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— Nr. 38. Dritter Jahrgang Sonnabend. 15. Februar 1998 ^uer ^ageblaN und Anzeiger Mr das Erzgebirge tu» mit der wöchentlicl^en Unterhaltungsbeilage: Illustriertes ^onntagsblatt. >tsr ist pks. - ei'. >ruar sind >eim ah» cige en. Mir anci. Daß Armut nicht schändet und nicht schänden darf, dariiber find wir uns wähl so ziemlich alle einig. Diese Bestimmung unseres Wahlreglements ist durchaus veraltet. Sie entspricht nicht mehr unseren geläuterten sozialen Auffassungen. -8t. »n. Die Kriegsgefangenschaft für die Hereros endgiltig aufgehoben worden. (S. Pol. Tgssch ) Die Sozialdemokratie veranstaltet am Dienstag, den 18. d. M. in und nm Berlin Massenversammlungen gegen das neue Reichsvereinsgesetz. Vies« rruiirmer rrnrf<rtzt 1v Seiten Außerdem liegt das achtseittge Illustrierte Sonntagsblatt bei. Die M ii n z g e s c tz n o v c l l e ist den Bundesrats» ausschüsscn überwiesen morden. Druck und Nerlag Gebrüder Beuthner (Iich.: Paul Beuthner) in Aue. Verantwortlicher Redakteur: Fritz Arn hold. Für di« Inserate verantwortlich: tv alter Kraus beide in Aue. Sprechstunde der Redaktion mit Ausnahme der Sonntage nachmittags von 4—5 Uhr. — Telegrauin«.Adresse: Tageblatt Aue. — Fernsprecher ÜN. Für unverlangt eingesandte Manuskripte kann Gewähr nicht geleistet werden. Frau und Kinder cntschlagen hat, so daß diese aus öffentlichen Mitteln Armenunterstiitzung erhalten mußten. Das Erkenntnis hierüber steht der Gemeindebehörde zu. Die Bestimmungen des Reichswahlgesetzes vom 3l. Mai 1869 8 !I Absatz 2 und 3 werden ausgehoben. Art. II. An der Mahl können nicht teilnehmen diejenigen, 1) welche sich zur Zeit der Wahl in Strafhast befinden; 2) welche auf Gründ gerichtlichen Beschlusses in Untersuchungshaft ge nommen find. Art. III. Diejenigen, welchen nach Artikel l 8 1 und 2 das Wahlrecht fehlt, können auch nicht gewählt werden, und sie ver lieren die aus einer Wahl hervorgegangenen Rechte. Art. I V. Auf Ansuchen des Bestraften und nach Anhörung des verurteilenden Gerichtshofes kann das Wahlrecht im Weg der Gnade wieder hergestellt werden; außerdem durch Beschluß des oberste» Landesgerichts. Art. V. Dieses Gesetz findet auch Anwendung auf die Wahlen zu Landtagen und zu Kommunal-Vertretungen und Aemtern. Es bedarf keines weiteren Beweises, daß einzelne dieser Bestimmungen eine wahrhaft drakonische Strenge atmen. Mit dem Generalisieren ist das ja immer eine harte und un erfreuliche Sache. Jemand kann in jungen Jahren gestrauchelt sein, und sich dann durch ein ganzes langes Leben bemüht haben, die Verfehlungen abzubüßen und wieder gut zu machen. Wäre es da recht, ihn nun für immer in diezweite Klasse des Bürger standes zu versetzen? Billig, bei jeder Wahl ihn und seine Mit bürger von neuem an Vergangenes und Vergessenes zu mahnen? Daneben gibt es viele (die Voss. Ztg. erinnert mit Recht an die abscheuliche Sekte der Zuhälter), die sich mit Glück an Straf- und Untersuchungshaft vorbeivoltigieren, und die auf dies Ehrcnrecht des deutschen Mannes denno chsicher keinen An spruch habe». Also so ganz einfach ist das Problem nicht zu bezwingen. Wie wir denn überhaupt den Beruf unserer Zeit zur Acnderung der Gesetzgebung über die Reichstagswahlen nach drücklich bezweifeln möchten. Wir stehe» allen diesen Wahl- rechtssragcn, in denen (verständige Leute sollten gar nicht erst darüber streiten) es doch ebemowenig wie sonst irgendwo in der Welt etwas absolut Wahres und Richtiges gibt, noch viel zu leidenschaftlich und zu befangen, noch gar nicht kühl und objektiv genug gegenüber. Wer hier zu bessern versuchte, würde zu seiner schmerzlichen Ueberraschung bald genug inne werden, wie im nämlichen Moment auch diejenigen Kräfte und Wünsche sich meldeten, die nach durchaus entgegengesetzter Richtung strebe». Das Bessere bleibt nun einmal des Guten Feind. Das klingt trivial; ist aber dennoch richtig. Anders steht es mit der Forderung Thud'chunw, diejenigen auf fünfzehn Jahre vom Wahlrecht auszuschließen, die durch ihre Schuld Frau und Kinder der Armenunterstiitzung verfallen ließen. Damit will Thndichum den bisherigen llebelstand beseitigen, daß unbescholtene Män ner ihr Wahlrecht einbüßen, weil sie gerade Armenunterstiitzung empfangen oder im letzte» Jahre empfangen haben. — Ueber diesen Punkt würde man sich gewiß ohne weiteres verständigen. Die Nachricht von einer Aushebung oer Fahrkarten- steucr wird halbamtlich dementiert. (S. Kgr. Schs.) Wahlrecht -es deutschen Biedermannes. nie. In der Tübinger Ehronik hat dieser Tage der Staats- rechtslehrcr Professor v. Thndichum einen Aussatz über das Wahlrecht des deutschen Biedermanns veröffentlicht. Der V i e- dermann (die Wendung mutet uns Heutige ein wenig archaistisch an) ist im Sinne des honetten und wohlgesitteten Staatsbürgers zu verstehen, der sich in seinem Wahlrecht dadurch benachteiligt fühlt, daß auch so viel Minderwertige frank und frei darüber verfügen. Um dem entgegen zu wirken, schlägt Thudichum ein Gesetz folgenden Inhalts vor: Art. l. Von dem Recht zur Teilnahme an den Wahlen zum deutschen Reichstag bleiben ausgeschlossen: I. Diejenigen, welche sich durch vorsätzliche Verübung einer in Reichsgesetzcn mit Frei heitsstrafe bedrohten unerlaubten Handlung unwürdig gemacht haben, nachdem ihre Schuld durch rechtskräftiges, richterliches Ur teil festgestellt ist, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: 1) Hpuernde Unfähigkeit zur Wahl tritt ein durch Verurteilung n. zü Zuchthausstrafe, I>. zu Gefängnisstrafe von einem Jahr. 2) Auf die Zeit von fünfzehn Jahren vom Tage des Urteils an verliert das Wahlrecht, wer zu Gefängnisstrafe von 3 Monaten oder zu Festungshaft von 6 Monaten oder darüber verurteilt worden ist. Dauernder oder zeitlicher Verlust des Wahlrechts tritt nicht ein, wenn die Gelängnisstrafc oder Festungshaft verhängt ist in den Fällen des Strafgesetzbuches 88 95, 97, 98—1V1, 166, 185, 200, 201—210, 303—304 usw. (Die Ausnahmen wären im Gesetz vollständig auszuzählen.) Ob eine solche Ausnahme vor liegt, hat der Richter in seinem Urteil auszusprechen. Il Aus geschlossen vom Wahlrecht bleibt auf die Dauer von 15 Jahren derjenige, welcher sich in den letzten fünf Jahren während einer Zeit von mehr als drei Monaten der gesetzlichen Fürsorge für Das Wichtigste vom Tage. Das Katscrpaar wird seine M i > t c l in e e r r c i s e in den ersten Tagen des März «»treten. (S. N. a. <r. W.) M DITKDU rMM über tzWHF lUmneiifiiil zugsprelr: Durch unsere Boten frei ins Haus monatlich so pfg. Bei der Geschäftsstelle abgeholt monatlich pfg und wöchentlich 10 pfg. — Bei der Post bestellt und selbst abgeholt vierteljährlich t.so Mk. — Durch Briefträger frei ins Haus vierteljährlich >.42 Mk. — Einzelne Nummer lo pfg. — Deutscher postzeitungs- katalog. — Erscheint täglich in den Mittagsstunden, mit Ausnahme von Sonn- und Feiertagen. Politische Tagesschau. Aue, den 15. Februar. " Der Kronprinz im Ministerium des Innern. Ueber das einjährige Praktikum, das der Kronprinz gegenwärtig im Mini sterium des Innern durchmacht, erfährt die Post: Der Kronprinz erscheint dreimal wöchentlich, Montags, Mittwochs und Freitags vor 9 Uhr morgens ohne Begleitung im Ministerium. Er arbeitet dann bis 11 Uhr mit dem Wirkt. Geh. Oberregierungsrat von Falkenhayn, der geeignete Akten bereit hält, und zu deren Inhalt die nötigen Erläuterungen gibt. Von 11 Uhr an wohnt der Kronprinz den Vorträgen beim Minister bei. Er macht sich Notizen und bespricht hinterher das Gehörte mit dem Minister und Herrn v. Falkenhayn. * Staatssekretär Dernburg wird nach Angabe einer Berliner Korrespondenz seine Reise nach Deutfchsüdwestafrika im Juni antreten und wieder von dem früheren Bezirksamtmann von Swakopmund Dr. B 0 ngard begleitet sein. * Die Zioilprozeßreform. Zu den Anhängern des voraus sichtlich im März dem Reichstage zugehenden Gesetzentwurfs über die Zioilprozeßreform erfährt die Tägl. Rundschau, daß auch im Bundesrat eine Bestimmung auf Annahme zu rechnen sei, nach der die Gebühren der Anwälte in Berusungssachen uni drei Zehntel des bisherigen Tarifs erhöht werden sollen. Of fenbar soll damit den Besorgnissen entgegengetreten werden, als wenn die in dem Gesetzentwurf vorgesehene Kompetenzverschie bung erhebliche finanzielle Nachteile für die Anwälte in den Landgerichten und Oberlandesgerichten mit sich bringen würde. Für die Anwälte würde die Erhöhung eine erhebliche Verbesse rung ihrer tariflichen Bezüge darstellen. * Bergarbeitcrbewegung. Auf der Zeche Freie Vogel und Unverhosst in Essen verweigerten gestern früh 46 Mann von der Frühschicht die Anfahrt, angeblich, weil ein bet der Zeche schon 2s4 Jahre beschäftigter Steiger sie zu schroff behandle. Die Direktion erklärte, die von den Leuten vorgebrachten Be schwerden an Ort und Stelle untersuchen zu wollen. Bei der Nach mittagsschicht verweigerten in demselben Steigerrevier 30 Mann aus dem gleichen Grunde die Anfahrt. Da die Belegschaft sich vollkommen ruhig verhält, ist anzunehmen, daß sich die Bewe gung nicht weiter ausdehnt. ^Aushebung der Kriegsgefangenschaft für die Hereros. Durch Verfügung des Gouverneurs von Schuckmann ist, wie der Lok.- Anz. meldet, vom Geburtstage des Kaisers an die Kriegsgefangenschaft der Hereros aufgehoben worden. Die Hereros unterliegen nunmehr in jeder Beziehung den Verord nungen vom 18. August 1907 und den anderen für Eingeborene geltenden Bestimmungen, insbesondere dürfen sie außer im Falle Annahme von Anzeigen bis spätestens 4'/, Ohr vormittags. Für Ausnahme von größeren Anzeigen an bestimmten Stellen kann nur dann gebürgt werden, wenn sie am Tage vorher bei uns eingehen. Jnsertionspreis: Die siebengespaltene Korpuszeile oder deren Raum 10 Pfg., Reklamen 2» pfg. Bei größeren Aufträgen entsprechender Rabatt. unter llnng statt, ihren lcich- st'am, vr>- n. KtM- rden. n lies ltttr. verie- en- tadt kvn. istenz, gliche .400 rgcbl. Ein berühmter Maler. Zum hundertjährigen Geburtstage Carl Friedrich Lessings. Von Eugen Jsolani. Vor der Tragik, als Träger eines berühmten Namens durch die Wucht dieses Namens erdrückt zu werden, ist Karl Fried- r tch L e s s i n g, der als Sohn eines Neffen vom großen Gott hold Ephraim am 15. Februar 1808 zu Wartenberg in Schlesien das Licht der Welt erblickte, nicht betroffen worden. Er hat den Ruhm, der dem Namen Lessing im achtzehnten Jahr hundert in die Reihen der Unsterblichen wies, gemehrt und mit neuem Glanze erfüllt, und wie den großen Gotthold Ephraim der Doppelrnhm eines Dichters und Philosophen umstrahlte, so darf man auch von seinem Großneffen rühmen, daß er aus dem engeren Kunstgebiet, aus dem er Unsterbliches schuf, durch eine Dopxelbegabung ausgezeichnet rvar: als Landschasts- und Histo rienmaler zugleich leistete er Hervorragendes. In dem hart an der polnischen Grenze liegenden Städtchen Warten berg war sein Vater unter dem Titel Kanzler Be amter der dortigen Standesherrschaft, ein gut bürgerlicher Mann, der von der Kunst nicht viel wußte und von den Künstlern nicht viel wissen wollte. Daher mußte sein Sohn, nachdem er einige Jahre auf dem katholischen Gymnasium zu Breslau zugebracht hatte, wider seinen eigenen Willen die Bauakademie in Berlin beziehen, wo er sich unter Schinkels Leitung zum Architekten ausbilden sollte. Aber Lessings Neigung zur Malerei drang doch bald zu mächtig durch, der Zeichenunterricht bei Rösel und Däh- ling gewann die Oberhand über jede andere Beschäftigung. Ein Ausflug nach Rügen, der dem Jüngling den Blick für landschaft liche Schönheit eröffnete, war epochemachend für ihn und regte den Siebzehnjährigen zu einem Bilde an, Kirchhof mit Leichen steinen und Ruinen, das er ausstellte. Und da der Onkel, der Eigentümer der Rassischen Zeitung, seinem Bruder, dem Vater des jungen Malers so viel Rühmenswertes von diesem Bilde, da» Aufsehen erregte, und von dem großen Talent, das dieses »erlprechen schien, berichten konnte, machte sich der Vater von Wartcnbcrg nach Berlin auf, um sich selbst von dem Können des Sohnes zu überzeugen, und es erfolgte die Aussöhnung mit die sem und seiner Berufswahl. Nun durfte er die Kunstakademie besuchen und folgte im Jahre 1827 dem zum Direktor der Kunst schule in Düsseldorf berufenen Meister Schadow, dem sich auch Karl Sohn, Julius Hübner, Theodor Hildebrandt, sowie bald noch Eduard Bendemann anschlossen. Bald entwickelte sich unter Schadows anregender Leitung die Düsseldorfer Schule zu großer Blüte und verdunkelte sogar eine Zeitlang den Ruhm der Münchener Akademie, obwohl an deren Spitze ein Kunstheros wie Cornelius stand. Eine groß- Schar von Kunstjüngern, — unter ihnen Talente von bedeuten der Befähigung, — strötmte der Schule zu, und das mußte an feuernd und anregend aus den einzelnen wirke». So wurde Lessing, der sich vordem zumeist zur Landwirtschaft hingezogen fühlte, dann aber auch im Genre sich versuchte, durch den Wett eifer mit seinen Freunden angeregt, sich der Historie zuzuwenden. Er übte fleißig Figurenzeichnen, und eine ganze Reihe, zum Teil unvollendet gebliebener Entwürfe, zeigte sein Bemühen, den llebergang zur Historie zu finden. Da gab ihm der Graf von Sree auf seinem Landsitz Heltdors am Rhein Gelegenheit, als Geschichtsmaler sich zu bewähren. Er sollte einen Bilderzyklus, den Cornelius mit leinen Schülern begonnen, und der Szenen aus dem Leben des Kaisers Rotbart darstellen sollte, vollenden. Freilich machte Lessing nur eine Oelfarbenskizze zu einer Komposition. Die Schlacht bei Jkonium, nicht die Ausführung, da ihm die Technik des al fresco nicht zu sagte, aber selbst Uber diese Skizze urteilte damals ein bewährter Kunstkenner: Der jugendliche Landschaftsmaler tritt als Histo- rienstnaler auf, der ebenso durch alle Schranken des Ersehenen mit genialer Kraft zu brechen droht, wie sein Friedrich Barba rossa in jenem Schlachtgemälde durch das Getümmel heroorsprengt. Indessen bewegte sich damals, — Ende der zwanziger Jahre, — die Welt in einer romantisch-sentimentalen Geschmacksrich tung, der auch Lessing zunächst seinen Tribut zahlte. Seine Bil der, Das trauernde Köntgspaar am Sarge der Tochter, das er nach den Versen aus llhlanhs Schloß am Meer«: Wohl sah ich die Eltern beide, Ohne der Kronen Licht, Im schwarzen Trauerkleide — Die Jungfrau sah ich nicht, komponiert hatte, Lenore — nach Bürgers Ballade —, Das Gna denbild im Walde, Der Räuber und fein Kind, Die Burg am Rhein und andere erschienen in zahlreichen Nachbildungen und /machten ihn schnell berühmt. Mehr geschichtliches Leben, als diese Stimmungsgemäldc, enthielt Lessings im Städelschen Mu seum zu Frankfurt befindliches Ezzelino von Mailand. Lessing stellt den in Fesseln geschlagenen Ezzelino dar, wie er durch die Gemalt seines Blickes die Mönche erschrickt, die ihn die geistlichen Enadenmittel entgegenbrtngen wollen, und zum Weichen be wegt. Dieses Bild bedeutet gleichsam seinen llebergang zur eigentlichen Historienmalerei. Einerseits hatte Lessing erst noch Soldat werden müssen, was ihn einigermaßen dem sentimentalen Wesen, das damals ihn und leine Freunde beherrschte, entsrem- dete, andererseits war es der Einfluß eines anderen Kreises, der 1 ihn aus realere Bahnen gelenkt hatte. Der Dichter KarlJmmerinann.der damals in Düffel- I darf lebte, der geistreiche Kunsthistoriker Karl Schnaase, Friedrich I v. llechtritz, der durch sein Werk Blicke in das Düsseldorfer Kunst- H und Künstlerleben damals Aufsehen erregte, gewannen Einfluß auf Lessing, und besonders llechtritz, dessen Spezialstudium die s Geschichte der Reformation war, bestimmte Lessing, die Stoffe » für seine Historienbilder diesem Jdeenkreise zu entnehmen und I wieg ihn direkt auf Huß, den größten der Vorläufer Luthers. I Lessing begann mit einer Hussitenpredigt, die 1836 vollendet I wurde und in den Besitz des Königs von Preußen kam. Im R nächsten Jahre war das Bild in Paris ausgestellt und trug ihm » das Kreuz der Ehrenlegion ein. Der predigende Taborit selber darauf ist zwar keine historische Persönlichkeit, aber sonst ist an dem Bilde alles historisch, nicht nur das Kostüm oder der -ar- tz gestellte Moment, sondern auch die imr höchsten Grade dramatisch wirkende Auffassung desselben in der Zeichnung der verschieden artig bewegten Charaktere, wenngleich die Züge einiger Figuren Lessings Kollegen Schirmer, Hildebrandt und Jakob Becker her«