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Großenhainer UMMmP- M AyciMM. Gedruckt, verlegt und redigirl von Herrmann Starke in Großenhain. M 117 Dienstag, den 11. Octeber 1859. Warnung vor mit giftigen Farben be-eckten Tapeten und Buntpapieren und vor mit solchen Farben ausgeführter Stubenmalerei. Da zu Anfertigung der Papicrtapeten und Buntpapiere mehrere giftige Mineralfarben verwendet werden, so von Arsenik das unter sehr verschiedenen Namen im Handel verkommende Schweinfurter Grün (arsensaures Kupfer oxyd), das Scheel'sche Grün (arsenigsaures Kupferoxyd), wohl auch das unter dem Namen Rauschgelb bekannte Schwefelarsen, von Blei mehrere weiße, gelbe und rothe Farben, von Kupfer und Kobalt mehrere blaue und grüne Farben, letztere zum Theil aus gelben und blauen giftigen Farben durch Mengüng hergestellt, mehrere dieser hier genannten Farben aber auch zum Anstrich und zum Ausmalen der Stuben benutzt werden, sonach, unter ge wissen Umständen für die Bewohner derartig ausgeschmück- ler Räume erhebliche Gcsundheitsnachtheile zu fürchten sind, bei den Buntpapieren außerdem mach in der Verwendung derselben zum Einpacken von Condilor- und Pfeffcrküchler- waarcn onderwcite Gefahren der Gesundheit drohen, so hat das Ministerium des Innern für nöthig befunden, als Warnung und Belehrung Folgendes zur allgemeinen Kennt- niß zu bringen. l. Die giftigen Farben der Tapeten wirken dann nachtheilig für die Bewohner tapezirtcr Räume, wenn sie nicht gehörig fest auf der Fläche der Tapete haften, daher entweder ursprünglich mit einem ungenügenden Bindemittel aufgetragen und nicht gehörig geglättet oder nicht, wie bei manchen Sorten gebräuchlich, mit Lack gedeckt sind, oder wenn, abgesehen von der Güte der Tapeten, dieselben an feuchten Wänden angebracht werden, durch welche der Leim bald erweicht, bald durch Sonncnwärme oder Hei zung wieder trocken, durch solchen oft wiederholten Wechsel aber allmäliq zerstört wird und die Farbe nicht mehr fest- hält, so daß diese nun ebenfalls abstäubt oder abblättcrt. Man sehe also darauf, gut geglättete oder mit Lack ge deckte Tapeten zu erhalten und sie nur auf die vorher gut ausgetrockncte Wand befestigen zu lassen; man hüte sich, sie an solche Wände anzubr'ngcn, welche anhaltend feucht oder dem Wechsel von Feucht- und Trockenwcrdcn ausge setzt sind, wenigstens müssen sie an solchen Ständen öfters erneuert werden. Auch achte man an allen tapczirten Wän den sorgfältig darauf, ob sich an denselben ein« Veränderung im Ansehen der Farben oder ein Abstäubcn oder Abblättcrn derselben bei dem Reiben mit dem Finger oder mit einem reinen Leintuche bemerklich mache. 2. Das Ausmalen der Stuben mit giftigen Mi neralfarben wird dadurch unschädlicher gemacht werden, wenn cs nur an trocken bleibenden Wänden geschieht, an solchen aber unterlassen oder durch Malerei mit unschäd lichen Farben ersetzt wird, welche dem Feuchtwerdcn ent weder durch ursprüngliche Anlage des Gebäudes oder durch die in diesen Räumen vorgenommrnc Beschäftigung aus gesetzt sind. Auch ist das vollkommene Austrockncn der Wand vor dem Aufträgen der giftigen Farben, das Ver mischen des zu verwendenden Kalkes mit einer nicht zu wässerigen Kuhmilch oder das Ueberziehen des fertigen und ausgctrockncten Anstrichs mit einem gut deckenden Binde mittel (wie Wasserglas u. dergl.) anzurathen. 3. Am nachtheiligsten wirken die mit giftigen Farben bedeckten Tapeten, sowie dec Anstrich und die Malerei der Wände mit solchen Farben, in Schlafzimmern, weil in derartigen Räumen der Mensch am längsten anhaltend zu verweilen pflegt, und der ausgeathmete Wasserdampf nicht nur die Lust feucht erhält, sondern auch in mancher Jahreszeit an den Wänden sich nicderschlägt und auf den Ucberzug derselben zerstörend cinwirkt. Man vermeide also hier di« Tapezirung und Malerei mit giftigen Farben oder wenigstens die mit den gefährlichsten derselben: den grünen und blauen. Ebenso in A rb ei tsrä u m cn, in welchen durch die darin ausgcfübrte Beschäftigung die Luft anhal tend wasserreich und feucht wird oder mit chemischen Stof fen sich schwängert, welche die Farben umzuändern, den Leim und Kalk oder die Deckmittel ihrer bindenden und deckenden Kraft zu berauben vermögen, wie Dämpfe von Essig, Ammoniak, Chlor, Schwefelwasserstoffgas u. a. m. Bedürfen doch Räume von solcher Bestimmung am wenig sten einer derartigen Wandvcrzicrung. 4. Die Buntpapiere, von denen namentlich die weißen, gelben und rothen mit Bleifarben, di« blauen und grünen mit Kupferfarben auf Einer Seite bedeckt zu sein pflegen, werden nur dann zum Einpackcn von Conditor-, Pfefferküchler- und anderen Eßwaaren verwendet werden dürfen, wenn sic auf der gefärbten Seite gehörig geglättet, aus der andern Seite, welche zunächst mit der Wapre in Berührung kommt, ganz ohne Farbe sind. Auch sie dürfen auf der gefärbten Seite und namentlich an den Brüchen keine Abblätterung oder Abstäubung zeigen. Niemals aber können zum Einpacken von Eßwaaren aller Art Papiere verwendet werden, welche auf beiden Seiten mit Farbe gedeckt sind, und eben so wenig darf bei den auf Einer Seile gefärbten jemals diese Seite mit der Waare in Be rührung komme«; hier würde selbst die Glättung der ge deckten Seite einen Schutz nicht gewähren, weil bei dem Feuchtwerdcn der Waare die Farbe an derselben haften bleibt. Die in der Masse gefärbten Papiere (sogenannten Naturpapicre) sind meistens mit unschädlichen Farben an gefertigt. Solches wird zur Nachachtung, insbesondere für Tapetcn- und Buntpapierfabrikantcn und Händler, für Tapezircr, Maurer, Slubcnmaler, Conditoren und Pfefferküchler an- durch bekannt gemacht, da bei Ausübung ihrer Gewerbe die Möglichkeit, Gesundbeitsnachtheile für Andere zu ver hüten, vorzugsweise in ihre Hände gelegt ist. Nicht minder gelten aber die hier gegebenen Warnungen und Vorsichlsmaasregeln für alle Personen, welche Zimmer- vcrzierungen der obengenannten Art ohne Gefährdung ihrer Gesundheit benutzen wollen und sind diese um so dringender zu Beachtung derselben anzuermahmen, als die durch der artige Schädlichkeiten herbeigeführte Gesundheitsverletzung sehr ollmälig und unbemerkt heranzunahen und später in sehr verderblichen Wirkungen sich zu offenbaren pflegt. Daß durch zufällig vergiftete Eßwaaren sehr plötzlich« Er- krankungs- und Todesfälle berbeigcführt werden, ist durch traurige Beispiele hinlänglich bekannt worden.