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ochenblatt für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Amtsblatt « der Königlichen Gerichtsbehörden und -er städtischen Dehörden zu Pulsnitz und Königsbrück. Mo. 3 V. Sonnabend, den 7. Mai 18H4. Dieses Blatt erscheint Mittwoch« und Sonnabends. —Preis vierteljährlich 10 Ngr. — Zu bestehen durch alle Postanstalten. — Inserate rc., welche die gespaltene CvrpuS-Zeile, oder deren Raum, mit I Neugroschen berechnet werden, find in Pulsnitz spätestens bis Montags und Donnerstags Abends 8 Uhr eintusenden. — Expeditionen sind: In Pulsnitz beim Herausgeber, in Königsbrück bei Herrn Kaufmann Andreas Grahl, in Radeberg bei Herrn Kaufmann Friedrich Gärtner und in Radeburg bei Herr» Buchbindermcistcr Carl Günther. A mtlich er The i l. Bekanntmachung der Königlichen Kreisdireetion zu Budissin, den Urlaub des Bezirksarztes vr. Röderer betreffend. Nachdem aus die Dauer eines dem Herrn Bezirksarzte Di». Röderer zu Kamenz ertheilten Urlaubs Herr BezirkSarzt, Medi- unalrath t)i. Kupfer hierselbst vom 13. nächstkommeudeu Monats Mai an auf 6 Wochen mit einstweiliger Verwaltung des Kamenzer Medicinalbezirks beauftragt worden ist, so wird dieß zur Nachachtung für die betreffenden Behörden und Alle, welche sonst in geschäftli cher Beziehung zu Herrn BezirkSarzt Do. Röderer stehen, hiermit öffentlich bekannt gemacht. Budissin, am 28. April 1864. Königliche Kreis-Direction. Von Bellst. Oertels Be^a n n lmach uH Der Verfasser der in No. 5 des vorjährigen Wochenblattes für Pulsnitz, Radeberg, Königsbrück, Radeburg und Moritzburg ent haltenen den GenchtSamtmanu Böttger und Ämlsactuar Gehler in Radeburg, sowie Amtsactuar Grille in Bischofswerda berührenden Bekanntmachung Advocal Günther von Bünau zu Radeburg ist auf Antrag ermeldeten Gerichtsamtmann Böttgers und Genossen und vermöge hierzu erhaltenen Auftrages von unterzeichneten Gerichtsamtc in Untersuchung gezogen und wegen der in besagter Bekanntmachung enthaltenen beleidigenden Verhöhnung ter Privatauklagcr nach Art. 239 und Art. 241 des Strafgesetzbuches zu einer Geldbuße von Dreißig Thalern — - — - rechtskräftig verurtheilt worden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Königliches Gerichtsamt Moritzburg, den 1. Mai 1864. Ludwig-Wolf. "Bekanntmachung. Wegen eines größeren Schleusten- und Pflasterbaues wird die innere Pulsnitzer Straße in hiesiger Stadt vom S. bis zum 29. Wtai dieses Jahres für Fuhrwerk gesperrt sein. Wir bringen dies hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß während dieser Zeit alles Fuhrwerk, welches die sen Slraßenlract zu passircn haben würde, den von der Pulsnitz-Radeberger Chaussee bei Gelenau abführenden Gelenauer Communica- tionswcg über h'ückcrSdors und die Königsbrück-Kamenzer Chaussee bis an das Königsbrücker Thor zu Kamenz zu benutzen hat. Kamenz, am 23. April 1864. Der Stad trath daselbst. Bgmstr. Eichel. N i chtamtlicher The i l. Zeitereignisse. Dresden, 30. April. Das „Dr. I." thellt folgendes ge gen die „Z. f. Nordd.", welche bekanntlich einen auf das Ver halten einzelner sächsischer Jäger in Holstein Bezug ha benden Artikel enthielt, gerichtete Schreiben aus Hohenwestedt mir, welches an Herrn Oberstleutnant von Rehrhofs, Comman- danlen ree sächsischen Jäger-Bataillons, welches in und um Hoh enwestedt Ouartier gehabt, eingcgangcn ist: »Von dem Ausschüsse des hiesigen schleswig holsteinischen Vereins dazu beauftragt, er laubt Unterzeichneter sich, Ew. Hochwohlgeboren hierbei 4 Exem plare des „Itzehoer Wochenblattes" zu übersenden mit der erge bensten Bitte, selbige Ihren respectiven 4 Jägercompagnien zu gänglich zu machen. Das Referat aus Hohenwestedt in densel ben wird sie hoffentlich sämmtlich überzeugen, wie höchst indig- nirt sich die ganze hiesige Bevölkerung gefühlt über den Aufsatz in der „Nordd. Ztg.", der so bittere, gewiß nicht zn motivirende