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IIS. Freitag, 2«. »ai 189S, Mew«. SS. Jahr, Akt. Sänger, B.-S. - da» Rtsia« Tageblatt «scheint ftbnl Tag «bmb« «tt UnVmh«, d« Sonn» «ch Festtag«, «tatüjützrltch« Vgu-Ipwl» ich Nbtzolmg tu de» Ugpedttton« tn Ntesa und Strchla ost« durch w»w« Träg« frei tn» Han» L vtark SO Pfg.» »et »tzolmrg «n Schall« d« tatserl Postanstalt« 1 Marl SS Pf-, dnrch den Belchtm-m sret lag Han» L Wart SS In,«!,« »naeh«, fitr tzt, Nnnnm» Sa» Durch Anordnung der Königlichen Kreishauptmannschaft Dresden ist die bisherige Sattler-, Riemer-, Tapezierer- und Täschner-Innung in Riesa vom 1. Juni I8SS ab zu schließen und von diesem Zeitpunkte ab eine Zwangsinnung für daS Sattler-, Riemer-, Tape zierer- und Täschner-Handwerk mit dem Sitze in Riesa zu errichten. Zur Wahl des Vorstandes der neuen Innung wird auf Grund der Vorschrift in Z 92 Absatz S in Verbindung mit 8 100 o der Reichsgewerbe-Ordnung in der Fassung der Novelle vom 26. Juli 1897 eure JnnungSoersammlung für Montag, den 2S. Mai 189S, Nachmittags S Uhr im Rathskeller zu Riesa einberufen. Wahlberechtigt sind alle diejenigen, die der Zwangsinnung künftig als Mitglieder an? zugehören haben, d. h. die Handwerker, die daS Sattler-, Riemer-, Tapezierer- und Täschner- Gewerbe in den zum Bezirke der Königlichen Kreishauptmannschaft Dresden gehörig« Ort schaften des AmtsgerichtsbezirkeS Riesa, sowie in der Landgemeinde Kreinitz, als stehendes Bewerbe selbständig, indessen nicht fabrikmäßig, betteiben. Riesa, den 25. Mai 1899. Der Rath der Stadt. Boeters. '»ruck und ««lag von Lang»» d «tutirltch w «les». — Geschäftsstelle «apanteupraß» VS. — Für dt« Nedartt« »«antwortlich: Hermann Schmidt in «ich». — Die preußische Elbschifffahrt«. Kommission, brstrhend ans Beamten d<- Obe»Präsidium« zu Magdeburg, au- höheren Baubeamten, Vertretern der Schiff ahrt, de« Hindi l», d-r Landwtrthschaft und der Deichvrrbänve, trat heute von Riesa bz. Dresden au» thalwärtS eine ihrer j hrl. amtlichen Slrombereisungkn an. Auf Einladung einiger ihrer Mitglieder, der Herren Bellingrath und Tonn», ging gestern, am SS. Mai, eine nicht amtliche, sondern rein private Befahrung der oberen Strecke von Aussig abwärts vorauf, fiir welche die Sächsisch-Böhmische Dampfschifffahrts-Gesellschaft ihren neuesten Dan pfer , Auguste Victoria ' bereitwillig zur Ver fügung gestellt hatte. Da die Kommission unter Führung ihn- Vorsitzenden, früheren Staattstcretär, jetzigen Ober- pläfidenten Excellenz Herrn von Bötticher reist, so fand sich zu feister Begrüßung der Herr Kinanzminister «xcellenz von Watzdorf in Aussig ein und nah« mit den Herren Geheimen Finaozrath von May >r und Gehetmkn Baurath Weber an der Reise von Aussig bi« Dr»«den theil. In Aussig wurde die Kommission namen« de« Statthalter« vom k. k. Statt- baltereirath Hütter und dem Lhlf de« technischen Departement« k. k. Hofroth von Schein» begrüßt und auch diese Herr««, sowie Herr Dircctor Kuchenbuch schloffen sich der Fahrt auf der österreichischen Slbestreck« an. Setten« der Koamiffioa hatten sich zu dieser Vorbrreisung 18 Mitglieder eingesunden, ou» Sachsen gaben ihnen iv, au« Böhmen S Herren da« G.leit. Die Kommission har von den Hafen und Kaianlagen, Deutschland« 'nach dem neuen Aufenthaltsorte de- Empfänger« auf telegraphischem Wege uachgesandt. Entsprechend den veränderten Bestimmungen über Rücksendung von Tele grammen sollen indeß für die Folge ttlegraphische Postan weisungen in der Regel nur auf dem Postwege nachg«sandt werden. An de« neuen Bestimmung«orte werden die Post anweisungen durch besondere Eilboten abgetragen, sofern sie nicht den vermerk „postlagernd" haben. Die Rachsendung solcher Postanweisungen aus telegraphische« Wlge erfolgt fortan nur noch, wenn die« vom Aufgeber ausdrücklich vor geschrieben oder vom Empfänger beantragt ist. — Segen die Unsitte de« „Montag. BlaueuachenL" hat «ine Fabrik im Gothaischea eia probatc« Mittel angewendrt. Ein Fabrik-Jnspektor schreibt darüber in se'nem Bericht: „von einer Fabrik, welche unter der „Mowaz-Blaumacherri' so stark zu leide« hatte, daß der Betrieb gefährdet erschien, wurde di« Lohnzahlung von Sonnabend auf Montag verleg«. Diese« Verfahren, welche« zum Theil auch unter der Mit wirkung und Zustimmung der Arbeiterfrauen vorgeuommen war, ist vom besten Erfolg gekrönt, den» von den Au«- wüchsen der vlaumacherei «ar nach kurz r Zett nicht« mehr zu merken." * Großenhain, SS. Mai. Heute Borurtttag von 11 Uhr ab hielt die Innung „Bauhütte" t« Hotel zu« Se- sellschastthaust ihr« dte«jährige Generalversammlung ab, die mit Lo»sprechen und Aufnahme der Lehrlinge vrrbunden war. Der Vorsitzende, Herr Baumeister Müller hier, gib Au«ge- lernten wie Aufzunrhmendea herzliche Worte der Ermahnung mit auf den weg. Zur Aufnahme kamen «4 Lehrlinge, lo«. gesprochen wurden SS, darunter 7 von der Firma M. Förster Da es wiederholt vorgekowwen ist, daß bösartige Bullen bei Vornahme der beantragten Körung nicht mit einem Nasenriuge versehen gewesen sind und so da» KörungSgefchäft beein trächtigt worden ist bez. die Körung selbst hat nicht vorgenommen werden können, werde» die betheiuqren Zucht- bez. BullenhaltungSgenossenfchaften und Privatpersonen darauf hingewieseo, daß alle zur Körung augemeldett« Bullen mit einem Rasenring, was auch mach den Unfallcerhütunzsvorschristen der land» und sirstwirthschaftlichen BerufSgenoffenschaft für daS Königreich Sachsen geboten erscheint, zu »ersehe« sind. Königliche AmtShauptmannschast Großenhain, am 20. Mai 1899. vr Uhleman« OertltcheS und Sächsisches. Riesa, 26. Mai 1899. — Da« gistern al« seit Mittwoch Mittag vermißt ge meldete 6 jährige Töchterchen de« Müller« Schönherr, Jo- Hanne Hedwig Sckönhrrr, ist hrutt Vormittag »/,ii Uhr al« Leiche in einem zum RettuvgShau« gehörigen Korn felds, auf dem sogen, heiligen Berge, link« von de« nach Mergendorf führenden Weg», von einem hiefigen Herrn, der sich au« Mitleid mit den schwer bekümmerten Eltern an dem Suchen nach der Vermißten bethetttgts, oufgesundin worden. Jedenfalls ist da« bedauerntwerthe Kind «ine« verruchten Verbrechen zu« Opfer gefallen. Nähere« muß die Se- cirung ergeben, dft morgen stat findet. Auf so'ort erfolgte Anzeige erschien aUbald eine Gerichttkowmisfion und der GerichtSarzt zur Aufhebung de« Leichnam« am Fundorte. Letzterer wurde abgesperrt und war alt bald r on einer großen Menschenmenge umstanden, die dieKngllegenbeit, welche eine begreifliche Erregung hervorg« «fen hat, l'bhaft erörterte. Allgemeine« herzliche« Mittet» und tie-e, innige Thrilnähute wendet sich den braven schwer heiwg,suchten Ettern de« Kind,« zu. Wie schwer, wie unentlich schmerzlich muß sie die Nachricht vou dem Auifiaden ihre« Liebling« unter den gegebrnen Umttänden getrrff-n haben! Am Mittwoch Mittag ' gegen '/,1S Uhr sah di« Mutter ihr Kind noch fröhlich und j vrrgnügr vor dem Heus« spielen, gestern luchte der Vater : Gleit. Die Kommisfion hat von den Hafen und Kaianlagen, die Jahna ab, da man vermrtthtte. da« ML chen könne viel- , sowie von den Fortschritten der Rrgulirung mit hoher Be- leicht in dieselbe gefallen und ertrunk.n sein, h uie wurde - sriedigung Kennlniß genommen. «an in so schlicker Weife über den v-rblerb desselbcn ' — Nach den jetzigen vesttmmungkn werden telegraphische aufgeklärt. Pofknwnsungen im Falle der Unbestellbarkeit innerhalb Aufgebot. Der als Besitzer de« HauSgrundstückS, Fol. S8 des Bmndbuch« für Bröba, Nr. 31 de« Brandkataster« für diesen Ort, eingetragene Schneidemühlenarbeiter Earl Friedrich August Riffe von Srvba hat bei dem unten bezeichneten Berichte da« Aufgebot der auf oben genannte« Folium in der 3. Rubrik unter Nr. am 30. Juni 1826 für Johanne« Rosine« Johann Gottliebe« Johann Friedrichen Karl »«Mieden Johan« Gottfriede« und Johanne« Friederike« eingetragenen Herberge, hinsichtlich deren der letzte daraus bezügliche Eintrag im Grundbuch« über 30 Jahre zurückliegt, zum Zwecke der Löschung der Herberge beantragt und angeführt, die HerbergSberechtigten hätten von der ihnm zustehenden Berechtigung feit länger als dreißig Jahren keinen Gebrauch gemacht; ob sie verstorben und Nachkommen von ihnen vorhanden seren, wisse er nicht. Diejenigen, welche hinsichtlich der Herberge Rechte zu haben glauben, werden aufgefordert, solche spätesten« in dem aus Montag den 12. Juni 18S9 Vormitta-S v Uhr vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten AufgebotStermine anzumelden, widrigenfalls die Herberge für erloschen erkärt werden wird. Riesa, den IS. April 1899. Königliches Amtsgericht. «ff. «reiting. 1281 L. vr Uhleman«. Mke. Herr Bezttksrhierarzt 0e. Lungwitz in Broßenham ist vom 31. Mai bi- 5. Juni dsS. Jrs. beurlaubt und mit seiner Stellvertretung Herr VezirkSthierarzt Haubold in Meißen beauftragt. Königliche AmtShanptmannschaft Großenhain, am SS. Mai 1899. 1450 L. vr. Uhleman« Mke. Die Bekannnnachung des unterzeichneten Königlichen ElbstromamtS vom 26. November 1894, Borschrtste« über Sie Berg» und Thalfahrt durch die Dresdener Elb» brürken bett, wird aufgehoben. Hierfür trete» folgende Bestimmungen in Kraft. 1. Sämmtliche zu Thal fahrende Schiffe und Flüße, mit alleiniger Ausnahme derjenige», welche oberhalb der AugustuSbrücke zu lö'chen beabsichtigen, haben behufs UebernachtenS zwischen Mederpvyritz und dem städtischen Wasserwerk oberhalb „Antons" beizulegen. 2. Ein Umhalten der Schifft auf der Strecke zwischen der Albertbrücke und der Königin- Carolabrücke ist bei einem Waflerstande gleich, oder höher als Null am Dresdner Pegel nicht gestattet. 3. Die sämmtlichen zu Thal fahrenden Frachtschiffe und Flöhe haben das zweite Joch (Mitteljoch) der Königin-Carolabrücke und dtrS vierte Joch der AugustuSbrücke bei einem Waflerstande bis zu 1 m über Null am Dresdner Pegel, bei höherem Waflerstande jedoch das dritte Joch der letzteren zur Durchfahrt zu benutzen Die zu Thal fahrenden Personen- und Schleppdanrpsschiffe haben ebenfalls das Mittkljvch. die Kettendampser das linksseitige erst« Joch der Königin-Earolabrücke und das dritte Joch der AugustuSbrücke zu benutzen. 4. Für die zu Berg fahrenden Dampfschiffe mit Anhang wird das dritte Joch der AugustuSbrücke und das linksseitige erste Hauptjoch der Königin Carolabrücke bestimmt. 5. Echleppzüge dürfen nur auf der Strecke zwischen Blasewitz und der verichtsstraße zu- fammengestellt werden. 6. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Anordnungen werden auf Grund des Reichs strafgesetzbuchs tz 366'° mit Geld bis zu 60 M. oder mit Haft bis zu 14 Tagen geahndet werden. Königliche Amtshaupimannschaft Dresden-Neustadt als Elbftromamt, am 24 Mai 1899 Burgsdorfs. Ullrich. Riesaer H Tageblatt und Anzeiger MtlM mtz Atyti-ttj. Telegramm-Adreffer 61 ckB"«« FerrlfprechsteLe r-g« l tt « sm Rr« der KSnigl. Amtshaupimannschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa.