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Fernsprecher: Amt Siegmar Nr. 244. Wochenblatt für. Reichenbmnd, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff. AS 40.. Sonnabend, den 4. Oktober 1013. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expeditton Meichenbrand, Nevoigtstraße 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand, Kaufmann Emil Winter in Rabenstein und Friseur Thiem in Rottluff entgegen genommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 15 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Ilmfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzeigen-Annahme in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags S Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags S Uhr. Bereinsinserate müssen bis Freitags nachmittags 2 Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. Schormsteinreinigung. Die nächste Reinigung der Schornsteine in hiesiger Gemeinde erfolgt in der Zeit vom 6. bis Oktober 1913. Reichenbrand, am 3. Oktober 1913. Der Gemeindevorstand. In mnikanische SlmhelbllrmeWi M seine MSmOiig. Die Gartenbesitzer rc. der Gemeinden Neustadt, Rabenstein, Reichenbrand und Rottluff Werden auf die in den Gemeindeämtern zur Einsichtnahme ausliegenden Aufsätze über die Bekämpfung des amerikanischen Stachelbeermehltaues hingewiesen. Neustadt, Rabenstein, Reichenbrand und Rottluff, am 30. Oktober 1913. Die Gemeindevorstände. Bekanntmachung, das PlWche Neldewesea belcessend. . Mit Rücksicht auf den Quartalwechsel wird die hiesige Einwohnerschaft auf die strenge Ein- ?^ltung der polizeilichen Meldevorschriften hingewiesen. 2m besonderen werden folgende Be- MMungen in Erinnerung gebracht. , Jede Person, welche in Neustadt zu bleibendem oder vorübergehendem Aufenthalt zuzieht, M sich binnen 3 Tagen nach dem Zuzuge unter Vorlegung von Ausweispapieren persönlich anzumelden. Wohnungswechsel innerhalb des Ortes sind ebenfalls binnen 3 Tagen unter Vorlegung des ^»hnungsmeldescheines anzuzeigen. Abmeldungen bei Verzügen haben noch vor dem Wegzuge zu erfolgen. ,, Ganz besonders wird darauf hingewiesen, daß die Haus- bezw. Quartierwirte in allen Fällen pünktliche An-, Ilm- und Abmeldung mit verantwortlich sind, welche Bestimmung in letzter Zeit 'Mfig nicht beachtet worden ist. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften werden unnachsichtlich bestraft. Neustadt, den 2. Oktober 1913. Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung, die Teilvermietung und das Schlafftellenwesen betreffend. . 2n letzter Zeit mutzte wiederholt wahrgenommen werden, datz die Polizeiverordnung über die ^Vermietung und das Schlafstellenwesen im Bezirke der Amtshauptmannschaft Chemnitz nicht beachtet Dieselbe wird deshalb hiermit in Erinnerung gebracht und dabei besonders darauf hingewiesen, ^8 vor erteilter Genehmigung Lurch die Ortspolizeibehörde die Teilvermietung unzulässig ist. Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung werden mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. bestraft. Neustadt, am 2. Oktober 1913. Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung, Hauslisten betreffend. ° Gemäß den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes werden in den nächsten Tagen an die Msbesitzer beziehentlich deren Stellvertreter Hauslisten ausgehändigt werdm, welche nach den darauf "^gedruckten Anleitungen nach dem Stande vom 12. Oktober 1913 ^-»füllen sind. Die ausgefüllten Hauslisten sind bei Vermeidung einer im obengenannten Gesetze vorgesehenen «rase bis zu 50 Mark binnen 10 Tagen der Zufertigung derselben an gerechnet, im Rathaus — Steuereinnahme — während der üblichen ^Mstszeit abzugeben. . Die Abgabe hat nur von erwachsenen Personen, welche die bei der Prüfung der Listen sich Na notwendig machenden Auskünfte erteilen können, zu erfolgen. Unvollständig ausgefüllte Haus- müssen ohne weiteres zurückgewiesen werden. Vor dem 13. Oktober 1913 sind die Listen nicht einzureichen. Neustadt, am 2. Oktober 1913. Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung. ,, Die am 1. Oktober dieses Jahres fälligen Brandversicherungs-Belträge sind nach Ortsgesahren- "He III mit 1Vi Pfg- pro Einheit bis spätestens zum 1V. Oktober dieses Jahres Vermeidung der zwangsweisen Beitreibung an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Neustadt, am 25. September 1913.Der" Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der IH. Termin Wassersteuer bis zum . 14. Oktober dieses Jahres die Wasserwerkskasse abzuführen ist. Nach Ablauf dieser Frist wird gegen Säumige die zwangsweise Beitreibung eingeleitet werden. Neustadt, am 25. September 1913. Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Infolge Reinigung der Geschäftsräume bleiben die Expeditionen der hiesigen Verwaltung ^schließlich Standesamt und Sparkasse) am Sonnabend, den II. Oktober 1913 * den öffentlichen Verkehr geschlossen. u Dringliche Angelegenheiten, wie Anmeldung von Sterbefällen usw., werden nur in der Zeit von ^12 Uhr vormittags erledigt. — Neustadt, am 2. Oktober 1913. Der Gemeindevorstand. Kartoffelvevkauf. Der Verkauf der auf dem Gemeindegrundstücke (früher Meier) anstehenden Kartoffeln soll . Sonntag, den 5. dieses Monats, von früh 7 Uhr ab " Ort und Stelle in Zeilen erfolgen und zwar nur an Ortseinwohner. Neustadt, am 2. Oktober 1913. Der Gemeindevorstand. Aufruf! Ganz Deutschland rüstet sich, den 18. Oktober als Jahrhundertfeiertag der Befreiung in erhebendster Weise zu begehen. Der Kirchenvorstand ladet alle von der Größe dieses für Volk und Kirche bedeutungsvollen Er eignisses durchdrungenen Behörden, Vereine und Gemeindeglieder hiermit ein, den Festgottesdienst am 19. Oktober zu besuchen. Geehrte Vereine der Parochie sind gebeten mit ihren Fahnenzeichen eine Kirchenparade zu halten und sich Vs9 Uhr ab Kählers Restauration dazu rechtzeitig aufzustellen. Hierüber sei folgendes Festprogramm vorläufig zur Durchführung empfohlen: Sonnabend, den 18. Oktober, nachmittag werden durch Vereine an geeigneten Stellen der Parochie Erinnerungseichen gepflanzt. Die Vereine übernehmen die Pflanzung, Markierung und spätere Pflege der Bäume auf ihre Kosten. Geehrte Vereine, die sich daran beteiligen wollen, werden gebeten, dem Unterzeichneten baldgefälligst Mitteilung zu machen. Abends 6 Uhr versammeln sich die Vereine und Einwohnerschaft auf einer der um liegenden Höhen zu kurzem Festaktus und Veranstaltung eines mächtigen Höhenfeuers; während desselben Glockengeläute. Sonntag früh 6 Uhr Festgeläute. Beflaggen der Häuser. Nach dem Gottesdienste Lhoral- blasen vom Kirchturm und Platzmusik auf dem Kirchplatze. Der Kirchenvorstand. . Weidauer, Pfarrer. Bekanntmachung. Am 30. September 1913 war der 2. Termin der staatlichen Einkommen- und Ergänzungs- steuer fällig. Die Steuer ist spätestens bis zum 21. Oktober dieses Jahres an die hiesige Ortssteuereinnahme abzusühren. Nach Ablauf dieser Frist wird gegen Säumige das Mahn- bezw. Zwangsvolistreckungsverfahren eingeleitet werden. Mit diesem Termin wird gleichzeitig von den Handel- und Gewerbetreibenden ein Beitrag für die Handels- und Gewerbekammer zu Chemnitz nach Höhe von 2 Pfennigen bez. 3 Pfennigen von jeder Mark desjenigen Steuersatzes erhoben, welcher auf das in Spalte ei des Einkommensteuer katasters eingestellte Einkommen fällt. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 1. Oktober 1913. Bekanntmachung. Am 1. Oktober dss. Jhs. waren die Brandversicherungsbeiträge auf den 2. Termin 1913 mit IVs Pfennig von jeder Versicherungseinheit für die Gebäude und für maschinelle Betriebsgegenstände ebenso die aus früheren Terminen sich berechnenden Stückbeiträge fällig. Die Beiträge sind bis spätestens den 10. Oktober 1913 bei Vermeidung des Zwangsvollstreckungsverfahrens an die hiesige Ortssteuereinnahme zu entrichten. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 2. Oktober 1913. Bekanntmachung. Die für hiesigen Ort auf das laufende Jahr aufgestellte Schöffen- und Deschworenen-Urliste liegt eine Woche lang und zwar vom 5. bis mit 11. Oktober 1913 im Gemeindeamte zu Jedermanns Einsicht aus. Innerhalb dieser Frist kann Einspruch gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Liste schriftlich oder zu Protokoll bei Unterzeichnetem erhoben werden. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 2. Oktober 1913. Bekanntmachung. Zum Dienste in der Pflichtfeuerwehr sind alle männlichen Einwohner in Rabenstein vom vollendeten 26. bis zum zurückgelegten 32. Lebensjahre verpflichtet, soweit sie nicht vom Dienste befreit oder der freiwilligen Feuerwehr 2 Jahre lang angehört haben. Der hiesige Branddirektor beabsichtigt, mit dem zur Pflichtfeuerwehr gehörigen Mannschaften eine Spritzenübung abzuhalten und zwar: Sonntag, den 12. Oktober 1913 für diejenigen des Familiennamens mit den Anfangsbuchstaben bis mit I, und Sonntag, den 19. Oktober 1913 für diejenigen des Familiennamens mit den Anfangsbuchstaben bl bis mit 2. Sammeln: Pünktlich i/sll Uhr vormittags auf dem Rathausplatze. Anzug: Gewöhnlich. In Frage kommen diejenigen männlichen Einwohner, welche in der Zeit vom 1. Sep tember 1881 bis 30. August 1887 geboren sind. Unentschuldigtes, Nicht- oder nicht pünktliches Erscheinen wird unnachsichtlich bestraft. Es ist jedoch jeden Verpflichteten nachgelassen, seiner Dienstpflicht in der freiwilligen Feuerwehr zu genügen. Solchenfalls sind diejenigen, welche 2 Jahre lang bei der freiwilligen Feuerwehr ununter brochen Dienste geleistet haben, oder aber eine separate jährliche Abgabe von 10 Wk. an die Feuerlösch kasse entrichten, von allen wetteren Verpflichtungen bezüglich des Feuerlöschdienstes befreit. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 2. Oktober 1913. Meldungen im Fundamt Rabenstein. Gefunden: 1 Klemmer. Verloren: 1 gold. Kettchen. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 2. Oktober 1913. Lohnlisten. Aus Anlaß der Einschätzung zur Einkommensteuer für das Jahr 1914 sind vom Unterzeichneten Aufforderungen zur Einreichung von Lohnlisten ausgesendet worden. Die zur Einreichung solcher Lohn-Nachweisungen Verpflichteten werden auf die genaue Erfüllung der auf den Aufforderungen ent haltenen Erläuterungen und auf die pünktliche Einhaltung der Einreichungsfrist, insbesondere aber noch darauf aufmerksam gemacht, daß für jeden Wohnort der beschäftigten Personen eine besondere Liste auszufüllen ist. Rottluff, am 3. Oktober 1913. Der Gemeindevorstand. Bericht über die Sitzung des Gemeinderates zu Neustadt vom 1. Oktober 1913. Vorsitzender: Herr Gemeindevorstand Geißler. ", Es wird Kenntnis genommen: 1., von dem Sachstande be- Mch des Teilbebauungsplanes O; 2., von einer Kabelverlegungs- 3. , von einem Dankschreiben des Verbandes für Jugendhilfe den Beitritt; 4., von einer Verfügung der Königlichen Amtshaupt- d^nschaft, den Wertpapierbestand bet den sächsischen Sparkassen Äffend; 5., von einer Ministerialverordnung wegen Errichtung Kursausgleichsfonds bei der Sparkasse; 6., von den neu er- ^Nen Bestimmungen zur Bekämpfung der Cholera. 2- wird die Abschreibung eines Gemeindeanlagenrestes beschlossen. 3- Zu einer Wohnhausneubausache werden die Gemcinde- ^kgrmgen durchgegangen bez. ergänzt. 4. Auf eine Verfügung der Königlichen Amtshauptmannschaft in Sachen der Säuglingsfürsorge beschließt man, diese Behörde zu nächst um Stellungnahme zu dem diesseitigen Beschlusse vom Vor jahre zu bitten. 5. Auf eine Verfügung derselben Behörde, Bestimmung von Notstandsarbeiten betreffend, wird beschlossen, den Ausbau der Straße V als Notstandsarbeit zu bezeichnen. 6. erfolgt Vermietung einer Wohnung im Rathause. 7. wird der Verkauf der auf dem Eemeindegrundstücke anstehenden Kartoffeln in Zeilen beschlossen. 8. genehmigt man den Ankauf von Wertpapieren für die Sparkasse. 9. Die von dem Sparkassenkontrolleur Beer infolge ander weiter Anstellung nachgesuchte Entlassung per 1. November 1913 wird genehmigt und als dessen Ersatz Herr Gemeindeexpedient Schirmer in Rottluff gewählt. 10. Am 9. Oktober dieses Jahres läuft die Wahlperiode des Herrn 1. Gemeindeältesten Starke ab. Da dieser im vornherein eine ev. Wiederwahl aus Geschäfts- und Gesundheitsrücksichten ab lehnt, wird der bisherige 2. Gemeindeälteste, Herr Fabrikbesitzer Protze einstimmig zum 1. Gemeindeältesten gewählt, welcher das Amt auch annimmt. Zur Vorberatung der Neuwahl des 2. Gemeinde ältesten wird eine fünfgliedrige Kommission eingesetzt. Neustadt bei Chemnitz. Bei der hiesigen Sparkasse erfolgten im Monat September dieses Jahres 181 Einzahlungen im Betrage von 32232 Mk. 80 Pfg., dagegen wurden 89 Rückzahlungen im Betrage von 31783 Mk. 39 Pfg. geleistet. Eröffnet wurden 22 neue Konten. Die Gesnmteinnahme betrug 85957 Mk. 34 Pfg., die Gesamtausgabe 75537 Mk. 43 Pfg. und der bare Kassenbestand am Schlüsse des Monats 13696 Mk. 16 Pfg. Der gesamte Geldumsatz im Monat September bezifferte sich auf 161494 Mk. 77 Pfg. Neustadt. Die sortgeschriebene Einwohnerzahl des hiesigen