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IM- - /I7.n . 7? Kprth. Bestellungen werden bei allen Postanstaltm des deutschen Reiches, für Bischofswerda und Umgegend bei unseren ZeitungSboten, sowie in der Expedition diese» Blatte» angenommen. Diese Zeitschrift erscheint wöchentlich zwei Mal, MttNvvchD und Ssmrnbends, und kostet einschließlich der Sonnabend» erscheinenden „httletrtftischeo Beilage" Amtsblatt der Kgl. «mtS-aMmannsch-ft, der Kgl. Lchulmtzcctwn u. des Kgl. MWW-S M BiNIM sowie des Kgl. Amtsgerichts und des Stadttathes zu MschoWerda. Diese Nkittibritt ertekkln« wöckentlich rwet Mal. Bestellunaen werden bet allen Bostanstalten ftMi^Mr der Sonnabend» erscheinenden ^dttlettiftische«Beilage" bei unseren ZeitungSboten, sowie I angenömmenundkostet diedreiges^ vierteljährlich 1 Mark SV Ps. Einzelne NÜmmer 10 Ps. in der Expedition diese» Blatte» angenommen. I unt«r„Eingesandt 20Pf. Gering,ter^meraienoe^^ Bekanntmachung. , Der Fleischermcister und Viehhändler Heinrichin Oberneukirch O.-S. HauS Nr. 127 beabsichtigt '"dem unter r. Brand-VersicherungS-Catasters, Nr. 173 a des Flurbuchs für Oberneukirch O.-S. gelegenen Grundstück und zwar zwischen Woynyau ky eine Schlüchterei-Anlage zu errichten.^ 17 der R,jchzgewerbeordnung vom 21. Juni 1869 wird dies mit der Aufforderung hierdurch bekannt Einwendungen hiergegen, so weit sie nicht auf besonderen PrivatrechtS-Titeln beruhen, bei. deren Verlust binnen 14 Tagen, vom erschein i Bekanntmachung an gerechnet, allhier anzubringen. Bautzen, am 12. Mai 1894. Die Königliche Amtshauptmannschaft. 1486 von Zezschwitz Der sachW Lrzayler, Wochenblatt für Bischofswerda, Stolpen «vd Umgegend. Zwangsversteigerung. Die im Grundbuche auf den Namen Ernst Emil eingetragenen Grundstücke, alS: „ 1) die Gartennahrung Nr. 3 des BrandkatasterS für Folium 1 des Grundbuchs für diesen Ort, bestehend au» den Flurstücken 5a, 5 b, 8, 9, 2b, 26, 27, 28, 33, 34 deS Flurbuchs für Kynitzsch, nach dem Flurbuche 5 da 56«, » groß und mit 137,„ Steuereinheiten belegt, , . , 2) Feld Nr. 235 d, 236 d de» Flur- und Folium 40 des Grundbuchs für nach dem Flurbuche 2 im 3^ a groß und mit 16 Steuereinheiten belegt, 3) Feld und Steinbruch Folium 50 des Grundbuchs für Idommtt», bestehend aus den Flurstücken 229, 230, 231, 232, 233, 234, 235a, 240, 241 deS Flurbuchs für denfelben Ort, nach dem Flurbuche 5 ba groß und mit 43,„ Steuereinheiten belegt, , , welche Grundstücke als zusammengehöriges Besitzthum auf 20,810 Mark — - geschätzt worden sind, sollen im hiesigen Königlichen Amtsgerichte zwangsweise versteigert werden und ist der 14. Juni 1894, Vormittag- V,1» Uhr, als Anmeldetermin, ferner der 29. Juni 1894, Vormittag- V,H Uhr, als Berfteigerungstermin, fowie der 13. Juli 1894, Vormittags V,1L Uhr, als Termin zu Verkündung deS BerthetlungSplanS anberaumt worden. Die Realberechtigten werden aufgesoroert, die auf den Grundstücken lastenden Rückstände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Kosten- forderungen spätestens im Anmeldetermine anzumelden. Eine Uebersicht der auf den Grundstücken lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann nach dem Anmeldetermine in der GerichtS- fchreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Bischofswerda, am 10. Mai 1894. KöniglichesAmtsgericht. Schmalz. Claus. Montag, den 21. Mai 1894, von Vormittags halb 9 Uhr an, kommen die in den Abtheilungen Nr. 26, 29, 32 und 33 deS ButterbergreviereS ausbereiteten Brennholzsortimente, al»: 10 rm weiche Brrnnscheite, 2b rm weiche Brennknüppel, 20 Wellenhunderte weiches Brennreißig und 60 rm weiche Stöcke zur öffentlichen Versteigerung. Interessenten wollen sich zu obengedachter Zeit in der Butterberg-Restauration einfinden. Bischofswerda, am 15. Mai 1894. Der Stadtrath. »r. Lauge Lhm. Bekanntmachung. ES ist wiederholt Beschwerde darüber erhoben worden, daß die Plätze namentlich vor den Schankwirthschasten deS Altmarktes durch das Halten von Geschirren beziehentlich durch das Füttern der Zugthiere daselbst in erheblichem Maaße verunreinigt worden sind. Die unterzeichnete Polizeibehörde sieht sich daher veranlaßt, iedes unbefugte Halten von Geschirren, sowie das Füttern von Zug- thieren auf den Straßen und Plätzen hiesiger Stadt, soweit nicht die Aufstellung lediglich von Wage« in Frage kommt, für welche der Platz vor den Gasthäusern zum Engel und zur Sonne bestimmt ist, zu untersagen. Ferner ist das Stehenlassen von Wagen auf den Straßen und Plätzen hiesiger Stadt von Beginn der Dunkelheit an nur unter der Voraussetzung erlaubt, daß hierzu die polizeiliche Genehmigung eingeholt worden ist und außerdem für eine gehörige Beleuchtung des Wagens gesorgt wird. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen werden im einzelnen Falle mit Geldstrafe bi» zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen unnachsichtlich bestraft. Unsere Polizeiorgane sind außerdem angewiesen, die Befolgung dieser Anordnungen gehörig zu überwachen Bischofswerda, am 27. April 1894. DerStadtrath. Lange Lhm. Gesperrt wird die «ahnhoMratze - von der BiSmarckstraße bis zum Mühlteich - vom L«. Mai «. ab bis auf Weiteres für allen Fährverkehr. Alle schweren Fuhrwerke werden auf die Herrmannstraße verwiesen. Die Bischofstraße darf nur von leichten Fuhrwerken passirt werden. Bischofswerda, am 11. Mai 1894. ' DerStadtrath. »r. Lange