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Tharandt, Nossen, Aiebenlehn nnd die Umgegenden. Amtsblatt für die Kömql. Amtshauptmannschaft zn Meißen, das Köniql. Amtsgericht nnd den Stadtrath zn Wilsdrnsi. Erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. — Abonnementpreis vierteljährlich 1 Mark. Einzelne Nummern 10 Pfg. — Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Nr. 54. Freitag, den 4. Juli 1884» Bekanntmachung, die Mnmeldung zum einjährig freiwilligen Militärdienst betreffend. Bei der unterzeichneten Königlichen Prüfungskommission'werden in Gemäßheit der Bestimmung in H 91 der Ersotzordnung vom 28. September 1875 im Laufe des Monats September dieses Jahres die diesjährigen Hcrbstprüfungen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst abgehalten werden. Junge Leute, welche das 17. Lebensjahr vollendet haben und im Bezirke der un terzeichneten Königlichen Prüfungskommission nach M 2.3 und 24 der Ersatzordnung gestellungspflichtig sind, haben ihr Gesuch um Zulassung zu der bevorstehenden Prüfung an die unterzeichnete Stelle spätestens bis zum 1. 4tugust dieses Jahres schriftlich gelangen zu lassen. Nach diesem Termine eingehende Zulassungsgesuche können nach Z 91 der Ersatzordnung Berücksichtigung nicht mehr finden. Dem mit genauer Wohnungsangabe zu versehenden Gesuche um Zulassung zur Prüfung sind beizufügen: 1., ein Einwilligungsattest des Vaters oder Vormundes, mit der Erklärung über die Bereitwilligkeit und Fähigkeit, den Freiwilligen während einer einjährigen aktiven Dienstzeit zu bekleiden, anszurüsten und zu verpflegen, 2., ein Geburtszeugniß und 3., ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen) durch den Direktor der Lehranstalt, für alle übrigen Leute durch die Polizeiobrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist. Diese Papiere sind im Originale einzureichen. In dem Zulassungs- gefuche ist gleichzeitig mit anzugeben, in welchen zwei von den fremden Sprachen (der lateinischen, griechischen, französischen und englischen) der sich Meldende geprüft zu werden wünscht. Auch hat derselbe einen selbstgeschriebenen Lebenslauf beizufügen. An die zur Prüfung zuzu lassenden Aspiranten wird rechtzeitige schriftliche Vorladung ergehen. Im Üebrigen wird bezüglich des Umfanges der Prüfung und der an die Examinanden zu stellenden Ansprüche auf den Inhalt der der Ersatzordnung als Anlage 2 zv Z 91 beigefügten Prüfungsordnung zum einjährig-freiwilligen Dienste hingewiesen. Dresden, den 1. Juli 1884. königliche PrüfungSkommiffion für Einjährig Freiwillige. Hasse, Regierungsrath. Eras, Major. Bekanntmachnnq. Nachdem von dem Leitfaden für die Gemeindevorstände des «Königreichs Sachfen eine fünfte, mit Rücksicht auf die neuere Gesetzgebung wesentlich umgearbeitete und vermehrte Auflage erschienen ist, wird auf Anordnung des Königlichen Ministeriums des Innern den Herren Gemeindevorständen und Gutsvorstehern des hiesigen Verwaltungsbezirks die Anschaffung derselben mit dem Bemerken hierdurch empfohlen, daß in den Verfügungen der Amtshauptmannschaft nur diese neue Auflage angezogen werden wird. Meißen, am 28. Juni 1884. Königliche Amtshauptmannschaft. v. Bosse. Bekanntmachung, das Ziehkinderwesen betreffend. Behufs der Berichtserstattung an die Königliche Kreishauptmaunschast bedarf die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannfchaft all jährlich einer Uebersicht über das Ziehkinderwesen im hiesigen Bezirke. Die Herren Gemeindevorstände werden daher hiermit angewiesen, rücksichtlich ihres Orts ein nachdem hier unter D beigesügten Schema einzurichtendes Verznchniß nach Ablauf jeden Jahres anher einzureichen. Dem Eingänge solchen Verzeichnisses — event. Vakatschein — wird bezüglich des laufenden Jahres bis spätestens den 15. Januar I88«4 hier entgegengesehen. Später sind dergl. Verzeichnisse — resp. Vakatscheine — unaufgefordert stets bis Mitte Januar jeden Jahres anher einzurcichen. Meißen, am 26. Juni 1884. Königliche Amtshauptmannschaft. v. Bosse. S Verzeiehniß über die in im Jahre .... untergebrachten Ziehkinder. Anzahl der Ziehkinder am Jahresschlüsse. Anzahl der im letzten Jahre verstorbenen Ziehkinder im Alter Anzahl der Ziehkinder, die untergebracht sind Besondere Bemerk ungen. Summa männ liche weibliche eheliche außer eheliche bis zu 1 Jahr von 1—5 Jahr von 5—14 Jahr Summa bei Groß eltern und Verwandten bei fremden Personen in Anstalten. Es besteht die Absicht, die unerledigten Vorlagen dieser Reichstagssession mehr oder minder dem nächsten Reichstage wieder zu unterbreiten. Ganz sicher gilt dies für das Dampferunterstützungs- und das Zuckersteuergesetz, eine erhebliche Umarbeitung dagegen wird das Geschaftssteueigesetz u. die Vorlage wegen der,-Zollerhöhungen nach dem jetzigen Plane erfahren. Bei den Ausschußberathungen im Bun- desrath über die Börsensteuer hatte, wie nachträglich bekannt wird, Württemberg eine Untersuchung über die thatsächlichen Verhältnisse und über die Bedürfnißfrage beantragt, war aber damit in der Min derheit geblieben. Der einstimmige Protest der Handelskammern in mehr oder minder allen Bundesstaaten scheint doch die Reichsregierung etwas stutzig gemacht zu haben, und man giebt jetzt dem Gedanken Wieder Raum, wenn auch nicht gerade eine Untersuchung, so doch eine nochmalige Begutachtung durch die Handelsorgane eintreten zu lassen. Fürst Bismarck soll dies um so mehr für erforderlich erachten, als er nicht nur mit dem Geh. Kommerzienrath Mendelssohn, sondern auch mit anderen hervorragenden Personen aus Finanzkreisen über eine zu erhebende Börsensteuer kvuferirt haben soll. Auch die Zollerhöhungen werden wieder, und zwar in erweitertem Umfange, eingebracht werden. Man wird sich erinnern, daß bei den Verhandlungen über die Zoll erhöhungen bereits bemerkt worden, daß eine Erhöhung der Kornzölle geplant sei. Wie man hört, ist Alles vorbereitet, um eine solche der neuen Zolltarifnovelle einzufügen. In Sachen der Dampfersubventionen bringt die „Bremer Handelszeitung" eine scheinbar allgemein vergessene Thatsache in Er innerung, daß nämlich die erste direkte deutsch-amerikanische Dampferlinie nur durch finanzielle SubventionirvNg der deutsche» Staaten zu Stande gekommen sei. Dieselbe entnimmt die thatsächlichen Mittheilungen aus „Duckwitz' Denkwürdigkeiten" und