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M. Meib ergerAnzejg^. und Tageblatt Amtsblatt für die kölnglichen und Wüschen Behörde» z» Freiberg und Brand anver I »s« rate werden Li» - vormittag 11 Uhr ü angenommen. Prell für die Spaltzeile IS Psg. H zUDDi . ! Uukerüalb de» LanoaeriLtSberirkS 15 Bia. ^WVch spielloser AuL schäftigt hat, Werk ansehen, können, ! ' darauf stolz sein können. Fehler, und absolut Boll nehmen, welch gewaltigen nationalen, juristischen und wirthschast- lichen Fortschritt eS dieser großen Arbeit zu verdanken hat. Warme Anerkennung und reichen Dank zollen wir de» unermüd lichen wackeren Männern und Gelehrten, die dies Werk vollendet haben. Sie haben sich eine Bürgerkrone verdient, die noch in Jahrhunderten hell glänzen wird zum Preise ihrer Namen, zum Ruhme für deutschen Fleiß, deutsche Gründlichkeit und deutsche Gelehrsamkeit. Möge die sorgsame und liebevolle Pflege dieses einheitlichen deutschen bürgerlichen Rechts stets der Obhut unserer besten deutschen Männer anvertraut bleiben! und Reich und für jeden Staatsbürger überzufübren. Der Wissenschaft wie der Praxis harren hier die dankbarsten Auf gaben. Mit Recht hat jüngst im Reichstag Professor Sohm den Entwurf in seiner bilderreichen Sprache mit dem Dornröschen verglichen. Jetzt hat es der Reichstag zu neuem Leben erweckt. Jetzt wird „die Dornenhecke in blühenden Rosenhag verwandelt, da wird der König erwachen, da wird da» Wasser sieden und der Braten schmoren, und der ungezogene Küchenjunge wird — nach der Gesinoeordnung — seine Ohrfeige bekommen. ES wird in diesem Augenblick das Angesicht des Gesetzentwurfs ein ganz an deres geworden sein. Einstmals haben wir gehabt ein römisches bürgerliches Recht. Dann werden wir gelangt sein zu einem deutschen bürgerlichen Recht." Dieser Augenblick ist da, da» Recht ist'geschaffen, am 1. Jan. 1900 wird es im ganzen deutschen Reich in Kraft treten, und bald wird das deutsche Volk in seinen weitesten Schichten wahr- sammenstelluna deS Reichsjustizamts sechs dicke Druckbände; aber auch seitdem ist die öffentliche Meinung, die sich in geradezu bei spielloser Ausdehnung und Gründlichkeit mit dem Werke be- nimmer ermüdet. Wenn wir heute das vollendete ehen, so glauben wir nach bester Ueberzeugung sagen zu daß das deutsche Reich und die deutsche Jurisprudenz ' *" . Jedes Menschenwerk hat ja schließlich Fehler, uno absolut Vollendetes anzustreben, heißt mit Bewußt sein Unmögliches wollen. Aber innerhalb Menschenmöglichkeit ist das Gesetzbuch nach Form und Inhalt, nach Sprache und Ausdruck bestens gelungen, eine zuverlässige, gesunde Grundlage für unser Rechtsleben, eine feste, sichere Führerin für unsere Rechtsprechung, eine gediegene Bürgschaft für eine einheitliche Fortgestaltung und kräftige Weiterentwickelung. Schnell werden die Kritiker verstummen; denn ihre Aussetzungen haben jetzt keinen Werth mehr; der alles Besserwissenden haben wir genug in unserm Baterlande; hier werden sie keinen Resonanzboden mehr finden. Aber unsern 50 000 Juristen ist jetzt ein neues, dankbares, schönes Ziel gesteckt, dieses einheitliche Recht, das felsen fest innerhalb der deutschen Vergangenheit wurzelt, in das gol dene Leben der Praxis zu reichem Segen und Nutzen für Kaiser L dieses Königskleid hat jetzt schon mehr als ein ^abr- geistigem Kampfe gewirkt und ge- Große ist mit allem Nachdruck für den solchen „teutschen allgemeinen Landrecht»" einge- "ur an seme berühmte Verordnung vom 31. Dezember 1746, und es ist für seinen juaendfrischen Urenkel «»»»»hm. w,- ,-m großer Urahn eS M damals nicht ausdenken konnte. Auch das ist ein dem Werke glückverheißendes Omen, daß eS gerade ein Msch« Staatsmann ist, der, wie er längst al» die lebendige Mmnbrucke gefeiert worden ist, auch jetzt wieder als der verant wortliche Rathgeber seines Kaiser», al» des deutschen Reiches dritter Kanzler dieses nationale EinigungSwerk mit seinem ruhm reichen Namen schmücken darf. Die Sehnsucht nach diesem einheitlichen Recht ist in Deutschland fast so alt, wie der politische Einheitsgedanke selbst. Wie das Reich wegen seiner politischen Zerrissenheit nach außen ohnmächtig und ein Spielball der Stärkeren war, so krankte auch die Entwickelung eines gesunden, starken deutschen Rechts unter der außerordentlichen Zerfahrenheit der mannigfachen Rechtsgebiete und dem Eindringen fremder ausländischer Rechte. Jedes fest abgeschlossene fremde Recht hatte leichtes Spiel,m Kampf mit den einheimischen ver- worrenen Rechtszuständen; sie haben vor Allem auch das rasche Vordringen und sichere Festsetzen des Code Napoleon nn Westen unseres Vaterlandes wesentlich erleichtert und gefördert. Aber je .mehr die politische Zerrissenheit unsere» Reiches sich unsern ehr- lichen Baterlandsfreunden sichtbar machte, je mehr der Verkehr der einzelnen Gaue untereinander die mannigfaltigen und klein lichen Schranken durchbrach, um so nachdrücklicher trat auch das Bedürfnis nach einem einheitlichen bürgerlichen Recht hervor. Görres und Thibaut schürten die Flamme; m einer Reihe deutscher Einzelstaaten stuhte man mit unnvthigen Part.kularrech en aufzu- n- aus einzelnen RechtSgebieten strebte man eine vorläufige - stellte die Forderung eines einheitlichen Rechts auf. UrttleHlll so täusche man sich, denn wer Margarine kaufe, könne die Butter nicht bezahlen. Die Regierung werde immer bereit sein, der Lanvwirthschaft zu nützen, aber sie wolle Niemandem dabei schaden. Abg. Bachem (Ctr.) spricht sich für das Färbeverbot aus, da» lediglich ein Mittel gegen den unlauteren Wettbewerb sei. Die natürliche Farbe der Margine sei durchaus keine ekelhafte, denn sie habe die Farbe des Schmalzes, nur den einen Nachtbeil besitze sie, daß sie sich von der Farbe der Butter unterscheide. Der Arbeiter habe aber ein Interesse daran, daß ihm die Unterscheid ung zwischen Margarine und Butter erleichtert werde. Abg. von PoobielSki (kons.) schließt sich den Ausführungen de» Vorredners an. Abg. Herbert (sozd.) bekämpft den 8 8. Der Paragraph wird schließlich in der Fassung der zweiten Lesung unverändert " werden debatteloS genehmigt. Bei - .... - 18,8 Normalkerzen Mittel an- 1V Messungen. Areiberg, am 1. Juli 1896. , gez. Bergrath vr. HL. Ürlrru'Ä, Prof. — »9. Jahrgang. Sonnabend, den 4. JE. angenommen. Die 88 4—6 werden debatteloS genehmigt. 8 8 7 erklärt der Minister Frhr. v. Hammerstein, daß auch Annahme dieses Paragraphen, der die Trennung der Verkaufs räume betreffe, dem BundeSrath daS Gesetz unannehmbar mache. 8 7 wird unverändert angenommen, ebenso der Rest der Vor lage. Das Gesetz soll am 1. Januar 1897 in Kraft treten. In der Gesammtabstimmung wird daS ganze Gesetz ebenfalls arme- nommen. (Nach den Erklärungen vom Bunde»- rathStisch ist kaum daran zu zweifeln, Last der BundeSrath der Vorlage die Zustimmung ver sa g e n wird. Allzuscharf macht schartigl) — DieJnterpellatio» Arnim bezüglich der Getreioenottrungen an der Berliner Börse wird mit Zustimmung de» Interpellanten von abgesetzt. Nunmehr nimmt der Reichrkanzl« lohe-SchillingSfürst da» Wort: „Ich Hbe dem Reich-ta« «üw Kaiserliche Verordnung zu verkünden. (Der ReichMg «Hebt Politische Umschatt. Freiberg, den 8. Juli. Der deutsche Reichstag hielt gestern die letzte Sitzung in dieser Tagung ab. Zur Berathung stand daS Margarineg « setz in dritter Lesung. Bor Eintritt in die Tagesordnung erklärt der Aba. Freiherr von Manteuffel (kons.), er habe gestern weg« dringender Geschäfte der Sitzung nicht beiwohnen können; anderen falls würde er in der Schlußabstimmung für daS Bürgerliche Gesetzbuch gestimmt hab«. In der Generaldebatte über da» Margarinegesetz führt Abg. Rettich (kons.) auS, daß die Margarine wegen ihres Stearingehalts schwer verdaulich sei, eS liege also auch im Interesse der Konsummten, daß der Genuß von Margarine möglichst eingeschränkt werde. An dem Wrbe- verbot sowie an der Trennung der Verkaufsräume für Margarine und Butter müsse festgehalten werden. Abg. Benoit (frs. Ber.) betont, daß daS bisherige Margarinegesetz vollkomm« genüge, diese Vorlage gehe jedenfalls in ihr« Bestimmung« viel zu weit. Abg. Schultz-Lirpitz-HReichSP) ist für die Vorlage;« L«.—. kennt sich alS Gegner des Färbeverbots und empfiehlt «ne genaue gesundheitliche Kontrole. Der preußische Landwirthschaftsnnnister Freiherr von Hammerstein «klärt vorweg, nicht al» preußisch« Minister, sondern als Vertret« der verbündet« Regierung« zu sprechen. Bei diesem Gesetze handle eS sich ausschließlich mn Bekämpfung unlauteren betrügerischen Wettbewerb»; denn daß etwa die Margarine gesundheitlich gemeingefährlich sei, dafür sei bisher ein Beweis nicht erbracht. Und für die Bekämpfung de» betrügerischen Wettbewerb» sei daS völlig ausreichend, wa» die Regierung Vorschläge. Bor Allem dürfe man nicht durch daS Färbeverbot einem Nahrungsmittel der ärmeren Bevölkerung «in schlechteres Aussehen geben wollen. Ebenso müsse « warn« vor einer Trennung der Verkaufsräume für Butter und Margarine, denn, abgesehen davon, daß dieselbe schwer durchführbar fein würde, würde eine solche Trennung möglicherweise gerade dem Margarineabsatz zu Gute komm« zum Nachtheil namentlich d« billigeren Butter. Das Haus möge daher ernstlich prüfen, damit eS nicht Maßregeln «greife, welche schließlich der Landwirth- schaft selber nur zum Schaden gereichten. Abg. Harm (sozd.) hält die ganze Vorlage für überflüssig. Aba. Weber (Ctr.) spricht sich im Namen feiner süddeutschen Freunde für die Vor lage aus. Damit schließt die Generaldebatte. Beid« Spezialberathung werden die 88 1 und 2 debatteloS angenommen. Bei 8 8 er widert auf eine Anfrage deS Abg. Paasche (natlib.) Staatsminister von Bötticher, daß die Verbündeten Regierungen dem FLrbeverbot nicht zustimmen könnt«, und daß sie, wmn der Reichstag dm Beschluß zweiter Lesung aufrechterhalten werde, dem ganz« Gesetz ihre Genehmigung versagen mühten. Den nach Deutsch land importirenden ausländischen Fabrikant« könne man keine Vorschriften machen, und eine Kontrole ihrer Waare bei jedem Fasse sei unmöglich. Wenn man glaube, dem durch Beschränkung 8 64 lautet: „Der Reichsgewalt liegt es ob, durch die Erlassung allgemeiner Gesetzbücher über bürgerliches Recht, Handels- uno Wechfelrecht, Strafrecht und gerichtliches Verfahren die RechtS- einheit im deutschen Volk zu begründen." So war schon vor 50 Jahren das zu erstrebende und zu erreichende Ziel klar und bestimmt gesteckt; ab« zunächst mußte die Verwirklichung politischer Einheit vorausgehen. Kaiser Wilhelm der Große mit seinen glänzenden Paladinen, von den »ur noch ein einziger und der gewaltigste unter unS lebt, ließ das Ziel nicht aus dem Auge. Heute ist eS im vollsten Umfange erreicht. Noch 1867, als die norddeutsche Bundesverfassung berathen wurde, gelang es nicht, die Zuständigkeit des Bundes für eine gemeinsame Gesetzgebung über daS bürgerliche Recht durchzu setzen. Damals war es vor Allem der jetzige Finanzminister vr. Miquel, der als Abgeordnet« für Osnabrück den Antrag auf Ausdehnung dieser Zuständigkeit mit beredten Worten befür wortete. Er betonte, daß daS Streben nach Rechtseinheit eine nothwendige Voraussetzung eine» nationalen Staates ist, daß die Entwicklung der Thatsachen, die Entwicklung der Wissenschaft der gesetzlichen Formulirung in der Verfassung längst vorausgeeilt, daß in den wichtigsten Dingen schon eine allgemeine Rechtsüber zeugung, eine allgemeine Wissenschaft des bürgerlichen Rechts, eine deutsch-nationale Wissenschaft vorhanden sei, daß die neuere Jurisprudenz deS heutigen Tage» vorzugsweise bestrebt gewesen sei, die beiden Rechtssysteme veS römischen und des deutschen PrivatrechtS miteinander auszugleichen und ein neues heutiges Recht zu begründen. Damals unterlag noch vr. Miquel mit seinem Vorschlag, aber von Jahr zu Jahr wurde det Antrag im Reichstag erneuert, mit wachsenden Mehrheiten angenommen, und schon am 20. Dezember 187ß: wurde das Gesetz erlassen, daS die Verfassung änderte und die gemeinsame Gesetzgebung über da» gesammte bürgerliche Recht zur Aufgabe des Reiches machte. Unmittelbar darauf, am 28. Februar 1874, wurden fünf an gesehene deutsche Juristen beauftragt, über Plan und Methode, nach welchen bei Aufstellung eine» Entwurfs für das deutsche bürgerliche Gesetzbuch zu Verfahren wäre, gutachtliche Vorschläge zu machen; und schon am 17. September 1874 trat die erste, auS elf hervorragenden Juristen bestehende Kommission unter dem Vorsitz des inzwischen verstorbenen Präsidenten des Reichsober handelsgerichts Pape zur ersten Sitzung zusammen. Bon diesen elf Herren, sämmtlich Zierden der deutschen Rechtswissenschaft und Rechtspraris, sind zwei während der ganzen zweiuudzwanzig Jahre ununterbrochen am Werke thätig gewesen, der preußische Geheimrath Prof. vr. Planck und der badische Ministerialrath vr. Gebhard, während von den von Anfang an zugezogenen ständigen Hilfsarbeitern bis zuletzt der preußische Oberlandes- gerichtsrath Achilles, jetzt Reichsgerichtsrath a. D., und der königl. sächsische Landaerlchtsdirektor Bömer, jetzt Vortragender Rath im königl. sächsischen Justizministerium, ohne Unterbrechung mitgearbeitet haben. Jetzt liegt da» große nationale Werk vollendet vor unS; wie kein anderes Kodifikationswerk der Welt ist eS gründlich vor bereitet und durchgearbeitet worden. Die Materialien umfassen mmen —ein Narrenkleid, Harlekin? Und über 10 000 große Druckseiten, die Kritiken des ersten, am dieses Gesetzbuch dem deutschen Recht das 31. Januar 1888 veröffentlichten Entwurfs umfassen in der Zu- >erden!" sammenstellung deS Reichsjustizamts sechs dicke Drv Lichtstärke des Leuchtgases der städtisch« Gasanstalt AN^uni gemessen an einem Normalargandbrenner bei einem Gasverbrauch von 1K0 Liter mm Wassersäule Nrs deutsche Kör-erliche Gesetzbuch. I der Kölnischen Zeitung.) Reichstag hat in dritter Lesung den Entwurf ^erBurgerfichen Gesetzbuchs für daS deutsche Reich vollendet; An sind dies Reichstagsmitglieder in großer Zahl sich ihrer Pflicht bewußt geworden und mit 222 gegen 48 Stimmen hat da» große Werk die endgiltige Genehmigung deS Reichstage» gefunden- noch fehl« die Unterschriften de» Kaisers Mw de» Reichskanzler», noch fehlt die amtliche Verkündigung. Aber daS Gesetzbuch hat jetzt eine feste, abgeschlossene Gestalt er baltem m der eS vom 1. Januar 1900 Gesetzeskraft für alle deMch« Gau« «langen wird. DaS deutsche Volk hat alle Ur sache, diese Thatsache mit groß« Freude itttd dankbar« Aner-I lennung zu begrüßen. Aus schwerem blutigen Ring« ist ihm! vor 25 Jahren als heiligstes Bermächtniß ein Kais«, ein Reich,! ein Kriegsheer bescheert worden; jetzt wird nach 22jährig« unend-I licher Arbeit daS deutsche Volk mit einem neu«, unzerreißbaren! und jährlich stärk« werdrnden Einheitsbande verbunden. Diel mannig ache Rechtszerrissenheit und Rechtszerfahrenheit, unter der! Deutschland Jahrhunderte lang gelittm hat, wird jetzt mit einem! Schlage durch ein nationale», auf modern« Grundlage emporge- wachsene», deutsch empfundene» und in deutscher Sprache nieder- aeschriebeneS, reichlich mit sozialem Oel durchtränkte» Bürgerliche» Gesetzbuch «setzt. Wie groß die Mannigfaltigkeit de» jetzigen RechtSzustandeS ist, da» leuchtet au» wenigen Angaben hervor ; im West« unsere» Vaterlandes gilt der Code Napoleon, in weiten! Bezirken sogar noch in sein« ursprünglichen französischen Gestalt und Sprache; in der Mitte, im Herzen Deutschlands, herrscht gK meine», römische» Recht, vor fast v/, Tausend Jahren m latei nisch« Sprache in Byzanz geschaffen, vielfach durchkreuzt mW zersetzt durch alte Volk»- und Landesrechte, durch veraltete Stadt rechte, Privilegien und Statuten in seltsamem Durcheinander: werter östlich hat dann einerseits da» sächsische Gesetzbuch und anderseits daS preußische Allgemeine Landrecht seine Herrschaft ausgeübt, aber auch hier, in diesen kräftigen Monarchien, kern ein heitliche» Recht geschaffen. Der Staatssekretär deS ReuhSjustrz- amt» Nieberding hat in der vortrefflichen EinleitungSrede, mit der er am 3. F^>ruar d. I. da» Gesetzbuch dem Reichstag vorlegte, diesen Zustand deutscher Rechtszerfahrenheit und Verworrenheit anschaulich geschildert und dabei mit Recht hervorgehoben, daß 46 Prozent deS deutschen Volke», d. h. fast die HLlsteDeutschlands, ihr Recht zu suchen haben in Quellen, die, zum Theil m abg - storbenen Sprachen abgefaßt, dem Verständniß deS gemeinen Mannes «drückt sind. Und Prof. Sohm wie» darauf Hm, d°ß aerade die Juristen, die täglich unmittelbar Mit dem geltenden stecht in Berührung kommen, am meisten leiden unter diesem Elen partikularer RechHersplitterung, das heute Landen herrscht. „Hunderte von Partikularrechten! Wer zayn bürgerlichen Recht» zusammen jetzt endlich soll durch 1 Königskleid angezogen w settEr V--«S BU*tha«dt. Verantwortliche Leitung /VO « ander« Tag. Preis vierteljährlich 2 Mb 25 M. v V- zweimonatlich 1 Mt. 50 Psg. u. einmona1lich75Psg. I