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^LlkeblaitMutiger. Amtsblatt für die König!. GerichlSämkr sowie die StadttStbr zu RW und Sktrhlä. Rü>action und Verlag von E. F. Grellmann. 34. »I«««ag, »« r». «PrU 18KS. Dirks Blatt „«»»»«tt und <k»,etRe,", erscheint wücheittlich zweimal, Dtachaa» und KeitaaS, mck kost« vier- tcljShrlich 7j Ngr. Bestellungen werden bei jeder Postanstalt, in unkren «rpeditionen in «iesa und Strehla, somit von all« unsern Boten entgegen genommen. — Zu Annahme von Annoncen find ferner bevollmächtigt Haasenstein und Bogl e in Hamburg-Altona um -rankfurt a. H. Angler in Leipzig, U. D. «aalbach in Dresden und -tagen 8»'t in Leipzig. Bekanntmachung. In Folge mehrfacher in neuerer Zeit von den Inhabern der an der Elbe gelegenen Steinbrüche durch Ablagerung von Abraum und Schutt im Flußbette der Elbe und an deren Ufer verhangenen Unzuträglich keiten, wird hiermit Seiten der unterzeichneten Wasserbau-Commission angeordnet, daß alle Inhaber von Steinbrüchen an der Elbe, wenn sie bei dem Betriebe des Steinbruchs das Flußbett oder Elhufer selbst als Ablagerungsplatz für Steinschutt benutzen wollen, vorher hierüber der betreffenden Uferbau - Commission Anzeige zu erstatten haben, damit ihnen von dem Wasserbaubeamten die Art und Weise angegeben werde, in welcher sie die Ausschüttung be wirken dürfen, unter der Verwarnung, daß Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung mit angemessener Geld- resp. Ge- fängnißstrafe werden bestraft werden, beziehendlich bei wiederholter Contravention dem Betreffenden jegliche Schuttablagenmg am Elbufer rcsp. im Strombette unbedingt untersagt werden wird. König!. Amtshauptmannschaft Meißen und König!. Gerichtsamt Riesa, am 20, April 1869. Die Könrgl. Wasserbau-Commission für den Riesaer Amtsbezirk. vo« Ggidy? Mb-ig. S. Edictalladung. Behufs der Ermittelung des Lebens und Aufenthalts des seit dem Jahre 1845 abwesenden Johann Eduard Wehlte, geb. ain 20. Januar 1828 zu Mautitz, ist auf Antrag des bestellten Abwesenheitsvormundes mit Erlassung von Edictalien zu verfahren beschlossen worden. Es werden deshalb zunächst der genannte Abwesende selbst, weiter aber auch dessen etwaige Erben und Gläubiger sowie Alle, welche aus irgend einem Rechtsgrunde an das Vermögen des Abwesenden Ansprüche zu haben glauben, der Abwesende unter der Verwarnung, daß er bei seinem Aüßenbleiben für todt werde erklärt und über fein Vermögen wie über das eines Verstorbenen werde verfügt werden, die übrigen In teressenten aber bei Verlust ihrer Ansprüche und der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, hierdurch geladen, den 4. Juni 186» Vormittags an hiesiger Gerichtsstelle persönlich oder durch hinlänglich legitimirte Bevollmächtigte zu erscheinen und sich anzugeben- die Erb- und sonstigen Interessenten, ihre Ansprüche anzumelden und zu bescheinigen, nach Befin den unter sich oder mit dem zu bestellenden Contradictor rechtlich zu verfahren, sodann dett 17. Juli 186» der Jnrotulation. der Acten sowie den IS. September 186» der Bekanntmachung eines Erkenntnisses sich zu gewärtigen. -. Auswärtige Interessenten haben bei 5 Thlr.-- -- Strafe Bevollmächtigte zur Annahme künftiger Ladungen und Verfügungen am hiesigen Orte zu bestellen. - Riesa, am 19. März 1869. K ö n i g l i ch e s G e r i ch t S a m t. > , MbriA - ' ' S.' , M Erstatteter Anzeige zufolge ist am U diese» Monats in he« Dmk Pochra ch, M dem Dorfe tln- terreußcn stammender und der Tsllwuth dnnaend verdächten Hund erschoss« ^o^en. ' Mit Rücksicht hierauf find in dem Dorfe 12 Noch« lang und zwar bis zu«