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ochenblatt für ReicheMand, Siegmar, Neustadt und Ravenstein. Dieses Blatt wird an jede Haushaltung der obigen Gemeinden unentgeltlich vertheilt. 23. Sonnabend, den 13. Juni 1903. Erscheint jeden Sonnabend Nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition Meichenbrand, Pelzmühlenstraße 47v), sowie von den Herren Barbier Bast in Reichenbrand, Buchhändler Clemens Bahner in Siegmar und Kaufmann Emil Winter in Rabenstein entgegengenommen und pro Ispaltige Corpuszeile mit 10 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. ^is...Juyiermit.zur MMILMN Kenulnjs gebrMt, Rabenstein, mn 10. Ium 1903 b) die dauernd anerkannten Invaliden, welche einen Antrag auf höhere Pension gestellt haben, sofern die Prüfung nicht außerterminlich statt gefunden hat, die Empfänger von Unterstützungen nach 8 HO Ges. 171, bei denen die Unterstützungsbewilligung im Herbste d. I. abläust. Reichenbraud, den 10. Juni 1903. Dek-OeWeitk-sv5-chsitd7 Woget. Bekanntmachung. Nachstehender Erlaß der König!. Amtshauptmannschaft Chemnitz wird Die in Betracht kommenden Mannschaften werden seitens des unterzeich neten Bezirkskommandos zur ärztlichen Untersuchung zu einem bestimmten Tag und Stunde beordert, diejenigen der vorerwähnten Invaliden und Unterstützungs empfänger, welche bis zum 7. Juui d. I. einen Gestellungsbefehl zum Erscheinen vor der Jnvaliden-Prüfungs-Kommission nicht erhalten, haben dies sofort beim Bezirkskommando Chemnitz, unter Vorlegung sämtlicher Militär-Papiere, zu melden. Chemnitz, den 2. Juni 1903. Königliches Bezirks-Kommando Chemnitz. (I.. 3.) Gemeindeabgaben. Am 1. Juni dieses Jahres wird der 2. Termin der Gemeindeab gaben und des Schulgeldes auf 1903 fällig und ist spätestens bis zum 15. dieses Monats an die hiesige Ortssteuereinnahme zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist wird gegen Säumige das Mahn- bez. Pfändungs verfahren eingeleitet werden. Reichenbrand, am 5. Juni 1903. Der Gemeindevorstand. Wogek. Bekanntmachung. Der 2. Termin der diesjährigen Gemeindeanlagen ist am 1. Juni cr. fällig gewesen. Es wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß diese Anlagen zur Vermeidung des Zwangsvollstreckungsverfahrens bis zum 15. Juni a. e. an die hiesige Gemeindekasse abzuführcn sind. Rabenstein, am 12. Juni 1903. Der Gemeindevorstand. Wiksdork. Der Gemeindcvorstand. Wilsdorf. Erlaß, den Kleinhandel mit Branntwein betreffend. Für den Bezirk der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft wird hiermit im Einverständnis mit dem Bezirksausschuß für den Kleinhandel mit Branntwein Folgendes augeordnet: 8 1- In Branntweinkleinhaudluugen darf der Verkauf von Branntwein nur von 8 Uhr morgens bis 8 Uhr abends stattfinden. Die Verkaufsstätten der Brauntweinkleinhandlungen dürfen keine Sitz gelegenheit für die Käufer haben. Die Fenster, sowie die Glastüren der Verkaufsstätten dürfen weder ver stellt noch verhängt noch sonst irgendwie undurchsichtig gemacht werden. ' §2. In den mit Schankwirtschaften verbundenen Materialwaren läden darf Bier und Branntwein nicht ausgeschänkt werden, dieser Ausschank ist vielmehr nur in den zum Schankwirtschaftsbetrieb bestimmten Räumen gestattet. 8 3. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden, sofern nicht nach den gesetzlichen Vorschriften gerichtliche Bestrafung zu erfolgen hat, mit Geldstrafe bis 150 Mk. oder mit Haft bis 14 Tagen bestraft. Chemnitz, den 20. Mai 1903. Die Königliche Amtshauptmannschaft. vr. Kallvauer. Bekanntmachung. Das diesjährige Juvalideu-Prüfungs-Geschäft im Landwehrbezirk Chemnitz findet vom 17. Juni bis 23. Juni d. I. in den Räumen des Königlichen Garnison-Lazaretts Chemnitz statt. Es gelangen dabei folgende im hiesigen Bezirke wohnhafte Invaliden und Unterstützungsempfänger zur Vorstellung: u) die auf Zeit anerkannten Invaliden, bei denen die Pensionsbewilligung im Herbste d. I. abläuft, Bekanntmachung. Am I«. Juui u. v. wird der 2. Termin der diesjährigen Reute fällig und ist spätestens bis zum SO. Juni ds. Js. bei Vermeidung des Zwangsvollstreckungsverfahrens an die hiesige Ortssteuer- Einuahme zu bezahlen. Rabenstein, den 12. Juui 1903. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Bekanntmachung. Am 16. Juui d. I. wird der 2. Termin der diesjährigen Rente fällig und ist spätestens bis zum 50. Juni d. I. an die hiesige Ortssteuereiunahme zu bezahlen. Reichenbrand, am 5. Jnui 1903. Der Gemeindevorstand. Wog,el. Nachstehende Bekanntmachung wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Lorsthaus Eulenruf. Eine deutsche Familiengeschichte von L. M. Paul. <7. Fortsetzung.) Nachdruck verboten. Hans kam nach und nach zu der Anschau ung, daß für seine etwaige Bewerbung um die Gunst des schönen Mädchens nicht die geringste Hoff nung blieb. Justizrat Böttcher war inzwischen nicht müßig gewesen. Er hatte rasch ermittelt, daß Lub- linow nur wenige Tage sich in Hannover aufgehalten hatte, daß er vielmehr vor Ankunft seiner Effekten nach Ungarn und von da nach Vorarlberg in Tirol gereist sei, um dort wiederum als Volontär an einem Bergwerk zu arbeiten. Nach dort hatte der in dieser Anlegenheit nicht minder eifrige Gerichtspräsident unter Ueberseudung der Akten amtlich um Verhaftung und Vernehmung Lublinows ersucht. Noch vor Ende November traf die beglaubigte Abschrift von Lublinows Aussage ein. Die Vermutung des Justizrats Böttcher traf beinahe völlig zu. Lublinow war au jenem Sonntag nachmittag ungesehener Zeuge der erregten Ausein andersetzung zwischen Hans und Adelheid Lieber ge wesen und hatte vernommen, daß das leichtsinnige Mädchen nicht allein ihn, sondern auch Hans an der Nase herumgeführt hatte. Empört darüber, war er unmittelbar darauf, als Hans weggegangen, vor die erschrockene junge Dame getreten und hatte ihr in nichts weniger als zarten Worten die heftigsten Vor würfe gemacht und ihr auch gedroht, ihren Eltern sowohl als auch dem Bräutigam mitzuteilen, welchen unwürdigen und unehrenhaften Benehmens sie sich schuldig gemacht habe. Daraufhin habe Adelheid flehentlich gebeten, das zu unterlassen, ihr nicht das neue Brautglück zerstören zu wollen. Im Laufe der weiteren Auseinandersetzungen und in furchtbarer Erregung habe er, ohne jede verbrecherische Absicht, kaum seiner Sinne mächtig, die um Verzeihung bittende junge Dame durch einen kräftigen Stoß von sich abgewehrt und sei rasch in das Gebüsch zurückge- sprungeu. Dabei habe er wohl den Hilferuf gehört, sei aber nicht umgekehrt, sondern blindlings weiter gerannt. So sei er auf einen falschen Weg geraten und froh gewesen, von einer jungen Dame zurecht gewiesen zu werden. Er bedaure unendlich den traurigen Ausgang und bäte um eine gelinde Strafe. X. Wenn auch das Landgericht in M. unter diesen Umständen von der Auslieferung Lublinows Abstand nahm und dessen Bestrafung dem österreichischen Gericht überließ, welches denselben, wie hier gleich eingefügt sei, zu 9 Monaten schweren Kerkers verurteilte, so war es doch nicht säumig, die verlorene Ehre Hans Werners wiederherzustellen. In einer besonderen Sitzung wurde das eingeleitete Strafverfahren aufge hoben und besonders betont, daß durch das entschlossene und tatkräftige Vorgehen des Justizrats Böttcher ein bedauerlicher Irrtum verhütet uud wieder gut gemacht wurde. Der Verfügung hatte der Präsident des damaligen Schwurgerichts eiu in sehr verbindlicher Form abge faßtes Schreiben bcigelegt, worin er die Glückwünsche für seine Person wiederholte uud die Hoffnung aus sprach, bald das Vergnügen haben zu könueu, den Herrn Assessor in seinem Hanse begrüßen zu dürfen. Hans reiste einige Tage später nach M., um bei