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Fernsprecher: Amt Siegmar Nr. 244. Wochenblatt für Reichenbrand, Siegmar, Nenstadt, Rabensteia nnd Rottluff. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expeditton (Reichenbrand. Nevoigtsttaße 11), sowie von dm Herren Friseur Weber in Reichenbrand. Kaufmann Emil Winter in Rabenstein und Albin Thiem in Rottluff entgegen- genommen und pro Ispalttge Petitzeile mit 15 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bet öfterm Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzeigen-Aonahme iu der Expedition dis spätestens Freitags nachmittag« » Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. verelnsknserate müssen bis Freitags nachmittags 2 Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegebcn werden. Hs 42 Sonnabend, den 23 Oktober ISIS Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die GemekndevorstSnde zu Relchenbrand, Siegmar» Neustadt, Ravenstein und Rottluff, am 19. Oktober 1915. Hinterloru im bezirke -er Amkshaupkmaunschafi Chemnitz. Nach § 14 Abs. 1 Buchstabe e der Bundesratsverordnung über den Verkehr mit Brotgetreide und Mehl aus dem Erntejahr 1915 (Reichsgesetzblatt Seite 363) hat die Reichsgetreidestelle festzusetzen, unter welchen Voraussetzungen von dm Kommunalverbändm Hinterkorn zur Verfütterung freigegeben werden darf. Im Hinblick hierauf hat die Reichsgetreidestelle verfügt, daß die Honnmrnalverbande das gesamte, in ihrem Bezirk abfallmde Hinterkorn den Getreidebesitzern käuflich abzunehmen, zu oerschroten und nach einem gewissen Maßstab an die Viehbesitzer zur Verfütterung zu verteilen haben. Demzufolge werden die Getrndebesltzer im Bezirke der Amtshauptmannschaft Chemnitz angewiesen, ihr sämtliches Hinterkorn, das heißt, die beim Dreschen und Reinigen des Brotgetreides (Weizen, Roggm, Spelz) abfallmden Wengen an zerschlagenen und verkümmerten Körnern, Unkraut und ähnliches, dem nach der Bekanntmachung des Kommunalverbandes über Beschlagnahme und Aufkauf von Roggen und Weizen vom 31. Juli 1915 (Chemnitzer Tageblatt Nr. 211) für jede Gemeinde zuständigen Getreide- einkäufer zum Haufe anzubieten. Diese Anordnung bezieht sich sowohl auf das bereits vorhandene, als auch auf das künftig abfallmde Hinterkorn. Der für das Hinterkorn zu zahlende Kaufpreis ist entsprechend dem Minderwerte des Hinterkorns gegenüber den Höchstpreisen angemessen herabzusetzen. Zuwiderhandlungen werden nach §§ 9, 57 der obenerwähnten Bundesratsverordnung mit Gefängnis bi» zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu 10000 M. bestraft. Chemnitz» den 14. Oktober 1916. Xr. 736 X. I?. II. Der Hommunalverband der Amtshauptmannschaft Chemnitz. Siegmar. Die Auszahlung der Gelder für die abgelieferten Hupfer-, Nickel- und Messingwaren Montag, den 25. Oktober 1915, vormittag von 8—12 Uhr Im Interesse einer schnelleren Abfertigung wird dringend gebeten, die bei der Ablieferung erhaltenm Anerkenntnisse in der darauf ersichtlichen Weise quittiert vorzulegen. Siegmar, 19. Oktober 1915. Der Gemeindevorstand. — Katholische Kirchenanlagen betr. Der am 15. d. M. fällig gewesene 2. Termin katholische Hirchenanlagen 1915 ist bis längstens den 23. Oktober d. I. an unsere Ortssteuer-Einnahme abzuführen. Siegmar, 16. Oktober 1915. Der Gemeindevorstand. Nahrungsmittel-Verkauf. Sonnabend, den 23. Oktober, nachmittag» 4—7 Ahr — Schulturnhalle Siegmar werden verkauft: Reis. Linsen, Erbsen, Bohnen, Graupen, Kartoffelmehl, Tee und Kakao sowie Heringe. Preise sind die bekanntm. Siegmar, am 19. Oktober 1915. Der Gemeindevorstand. Auszahlung der Entschädigung für jreiwillig abgeliesertes Metall an Kupfer, Messing und Nickel. Die Auszahlung der Entschädigungen für das fretwlllig abgelieferte Metall an Kupfer, Messing und Nickel ,oll Montag, den 25. Oktober d. I. vormittags 9—12 Uhr für die Anerkenntnisbescheinigungen Nr. I—200 und nachmittags 2—5 Uhr für die Anerkenntnisbescheinigungen Nr. 201 bis Ende ewigen. hiesigen Rathaus, Zimmer 5 Die Anerkennwisse sind mit eigenhändiger Quittung zurückzugeben. Ohne Rückgabe derselben und ohne eigenhändige Unterschrift kann die Auszahlung nicht erfolgen. Der Gemeindevorstand zu Ravenstein, am 21. Oktober 1915. Lesezimmer Siegmar! Vielfachen Wünschen und besonderen Umständen Rechnung tragend, ist das Lesezimmer für die weibliche Jugend ab 26. Oktober Dienstags von 8—10 Uhr geöffnet. Eltern und Pfleger der weiblichen Besucher werden gebeten hiervon Kenntnis zu nehmen. Desgleichen werden die sehr geehrten Aufsichtsdamen gebeten, ihre Tätigkeit und Anwesenheit bis auf diese Zeit auszudehnen. Siegmar, am 20. Oktober 1915. Der Ortsausschuß für Jugendpflege. Dir. Spindler, 1. Vors. Am 15. Oktober diese» Jahre» ist der lV. Termin der Gemeindeanlagen und de» Schul geldes für das laufende Jahr fällig. Zahlung hat bis spätestens 2 Wochen nach Fälligkeit unter Vorlegung des Steuerzettels an die hiesige Gemeindekassenverwaltung zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist wird gegen Säumige das Mahn- bezw. Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet werden. Neustadt, am 7. Oktober 1915. Der Gemeindevorstand. Einkommen- und Ergänzungssteuer. Denjenigen Steuerpflichtigen, welche mit dem 2. Termin der diesjährigen Einkommen- und ErgSnzungssteuer noch im Rückstände sind, wird hierdurch bekannt gegeben, daß nach der behördlichen Anweisung am 22. dss. Mts. das Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren beginnt und die Säumigen die dadurch entstehenden Kosten sich selbst zuzuschreiben haben. Es wird um sofortige Zahlung ersucht. — Die MahngebührmZbettagm bet einem Steuerbettag bis zu 5 Mark 10 Pfg. von über 5 „ bis 29,99 Mark 20 „ von 30 ,. .. 39,99 „ 30 .. .. 40 „ .. 49,99 40 ., .. 50 ., „ 59,99 .. 50 ,. und so weiter bis zum Höchstbettage von 10 Mark. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 21. Oktober 1915. Der am 15. d. M. fällig gewesene 3. Termin Wassergeld und Wasserzins ist bis längstens dm 31. Oktober 1915 Gegen Säumige wird nach Ablauf dieser Frist das Mahn- bezw. Zwangsvollstteckungsverfahren eingeleitet. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 21. Oktober 1915. Fundamt Rabenstein. Verloren: 2 Brotheste für 4 Personen und 2 Personen. Gefunden: */< Dtzd. wollene Handschuhe, 1 Männerhemd. Vs Dtzd. Handschuhe, 1 Geldtäschchen mit Inhalt, 1 Dammhandschuh. 1 Kinderschuh. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 21. Oktober 1915. Gemüse- rc. Verkauf in Rottluff. Mittwoch, den 27. Oktober 1915, nachmittag» von 2 bis 4 Uhr erfolgt Einzelverkauf von Kaffee Vs Icx 1 Mk. 75 Pfg., Hakaopulver lOO-L-Dose 45 Pfg., Nudeln V» ><L 50 Pfg., Reis 1/2 Ke 40 Pfg., Zucker 1/2 Ke 30 Pfg. an die minderbemittelten Ortseinwohner in der hiesigen Schule Zimmer Nr. 1. Für den Verkauf müssm von 11 —1/2I Uhr Marken im Meldeamtszimmer des Gemeindeamtes entgegengenommen werdm. Diese Marken sowie die erforderlichen Gefäße und abgezahlte» Geld sind mitzubringen. Rottluff, am 20. Oktober 1915. Der Gemeindevorstand. Bericht über die Sitzung des Gemeinderates zu Neustadt vom 15. Oktober 1915. Vorsitzender: Herr Gemeindevorstand Geißler. Es wird Kmnwis genommm: 1. von der Berechnung der im Jahre 1915 zur Einhebung gelangenden Bezirksarmenvereinsanlagen; 2. von der Erklärung des Bezirksschornsteinfegermeisters wegm der nicht vorgmommmen angesetzten Reinigung der Schornsteine (die Reinigung konnte wegm Mangel an Leuten nicht erfolgm); 3. von dm Beratungsgegenständm der am 5. Oktober stattgefundmen Gas werksverbandsversammlung; 4. von einem Gesuche in Unter- stützungssachm. 5. Zwecks Besitzwechselabgabenerhebung wird der Wert eines Grundstückes festgesetzt. 6. lehnt es der Gemeinderat ab, in die von der König!. Amts hauptmannschaft beantragte Beratung bez. Beschlußfassung eines Orts gesetzes über Kleinhausbau im Hinblick auf die gegenwärtige arbeits reiche Zeit in der Gemeindeverwaltung, einzuttetm. 7. Bezüglich der Ableitung der Abwässer vom Ziegeleigrundstücke in die Gemeindeschleuse beschließt man. auf Erfüllung der gestellten Bedingungen bestehen zu bleiben. 8. In Gemeindesteuersachen wird beschlossen: 2) einem Gesuche um Steuererlaß zu entsprechen und b) ein Gesuch um weiteren Steuer- Nachlaß bez. -Gestundung abzulehnen. 9. Dem Vorschläge des Finanzausschusses gemäß spricht der Ge- meinderat die Gemeindekassenrechnungen auf 1914 richtig. 10. finden die Beschlüsse des Sparkassmausschusses vom 16. Ok tober wegen Hypotheken-Zinsenrückständen u. Einleitung eines Zwangs, verwaltungs- und Zwangsversteigerungsverfahrms Zustimmung. 11. wird über die neue Gemeindesteuerordnung beraten und be- schlossen, die Ordnung in 2. Lesung anzunehmen. 12. An den Gemeindegrundstücken sotten Warnungstafeln wegm des unbefugten Betretens angebracht werden. Hinsichtlich der Der- Pachtung der Gemeindegrundstücke wird der Herr Vorsitzende ermächtigt, einm Austausch in der Verpachtung stattftndm zu lassen. 13. stimmt man dm getroffenen Maßnahmen in der Kartoffel- versorgungsfrage zu und heißt den Ankauf von Kartoffeln zur Ab- gäbe an Einwohner gut. wie man ebenso die Bestellung von Gemüse und Heringen und dm Ankauf von Weizengrieß billigt. Nachrichten des Kgl. Standesamtes zu Siegmar vom 15. bis 22. Oktober 1916. Gebarien: Dem Glaser Kurt Richard Oskar Busch, dem Zimmer mann Paul Emil Zeidler je j Tochter; ferner eine unehel. Tochter. Eheschließungen: Der Dekorationsmaler, z. Zt. Reservist Georg Heinrich Kalb, wohnhaft in Chemnitz, mit der Haustochter Helme Fanny Fichtner, wohnhaft in Siegmar. Sterbefalle: Der Soldat, Schlosser Max Emil Hellner, 22 Jahre alt, am 16. September 1915 bet Grashüze dm Heldentod erlitten. Nachrichten des Kgl. Standesamtes zu Rabenstein vom 15. bis 21. Oktober 1915. Geburten: 1 uneheliches Mädchen. Nachrichten des Kgl. Standesamtes zu Rottluff vom 14. bis 20. Oktober 1915. Geburten: Dem Brauer Friedrich Paul Beyer 1 Knabe. WWtz für zngeuWge jll Melistein. Die Teilnehmer am Gepäckmärsche sammeln auf dem Schul- platz«. Abmarsch pünktlich Vrlv Uhr. Sandsack mit dem vor- geschriebenen Gewicht und Mundoorrat im Rucksacke! Kirchliche Nachrichten. Parochie Reichenbrand. Am 21. Sonntag n. Trin., d. 24. Oktober. Dorm. 9 Uhr Predigt. gottesdimst. Hilfsgeistl. Oehler. Dienstag Abmd 8 Uhr Jungfrauenverein. Mittwoch Abmd 8 Uhr Kriegsbetstunde. Pfarrer Rein. Donneratag Abend 8 Uhr Nähabend. Amtswoche hilfsgeistl. Oehler. Parochie Rabenstein. Sonntag, dm 24. Oktober, vorm. 9 Uhr Predigtgottesdienst mit Beichte und heil. Abmdmahl. Hilfsgetstlicher Herold. — Abends 8 Uhr Jünglingsveretn. Montag» dm 25. Oktbr., Abend 8 Uhr Jungfrauenverein: Singstunde. Mittwoch, dm 27. Oktober. Abmd 8 Uhr Bibelstunde. Pfarrer Weidauer. Donnerstag, dm 28. Oktober. Abmd 8 Uhr Kindergottesdienst. Vorbereitung. Hilfsgeistlicher Herold. Freitag, dm 29. Oktober, Abend 8 Uhr Kriegsbetstunde. Pfarrer Weidauer. Amtswoche: Hilfegeistlicher Herold. Rabenstein. Wie aus dem Anzeigenteil ersichtlich ist, veran- staltet der Chemnitzer Männeraesangverein Orpheus morgen Sonntag den 24. d. Mts. Abend 8 Uhr im Gasthofe „Weißer Adler" ein großes Gesangskonzerl. Der Männergesangverein Orpheus gehört zu den größten und leistungsfähigsten Gesangvereinen der Stadt Chemnitz; er steht unter der Leitung eines äußerst tüchtigen und rührigen Dirigenten, des Herrn Lehrer Kurt Bock. Das Programm ist sehr reichhaltig und weist neben volkstümlichen Männerchören auch vierstimmige Fraumchöre auf. Außerdem gewinnt das Konzert noch Meine neue Fernsprechnummer lautet von heute ab 180, ni» m-hr sss. Drogerie Siegmar Erich Schulze.