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Nummer 141 — 22. Jahrgang Erscheint sechsmal wöchentlich. Bez«»»pr,t« für August litt VV0M. A»zei»««prei-»Die eingrlpaltene Prtttzeil« lSV«VM.,sür Familien» u.VrreinSanzeigen. Stelle» ^«. Mielarsuchr 1V0VVM. Die Petit.Rrklamezeilr.89mm br., 4««00M. Osseltengebühr für Selbstabholer 120VVM, bei Ueb«»sendu»g durch die Post außerdem Portozuschlag. Wirei« tür di« Gt«,ei»,«««« SSV« M««r Veichältlicher Leil: Loses Foymann, Dresden Dienstag, den7.August 1923 ^ Im Falle HSHerer Gewalt Mischt jede Lerpflichtmtg «ns Lieserung sowie Erfüllung von Anzeiaen-Aulträgen «ud Leistung von Schadenersatz. Für undeutlich und durchFerw» sprecher übermittelte Anzeigen übernehmen wir keine B«v» antwortung. Unverlangt eingesandte und niit RUckport« nicht versehene Manuskripte werden »ich, ausbewahrk Sprechstunde der Redaktion b bis 6 Ubr nachmittags» kmm'tschrijtleiter: Dr. Josef Albert. Dre»d«U volrsMung Tageszeitung für christliche Politik und Kult« Redaktion und Geschäftsstelle: Dresden-tziltsladt 1«. ^oldeinstraste 46 Fernruf 32722 / Postscheckkonto Dresden 14707 IIMWW iiiili Me»»Ae Well Lee M - M neue Lebe« Druck und Verlag, Saxonia » Buchdrurkerei G. m. st. H. Dresden-Altstadl I", Holsteiustiliize 4g Der I^iüiemvl ia du MiMlitz Bor dem Schöffengericht in Ostriy. Todesurteile und Zwangsarbeit Die neueste Raubverordnung Degoutles — Verschärfter Belagerungszustand üb r Düsseldorf — Belgiens Forderung nach bedingungslosem D rzichr auf d^n PZ siven Widrrst-'ns» Bekanntlich hatten die katholischen Eltern gegen die Straf verfügungen, die cS in der letzten Jett nur ko regnete, Berufung eingelegt uiE so fand Freitag, den 3. August, vor dem Schöffen gericht n Ostritz die H a n p t v e r h a n d l n n g statt. Da das ilberqangSschiilgefttz Schulitrafen wegen Schnlversnuninis ruckst ver sieht, mußte das V v l k s s ch u lg e s r tz vom 26. April 1373 aus der Rumpelkammer hervorgekramt werden. Gegen 10 Mw bemrnn dis „denkwürdige" Verhandlung, die wohl vor wenigen Jahre» noch niemand i» Ostritz für möglich gehalten hätte, und sie endete, wie nicht anders zu erwarten war, mit der Ver urteil»» g. Wir haben ei» Gesetz — und eS ist sogar vom sichre 1873 — und »ach diesem müssen ungerechtfertigte Schul- versäumniss: bestraft werden. Angeklagt war Herr Stistsstendi- lnS Hacke ans Marienthal. den» man konnte natürlich nicht gegen alle Eltern verhandeln. Da der von der katholischen Schnl- organisation bestellte Anwalt zu dem Dermin nicht erscheinen konnte wußte der Angeklagte sich selbst verteidigen. Herr Hacke fabele ans. e? wäre ein Zeichen der Zeit, daß beut? christliche Eltern als Ai.gek'agle im Gerichts,'».,! erscheinen und zwar des halb, weil sie ihre Kinder ,n den Schulen in christlichem Sinne erzogen haben wollten, und weil ne verlangen, daß zu Beginn und am Ende des Unterrichts das Schulgebet verrichtet wirs. Die Prozeßakten des Amtsgerichtes würden dem Geschichtsschrei ber oinmak einen werkvollen Beitrag für eine Kulturgeschichte des 20 Jahrhunderts liefern. Die katholischen Eltern haben alles versucht, um den Schulkampf zu vcrmeeden. Nachdem alle Verhandlungen ergebnislos verliefen, blieb ihn?» als letzte-Z M . ltel nur der Scbulstre ! k übrig. Die Eltern haben ihre Kinder in Bekenntnisschulen geschickt und sie können deshalb verlanaen, daß die Kinder dort im Sinne de? Bekenntnisses un terrichtet werden und daß zu Beginn und Ende des Unterrichtes in der Schule gebetet wird. Daß die in Frage kommenden acht Schulen katholische Schulen lind. stehe außer Zweifel, denn nach der Reichsverfass ung gäbe eS tu Sachsen trotz UeberaangSschnlgesetznoch konfessionelle Schulen. Die sächsische Regle rn r> a habe sa selbst den konfessionellen Charakter dieser acht Schnlen ausdrücklich anerkannt, wie ans dem bekannten Protokoll vom 81. F,m! 1020 und der am 9. Dezember 1920 vom sächsischen Kultusministerium genehmigten OrtSs.stukordimng kür Si ilendors zu entnehmen sei Und wenn das Bezirksschulauit in stiften! „och Ostern 1923 ans ausdrücklich- Genehmigung hm den Bestich der kitlwlCchen Schule in KönigSbain durch evangelische Kinder aestattet, so liegt doch darin der Beweis, daß da? Be zirks fchukennt diele Schule kür eine konfessionelle Schule hält. Das sächsische Kultusministerium habe den ka tholischen Eltern die NechtSnnterlagsn ja selbst n die Haud ge geben. Selbst der an den Angeklaaten erlassene Strnftze'ehl vom 26. Juli 1023 bestätige den konkessioncllen Charakter der Schule, denn die Straft'erftigerng beginnt mit d"n Worten: „Laut An zeige deS Leiters der katholischen Schule zu Altstadt..." Der Grundsatz „Gleiches Recht kür alle" schiene st",r daS säch sische KnltnSministerinm keine Bedeninnq zu Hab;», den» die Verordnung sei einseitig auf den Zittauer Bezirk angewandt worden, nicht aber ans den Bantzencr und Kamcnzer Bezirk. Gerade diele Ungerechtigkeit von der obersten Schulbehörde be gangen, babe die hiesigen Eltern außerordentlich erbiftert Da für d'e katholischen Eltern die Angelegenheit eine KewissenS- sacbe fei. io sgi auch nichts andere? übrig geblieben, als ui dem kotzten Mittel des SekuilstreikS zu greifen. Selbst der Herr N e - ch s m i n i st e r habe ja wiederholt erklärt, daß er dl, Verordnung des sächsische» Kultusministeriums für unzuläs sig erachte. Herr Hocke erklärte zum Schluß, daS Vorgehen deS säch sischen Kultusministeriums in den acht Schnlen bedeute einm glatte» NechtSbrncki und wie immer das Urteil auch auS- fallen möge moralisch verurteilt würde heute das säch» s,' che K n l t u S in i n i st e r i n m und auf die Anklagebank ge holten nicht die katholischen Eltern, ßindeni daS sächsische Kultus ministerium. Dis katholischen Eltern kämpflen für ihr gutes Recht. In der Urteilsbegründung saat da? Schösstuigerichl. eS lasse dahingestellt, ob die nicht Schulen noch konfessionelle Schn- len seien nnd es erkenne die edler Motive, die die Ellern znm Schn.streik geführt hnbcn. dnrchnuS nn, jedoch könne bieS nicht vor Strafe schützen, denn in, Schnlstreik liege eine nngercchtfcrtiqte FenHaftung vom Unterricht vor. Kegen dieses Urteil des Schöffengerichts hat der Ange klagte sofort Berufung eingelegt. Dieses Urteil des Ostritzer Schöffengerichts ist ungefähr im selben Sinne zu verstehen wie die nichtssagende Antwort des sächsischen Kultusminister?. d:e wir in der vorigen Ausgabe veröffentlichten. Daß die Verhandlung mit der Verurteilung der Änaeklnqton endigen würde, ist bei den gegenwärtigen NcchtSbe- griffen nicht allzu verwunderlich. Aber daß die Urteils begrün- dung so auSfaklen würde, ist doch etwas mehr als verwunderlich. Es soll da h i na e st e l l t bleibe», ob die ackl Schulen mich konfessionelle Schulen seien. Nun liegt doch gerade darin die Voraussetzung für die Berechtigung des Streiks. Trotz dicker nicht w e g z » l e u g n e n d e n Voraussetzung aber wird oaS Urte'I gefällt. Man st-aat sich, wo man in Zukunft noch nach Wahrbeit und Recht suchen geben soll. Daß die edlen Mo tive. die die Eltern zum Schulstreik gefübrt baben, anerkannt werden, ist.ein: Phrase, die dazu dienen soll, dem GEübt der Eltern etwas cntaegenzukommen, um damit die eigene Ohn macht der Urteilsbegründung nnd die Härte deS NrteilösprncheS zu verschleiern. Aber solche Künste sind zu durchsichtig, um nicht gleich vom ganzen Volke verstanden zu werden. Die Tüdlmasitzer Eltern haben nicht nötig, sich vom Ostritzcr Schöffengericht ein Kompliment für ibre edlen Ansichten machen zu »asten. Dafür sind die Tinas doch v-cl zu ernst. Zudem sollte der Kultus- Dm iWklimk Dlnlmstilt Aachen, 6. August. Fm Prozeß wegen der Ermordung deS belgischen Leutnants Krass sprach am Sonnabend zunächst der belgische Verteidiger Theodore der seine Stellung als Ver teidiger von deutsche«' Angeklagten dahin kennzcichnele, daß er nur die Aufgabe habe, dem Recbt znm Tiegs zu verhelfen. Ec aestrilc dle Zusräudnzkeit des Gerichtshofes. Sodann betonte er. die Augeklagrm Hütte» bei ihrem ersten Geständnis unter moralischem Druck gestanden. Heute, wo cS um ihr Leben gehe, erinnert-n st: sich genau jede? einzelnen Vorganges. D>e eigenllichcn Mörder seien dw Stettiner Leute. Zum Beweis seien Schußwaffen zur Stelle gebracht worden. Heute gelle mehr kenn je das Wort, daS der Vorsitzende gebraucht habe: DaS Ge wi sie» 'st ein sircnger Meister. Hieraus sprachen die 'wutschen Vcrtewiger Justizrat Iörissen und D r. SpringSfeld. Gegen ^4 Uhr verkündete O? GerichrShof felgendes Ur teil: Leutnant Reinhardt miadle Schnvobeamteu R i e l> t c »nd Klein wurden zum Tode verurteilt, Grabe rt. der in erster Instanz zum Tode veenrteilt worden war. zu 2 0 Jahren Zwangsarbeit, ebenso T c r m o e tz l e n. Boekimland wird zu 17, Jahren Zwangsarbeit, Elans »nd N o w a et werden g» se drei Jahren Gefnngnis verurteilt Fra» Hsckman», die flüchtig war. erhielt wied-rum fünf Jahn ZlichihanS. Der Vorsitzende emvinhl den znm Tode Verurteilten, ei» Gnadengesuch nn den König der Belgier einznreichen. We KMrmchrne der AchußmivM Koblenz, 6. August. Gmeral Dcgoritte bat folgende Verordnung über B e s ch l,a q » a h m e von Industri e- werken erlassen: 1. Sven» daS D'iitiitze Reich die ihm nnf Grund brS Ab schnittes 8 des FriedenSvciirag'S und der späterhin getroffene:! Abmachungen auferleaten Verpflichtungen über Lieferung von Brennstoffen nicht anSliihrt nnd die regeliiiäsiiae Ausbeutung nich, zuläsit, kan» die interalliierte Ingenieure»»missien, falls Deutsch land die ProduktionSliefernnq verioeigert otcr fick, ansierstande erklärt, üe z» leiste» von de» Gruben und den ihnen angrsitilos- scnen Werken Besitz ergreifen, desgleichen von den Roh stoffen und Vorräten. Die Grube» und Merke können dann von ihr selbst oder durch die V-rmiitlu.ig von Konzessionierten betrieben werde». 2. Tie Bestreitung der Avinbr nnd Transportkosten für di: Liefrningen gehen zu Lasten der deutsche» Negierung. Im Artikel M der Verordnung Sir. 57 wird d?» Kontrotl- kommisiioiien daS Siecht gegeven, die zutage geförderte» .Halb- materialicn z» einen, von ihnen selbst festgesetzten Preise zu verkaufe». Artikel IV bestimmt, daß, wer sich den Befehlen der Kom mission oder Bevollmächtigte» entsteht oder de» Betrieb der br. schlagnahmtsu Anstalten bindert, mit Gefängnis bis zu fünf Jah ren ober mit Geldstrafen bis z» fünf Milliarde» Mark z» be strafen ist. Artikel V besitze sich mit den Sabotageakte», die mit Gefängnis bid zu 20 Jahre» nnd mit Geldstrafe bi-S z» 17, Mil liarden Mark geahndet werden solstn; wenn bei Sabotageakten Menschen nmS Leben komme», so tritt Todesstrafe oder bei mildernden Umständen lebenslängliche best», zeitliche Zwangs arbeit, jedoch nicht unter zehn Jahren an Stelle der otogen Straken. Arilkel Vl lanict: Wer nberfiihri ist, eine nngcstreble i1el>rrirrt»»g braaage» sti haben, zu begehen versucht bat, odrc eine andere Person dazu -niifqercizt oder den Anreiz versucht minister doch wirklich bald erkannt haben, daß man niemand mehr, am allerwenigsten den Südlausitzern, mit solchen Güd- strafen imvonieren kann. Solche Minalitäten sind längst abge schmackt. Leute die ihre Gesinnung um ein JndaSgeld verkaufen, mag Herr Meißner in seinen eigenen Kreisen suchen. Dr. EMU an drn MWku WlnjßttprWtritlll Auf die vor kurzem von der sächsischen Regierung »ach Berlin gerichlcic Anfrage l>:tr. Möglichkeit eine? Bürgerkrieges hat nun der Rei ch Skanzler au den sächsischen Mini ster- präsi dente» die nachstehende Antwort gerichtet: Zn de» In Ihrem Schre'be» vom 27,. Juli aufgeworfene» Fragen Stellung zu »rhmen, bin ich gern bereit. Die am 18. Juli veröffentlichte Erklärung der Ncichsregie- rnng bat sich dagegen gewendet, daß mit einer newisic» Kaltblütigkeit in steigendem Mg'ze öffentlich Möglichkeiten eines Bürgerkrieges erörtert wurden. Der Zweck der Verlaut barung war. vor der Fortsetzung solchen außen- und innenpolitisch gleich schädliche» Verfahrens zu warne» »nd der Bevölkerung d'e Sicherheit zu geben, daß die Reichsrrgiernng bereit nnd in der Laee ist. allen Versuche» gewaltsamer AnSclnanderiekung und allen Anschläac» gegen Bestand und Verfassung des Reiches mit Erfolg eiitgegenzutrrten. Acuszcrungrn der Besorgnis darüber, daß cS zu schweren Kon flikten kommen könne, waren der ReichSregierung inSbesoiedere auch ans Sachsen und Thüringen zngcgangen. Ans die- sem Grnnde wurde in der Verlantbarnng besonders darauf hin- gewlesrn, daß die ReichSregierung mit de» Landes,egicrnng n von Sachsen und Thüringen im Interesse der ruhigen Enkwicklnirg un serer innenpolitische» Verhältnisse Einvernehmeik zu pflegen be müht sei, und das; sie eS in dieser Beziehung nicht an vftichk- mäszlger ernster Ausmerkiamkelt kehlen lasse. oder eine d ese ttebertretiinae» vorbeiicnde 2>nndlu,iq bcaangen zu holen, oder doz» ousgercizi z» haben, oder dm Medonken hcrvvrzerufcn. »ntcrstüi t. oder ae-eGen z» habe», hol die qlciche Strafe lerivtzeklibl ivie die I» Ar'ike' V vekagie. Art!k-l Vll besatzi siä> in,« d 'e P o l i z e i a e w a I». In den BergweekSbelrieben nniersteht die votzstsche Lsttna» ker iuter« nllüertz" Kenni-üiioi' Mer kie Veteb'e dieser ^mnnnüioi' üaer- tritt, welche Foloen eS a»ä> hoben möge bat G-sönmnS b S zu fünf Jahren oder Geldstrafe bis zu fünf Milliarde» zu ge wärtigen. kev Vero ^ »vr,-; Essen. l>. August. Die letzte Verordnung oeS Gen-radz De- goutte Nr. 57 scheint nunmehr auch pra'lis b angeinaiwt iveeden zu sollen. Die Franzosen haben sieh zunächst die Kokerei der Schnchtanlage N c ck l i n g h a » i e » L l. mit den An'a wn für Nebenprodukte a >'' 'eben, wo die Borberei'»" wn bereite ge troffen sind. In Reekliu-'hausen sind zwei Säle zur »nwr- bringung von Arbeitern der Regie be''chsn"nabnit worden nnd man rechnet auch mit der Be'clstaaualime von WerTiänsern. In der Tat ist die Räumung von WerkSwobnungen bereits uwbr'ach angekündigt worden. In Fachkrei'en ist man der Ansicht, daß es nusge'chlos'en ist, die Kokereien olme deutsche Difte 'niwer in ordnnngSinästigen Betrieb zn wlzen. Die belgischen mw sr-n'öii, scheu Oeft» sind ein ganz andere? und viel leick.t'-eS S"'cm, als un'ere Kokereien. Im ganzen haben, soweit hier be'ainit: geworden ist, fünf Zeche» die wgeiiannte verstärkte Vesenmg erhalten und zwar in Recklinghan'en k die Zeche „Victor", in Ickern „GuSfag", bei Werne eine Schachtanlage, in Dorstfeld die Zeche „Zollverein". Ans Zerbe „Zollnercin" wnrae da- Di- reliionSgcbände und die Mark'cheidcrei dnrchstöbert. viele Ak'eu und Entwiirie mitgenommen. Al? die Franzosen die Zecke .De'ene und Amalie" besetzten, fuhr die Belegschaft zwar ein. arbeitete aber znm Protest nicht. iWm MlilttliM m Berlin. 6. August. Am Sonntag ab nd gco-,, 7 »br send ln Düsseldorf während der frnnzöliiihen Wachoarade d'e Erploston von Handgranate» statt. 4 französi'ilie Soldaten ued 3 Zivilisten wurden verletzt. Die BcialzniigSb Hörsten haben den Ehcf der Kriminalpoli-ci in Dü'srldor? nnd eine» d^nt'chen Zw':- lii en verhaftet, außerdem wurde üb r Dü'seldort der per? ck ärtte B e l a g c r » » g S z u st a » d verhängt. Weitere San tio.;S:'aß nahmen gegen Tü'seldorf sollen b vorsteli-v Von d'U'scher ! alb- amilieler Scfte m'rd hierzu mitgeteilt: Nähere Angaben u er Vir Vorfälle liegen bicker in Berlin noch nicht vor. Die Matznahwen der BciatzungSbehörden lassen erkennen, daß die Franzoieit eine deutsche Täterschaft vermuten. Weitere Anhaltspunkte werde» sich au? der Untersuchung, an der Deutschland mftznwirftn g rn bereit ist. ergeben. Sollte eine deuO'chc Täters statt erwiesen se'n, io würde die ReichSregierung das a i?S tiestte beklagen. S c l!»t bei den Verhandlungen mit NnntiuS Va'rlli erst vor lurzcm zum Ausdruck gebeucht, da'; iie jede verbrecherische Eewnltßand- luiig verurteilt und üe kan» diese Venirteiftlng heute nur mit aller Schärfe wiederhole». Verbrechrri che Gewaltaftr schädigi» nur die deutsche Bevölkerung und der deutsche» Sache. Mihlun ener Boherspren ttN'dsv rmch Efsl'n, 6. Aiiaust. In der tziackü z»>» Sonntag wu-de nichts geacn l »br der Versuch gemacht, den Bahndamm der Strecke E s s e n - M ü l b e i in durch Svrenaung u zerstören. Westlich vom Vahnbof E'sen-Mcst wurde in einem Wasteraraben- dnrchlas! eine Tprenaladii'-.g zur Entzündung gebrach». Dcr Vabn- dnmm lvnrde zu einem kleinen Teil zerstört. DaS AnsrblnstgleiS WaS Sachsen inzfnugt so darf ich zur Bearüiidnng dieses Hlnwei'eS nn die bedenklichen Erörterungen über Möalichkeite» eines L» ü r g e r t r i e g e S erinnern, die dcr sächsische Pol! rieb rst Schütz in gor in der .Mocke" ver öffentlicht hat. In der zwüchen uns b'reitS erörterten lllcde in Niederplanitz vom 16. Juni laben Sie. Herr Ministerpräsident, auch nach dcr in der „Sächsischen StaatSzeftnng" vom 27,. Inns van Ihren abgegebenen Erklünmg von komme,eden iv.uervolfti- sche». ä nßerst blutige» A n s c i » a n d e r i e d n n g e n , nd davon oe'prochcn. daß der Kampf ans dem bürgerlichen Laaer beginnen würde n'w. Gerade gegenüber der hieraus ent standenen Beunruhigung, die weit über Sachen »nd über Nneeßörige einzelner Parteien hinaus entstanden ist. bat die RelchSreaierung in dcr Verlantbarnng vom s8. Juli für not wendig befunden, bewnders ans die Bczi hniigen zn Sachsen biie- znwciscn. Wie bereit? in mündlicher Erörterung bab- ich auch hier zn erklären, daß die ReichSreaiening cS a ? ihre erste Pflicht gegenüber dem Reiche betrachten muß und wird, die StaatSordnuna und Ve.ia'snng unter allen Umstand eit aufrecht zu erhalte». Entsprechend dem Vorgänge der sächsische» Erstaun,g ist auch diese Erklärung der Presse zngäng ich genialit worden. gez. Enno. G .Diese Antwort de? Reichskanzlers ist so sachlich „nd deut lich, daß sie jeder (und deshalb a»ch dcr sächsische Ministcrvräsiz- dent) verstehen wird. Es war sa eine recht kindliche .Frage, als die sächsische Negierung sich in Berlin danach erkundigte, warum die ReichSregierung gerade auf Sachsen und Thüringen zur Wahrung der Ordnung ein Auge geworfen habe. Hoffentlich beherrschen Dr. Zeigner und andere sächsische ..Persönlichkeiten" in Zukunft ihre Zunge, damit sie nachher nicht mehr wie He4 strafte Kinder dastehen, und da? dem Ansehen des ganzen sächsi schen Landes und Volkes i» schwerster Weise Abbruch in».