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K MtMtrM Nach richten. Lversrduungsblatt der Kreis-wisManaschift Bautze« zugleich als «aafigarialiehSrtc »er Oderlaaßtz. Amtsblatt her Amtshauptmannschasten Bautzen und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde, Herrnhut, Bernstadt und Ostri-, deS Hauptsteueramtes Bautzen, ingleichen der Stadträthe zu Bautzen und Bernstadt sowie der Stadtgemeinderäthe zu Schirgiswalde und Weißenberg. Orgaa der Handels» und Gewerbekammer z« Zitta«. Dir »aubemr Nachr. erschein««, mtt?Lu»uahmeld«rISonn. «ad Festtage, täglt-b abend». Bret» de» vtertrljShrl. Abonnement- g ^l Jnsertton»g«bühr für den Rauen einer Pettt-e-a1tz«U« gewStznItchen Satze» 12 4, w geetgmt« Fälle» unter TewLyrung von Rabatt; Ziffern». Tabellen» und anderer schwieriger Satz entsprechend teurer, «uchwet «gebühr für jede Anzeige und Juserttm» lw Pf»., für briefl. Ausknuttrerteüuug io Pfg. (und Port»). Bi» früh S Uhr eingehend« Inserate finden in dem abends erscheinende» Blatte Aufnahme. Inserat« nehme» die Lrveditto» und bi« «»»oncenburrLu» an. de-gl. die Herrra Wald« tu Löbau. Llauß tu Weißenberg. Ltppttsch in Schirg«»wald«, Buhr in KSa<g»daM b. Ostritz. Reußner tu Ob«v-Lmmer»dorf und tz. Ltndeuau tu Pul»«itz. t Kerns-rech-Anschlutz Rr. 51.) Rr. W7. Dienstag, den 10. Mai, abends. 1892. Bekanntmachung, die Verleihung von Hofrang an dm Garnisonbauinspektor betreffend. Mit Allerhöchster Genehmigung ist dem Garnisonbauinsvettor bei der Militärverwaltung Hof rang und »war in der IV. Klasse der Hofrangordnung unter Nr. 18 hinter den Landbautnspektoren der Hochbauverwallung verliehen worden. Dresden, den 7. Mat 1892. Kriegs-Mini st erium. von der Planitz. Bekanntmachung. h-chfte« Kourage-reise mit einem Au! Für den Monat April 1882 sind behufs Vergütung der von den Gemeinden resp. Quartierwirthen innerhalb der betreffenden Lieferungsverbändc im Monat Mai 1892 an Militair-Pferde zur Verabreichung gelangenden Marsch ourage in den Hauptmarktorteu der LteseruugSverbiiude des RegteruuaSbezirkS Bautzen folgende Durchschnitte der iffchlage von fünf vom Hundert festgesetzt worden: Zittau: Bautzen Kamenz Löbau: Hafer 50 Kilo. 7 53,9 7 - 96,9 - 8 - 29,5 - 7 - 59,2 - Hen 50 Kilo. 2 73,0 2 - 68,8 - 3 15,0 - 2 - 62,5 - Stroh 50 Kilo. 1 99,5 1 - 75,4 - 1 - 91,1 - 1 - 65,9 - «nd wird solches in Gemäßheit Punkt 1 zu 8 9 unter 3 der mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 30. August 1887 (Reichsgesetzblatt Seite 433) bekannt gegebenen Instruction zur Ausführung des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875 und der dazu ergangenen abändernden Bestimmungen des Gesetzes vom 21. Juni 1887 andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Bautzen, am 9. Mai 1892. Königliche Kreishauptmannschaft, von Salza und Lichten«« Bekanntmachung. Der Eommunicationsweg von Cölln nach Radlbor wird wegen vorzunchmevder Schüttungs» arbeiten auf dir Zeit vom 11 bit mit 1S. d. M. gesperrt und der Verkehr auf den Communications »eg Schwarzadler—Radibor verwiesen. Bautzen, am 10. Mat 1892. Die Königliche Amtshauptmannschaft. von Zezschwitz. Hpr. Bekanntmachung, das Aushebuustsgeschäft im Anshebungsbezirke Bautze« betr Das Aushebungsgeschäst findet in dtesein Jahre 1) für die Militärpflichtigen aaö den Orten der Amtsgrrichtsbezirke Bantzen und Gchirgiswaldr am 23., 24., 25., 27. und 28. dsS. MtS., von früh 7 Uhr an, im Lchießhause zu und 2) für die Militärpflichtigen auS den Orten des «mtsgertchtöbezirkS Bischofswerda am 30. «nd 31. ds». Mts., von früh 7 Nhr an, im Schießhause zu statt. Den OrtSbehörden werden demnächst besondere Vorladungen (OrdreS) für jeden zur Vor stellung gelangenden Mllttärpfltchttgen zugehen und find dieselben sofort nach Empfang den be treffenden Mannschaften gegen Quittung zu behändigen. Sollten Mtlttärpfltchttge, welche der Königlichen Obn Ersatz Kommtsston vorzustellen fix», inzwischen ihren bisherigen Aufenthaltsort gewechselt und hierbei zugleich den hiesigen Aushebung»- bezirk verlassen haben oder btS zum Beginn deS Aushebungsgeschäfts einen derartigen Wechsel vornehmen, so Haden die OrtSbehörden die betreffenden Vorladungen unter Angabe deS neu«» AusenthaltsorteS der fraglichen Militärpflichtigen sofort anher zurückzuschtcken. Haben dergleichen Mtlttärpfltchttge jedoch nur den Aufenthaltsott, nicht aber den Aushebung«, bezirk gewechselt, so ist fetten derjenigen OrtSbehörden, welchen die betreffenden Vorladungen v»n hier auS zugehen, dafür Sorge zu tragen, daß dte letzteren den Adressaten rechtzetttg und gehörig behändigt werden. Von der persönlichen Gestellung vor die Königliche Oberersatzkommission kann kein dazu ver pflichteter entbunden werden; es sei denn, daß der Gesundheitszustand dte persönliche Gestellung unmöglich macht, waS durch ein ärztliches und soweit der auSstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, von der OrtSpolizeibehörde zu beglaubigendes Zeugntß zu bescheinigen ist. Militärpflichtige, welche der erhaltenen Ladung zur Gestellung ohne einen von der König lichen Obererfatzkommisfion als genügend anerkannten Grund nicht Folge leisten, werden, sofern ste nicht dadurch zugleich eine härtere Strafe verwirkt haben, mit Geldstrafe bis zu 90 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen bestraft; es können denselben auch dte Vortheile der Losung entzogen werden. Ist diese Versäumnis» in böswilliger Absicht oder wiederholt erfolgt, so können dieselben auch de» auS etwatqrn ReklamattonSgründen erwachsenden Anspruchs auf Zurückstellung bczw. Befreiung vom Militärdienste verlustig erklärt und überdies als unsichere Dienstpflichtige sofort zur Einstellung ge bracht werden. Lehrer und Schulamtskaudidateu haben ihr Reifezeugniß und ihre Anstellung«- urkunde mitzubrtugrn. Die Entscheidungen der Königlichen Oberersatzkommtssion werden mündlich erthetlt und gelten von und mit dein Tage der Eintragung in dte Listen als publizirt. Diejenigen Personen, zu deren Gunsten reklamirt worden ist, haben am Aushebung»»«-« mit zu erscheinen und find dieselben von den Ortsbehöidrn hierauf noch besonders aufmerksam zu macken Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben aus eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen, welche am Aushebungstage init zu erscheinen haben, oder ein Zeugnis, eine» beamteten ArzteS betzubringen. Die Oltsbehörden (Bürgermeister und Gemetndevorstände) der Militärpflichtige stellenden Orte Huben in jedem Aushebungsotte nur am letzte« Tage der Aushebung, mithin in Bautze« am 28. dsS. Mts. und in Bischofswerda am 2l. dss. Mts., Bormittag»? Uhr, im Schiebhause daselbst zu erscheinen und bis nach Beendigung der Aushebung dort zu warten. Nach beendigtem Aushebungsgeschäst werde« den OrtSbehörden für dir nicht zur «mc. Sellung kommenden Mannschaften Ausmusternngs- bez. Landfturmscheine zugrhe». Diese Schein« sind alsbald an die Betreffenden gegen Empfangsbestätigung auszuhändtgeu, letztere selbst aber find aufzubcwahren. Bautzen, am 10. Mai 1893. Der Civil-Vorsihendc der Königlichen Ersatz-Kommission des Aushebungsbezirks Bautzen, gez von Zezschwitz, Amtshnuptmann. Henke. Auctions-Bekanntmachnug. Durch Unterzeichneten gelangen Mittwoch, dm 18. Mat 189L, Bormittags S Uhr, im Parterre des Schwurgrrichtsgrbäudes, Schloß Ortenburg hier, 2 neue SophaS, einig« Rester Möbelstoff und verschiedene« Mobiliar gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung, WaS andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Bautzen, den 9. Mai 1892. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts daselbst. Hänsch. Für jetzt noch als Weister Sperling scheint «in seit dem 1. Mat an dte Oeffentltchkrit getretenes Organ der nationalliberalen Partei: „Die neue Bonner Zeitung* sich dem Publikum zu präsentieren. In ihrem Programm erklärt sie, daß religiöse und konfessionelle Fragen im Grunde genommen gar nicht in eine politische Tages« zeitung htneingehören, und fährt dann folgendkrmaßen sott: „Wo aber infolge der eigentümlichen Verqutckung von polttb fchen und konfessionellen Streitpunkten dieses Gebiet betreten werden muß, wird uns nicht einen Augenblick der Leit gedanke verlassen, daß von allen wahren Ueberz-ug- ungen dte religiöse, dteTausendrn und Millionen Trost und Erhebung tst, am meisten darauf An spruch hat, unangetastet gelassen zu werden. Der Friede unter den Konfessionen ist ein Heiligtum, daS nur von Frevlerhänden verletzt werden kann." DaS, waS hier das neue Blatt verspricht, sticht aller dings sehr vorteilhaft ab von der Praxis der vornehmen »Kölner Zeitung", die ihre liberale SestnnungStüchtigkeit immer wieder durch die stehend gewordene Schimpfrede: „Stöckeret und Muckerei" legitimieren zu müssen glaubt, und auch jüngst noch bet Gelegenheit der Schulgesetzfcage Auslassungen verbrochen hat, die einen grimmigen Haß aegen das positive Christentum — gegen das evangelische Io schlimm »le gegen das katholische — an den Tag legen. Leider hat auch die nationalltberale Fraktion im preußischen Abgeordnetenhaufe sich von diesem Ton oder dieser Tendenz nicht frei gehalten, vielmehr bei der Schuldebatte eine wahr haft unheimliche Nrberrinsttmmung mit Eugen Richter und der Fortschrittspartei an den Tag gelegt, weshalb denn auch (wie berichtet wird) ein Mitglied der nationalliberalen Fraktion aus derselben ausgetreten ist. Das tst offenbar bisher et« weißer Sperling unter den übrigen Spatzen gewesen. Inwiefern aber können wir jenes Programm des neuen Blattes mit diesem bildlichen Namen bezeichnen? Die Ver sicherung der Friedfertigkeit, der Toleranz in konfessionellen Dingen tst nichts Neues. Liberale Reden und Zeitungs artikel haben ja längst davon getrieft. Es hat sich dann aber bet jedem Anlaß gezeigt, daß man Toleranz nur nach der linken, niemals nach der rechten Seite zu üben gewillt war. Wird es bei der „Neuen Bonner Zeitung" anders sein? Eine leise Hoffnung, daß sie es anders meine, giebt uns die warmherzige Anerkennung der Religion oder der religiösen Ueberzeugung, die tn dem von uns gesperrten Satzteil ausgesprochen ist DaS klingt doch nicht bloß so, als ob man religiös gesinnte Leser w:rben wollte, sondern scheint auf eigener Ueberzeugung von dem Wert und der Kraft der Religion zu beruhen. Solche, selbst so allgemein gehaltene, Kundgebungen für die Religion findet man leider bei der naitonalliberalen Partei selten — und insofern tst jenes Programm der „Neuen Bonnec Zeitung" al« „weißer Sperling" zu begrüßen. Wir wünschen aber, daß eS nicht so bletben möchte, daß vielmehr öfter auch aus dieser Partei Stimmen sich vernehmen lassen möchten, welche mutig für dte Sache der Religion, oder sagen wir lieber: deS Ciristm- tumS etntreten. DaS ist ein Punkt, in welchem dte nationalltberale Partei sich regenerieren sollte. ES ist an sich durchaus kein Widerspruch, politisch- liberal und doch zugleich positiv christlich gesinnt zu sein. DaS beweist das Beispiel Englands, wo oft gerade die energischsten Vertreter christlicher Bestrebungen der liberalen Partei angehört haben Auch bei uns finden sich solche Leute, wie der Verfasser nach Beobachtungen aus seinem Bekanntenkreise bestätigen könnte. Sic haben nur leider oft eine gewisse Scheu, mit ihrer religiösen Ueberzeugung öffent lich hervorzutreten, weil ste als „weiße Sperlinge" von den übrigen grauen und schwarzen Vögeln gerupft zu werden fürchten. Es wäre doch ein großer Segen, wenn man liberale Zeitungen lesen, oder liberale Parlamentarier reden hörte, die immerhin in politischen und wirtschaftlichen Sachen der konservativen Partei und ihren Bestrebungen scharf entgegentreten möchten, die aber dabei kein Hehl daraus machten, daß ste eine entschieden christliche Ueberzeugung haben. Die konservative Partei als solche wücdr freilich davon keinen Vorteil haben. Sie müßte den Anspruch auf geben, dre alleinige Vertreterin des positiven oder fperiell des earngelischm LjristentumS zu sein. Aber de« deut schen Volke würde es zum Heil gereiche«. 6. L. Neueste Telegraphische Korrespondenz. Rom, 9. Mai, nachm. Der König konferierte heute vormittag mit Zanardelli und heute nachmittag mit de* Präsidenten des Senats Fariili. "Lüttich, 10. Mat. (Tel. d. B R.) Di« hiesige Polizei verhaftete gestern abend tn eine« berüchtigte» Hause den Anarchisten Pouillr; bet demselbe» wurde «mr Dynamitpatrone vorgefunden, ebenso wurde ei» zweiter Anarchist Namens Broith verhaftet. Parts, 9. Mai. (Tel. d. B. N) Der bkt dem letzte» anarchistischen Attentat verwundete Restaurateur Bertz ist heute nachts gestorben. Petersburg, 9. Mat, abends. Das Stadthaupt, der Generallieutenant Gresser, ist schwer erkrankt. Wie e» heißt, wäre demselben ctne Einspritzung von Bitalt« gemacht worden, die hierbei gebrauchteSprttze sei aber »icht rei» ge wesen, auch sei eine Vene durchstochen worden, hierauf sei Gangräne (Brand) eingetreten. Zanzibar, 9 Mai, abends. (R. B.) Boa dem angeb lichen Tode Emin PaschaS ist hier nicht da» geringste bekannt; gerüchtweise hat nur verlautet, daß L«tn Pascha erkrankt gew.'srn sei. Deutsche» Nelch. m Bautzen, 10. Mat. Gestern vormittag von 9 Uhr an wurden die im Stadtbezirke Bautzen vorhandenen Pferde, 378 an der Zahl, auf dem Platze vor dem hiesigen