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-WM Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Zu beziehen durch alle Post- Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark 83 Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auslage des Blattes eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit 10 Pfg. für die Spalten-Zeile, oder deren Raum, berechnet. Sonnabend. Weißerih-Feitung. Kmts-MtatL für die Königs. Amtshauptmannfchast Dippoldiswalde, sowie für die Königs. Gerichts-Aemter und die Stadträthe zu Dippoldiswalde und Krauenstein. Verantwortlicher Redacteur: Carl Jehne in Dippoldiswalde. Bon dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll den SS. Juni 1877 da» dem Stellmacher Gustav Adolph Eberth in Höckendorf zugehörige HauS° und Gartengrundstück Nr. 12L deS Katasters, Nr. 1u. des Flurbuchs und Nr. 182 des Grund, und Hypothekenbuchs für Höckendorf, welches Grundstück am 12. April 1877 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 3599 Mark gewürdert worden und mit einer Herberge für Christian Gottlieb Eberth und dessen Ehefrau belastet ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängendeu Anschlag hierdurch bekannt ge macht wird. Dippoldiswalde, am 12 April 1877 Königliches Gerichts-Amt. , Klimme». Auktion Sonnabend, -en SS Juni -s. Js., von Vormittags 8 Uhr an, sollen in den hiesigen Gerichtslocalitäten 1 Nähmaschine für Schuhmacher, 2 kleine Wanduhren ^Wecker), 1 gelbe Bettstelle, 1 Schützenuniform, Seitengewehr, Patrontasche, Federstutz, Bücher, verschiedene Blechgegenstände, alte Uhren u. s. w. gegen sofortige Baarzahlung öffentlich versteigert werden. Ein Verzeichniß der Gegenstände hängt am hiesigen GerichtSbret aus. Frauenstetn, am 4 Juni 1877 Königliches Gerichtsamt. Küchler. Bekanntmachung. Mittwoch, den 27. Juni 1877, soll in der großen Saalstube des hiesigen RathhauseS die diesjährige öffentliche Impfung impfpflichtiger Kinder des JmpfbezirkS Dippoldiswalde durch den von uns hierzu bestellten Jmpfarzt, Hrn. vr. msä. Joseph hier, vorgenommen werden. ÄmKcher Theis Bekanntmachung. Von den stellvertretenden Standesbeamten Trtnkler und Schneider zu Leipzig ist unter dem Titel „Familien- Stammbuch" ein Merkchen herauSgegeben worden, welches einmal zur Erlangung künftiger richtiger Einträge in die Standes« register zu dienen bestimmt ist, sodann aber auch, indem eS das Reichsgesetz vom 6. Februar 1875, sowie alle für die ver schiedenen standesamtlichen Handlungen und Einträge in Betracht kommen, den älteren und neueren landeSgesetzlichev Vor schriften im AuSzuge und außerdem noch Schemata zu Erklärungen verschiedener Art erhält, Yen Standesbeamten ein Hilfs mittel an die Hand geben soll. Bei der Wichtigkeit des in erster Linie angegebenen Zwecks, dessen Erreichung durch das „Familien-Stammbuch" allerdings gefördert wird, empfiehlt sich die Anschaffung des letzteren für die Standesbeamten, zumal da denselben in dem genannten Merkchen eine übersichtliche Zusammenstellung der in Betracht kommenden reich«- und landesgesetzlichen Bestim mungen geboten ist, zugleich aber auch für Famlien als Nachweis des Familienstandes. Die Standesbeamten des hiesigen Bezirks werden daher auf dieses „Familien-Stammbuch" — welches zum Preise von 60 Pfennig von den Herausgebern sowohl, als der Reusche'schen Buchhandlung zu Leipzig bezogen, auch an der amtS- hauptmannschaftlichen Kanzleistelle eingesehen werden kann — hierdurch aufmerksam gemacht. Dippoldiswalde, am 18. Juni 1877. Königliche Amtshauptmannfchaft. von Kessinger.