Volltext Seite (XML)
Dirk Zeitschrift. erscheint wöchentlich^ zwei Mal, «Nttwoch-und söm»abe«d<. und kostet einschließlich derSonn^nds erscheinenden belletristische«Beilage" vierteljährlich 1 Mark SO Pf. Einzelne Nummer l0 Pf. Hänichen. wete Prinz Wilhelm von Würtemberg, der sich jahrelang gegen eine Wiedervermählung sträubte, Politische Weltschmi. Die parlamentarische Thätigkeit ist augen blicklich m deutschen Reiche eine so lebhafte und vielseitige, daß dieselbe fast überall die Ge mächer in Spannung erhält. Die sächsische zweite Kammer hat mit der einstimmigen Geneh migung des Ankauf» der drei nothleidenden Freiberger Gruben einen wichtigen und sicher legensreichen Beschluß gefaßt, durch welchen die Zukunft einer zahlreichen, tn den Gruben und Hütten beschäftigten Bevölkerung gesichert er scheint, besonder- wenn auch die weit ertrag reicheren Fundgruben „Himmelfahrt" und —"rl-fürst" uyter den von der Regierung betreffenden Grnbenvorständttt verein Donnerstag, den 21. Januar 1886, 3 Uhr Nachmittags, sollen im AmtSgerichtshofe hier ein Pferd, braune (angeblich 5jährige) Stute, eine Halbchaise, zwei Wirthschaftswagen mit eisernen Achsen, ein Tafelschlitten und eine Fensterchaise versteigert werden. Königliches Amtsgericht Bischofswerda, am 16. Januar 1886. APpolk Ger.-Vollz. - ' - Bestellungen werden bei allen Postanstaltrn des deutschen Reiches, für Bischofswerda und Umgegend in der Expedition dieses Blattes angenommen. barten Bedingungen in den Besitz des Staates übergehen. Die Mehrheit der bairischen Ab' geordnetenkammer ersuchte ihre Regierung, im deutschen BundeSrathe die . Gewährung von Diäten anzureaen, em, Wunsch, der voraussichtlich unerfüllt bleiben wird. Augenblicklich wird Baiern durch Gerüchte über eine Ministerkrisis erregt, welche durch dir Vorsttllüngen hervor- gerufen wurden, die da- bairische Lahmet dem König Ludwig L über die Verlegenheiten der Hofeafsen machen zu müssen glaubte. In Würtemberg wurde dagegen die prötestantische sich mit der Prinzessin Charlotte von Schaum- burg-Llppe verlobt habe, wodurch die vorher in Aussicht stehende Thronfolge der katholischen Herzogslinie von Würtemberg wieder unwcchr- schemluh gemacht 'wird. Am Donnerstag ist auch in Berlin der. neue preuß. Handsag duich den greisen deutschen Kdifer selbst mit emfr Thron rae eröffnet Wochen, welche u. A. die Herstellung, verfchiedener Bahnen' und Canäle, die wesWqche. KrriSordnung und eilte BoAage »HM Gchch der deutschen Bevölkerung gegen das Vordringen de- tag überwies die Zuckersteuervorla« nach voll zogener erster Lesung, einer Commission von ÄS - LWtchem. Der deutsche Bundesrat- be- , Die hiesige Sparkasse wird vom 27. d. M. ab wiederum an den Montagen beziehentlich WochemnarktStagen von 8 bis IS Uhr Vormittags, an den übrigen Werkeltagen aber von v bis 11 Uhr Bor- «nd von S bis 4 Uhr Nachmittags geöffnet fein. Zur Vermeidung übergroßen Andranges werden jedoch am 27., 28., 29. und 30. d. M. nur Bücher expedirt werden, auf welche Ein oder Capitalrückzahlungen zu leisten sind; die blose Eintragung von Zinsen in die Einlagebücher bleibt an diesen Tagen gänzlich ausgeschlossen, wie denn überhaupt hierdurch wiederholt ganz besonders darauf aufmerksam gemacht wird, daß es einer besonderen Eintragung der Zinsen gar nicht bedarf, da die letzteren bei der alljährlichen Zinsberechnung stets mit zum Capital geschlagen und wieder mit verzinst werden. Bei etwaigen Ein- und Rück zahlungen werden die Zinsen unaufgefordert im Einlagebuche mit gutgeschrieben werden; in solchen Fällen aber, in welchen sich demnach die blose Zuschreibung derselben — etwa bei Ablegung von Vormundschastsrechnungen u. s. w. — nöthig machen sollte, können die Inhaber der betreffenden Einlagebücher solche auch außerhalb der geordneten SparcassenexpeditionSstunden zugeschrieben erhalten. Stadtrath Bischofswerda, den 19. Januar 1886. Tinz^ ' / Sonnabend, den 23. Januar 1886, 3 Uhr Nachmittags, sollen bei der Rüdrich schen Gchmttwirthschatt z« Harthau zwei Kühe versteigert werden. Königliches Amtsgericht Bischofswerda, am 18. Januar 1886. Appolt, Ger.-Vollz. Dank Für den am 4. Juli 1885 durch Brand verunglückten Häusler und Weber Ernst Wilhelm Fichte zu Schaudorf sind nachgenannte nnlde Beiträge eingegangen, alS: 65 Mark 75 Pf. von der Gemeinde GeißmannSdorf mit Pickau, 100 Mark von der Gemeinde Frankenthal, 21 Mark 85 Pf. von der Gemeinde Schönbrunn, 136 Mark 40 Pf. von der Gemeinde HauSwalde, 79 Mark 35 Pf. von der Gemeinde Bretnig, 84 Mark von der Gemeinde Goldbach und 45 Mark 50 Pf. von der Gemeinde Burkau. Allen den edlen Gebern im Namen des Calamitosen den herzlichsten Dank. Rammenau, am 18. Januar 1886. , Per sächWe LrDker, Wochenblatt für Bischofswerda, Stolpe« ««d Nm-e-e«d. Amtsblatt da Kgl. AmtshWtmamschast, da Kgl. Schulinspectini u. des Kgl. Haii-tsteunamtes zu Bauden, sowie des Kgl. Amtsgerichtes und des Stadtrathrs zu Bischofswerda. finden, werdm bi» Dienstag und Freitag früh 9 Uhr angenommen u. kostet die drrigespaltrne EorpuSzeilr 10 A, unter „Eingesandt" SOPf. Geringster Jnseratenbetrag25Pf. Bekanntmachung, das Fahren mit Veloeipedeu betreffend. Mit Rücksicht auf den immer mehr zunehmenden Verkehr mit Velocipeden findet sich die unterzeichnete Königliche AmtShauptmannschast nach Gehör des Bezirksausschusses veranlaßt, zur Vermeidung von Unglücksfällen und Verkehrstörungen für ihren Bezirk folgende Vorschriften zu erlassen: 1) Alle auf öffentlichen Wegen verkehrenden Velocipede sind mit einem in erkennbarer Weise angebrachten, den Namen des EigenthümerS in deutlicher Schrift enthaltenden Schilde, sowie bei Eintritt der Dunkelheit mit einer brennenden Laterne zu versehen. 2) Auf den Fußwegen der Chausseen und Communicationswegen darf nicht gefahren werden. Ausgenommen von diesem Verbote sind die nur als Spielzeug zu betrachtenden Velocipede der Kinder. 3) Bei dem Fahren mit Velocipeden ist ein rücksichtsvolles Verhalten gegen den übrigen Verkehr zu beobachten. Beim Begegnen von Fuhrwerk ist das Nebeneinanderfahren, sowie das enge Hintereinanderfahren mehrerer Velocipede verboten. Vor dem Begegnen, sowie vor Ueberholung von Fuhrwerk ist rechtzeitig und hörbar ein Glocken- oder Pfeifensignal zu geben und beim Herannahen von Fuhrwerken bez. beim Vorbeifahren an demselben unbedingt ein langsames Tempo einzuschlagen bez. nöthigen- falls bei Begegnung mit unruhigen Pferden und sonstigen Zugthieren rechtzeitig vorher abzusteigen. Beim Umbiegen um Straßenecken und beim Passiren von Straßenkreuzungen ist ebenfalls langsam zu fahren und ein Glocken oder Pfcifensignal zu geben. Da durch das Läuten oder Pfeifen der Leiter des Fuhrwerkes nur aufmerksam gemacht werden soll, so ist dasselbe einzustellm oder hat ganz zu unterbleiben, sobald zu ersehen ist, daß der Geschirrführer das Nahen des Belocipedes wahrgenommen hat. 4) Die Velocipedfahrer haben während der Fahrt die rechte Seite der Fahrbahn einzuhalten, dem entgegenkommenden und überholenden Fuhrwerk stets möglichst weit nach rechts auszuweichen und beim Ueberholen möglichst weit nach links zu fahren. 5) Die Vorschriften unter Nr. 3 und 4 sind feiten der Velocipedfahrer auch gegenüber den Reitern, den Treibern von Vieh oder Führern von Pferden zu beobachten. 6) Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Vorschriften werden, insoweit nicht andere Strafbestimmungen einschlagen, nach 8 366^ des Reichsstrafgesetzbuchs mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder Haft bis zu 14 Tagen geahndet werden. Bautzen, am 30. December 1885. „ Königliche AmtShauptmannschast. vo« Boxberg.