ihrer Aufgaben zu einer gemeinsamen Thätigkeit zu vereinigen, geben, die namentlich sür die Vornahme der Wahlen unent behrliche Unterlage sür die letzte Stufe der Organisation, die Handwerkskammer, bilden und dieser als ausführende Organe ihrer Thätigkeit dienen. Dementsprechend wird der Handwerks- auSschuß aus Vertretern der Innungen, welche ihren Sitz innerhalb feines Bezirkes haben, und aus Vertretern der zu Innungen nicht vereinigten Handwerker zu bestehen und als seine Aufgabe zu erachten haben: 1) die Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen aller Hand werker seines Bezirks und 2) die Erfüllung der Aufgaben der Innung für die einer Innung nicht angehörenden Handwerker mit der oben an- gcdeutcten Einfchränkung; 3) die Übernahme gewisser Aufgaben für die beteiligten Innungen. Tie Innungen und Handwcrksausjchüjsc sind in ihrer Thätigkeit auf kleinere Bezirke und die darin vertretenen Hand werke beschränkt. Sie sind nicht gee gnet, die Gesanmnlercsjen des Handwerks zu vertreten und solche Ausgaben zu über nehmen, de«en zweckmäßige Lösung durch eine gleichmäßige Be handlung sür weitere Kreise bedingt ist. Zur Vervollständigung der Organisation des Handwerks bedarf cs daher noch eines Vertretungs- und Selbstverwaltungskörpers sür größere Bezirke, wie er sür Handel und Industrie bereits seit längerer Zeit in den meisten deutschen Staaten und sür die Landwirtschaft seit kurzem in Preuß n in den Landwirischaftskammern besteht Dieses Organ soll die „Handwerkskammer" sein, die als zu sammensassende Vertretung des gesamten Handwerks eines größeren Bezirks auS den Wahlen der HandwerkSausjchüsse, in denen bereits die Vertreter der korporierten und der nicht- korporicrt.n Handwerker vereinigt sind, hervorgehcn soll Die Handwerkskammer wird naturgemäß eine doppelte Auf gabe haben Sie wird einmal die Gejamtinicressen des Hand werks und die Interessen aller in ihrem Bezirke vorhandenen Handwerke gegenüber der Gesetzgebung und der Verwaltung des Staates zu vertreten haben, und zwar sowohl durch Er stattung der von den Staatsbehörden einzuholendcn Gutachten, als auch durch die aus ihrer Ogenen Initiative hcrvorgehenden Anregungen. Daneben wird sie als SelbstvcrwaltungSorgan die Ausgabe haben, diejenigen zur Regelung der Verhältnisse des Handwerks erlassenen gesetzlichen Bestimmungen, welche noch einer Ergänzung durch Einzelvorjchrlste» bcdüistia und sähig sind, sür ihren Bezirk weiter auszubauen, die Turch- führung der gesetzlichen und der von ihr selbst erlassenen Vor- Lunss und Wissenschaft. Uber die Affoziationszentren des menschlichen Gehirns. Die Verhandlungen de» Psychologenkongresses in Mün chen sind am Mittwoch in der allgemeinen Sitzung mit einem überaus lehrreichen Vortrage des geh. Medizinal rats Prof I>i. Flechsig (Leipzig) eingeleitet worden. Wenn auch die Thatsachen, die der Vortragende besprach, durch seine früheren Arbeiten bekannt sind, so bildet doch die Art des von Erklärungen an Gehirnprävaraten be gleiteten Vortrages ein mustergiltigeS Beispiel einer ge meinverständlichen Darstellung . Das Thema lautete: „Über die Assoziationszentren de» menschlichen Gehirns." Tie Ausführungen de« Gelehrten sind in folgendem Be richt der „Tgl. Rdsch." kurz zusammengefaßt: Die medizinischen Forschungen haben zu der Überzeugung geführt, daß die graue Rindenschicht des Großhirns zur Vor stellungsfähigkeit, zur Bildung und assoziativen Verknüpf ung von SinneSwahrnehmungen und deren Erinnerungs bildern in naher Beziehung steht. Die Großhirnrinde ist demnach das Zentralorgan des Intellekt». Trotz dieser sicheren Überzeugung ist die Großhirnrinde bisher noch nicht ihrer Bedeutung gemäß durchforscht worden Frei lich ist ihre Ausdehnung fast übergroß, hat sie doch im Durchschnitt über ziveltausend Ouadratzentimeter Ober fläche Eine der Hauptaufgaben der Hirnanatomie ist cS, die Leitungsbahnen, die von jeder einzelnen Stelle der Großhirnrinde ausqehen, festzustellen, in allen ihren Be ziehungen zu verfolgen und so einen Gesamtplan der in der Hirnrinde zusammenströmenden Einzelleitungen zu ent werfen Für die Untersuchung de« menschlichen Gehirn« giebt e« zwei Wege, die die Verfolgung einer Nervenfaser m dem unendlichen Gewirr von Fäserchen gestatten: das Verfahren Türck«, der am erkrankten Gehirn die infolge der Erkrankung entarteten Nervenfasern verfolgte, und zweitens da» Verfahren, welches Flechsig ausgebildet hat, daS entwickelungsgeschichtliche. Beide ergänzen und kontrollieren sich gegenseitig Die verschiedenen Leitungs bahnen entstehen nicht alle gleichzeitig, manche sind bereits beim achtmonatlichen Fötus fertig ausgebildet, andere kommen erst viele Monate später, also nach der Geburt zur Entwickelung Zuerst bilden sich die Sinnesleitungen aus, die also die Sinnesorgane und die empfindlichen Organe des Körperinnern mit der Großhirnrinde ver knüpfen Infolge dieser frühen, vorauseilenden Ent wickelung lassen sich die Sinnesleitungen beim Fötus und Neugeborenen scharf und deutlich erkennen und verfolgen. Zuerst bilden sich die Leitungen der Körpergefühlc, ein schließlich des Tastsinnes au«, sie dringen vom Rückenmark her zuerst gegen die Großhirnrinde vor. Das Bewußt- werden des Körpers geht also dem der Außenwelt voran Gleich darauf folgt die Geruchsleitung, erheblich später die Sehleitung, die aber beim Neugeborenen doch schon bis zur Rinde reicht Zuletzt entsteht die Hörlettung Es lassen sich folgende Grundsätze über den Umfang und die Anordnung der SinneSsphären der Großhirnrinde fest- stellcn: l) Sie nehmen beim Menschen nur ein Dritteil der Großhirnrinde ein 2) Sie sind voneinander getrennt durch Rindenbezirke, in denen weder EmpfindungS- noch Bewegungsleitungen liegen 3) Sie bilden vier (die Sphäre sür den Geschmack ist noch nicht nach- aewiesen) unterschiedliche Bezirke von verschiedener Größe, am größten ist da« Zentrum der allgemeinen Körpergefühle, am kleinsten die Riechsphäre. Die Sphäre der allgemeinen Körpergefühle liegt in der Mitte der ge samten Hirnrinde: Körperfühlsphäre; die Riechlphäre liegt im Stirnlappen, die Sehsphäre im Hinterhauptlappen, die Hörsphäre in der ersten Schläfenwindung Eine glänzende Bestätigung finden diese cntwickelungSgeschichtlichen Unter suchungen, die der Vortragende am Schluß seine« Vor trage« an der Hand von Gehirnpräparaten bewie«, durch die KrankheitSerscheinungen de« Gehirns Auch ist in den schrillen in ihrem Bczüke zu regeln und zu überwachen, und endlich folche auf die Förderung des Hau!Werks »bziel-nde Veranstaltungen zu treffen, zu deren Begründung und Unter haltung Lie Kräfte der einzelnen Innungen und Handwerks auSfchusse nicht auSreichen G.gen die Durchführbarkeit einer Zwangsorganifation des Handwerks, wie der Entwurf sie Vorsicht, werden hauptsächlich zwei Bedenken erhoben: 1) die Unmöglichkeit der Abgrenzung d-S Hankwerks- brtriebcs gegen andere Gewerbebetriebe und 2) die Schwierigkeiten, welche sich aus der örtlichen Ver teilung des Handwerks ergeben Ter erste Einwand stützt sich darauf, daß cS bisher nicht gelungen sei eine sür die Gesetzgebung brauchbare Begriffs bestimmung für das Handwerk auszufinden, und daß cs des halb sür die bei der Durchführung in zahlr.ichen Fällen nötig werdende.« Entscheidungen, ob ein bistimmier Gewerbedciricb in das Bereich der Organisation falle, an einer sicheren Unterlage sehlen würde. Diesem Einwande müßte eine erhebliche Bedeut ung beizumcsscn sein, wenn anzunchmcn wäre, daß die zu ent scheidenden Fälle wirklich jo zahlreich und so zweifelhafter Natur fein werden, daß man Bedenken tragen müßte, ihre Ent schcidung chne gesetzliche Begriffsbestimmung der verständigen Beurteilung der berufenen Behörden zu überlassen Diese An nahme trifft indessen nicht zu. Die Zahl der Falle, in denen Zweifel entstehen können, wird von vornherein davurch wesent lich eingeschränkt, daß der Entwurf nach dem Vorgänge älterer Gewcrbcgesetze, z B der Preußischen Gewerbeordnung von 1845, die einzelnen Gewerbe, welche überhaupt von der Orga nisation ersaßt werden sollen, namentlich ausführt <8 82), und von den diesen Gewerben angehörendcn Beirieden diejenigen ausdrück lich von der Organisation auSschndct, welche fabrikmäßig be trieben werden (8 82 b). Daß für den in Frage kommenden Kreis der Gewerbe die Unterscheidung zwilchen handwerks mäßigem und fabrikmäßigem Betriebe in der Praxis nicht so oft Vorkommen und nicht so schwierig sein wird, wie bisher viel- sach angenommen ist, erhellt mit genügender Sicherheit ans den Ergebnissen der Erhebungen übcr die örtliche Verteilung des Hancweils, welche unter der Leitung des Kaisen. Statistischen Amts stattgejunden und in Form von Stichproben sich aus ctwa den 30. Teil des Reichsgebietes erstreckt haben. Bei diesen Erhebungen, welche die im 8 82 drS Entwurfs ausgesührlcn Gewerbe zum Gegenstand halten, ist auch die Zahl deijenigen zunächst als Handwerksbetriebe angesprochencn Gewerbebetriebe festgestrllt, in denen der Regel nach mehr als 5 Hilf-personen beschäftigt werden, und aus diesen wiederum die Zahl der Fälle ansgcsondcrt w.rdcn, in denen die ErhcbungSbchöide zweifelhaft darüber war, ob sie cs mit cincr handwcrlsmäßigcn oder einem fabrikmäßig«n Betriebe zn thun habe. Das Er gebnis war folgendes: Im Erhebungsgebiete waren im ganzen 6t l99 Meister und unter diesen 1758 Meister zu verzeichnen, welche der Regel nach mit mehr als 5 HilfSpersonen arbcite:cn; dabei war eS der Erhebungsbehörde in 58 Fällen zweifelhaft, ob der ange sprochene Betrieb ein handwerksmäßiger odcr ein fabrikmäßiger sri, fodaß auf rund 1000 Betriebe nur ein Fall kam, in welchem jener Zweifel praktisch hcrvorgctrcten ist. Tas zweite Bedenken geht von der Erwägung aus, daß eine Organisation des gesamten Handwerks, we:che sich im wesentlichen aus der Grundlage der Fachinnung aufbauen soll, nur dann als zweckmäßig und durchführbar anznsehcn sei, wenn die JnnungSbildung so vorgcnommen werden könne, daß sie die übe, wiegende Mehrzahl der Handwerker crsasse, daß ferner die Innungen nur unter der Voraussetzung ihren Zwecken zu entsprechen in der Lage seien, wenn man ihnen durchweg eine ausrcichcnt e Zahl von Mitgliedern überweisen könne, ohne ihren Bez rk ungebührlich groß zu bemessen, und daß endlich eine diesen Vorausfctzungcu entsprechende JnnungSbildung um so schwieriger sein werde, je strenger der Grundsatz der Fachinnung zur Geltung gebracht werde Tie Beantwortung d«r Frage, ob die thatsächlich vorhandene ört iche Verteilung dcs HandwcrlS eine diesen Gesichtspunkten ent sprechende JnnungSbildung ermögliche, war der Hauptzweck der oben bezeichneten statistisch«» Erhebungen. Es ergab sich zu nächst, daß von den 01199 gezählten Meistern 33942, also er heblich mehr als Lie Hälfte, der Regel nach ohne Hilfskräfte arbeiten — eine Beobachtung, die ams neue die Frage nahe legte, ob es zu rechtseriigcn sei, auch diejenigen Handwerker, welche der Regel nach Gesellen nnd Lehrlinge nicht beschäftigen, in die Organisation cinzubeziehen, da sie alsdann zu Leistungen für die Erfüllung von Aufgaben verpflichtet werden, welche für sie keine unmittelbale Bedeutung haben. Nichtsdestoweniger wird man sich sür die Einbezichnng dieser kleine» Meister ent scheiden müssen, weil anderenfalls ein beträchtlicher Teil der Handwerker von der Lrganifation nnd somit von jeder Teil nahme am genossenschaftlichen Leben ihrer Berussgenoffen ans- geschlossen und ohne gesetzlich geregelte Vertretung ihrcr Interessen bleiben würde. Damit würde zugleich eine Schcid ung in den Handwerkerstand hineingetragcn werden, welche mit den« Zwecke, eine Gc amtorganisation des Handwerks zu schaffen, unvereinbar wäre. Die JnnungSbildung wird bei umsichtiger Durchsührung jo crfolgcn können, daß sie d.c überwiegende Mehrzahl der Handwerker umfaßt, und zwar intbesoudcie dann, wenn zu dem un Bcdü snis'alle unbcdeullichen An-lunjtsmittcl der Bildung von Innungen sür verwandte Handwerke gegriffen wird Für die außerhalb der Innung verbleibenden Hand werker bieien die HandwerkSausschüsje das Mittel, sie, wenn auch in loserer Weise, in die Gcßuntorganisiition cinzugliedcr» und dadurch ter erhofften heilsamen Wirkungen einigermaßen teilhaftig zu machen. Die wesentliche Bedeutung der geplanten Organisation wird kann zu erblick«» sein, daß mit ihr dcm Handwerkerstand ein fester Boden gewonnen wird, aus welchem er den Kampf gegen die Mißstände seiner Lage, an welchen er gegenwärtig krankt, mit vereinten Kräften ausnehmcn kann; von den« an den Bestand und die Thätigkeit der Innung anknüpsenden ge- nosseuschastlichtn Leben darf eihofft werden, daß cs in crheblich höherem Grade, als dies bisher der Fall war, bei dem Hand werker die Geneigtheit und die Fähigkeit zur Begründung und richtigen Ausnutzung von Wirtschaflsgeuossenschanen befördern und allmählich lahm führen wird, daß die Innung durch die Zufammcnsasjung der finanziellen Mittel und der persönlichen Leistungsfähigkeit ihrer Mitglieder wirtschaftlich hinreichend er starkt, um nicht nur die ersten Schwierigkeiten bei der Bildung von Genojsenschasien überwinden zu Helsen, sondern auch eine rationelle Leitung der entstandenen Gcnossenschastcn zu gewähr leisten. Ein entscheidender Weit ist der Wirksamkeit der Organisa tion aus Leni Gebiete des LehrlingSwcjcns beizulcgen Tie neuen Bcst mmungen über die Rechte und Pflichten der Lehr herren und Lehrlinge, sowie die B sugnissc und Obliegenheiten, welche aus diesem Gebiete den einzelnen Gliedern ter Organisa tion zugedacht sind, bieten die Möglichkeit, das Lchrlingsweje» unter sachocrständiger Berücksichtigung der Besonderheit n der einzelnen Handwerke crichöpseud und zweckmäßig zn regeln und die Durchsührung der getroffenen Bestimmungen sicherzustellen Tie V.riretung, welche durch die verschiedenen Stufen der Organisation geschaffen wird, giebt dem Handwerkerstände die Sicherh.it, daß bei allen weiteren Schritten der Gesetzgebung, die das Hanlweik berühren, und bei den Maßnahmen der Be- hördrn dcr Gewirbeverwaliung nicht ohne Berücksichtigung der Anschauungen und Wünsche der unmittelbar beteiligten Sach verständigen vorgegangen wild; daneben ist denselben Organe» durch die ihnen eingeräumteir Selbstverwalmngsbesugnisse die Möglichkeit gegeben, die vereinten Kräfte durch Begründung, Förderung und Pflege einer Reihe von Einrichtungen und Maßicgeln für die Hebung des Handwerks in sitilich«r und materieller Beziehung nutzbar zu machen. Tic in dcm Ent würfe vorgejchlngenc Organffation läßt weder die Entstehung dec Mißstände befürchten, welche bei kein Verfalle des Zunft wesens heroorgctretcn sind, noch befindet sic sich in einem Widerspruch mit den Grundlagen dcr heutigen Gemcrbt- vcrsassung. Wenn die mit dcm Gesetze, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung, vom 18 Juli 1878 (Reichs-Gesetzbl. S 199) angestrebte Besserung in dcr Erziehung und Ausbildung des gcwcrblichcn Nachwuchjcs bisher nicht in dcm ersordeilichen Maße hat erreicht werden können, so beruht dies neben den bereits angedeuteten Gründen auch darauf, daß die gegenwär tigen Bestimmungen dcr 88 12« flg. nicht ausreichend sind An gesichts der geringen Sorgfalt, mit welcher zahlreiche Lchrhrrrn ihre Ausgabe den ihnen anvertrautcn Lehrlingen gegenüber er füllen, ihrer häufig mangelnden technischen und sittlichen Quali fikation, nnd ter sowohl aus den K-eisen des Großgewcrb«- als des Handwerks seit Jahren laut gewordene» Klage» erscheint es daher als ein dringendes Bedürfnis, sowohl die aus dem Lehrvertrage dcm Lehrherrn erwachsende Verpflichtung und Ver antwortlichkeit. namentlich hinsichtlich des Schutzes d«r Lehrlinge gegen Gcjährdnng ihres jörperlichen Wohles sowie dcs Besuches dcr Fach- und Fortbildungsschule durch den Lehrling, schärfer zu bestimmen, als auch durch den künftighin in allen Fällen schriftlich abzuschlicßcnden Lehrvertrag m«hr zum Bewußtsein zu bringen Ferner wird Fürsorge dafür zu treffen sein, daß Per sonen, welche nicht die erforderliche Gewähr für eine ordnungs mäßige Erziehung und Ausbildung dcs gewerblichen Nachwuchses bitten, von dem Halten und Anleitcn von Lehrlingen ausge schlossen werden können. Endlich bcdars cs einer gesetzliche» Bestimmung, nm den auch bei dcr erwähnten Erhebung über die Verhältnisse im Handwerk hervorgetrelencn Fällen, wo Lehrlinge zum Nachteil ih>er Ausbildung in übermäßiger Zahl gehalten werden, wirksam entgegeutreten zu können Tie nach den bezeichneten Richtungen hin erforderlichen Vorschriften sind in dcm Ait 3 des Entwurfs vorgesehen. Soweit es sich um die Lehrlingsverhältnisse im Handwerk handelt, wird man sich indessen mit diesen Vorschriften mcht begnügen dürfen Für die Erhaltung eines kräftigen Hand werkerstandes ist die möglichst sorgfältige Ausbildung der Lehr linge von besonderer Bedeutung. Hier ist die individuelle Leistungsfähigkeit die unelläßlichc Voraussetzung sür das Be stehen zahlreicher Betriebe In manchen Gewerben wird nur der technisch vollkommen ausgebildete Handwerker der Konkur renz des Großbetriebs nicht unterliegen Aus diesen Erwäg ungen schlägt der Entwurf ferner eine Reihe von Bestimmungen vor, welche nur sür den Kreis dcr von der Zwangsorganisation erfaßten Personen gelten sollen (88 >29 bis 132). Einer AuS- verschiedcncn Sphären zum Teil ein auffallend verschie dener Bau und verschiedene Anordnung der Ncvenzellen bemerkbar; so hat nur die Sehsphäre sechs Schichten von "Nervenzellen, an einer bestimmten Stelle der Körperfühl- sphäre befinden sich Riesenspindelzellcn u a m. Aus den Sinneszentren gehen dann sämtliche motorische Leitungen hervor, welche die Hirnrinde überhaupt besitzt Die Sinneszentren sind also gemischt sensorisch - motorische Be zirke. Daher besteht die Bezeichnung Eharcots, der einen bestimmten Teil der Körperfühlsphäre als motorische Zone benannte, nicht mehr zu Recht, es giebt eben so viele motorische Zonen wie es Sinneszentren giebt Tie Zer störung der Sinneszentren hebt die Sinnes empfindungen auf; dopxrlse tige Zerstörung der Sehsphäre macht absolut blind, ist diese Sphäre nur aus einer Hälfte des Gehirns zerstört, so entsteht Halbblindhcit u. s. w Anschließend an die Gesamtheit dieser Thatsachen, kam der Redner sodann auf die Hauptfrage seines Vortrages: Können von Neugeborenen die Wahrnehmungen verschiedener Sinne zu einer einheitlichen Vorstellung assoziiert wer den? In Hinsicht auf feine anatomischen Befunde verneinte er diese Frage mit großer Bestimmtheit, denn die einzelnen SinneSsphären entbehren untereinander der leitenden Verbindungen Tas Neugeborene hat also eine ganze Anzahl gesonderter Bcwußtscinükreise Was bedeutet denn aber der große Komplex von unentwickelten Zwischer- ftückcn, diese nach Abzug der SinneSsphären verbleibenden Restgebicte der Großhirnrinde? Bereits im zweiten LebenS- monat beginnen zahlreiche markhaltige Faserzüge sichtbar zu werden, welche von den Sinneszentren aus in die Rest gebiete hineinwachsen und in deren Rinde verschwinden Seit Meynert werden diese LeitungSbahncn als Assoziations systeme bezeichnet, d h Leitungen, welche verschiedene Ab schnitte der Großhirnrinde untereinander verknüpfen Mit dcm weiteren Wachstum de» Nc. geborenen strömen Millionen und aber Millionen solcher Assoziation«sasrrn in den Zwischen stücken zusammen,dir mandementsprechendgutalSAstoziation«- zentren bezeichnen kann. Diese Assoziationszentren trennen also nicht die SinneSsphären voneinander, sie verknüpfen sie vielmehr untereinander, aber freilich erst mehrere Monate nach der Geburt und noch später Diese Thatsache, die am Neugeborenen sicher nachweisbar ist, erscheint um so wichtiger, als sich direkte Verbindungen, direkte Leitungen zwischen den SinneSsphären nur in äußerst spärlicher Zahl nachweisen lasten Zweifellos ist die Verknüpfung der Thätigkeit verschiedenartiger Sinneszentren untereinander eine „höhere" geistige Funktion, als die Bildung der einzelnen SinneSwahrnehmungen; was wir denken nennen, beginnt erst mit der Assoziation der Thätigkeit verschiedener Sinnes organe ES kommt demnach den Assoziationszentren eine höhere geistige Bedeutung zu, als den SinneSsphären Die niedrigsten Ordnungen der Säugetiere haben keine ab grenzbaren Ästoziationszentren, die gesamten Großhirn hemisphären bestehen bei ihnen eigentlich nur aus Srnnes- zentren Die niederen Affen, selbst die Paviane, zeigen nur wenig entwickelte Ästoziationszentren, erst bei den höheren „Schmalnasen" sind Assoziation»- und Sinnes zentren an Fläche annähernd gleich Beim Menschen da gegen übertreffen die Ästoziationszentren die Sinneszentren erheblich an Flächenausdehnung. Die schlagendsten Be weise aber für die Beziehung dcr Ästoziationszentren zu jenen psychologischen Vorgängen, welche wir unter der Be zeichnung „Vorstellungs-Assoziationen" zusammensasten, liefert schließlich die ärztliche Erfahrung, insbesondere die reiche Ausbeute auf dem Gebiete der Sprachstörungen. Der Vortrag, heißt eS in dem Bericht der „Tägl. Rdsch " weiter, machte auf die Zuhörer einen so über zeugenden Eindruck, daß die eigentlichen Spezial-Psycho- logen etwas nervös wurden Zuerst sprach Professor LippS-München ziemlich erregt gegen die Worte des Vor tragenden: „Es ist Aufgabe der Pathologie, die Be deutung der einzelnen Gebiete der Ästoziationszentren in Bezug aus seelische Vorgänge de» näheren festzu stellen Die reine Psychologie, speziell auch die
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