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Zweites Blatt. WMW MM ThmM, Men. Mknkhn md die Umgegenden. Imlsblnll für die Rgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Horstrentamt zu Tharandt. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1 Mk. 55 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro dreigespaltene Corpuszeile. Druck und Verlag von Martin Borger in Wilsdruff. — Verantwortlich sür die Redaktion Martin Berger daselbst. No. 134. Sonnabend, den 13. November ! 18S7. ZUM 82. Sonntage nach Trinitatis. Offenb. Joh. 2, 23: Ich bin der HErr, der die Nieren und Herzen erforschet. Das Kirchenjahr geht zu Rüste; die Natur mit ihren fallenden Blättern draußen predigt vom Ausruhen und vom Todesschlase. Auch das letzte Buch der Bibel, dem das Wort der Ueberschrift entnommen ist, spricht davon und verkündet, daß die im HErrn Entschlafenen „ruhen von ihrer Arbeit". Aber das Buch redet mit seiner wunderbaren tiefen Stimme auch die Lebendigen an und mahnt sie, wie hier die Christen zu Thyatira, allem halben Wesen Valet zu sagen und ganze Christen zu sein. Denn über die halben Leute, die auf beiden Seiten hinken, wird unbarmherziges Gericht ergehen. Jesus erforscht Nieren und Herzen, das heißt Begierden und Gedanken, und giebt einem jeglichen dann, je nachdem solche Erforschung aus gefallen ist, ewiges Heil oder ewige Friedlosigkeit. Der erhöhte Christus ist in das Erbe seines Vaters eingetreten, von dem der Prophet Jeremias sagt (17,10): „Ich, der HErr, kann das Herz ergründen und die Nieren prüfen" Wußte doch Christus schon auf Erden immer, „was im Menschen war". Seine Augen sehen in das Verborgene, Er blickt in die tiefsten Tiefen unseres Inneren, in die wir selber kaum hinabznschauen vermögen. Was lebt in den Tiefen deiner Seele? Zweideutigkeit und Halbheit und Unentschiedenheit, die nicht für, nicht wider den Herrn zeugen mag? Dann fürchte den durchdringen den Blick Jesu Christi. Dein Weg geht nicht nach oben, sondern nach unten. Welches wird das Ende sein, das du dir bereitest? Mir graut, wenn ich daran denke. Ent scheide dich bald. Die Zeit ist knrz; sie geht hin und „her kommt der Tod"! Und nach dem Tode kommt das Gericht. Was lebt in deinem Innern, in dem Jesus liest, wie in eineni aufgeschlagenen Buche? Aufrichtiges Ver langen, die Last deiner Sünden los zu werden? Der brennende Wunsch nach einem reinen Leben ohne Brand male im Gewissen? Sehnsucht nach einem tiefen Frieden, den du in der Welt nicht hast finden können? Dann brauchst du den Blick Jesu nicht zu scheuen. Ein ge ängstigtes und zerschlagenes Herz gefällt Ihm wohl; an solchem Herzen kann Er Seine schönste Arbeit beginnen: Die Angst in selige Ruhe zu wandeln, das zerschlagene Gemüth aufzurichten und zu Hellen Er Hilst so gern, wenn wir uns nur helfen lassen; und Er ist so reich an Vergebung, daß blutrothe Sünde selbst durch ihn schnee weiß wird, so reich an Trost, daß selbst tödtUche Wunden durch Ihn geheilt werden. Nur — keine Unentschiedenheit, keine Halbheit! Ergreife ohne Zögern noch heute Seine Hand. Um einen ew'gen Kranz dies arme Leben ganz. Gericht über die Sitzung des Bezirksaus schusses der Königlichen Amtshauptmannschaft Meißen am SO. Oktober 18Y7. Der Sitzung wohnten unter dem Vorsitze des Herrn Amtshauptmann Kammerherrn v. Schroeter die sämmt- lichen Mitglieder des Bezirksausschusses und Herr Be zirksassessor Dr. Gottschalck bei. Die Tagesordnung erstrecke sich auf 48 Gegenstände. 1. Das Gesuch des Direktoriums des Martinstifts zu Sohland a. R. (Erziehungsanstalt und Asyl für Schwachsinnige und Blöde) um Gewährung einer ein maligen außerordentlichen Beihilfe zu einem Erweiterungs bau beschloß der Ausschuß dem Bezirkstage zur Kennt- nißnahme vorzulegen, sich jedoch eines bezüglichen Vor schlages zu enthalten. ,, , 2. Gegen das Regulativ über Ableitung der Ab wässer in der Gemeinde Cölln a. E., welches der Begut- achtnng der betreffenden Sachverständigen unterlegen hat, wurden Bedenken nicht erhoben. 3. Hinsichtlich der Biersteuer-Regulative für Brock- witz rind Keffelsdorf, welche den vom König!. Ministerium des Innern bereits genehmigten derartigen Regulativen Bezirke inhaltlich entsprechen, befürwortete der Ausschuß — bez. vorbehältlich der von dem Referenten vorgeschlagenen'unwesentlichen Abänderung des Brockwitzer Regulativs — die Genehmigung. 4. Von dem Stadtgemeinderathe in Wilsdruff sind Vorschriften über Beleuchtung der Treppen und Fluren bewohnter Häuser, sowie ein Regulativ über Einführung einer Polizeistunde für jugendliche Personen vorgelegt worden. Während gegen die zuerstgedachten Vorschriften nichts zu erinnern war, fand man für das vorstehend er wähnte Regulativ zunächst noch eine Ergänzung erforder lich, zu welchem Zwecke das Regulativ nochmals zurück zugeben ist. 5. Die Feuerlöschordnung für Niederlommatzsch ist noch durch eine Strafbestimmung zn vervollständigen, nach deren Hinzufügung die Genehmigung auszusprechen sein würde. 6. Das Statut des Spritzenverbandes Barnitz fand der Ausschuß noch hinsichtlich der an ein geordnetes Feuerlöschwesen zu stellenden Anforderungen der Ergänz ung bedürftig und wurde daher die Genehmigung zur Zeit beanstandet. 7. Zur Bekämpfung des Vagabondeuwesens erachtete der Ausschuß noch eine Erweiterung der gegen das Kampieren im Freien rc. seinerzeit erlassenen Bestimmung in der Richtung für nöthig, daß auch das unbefugte Uebernachten in fremden Hausfluren, Neubauten rc. ver boten und zu bestrafen ist. 8. Die Gemeinde Zschaschendorf hat beschlossen, sich den für die Stadt Meißen und die benachbarten Ort schaften bestehenden Maßregeln gegen säumige Abgaben pflichtige anzuschließen, was von dem Ausschüsse ge billigt wurde. 9. Das über die Zweigwasserleitung in Zschaschendorf aagestellte Regulativ wurde vorbehältlich der von dem Referenten zu 8 7 vorgeschlagenen Abänderung und mit der Maßgabe für unbedenklich erklärt, daß das aufzu nehmende Darlehn mit mindestens einem Prozent amorti siert werde. 10. Bedingungslose Genehmigung fand sodann noch eine Gemeindearealveräußerung in Obermeisa und ein Arealaustausch zwischen der Gemeinde Neukirchen und dem Gutsbesitzer Andrä daselbst. 11. Gegen die durch eine Flurgrenzenveränderung zwischen den Gemeindebezirken Hühndorf und Oberwartha bedingte Veränderung der Bezirksgrenze mit der Amts hauptmannschaft Dresden-Altstadt war nichts zu erinnern und soll beim nächsten Bezirkstage die Genehmigung be fürwortet werden. 12. Das über die veränderte Aufbringung der An lagen in Niederspaar (25 Prozent nach Grundbesitz und 75 Prozent nach Einkommen) aufgestellte Regulativ fand unter vorausgesetzter Berücksichtigung der vom Referenten vorgeschlagenen Abänderungen Genehmigung. ' 13. Auf das Gesuch des Dainpfziegelwerkes Sörne witz um Zurückziehung der betreffs der Dismembration des Grundstücks Fol. 48 für Sörnowitz gestellten Kon solidationsbedingung vermochte der Ausschuß nicht einzu gehen, da ihm der vom Gesuchsteller dafür angeführte Grund nicht stichhaltig erschien. 14. Die wegen Zergliederung der Grundstücke Tempers in Coswig, der verehel. Beyrich in Cölln, Fischers in Oberspaar und Richters in Niedereula vorliegenden Dispensationsgesuche fanden, da es sich nur um geringe Arealflächen handelte, bedingungslose Genehmigung, während die Genehmigung des gleichen Gesuches der Erben Fritzsches in Sörnowitz von der Hinzuschlagung des Trenustücks zu dem Grundstücke Fol. 58 in Sörnewitz abhängig gemacht wurde. 15. Gegen die nach Mittheilung des Amtsgerichts Dresden als Lehnhof beabsichtigte Veräußeruug eines Arcaltheiles aus der Rittergutsflur Korbitz ging dem Ausschüsse unter der Voraussetzung kein Bedenken bei, daß dadurch unter keiner Bedingung der Gemeinde Korbitz eine Oblast irgend welcher Art aufgebürdet werde. 16. Den Schlachthausprojekten des Bruno Herzog in Cölln, des Schaukwirths Paul Thiene in Oberau, so wie der verw. Starke und p. Böbers in Oberspaar — gegen welche auf erlassene Bekanntmachung keinerlei Ein wendungen erhoben worden sind — stimmte der Ausschuß unter der Voraussetzung zu, daß die von den gehörten Sachverständigen vorgeschlagenen Bedingungen bei Aus führung der fraglichen Projekte allenthalben berücksichtigt werden. 17. Das von dem neuen Besitzer des von dem Bau meister Bruno Herzog in Cölln — Ecke der Kalkberg- und Zschaschendorfer Straße — neuerbauten Hauses, p. Edlich aus Niederpesterwitz, angebrachte Schankkonzes stonsgesuch wurde mit der Maßgabe genehmigt, daß p. Herzog zunächst die ihm seiner Zeit für das an der Kalkbergstraße gelegene frühere Goldammersche Grundstück ertheilte Schankkonzession aufgebe. — Weiter wurden ge nehmigt: das Fehrmannsche Gesuch betreffs des Brannt- weiukleiuhandels in dem vormaligen Streubelschen Hause in Wilsdruff, das Sickertsche Gesuch betreffs des Aus spannens, Krippensetzeus und öffentlichen Tanzhaltens in dem realberechtigten Gasthofe Pinnewitz, das Häußlersche Gesuch um persönliche Erlaubniß zur Veranstaltung der in 8 33a der Reichsgew.-Ordnung gedachten Lustbarkeiten in dem ihm gehörigen realberechtigten Gasthofe „zur Krone" in Kesselsdorf, das Schankkonzessionsgesuch des Rathskellerpächters Schönberg in Siebenlehn, das Hänigsche Gesuch um Konzession zum Behexbergen, Ausspannen, Krippensetzen und Tanzhalten, sowie Veranstalten von Singspielen rc. in dem realberechtigten Gasthofe in Peters berg, das Wolfsche Gesuch um Konzession zum Tanzhalten in dem realberechtigten Schankhause in Bodenbach, das Bartzschsche Gesuch betreffs des Tanzhaltens und der Veranstatung der in 8 33a der Reichsgew.-Ordnung ge dachten Lustbarkeiten in dem realberechtigten Gasthofe Striegnitz, das Seidelsche Gesuch um Konzession zum Schank, sowie Ausspannen und Krippensetzen in dem früheren Friedericischen Grundstücke in Reinsberg, das Gesuch Schlickes in Sörnowitz betreffs des Schankbe triebes in dem dortigen Nitzscheschen Grundstücke und das Nitzschesche Gesuch um Konzession zum Ausspannen, Tanz halten und Veranstalten der in § 33a der Reichs-Gewerbe- Ordnung bezeichneten Lustbarkeiten in dem realberechtigten Gasthofe in Sörnowitz — sämmtlich Uebertragungen. Ferner fand das wiederholte Gesuch Otto Pietzschs in Weinböhla betreffs des Ausschankes von Grog und Glüh wein an die Besucher der Eisbahn auf dem von ihm er- pachteten fiskalischen Teiche insoweit Genehmigung, als ihm die Konzession hierzu zunächst für den bevorstehenden Winter zugesprochen wurde. Auch ertheilte man dem Schankwirth Koch in Breitenbach (St. Romanus) die Erlaubniß zum Kleinhandel und Ausschanke von Brannt wein und stimmte endlich dem Gesuche des Besitzers der Restauration zur Wilhelmsburg bei Niederwartha, v. Hohn stein, um Erlaunbiß zum Tanzhalten für geschlossene Ge sellschaften mit der Maßgabe zu, daß natürlicherweise in jedem einzelnen Falle die Genehmigung der König!. Amts hauptmannschaft einzuholen sei. 18. Wegen Verneinung der Bedürfnisfrage wurden zurückgewiesen: das Schankkonzessions-Gesuch des Haus besitzers Friedrich Hermann Gäbisch in Weinböhla, das auf den Weinschank gerichtete Gesuch des Hausbesitzers Kny in Questenberg, das den Ausschank von Bier, Likör und Cognak betreffende Gesuch des Weinschank- wirthes Weidensdorfer in Coswig und endlich das Ge such des Materialwaarenhändlers Adam in Wilsdruff betreffs des Branntweinkleinhandels. 19. Mit dem vorliegenden zweiten Nachtrage zum Anlagenregulative für Cölln a. E. — welches sich zugleich auf die Kirchen- und Schulanlagen erstreckt — erklärte sich der Ausschuß, soweit er sich für zuständig hielt, vor behältlich der vom Referenten vorgeschlagenen Abänderung zu 8 10 einstimmig einverstanden. Nachdem sodann noch über einige Gegenstände der Tagesordnung unter Ausschluß der Oeffentlichkeit ver handelt worden war, wuide die Sitzung geschlossen. Schatten der Vergangenheit. (Fortsetzung.) So nabe am Ziel und nun wieder zurückgesufleudert in ein Leben, das mit dem befleckten Namen keine Aussicht auf Erfolg ihm bieten konnte.