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MsdmfferTageblatt Vas Wilsdruffer Tageblatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmanuschast Meisten, des Amtsgerichts «ud Siadtrat« zu Wilsdruff, Forstrentamts Tharandt, Finanzamts Nossen. Rationale Tageszeitung für die Landwirtschaft/ * Uhr ftk »«- f»l,r«d«« T«, «r,»,,prei»: »r« «dholiw« ja u»«,abest.llr» r Mk. im Mo»u, bri zvstrll-Ul« »««tz »i« «-tc» r.» «k., bei Postdrftkll»», M Wochenblatt für Wilsdruff u. Umgegend W!irn «» *-sch-ft,ft«Sn, — «hm«» ,u j«d«r 8«it »« 1^^b^nenrgrg<ll. Im Falle HSHerer Gemalt, Krie§ oder sonstiger BetriebsstSrungen besteht kein Anspruch auf Lieferung E Atttung over Kürzung des Bezugspreise«. — Rücksendung eiugesaudter Schriftstücke erfolgt nur. wenn Porto beiliegt. für Bürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbeiter. «Njrisr-prri«: »k 8,rsp«ltk»« ««mmMe M Doldpfrmri,, dl« 2^spa»«n« Aelle der amtNchrn Bekanntmachungen« »old- xlennig, di« I,«lpaltrnc«e»l-m«He«e im terüichen Triik loo idoldpsennig. m-chweisung»,«dühr M «oldpfrnnig«. vor- Ä!dm n°-ch^Ä^Ek^i Fernsprecher: Amt Wilsdruff Nr. 6 anuahme dis norm, lv Uhr Für die Richtigkeit der durch Fernruf übermittelten «neigen übernehmen wir keine Garantie. Jeder Radattansprnch erlischt, wenn der Betrag durch Mage etngejoge» werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Anzeigen nehmen alle Vermittlungsstellen entgegen. Nr. 207 83 Jahrgang Wilsdruff-Dresden Telegr.-Adr.: »AmtsblattE Postscheck: Dresden 2640 Donnerstag 4. September 1924 Vie neue steMeisenbalm. In den nächsten Tage» wird der von der Reparations- kommission ernannte Generalkommissar für die deutsche Eisenbahn in Berlin eintreffen, um nun an die Umgestaltung der Eisenbahnverwaltung heranzugehen, wie sie durch das Londoner Abkommen und das vom Reichstag beschlossene Eisenbahngesetz bestimmt wird. Dabei ist der Hauptgesichtspunkt der, daß die deutsche Reichsbahn mit ihren Einnahmen einen hervorragenden Anteil an den Re parationszahlungen abzugeben hat. Das Gesetz über die Reichsbahn besteht aus zwei Teilen: einmal die Regelung des Verhältnisses zwischen dem Reich und der neu zu begründenden Reichsbahn- gesellschaft, besonders die Rechte, die dem Reich ver bleiben, und zum andern die Satzung dieser Gesellschaft; alles war in der Hauptsache bereits durch die Sachver ständigen ausgearbeitet, wobei aber auch einzelne Ver besserungen zu deutschen Gunsten in der Zwischenzeit einge fügt werden konnten. Bei der Neuordnung, die vorläufig bis zum 31. De- zember 1964 Bestand haben soll, bleibt das Reich Eigen tümer der Bahnen und überträgt für diese 40 Jahre das Bewirtschaftungsrecht an die neue „Deutsche Reichsbahn- Gesellschaft", die nun die Aufgabe hat, die auf die Reichs bahn zu legende Reparationsschuld — 11 Milliarden Mark als Reparationshypothek — und das Grundkapital der Ge- sellschaft — 2 Milliarden Mark Vorzugs- und 13 Milliarden Mark Stammaktien — zu verzinsen und zu tilgen. AH Re parationszahlungen hat sie 1924: 209 Millionen, 1925: 595 Millionen, 1926: 550 Millionen und ab 1927: 660Millionen Mark abzusühren, die Vorzugsaktien mit 7 78 zu verzinsen, so daß also ab 1927 nicht weniger als 300 Millionen Gold mark allein hierfür an Überschüssen erzielt werden müssen. Denn daß sie erzielt werden, dafür hat der Eisenbahnkommissar zu sorgen, dessen ausgedehnte Ein- grisssrechte in dem Augenblick in Kraft treten, wenn die Gesellschaft ihre Verpflichtungen nicht erfüllt. Dann ist er allerdings mit s eh r weitgehenden Rechten ausgestattet. Die Gesellschaft erhält das Betriebsrecht über die Eisenbahn zu treuen Händen überantwortet und bleibt dabei unter dem Lufstchtsrecht des Reiches; ohne Befra- gung des Reiches dürfen grundlegende Änderungen und Neuerungen nicht Vorgenvmmen werden. Dazu gehören auch Ausstellung der Fahrpläne und Tarifänderungen, wobei allerdings fesizustellen ist, daß diese Tarishoheit des Reiches ihre Grenze an dem Grundsatz findet, der oben als die wesentlichste Aufgabe der Gesellschaft dargelegt wurde: Herauswirtschaftnng der Reparationsschuld. Die hierfür notwendigen Tarifänderungen müssen vom Reiche bewilligt werden. Die Organe der Gesellschaft sind Vorstand — als eigentlicher Leiter des Gesamtbetriebes — und Verwal tungsrat, der die allgemeinen Direktiven gibt, die Rech nungslegung prüft, also die Rechte auch einer General versammlung hat. Der Verwaltungsrat besteht aus neun Mitgliedern, die von der Reichsregierung ernannt werden, und neun vom Treuhänder für die Eisenbahnschuldver schreibungen ernannten Mitgliedern; von diesen letzteren müssen fünf auch wieder Deutsche sein. Ebenso der Präsi dent. Deutsche müssen auch der Generaldirektor und die Direktoren des Vorstandes der Gesellschaft sein. Der Beamtenschaft bleibt der berufliche Charak ter, sie werden also nicht Angestellte; sie haben das gleiche Beamtenrecht wie die sonstigen Reichsbeamten, können aber unter Bewilligung von Wartegeld ohne weiteres in den einstweiligen Ruhestand gesetzt werden. Ein deutsches Gericht, das vom Reichsgericht eingesetzt wird, entscheidet Lei Streitigkeiten zwischen dem Reich und der Gesellschaft; darüber steht ein vom Präsidenten des Haager Ständigen Internationalen Gerichtshofes ernannter neutraler Schiedsrichter. Das ist in großen Zügen der Inhalt des Gesetzes für den — normalen Betrieb. Und normal heißt er, wenn die Riesensummen herausgewirtschaftet werden können, die dem Treuhänder ausgehändigt werden müssen. Die Ge- sellschaft hat also ihren Betrieb auf höchstmögliche Nenta- bilttät einzustellen, aus dem volkswirtschaftlichen Verkehrs instrument wird also ein Erwerbsunternehmen, über dem ständig der Eingriff des Kommissars schwebt, wenn es mit den Zahlungen in Verzug gerät. Geschieht das 6 Monate, dann wird er alleiniger Herr des Gesamtbetriebes mit un- umschränkten Rechten; er kann ihn dann sogar verpachten. An und für sich werden die Tarife so übernommen, wie sie jetzt bestehen. Aber sie sind 60 A höher als im Frieden, und ob an eine Herabsetzung zu denken ist, liegt in der Hand der neuen Gesellschaft. Die Sachverständigen selbst waren der Meinung daß die deutschen Tarife — zu niedrig seien! Wie also das Zusammenspiel zwischen einer Wirtschaft, die dringend zu ihrer Belebung die Herab setzung der Produktionskosten, also auch der Frachtkosten, braucht, und dem neuen auf Erzielung höchstmöglicher Ge- Winne hinarbeitenden Unternehmen vor sich gehen soll, ist ganz außerordentlich schwer zu sagen. Das gleiche gilt für die Stellung der Gesellschaft als einer der größten Ab nehmer der deutschen Industrie, was die bisherige Reichs eisenbahn in ausgedehntestem Maße war. Sie bezog aus dem AusLgvd eigentlich nur einen Teil der Kohlen. Die MWM FMmW «ii den Mlkerbnnd. Für vertragsmäßige Zustände im Saar- gebiet. Gens, 3. September. Der Völkerbundsrat wird sich dieser Tage mit verschiedenen Noten der deutschen Regierung über Saargebietfragen zu befassen haben. An erster Stelle sicht die Frage des französischen Militärs im Saargebiet. Hier verlangt die Reichsregierung unter Hinweis auf die jahrelangen, fast ganz ergebnislosen Diskussionen über diese Frage und die bisher nicht ausgeführten Beschlüsse des Rates die Bestimmung eines festen Termins in naher Zukunft für die Zurückziehung der französischen Truppen aus dem Saargebiet und endgültige Errichtung einer örtlichen Gendarmerie. Eine andere wichtige Frag st die der französischen Schulen im Saargebiet. Die Reichsregierung hat die schon vor andert halb Jahren behandelte Frage erneut aufgerissen und in einer ein gehenden Note nachgewiesen, daß die französischen Schulen, die tatsächlich reine Propagandaansialten darltrllen und nur dan! der Unterstützung der Regierungstvmmission Saargebiet zu ihrer gegenwärtigen Ausdehnung gelangen konnten, im Widerspruch zum Versailler Vertrag sichen. Sie beantragt, daß entsprechend dem Vertrage französische Schulen im Saargebiet nur für fran zösische Kinder unterhalten werden dürfen. Die Note der Reichs regierung wich ergänzt durch ein Rechtsgutachten des Berliner Universitätsprosessors Partsch, in dem insbesondere nachgewiesen wierd, daß durch die Errichtung der französischen Schulen nicht nur die Grundbegriffe des im Saargebiet fortgeltenden preußi schen Schulrechts, die gesetzliche Schulpflicht und die Konfessions schule verletzt werden. Endlich liegt eine Beschwerde der Reichsregierung gegen zollpolitische Maßnahmen der Regierungskommission vor. Wäh rend der Versailler Vertrag bei den deutschen Erzeugnissen bis zum 7. Januar 1925 zollfreie Einfuhr ins Saargebiet zusichert, hat die Regierungskommission die deutsche Einfuhr ins Saar- gebiet in strengen Grenzen kontingentiert un- dadurch der Wirt schaft und insbesondere der Maschinenindustrie erheblichen Scha den zugefügt. Die Reichsregierung verlangt, daß die Regierungs lommission solche Methoden anwendet, die die vertraglichen Ga rantien nicht antasten. Der S.P D^Vorstand fordert Neichstags- auflösuug. Berlin, 3. September. Der „Vorwärts" veröffentlicht einen langen Aufruf an die Partei, worin die Reichstagsauflösung gefordert wird. Die englischen Fabrikanten gegen die Anleihe. Eigener Fernsprechdienft des „Wilsdruffer Tageblattes". Paris, 3. September. Der Verband englischer Fabrikan ten hat eine Entschließung angenommen, in der erklärt wird, daß Großbritannien jede Garantie für die 800-Millionen-Anleihe zu gunsten Deutschlands ablehnen müsse. Der Verband hat in die sem Sinn« eine Eingabe an das Parlament gerichtet. Der kintritt der veutlcb- nationalen in Me Legierung. Eigener Fernsprechdienst des „Wilsdruffer Tageblattes". Berlin, 3. September. Unter der angefühten Ueberschrist bringt die Berliner Börsenzeitung einen langen Artikel von einem nicht mit Namen genannten Demokraten. Dieser betont, daß grundsätzlich gegen den Eintritt der Deutschnationalen in die Re gierung nichts einzuwenden und überhaupt an ihm nichts mehr abzuändern ist. 10—15 Prozent Ermäßigung der Eisenbahn-Gütertarife. Eigener Fernsprechdienft des „Wilsdruffer Tageblattes". Frankfurt,«. M., 3. September. Lieber den Beschluß bezAich der Herabsetzung der Eisenbahngütertarise erklärt die „Frankfurter Zeitung", daß die Ermäßigung 10 bis 15 betragen werde. Ein türkisches Pulvermagazin in die Luft geflogen (Eigener Fernsprechdienst des „Wilsdruffer Tageblattes".) Paris, 3. September. Nach einer Havasmeldung aus Konstantinopel ist bei Makri-Seni ein Pulvermagazin in die Lust geflogen. 1 Personen wurden getötet. 3 schwer verletzt. Keine russische Mobilmachung. Kopenhagen, 3. September. Die Sowjet-Delegation in Kopenhagen gibt offiziell bekannt, daß die in letzter Zett m europäischen Zeitungen umlaufenden Gerüchte von einer 'Mobil machung Rußlands gegen Polen und Rumänien jeder Grund lage entbehren und von Rumänien selbst in Umlauf gebracht wor den leien. neue cseleuicyast aver wtrv wohl dort raufen, wo es am billigsten ist, also auch vielleicht sehr stark im Ausland. Doch wie das alles wird, — wer kann das schon jetzt sagen? Das eine aber wissen wir: billiger wird für uns das Reisen bestimmt nicht werden. Abbau ller UegiebabnenLk Im Oktober. Don der Reichsbahndireküon wird mitgeteilt, daß die Auslösung der Regiebahncn im Oktober nach den vor gesehenen Feststellungen zur Ausführung des Dawes- Gutachtens bcginnnt. Die Kommission für alle Reichsbahnen wird auf die im Sachverständigenplan Vorgesehene neue deutsche Reichs bahngesellschaft übertragen. Von diesem Zeitpunkt ab (7. Oktober 1924) wird der Betrieb aller jetzt von den deutschen Reichsbahnen betriebenen Strecken auf diese Ge sellschaft übergehen. Vierzehn Tage später (22. Oktober 1924) werden die jetzt von der Regie betriebenen Strecken für Rechnung der Gesellschaft unter dem Eisenbahn- Organisationskomitee betrieben werden. Dieses wird sich mit der Regie in Verbindung setzen, um die Einzelheiten der Übergabe zu regeln. Die tatsächliche Übergabe der Regie an die deutsche Gesellschaft wird unter Aufsicht des Organisationskomitees Schritt für Schritt vorge nommen, so schnell, als dies mit der ordnungsmäßigen Übergabe vereinbar ist. Sie soll binnen 6 Wochen beeendet r sein (7. Dezember 1924), wobei das Organisationskomitee berechtigt ist, für die Regelung von Einzelfällen Fristver längerungen zuzugestehen. Tie deutsche Verwaltung hat seit langer Zeit alle Vorbereitungen getroffen und ist in der Lage, die Negiebahuen sofort in eigenen Betrieb zu übernehmen. Sie wird alles daran setzen, die Übergabe möglichst zu beschleunigen. Mmnngzverbanillungen in Mlenr. Herstellung der deutschen Wirtschaftseinheit. Zur Durchführung des Londoner Abkommens, nament- sich in bezug auf die Fragen der wirtschaftlichen Räumung und der Wiederherstellung der deutsche» Souveränität, haben in Koblenz Verhandlungen be ¬ gonnen. Sie werden von deutscher Seite vom Reichs ministerium der besetzten Gebiete und von den Regierungen der beteiligten Länder, von französischer Seite vom Vor sitzenden der Wirtschaftskommission der Rheinlandkom mission geführt. In Paris hat die Kriegslastenkommission im Auftrag ver Reichsregierung die Reparationskommission davon ver ständigt, daß das Dawes-Gutachten vom Reichstag ange nommen und von der Reichsregierung veröffentlicht worden sei. In offizieller Sitzung hat die Reparationskommission diese Mitteilung zur Kenntnis genomnien, wodurch die erste Bedingung für die Durchführung des Dawes-Planes er füllt ist. Damit laufen die einzelnen Termine zur Her- stellung der wirtschaftlichen und finanziellen Einheit des besetzten rheinisch-westfälischen Gebietes mit dem übrigen Deutschland. Die vorgesehenen militärischen Räu mungen sollen am 7. Dezember beendet sein. 20 Mimen ReMationMld. Die erste deutsche Zahlung. In Berlin ist der amerikanische Rechtsanwalt Frazer als Vorläufer und Vertreter des Generalagenten für die Reparationszahlungen OwenVoung eingetroffen. Frazer hat bereits die erste deutsche Reparations zahlung in Höhe von zwanzig Millionen Mark entgegenge- nommen. Diese Summe wurde aus das ueu in der Reichs- bank eingerichtete „Konto des Generalagenten für Repara tionszahlungen" eingezahlt. Diese 20 Millionen Mark stellen einen Teil jener Leistungen dar, die die Reichsregie- rung bis zum Zustandekommen der 800-Millionen-Anleihe aufzubringen und auf Reparationskonto einzuzahlen hat. Die zweite Zahlung hat zehn Tage später, also zunächst am 10. September, ebenfalls in Höhe von 20 Millionen Mar* zu erfolgen. Weitere Zahlungen erfolgen in gleichen Zwischen räumen. Am 10. September haben auch die Franzosen und Belgier die Geldeingänge aus den Zöllen, der Eisenbahn regie usw. in den besetzten Gebieten an das Reparations- konto, mit Ausnahme von zwei Millionen für Erhebungs- koflen, abzuführen. Nach der Höhe dieser Summe richtet sich die dritte deutsche Monatszahlung, die für den ganzen Monat 83 Millionen Mark, ein Zwölftel von einer Mil»