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Ttoniglich Sächsischer Stcratsclnzcigcr. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- nnd Mittelbehörden. Nr. 109. 1» Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung» Hofrat Doenge- in Dresden. Donnerstag, 13. Mai 1909. -ezugSprei»: Beim Bezüge durch die Expedition, »rotze Zwingerstrave 20, sowie durch die deutschen Postanpalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. Erscheint: Werktags nachmittag». — Fernsprecher: Expedition Nr. 129k, Redaktion Nr. 437». Ankündigungen: Die Zeile kl. Schrift der 8mal gespült. Ankündigung» eite25Pf., die Zelle größerer Schrift od. deren Raum auf 3 mal gesp. Textseite im amtl. Telle KO Pf., unter dem RedaktionSstrtch (Eingesandt) 7b Pf. Prei»ermäßigg. auf Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Amtlicher Teil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den Geh. Medizinalrat Prof. vr. meZ. b. o. et pftil. Ellenberger anderweit auf die Zeit vom 1. Mai 1909 bis 30. April 1912 zum Rektor der Tierärztlichen Hoch schule in Dresden zu ernennen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Oberleutnant Werner Nicolai im 6.Jnf.-Reg. Nr. 105 „König Wilhelm II. von Württemberg", komm, zur Dienst leistung beim Traindepot XIX. (2. K. S.) Armeekorps, für die von ihm am 3. Februar unter eigener Lebens gefahr bewirkte Errettung eines Stallmeisters aus der Gefahr, durch zwei mit einem Wagen durchgehende Pferde getötet zu werden, die silberne Lebensrettungsmedaille mit der Befugnis zu verleihen, sie am weißen Bande zu tragen. vffeuttiche Sitzung des AreiSauSfchuffe» findet Mittwoch, den 26. Mai dieses Jahres, nachmittags 1 Uhr im Sitzungssaale der Königlichen Kreishauptmannschaft statt. Die Tagesordnung ist in der Hausflur des Regie rungsgebäudes angeschlagen. 214 1» Chemnitz, den 11. Mai 1909. 3323 Königliche Kreishauptmannschaft. Herr Bezirksarzt Geheimer Medizinalrat vr. Siegel in Leipzig ist für die Zeit vom 16. bis mit 31. dieses Monats weiter beurlaubt und mit dessen Stellvertretung Herr Bezirksarzt vr. Holz in Oschatz beauftragt worden. Leipzig, am 11. Mai 1909. n L 523» Königliche Kreishauptmannschaft. 3322 Ernennungen, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. Im Geschäftsbereiche de» Finanzministeriums. Forst verwaltung. Der Privatdozent an der Forstakademie Tharandt, prädiz. Forstassessor vr. ovo. pudl. Mammen ist zum außer etatmäßigen außerordentlichen Professor ernannt worden. I« Geschäftsbereiche des Ministeriums des Kultus uud Sfsenlliche« Unterricht». Zu besetzen: Die 2. Lehrerstelle in Technitz. Koll.: die oberste Schulbehörde. Bei freier Amts wohnung 1bOO M. Grundgehalt und 150 M. für Fortbildungs schulunterricht. Kirchenmusikalische Befähigung erforderlich; — die Kirchschulstelle in SchweikerShain. Koll.: die oberste Schul behörde. Neben freier Wohnung im Schulhause und Garten- genuß 1500 M. vom Schul-, 337 M. vom Kirchendienste leinschl. bv M. für Chorsingstunden), 150 M. für Fortbildungsschulunter richt, Vergütung für 3 Unterrichtsstunden an der Haushaltungs schule (Annastift) und ev. 65 M. der Lehrersfrau für RadelarbeitS- unterricht. Gesuche mit den nötigen Unterlagen (Amtsführung-- zeugnis bi» auf die neueste Zeit) für beide Stellen bis 24. Mai an den K. Bezirksschulinspektor in Döbeln. (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigentelle.) Nichtamtlicher Teil. Mitteilungen aus der öffentlichen Verwaltung. - - Am 8. d. M. versammelten sich die gewerbe- technischen Räte der Kreishauptmannschaften und Vor stände der Gewerbe-Inspektionen im Ministerium des Innern, um dienstltche Angelegenheiten zu beraten und insbesondere auch eine tunlichst gleichmäßige Durch führung der zu handhabendem gesetzlichen Vorschriften zu sichern. Die Verhandlungen wurden an Stelle des amt lich verhinderten Ministerialdirektors Geh. Rate- vr. Roscher vom OberregierungSrat Schlippe geleitet. — In Nr. 4 seine» Verordnungsblattes veröffentlicht da» Evangelisch-lutherische Landeskonsistorium Mittet- lungen über die im Jahre 1908 abgehaltenen 28 Diözesan versammlungen. Sie bieten «ine interessante Übersicht über die reichhaltigen Beratung-gegenstände und lassen erkennen, welche Frage» vor allem im Vordergrund der kirchlichen Semeindearbeit stehen. Au» ihnen seien nur hervorgeboben die Verhandlungen rilber dir Verordnungen de» LaubeSkonsistoriumS, betreffend di« — Die Finanzkommission deS Reichstag« nahm gestern die Steuer für den innerhalb de» Zollgebiet» erzeugten Tabak, Revision der Begräbnisordnungen und die Gebührenordnungen und sonstigen Bestimmungen für kirchliche Amtshandlungen, mit denen sich ein großer Teil der Versammlungen beschäftigt, über den Entwurf eines neuen Kirchensteuergesetzes, über Fürsorge erziehung und Fürsorge für hilfsbedürftige Taubstumme, den Kampf gegen d e Unsittlichkeit, die Alkoholfrage, über Kranken pflege auf dem Lande und Helferdienste in der Gemeinde, über die Belebung der Nebengottesdienste, bessere Sonntagsheiligung, das Gesangbuch in Kirche, Schule und Haus, da» biblische Lese buch, über die Zwickauer Leitsätze des Sächsischen Lehrervereins zur Reform des Religionsunterrichts, über die evangelische Be wegung in Österreich rc. Weiter enthält das Blatt eine Verordnung, die Feier de» 400. Gedenktags der Geburt Calvins (10. Juli) betreffend. Mit dem Hinweis, daß das Andenken dieses gewaltigen Zeugen und Verteidigers des Evangeliums zu erneuern eine Pflicht ist, nicht bloß der schweizerischen, sondem der gesamten, auch der deutschen evangelischen Christenheit, die dem jüngsten unter den vier Heroen der Reformation insbesondere als Ausleger der Heiligen Schrift viel zu verdanken hat, wird verordnet, daß von den Geistlichen der evangelisch-lutherischen Landeskirche in den Gottesdiensten am 5. Sonntag nach TrinitatiS (11. Juli), nach Befinden des vorhergehenden Sonntags, de» großen Reformators in geeigneter Weise gedacht und da, wo es die Verhältnisse ge statten, das Bild seines Lebens und Wirkens in Borträgen, etwa an Familienabenden, den Gemeinden gezeigt werde. In Deutsch land beabsichtigt man einen „Calvin-Fond» zur Förderung der Calvinstudien in Deutschland" zu sammeln. Zu diesem Zwecke ist ein „Deutsches Komitee zur Vorbereitung des Calvin- Jubiläums" (Geschäftsführer: Domprediger und Privatdozent Dio. A. Lang in Halle a. S.) gebildet worden. Die König!. Kommission zur Erhaltung der Kunstdenkmäler hat bei dem Landeskonsistorium bezüglich der Erhaltung von Glasmalereien und Kunstverglasungen folgendes vor- gestellt: „Sie habe öfters wahrgenommen, daß die Glasgemälde senster der Kirchen durch das Rosten der Windeisen und Sturm stangen und das Herablaufen de» sich bildenden RostwasserS an den bunten Scheiben gefährdet werden. Al» Borbeugungsmittel sei das Streichen der verrosteten Windeisen und Sturmstangen mit Eisenlack oder Ölfarbe zu empfehlen. Befördert werde das Zerstörung-Werk namentlich bei den in neuerer Zeit eingesetzten Glasgemäldefenstern dadurch, daß die Windeisen zu dicht an den Scheiben befestigt sind und daß sie nicht, wie bei den von den alten Meistern gefertigten , etwa 1 om abstehen; auch seien sie zumeist mit Eisendraht, statt wie bei den alten Fenstern mit Bleiruten, angebunden. Auch die vielfach außerhalb der Fenster angebrachten Drahtgitter (Schutzgitter) seien ihre» Roste- wegen, der durch Regen auf die Scheiben gelangt, den Fenstern gefährlich und müßten ab und zu gestrichen werden. Die Kommission müsse auch zur größten Vorsicht raten, sobald eine Reinigung der kost baren alten Glasmalereien bewerkstelligt werden solle, von denen unsere Kirchen nur noch einen geringen Bruchteil deS alten Be standes besitzen. Die bei den alten Scheiben vorhandene Patina bringe durch ihre irisierende Lichtwirkung unersetzliche künstlerische Wirkungen hervor, und es bestehe die große Gefahr, daß bei einem scharfen Reinigen, ohne Zuziehung eines Sachverständigen, die Glasmalereien nicht nur leiden, sondern für immer verdorben werden. Mit der Patina werde gewöhnlich auch die feine Schwarz lotmalerei abgerieben. Wo sich alte wertvolle Glasmalereien be finden, möge der Kirchenvorstand keine größere Reinigung oder Ausbesserung daran vornehmen lassen, ohne zuvor den sachverstän digen Rat der König!. Kommission zur Erhaltung der Kunst denkmäler eingeholt zu haben." Da» Landeskonsistorium empfiehlt, diesen Ratschlägen nachzugehen. Dieselbe Nummer des Verordnungsblatts enthält eine Be kanntmachung, die Erteilung von Kirchenpässen betreffend. Die Einführung derartiger kirchlicher Ausweise, womit mehrere andere deutsche Kirchenregierungen bereits vorangegangen sind, entspricht einer allgemeinen Anregung der Deutschen Evangelischen Kirchenkonferenz. Das Landeskonsistorium hat nach Gehör des ständigen SynodalauSschusseS den Vordruck zu einem solchen „Kirchenpaß" Herstellen lassen. Der Kirchenpaß soll dazu dienen, daß der Inhaber ihn beliebig bei sich führen und sich gegebenen falls durch ihn seine Zugehörigkeit zur evangelisch-lutherischen Kirche au-weisen kann. Es wird empfohlen, ihn unentgeltlich den Konfirmierten, auf Ansuchen aber auch denen mitzugeben, welche die Heimat verlassen wollen Zum Kirchenpaß darf nur der vom Formularverlag Neufriedstein (Gautzsch, Oststraße, Post Oetzsch- Gautzsch) zu beziehende Vordruck benutzt werden. Di« im Kirchen- paß enthaltene Sonfirmationsbescheinigung ersetzt nicht den vor geschriebenen besonderen Aonfirmation-schein. In einer weiteren Bekanntmachung empfiehlt das Landes- konsistorium angelegentlichst eine auf Ansuchen de» Kollegium» der evangelisch-lutherischen Mission in Leipzig vom Königl. Ministerium de» Innern unter dem 28. Januar auf die Höchstdauer eine» Jahres erlaubte HauSsammlung in den evangelisch-lutherischen Familien de» Königreichs Sachsen. Die Leipziger Mission erfüllt neben ihrer eigentlichen Missionsaufgabe auch hohe kulturelle Aufgaben in den deutschen Kolonien in Ost afrika. Zur ersprießlichen Weiterfahrung dieser, wie ihrer eigentlichen Missionsausgaben bedarf die Leipziger Mission dringend finanzieller Unterstützung. Auf Ersuchen deS Ver band» der evangelischen Jungfrauenvereine Deutschland« bringt da- Landeskonsistorium nachstehende Mitteilung zum Abdruck: ^Fürsorge für die au- der Heimat verziehenden jungen Mädchen. Die Arbeit der bewahrenden Fürsorge in den Groß städten steht einer großen Schwierigkeit gegenüber. ES ist für sie sehr schwer, die sremd zuziehenden Mädchen zu erreichen, da ihr die Kenntnis der Ramen und Adressen fehlt. Wie notwendig e» aber ist, gerade neu Zugezogenen nachzugehen, beweist die Tat sache, daß die Mädchen, mit denen sich die rettende Arbeit be schäftigt, meist nicht die in den Städten Aufgewachsenen, sondern die au» den Provinzen fremd Zugezogenen sind, die ost durch Deutsches Reich, »om Reichstage. - Sitzung vom 12. Mai 1909. Am BundeSratStische Kommissare. Die Sitzung wurde um 2 Uhr 15 Min. eröffnet und zunächst vom Präsidenten der Dank des Kronprinzen des Deutschen Reiches und von Preußen für die ihm zum Geburtstag dargebrachten Glückwünsche dem Hause übermittelt. Sodann wurde die Be- ratung des Antrag» Speck (Z.) auf Einführung einer Mühlen- Umsatzsteuer fortgesetzt. Abg Molkenbuhr (soz.): Wenn der deutsche Getreidetrust kommt, so sind die Agrarier wegen ihrer Zollpolitik schuld daran. Aus die Großmühlen können wir nicht verzichten. Die für sie erforderliche Steuer müßte so hoch sein, daß von einem Weiter bestand der Großmühlen nicht die Rede sein könnte, und ebenso gut könnten im Interesse des Gewerbes alle Großbetriebe ge knebelt werden. Durch die Besteuerung der Großmühlen würde im übrigen daS Mehl allgemein verteuert werden. Abg. Gothein (frs. Bgg.): Die Antragsteller haben eine Notlage der kleinen und mittleren Mühlenbetriebe au» dem Rück gang der Betriebe und ihrer Arbeiterzahl zu beweisen gesucht. Merkwürdig ist, daß bei den zu diesem Zweck vorgebrachten Statistiken über den nämlichen Gegenstand die Zahlen sich nicht decken. Wir haben bei verschiedenen großen Auskunfteien über die 140 Unterzeichner einer Eingabe rheinisch-westfälischer Müller genaue Erkundigungen eingezogen Diese haben ergeben, daß es sämtlichen Unterzeichnern teils ausgezeichnet, teils gut, teils befriedigend geht, mit Ausnahme von ganzen sieben, denen es nicht befriedigend geht, aber au» anderen Gründen. Es ist erstaunlich, daß Leute auf so niedrigem sittlichen Niveau stehen können, um eine derartige Petition zu unterschreiben und uns mit Unwahrheiten unter die Augen zu treten. Zunächst sollte einwandfreies Material be schafft werden. Abg. Beck-Aichach (Z.): Die Handelskammern und ebenso die Bäcker haben sich für eine Mühlenumsatzsteuer ausgesprochen. Abg. Hausmann-Hannover (nl.): Der Überweisung der Anträge an eine Kommission will ich nicht widersprechen unter der Voraussetzung, daß die Kommission zu der Überzeugung kommt, daß eine starke Mühlenumsatzsteuer aus wirtschaftlichen und rechtlichen Gründen abzulehnen ist. Den Großmühien steht da« Verdienst zur Seite, auch in schlechten Erntejahren schnelle Mehlversorgung geschaffen zu haben, wozu die Kleinmüllerei in folge ihres geringen Betriebskapitals nicht imstande ist. Die Verteuerung der Produktionskosten der Großmühlen wäre eine verhängnisvolle Maßnahme in einer Zeit, wo daS Ausland, z. B. Frankreich, eine Verbilligung der Mehlproduktion eintreten läßt. Abg. Günther-Plauen (frs. Bp.): Die Hauptursache für den Rückgang der Lohnmühlen liegt darin, daß die Landwirtschaft sie mit Entziehung der Aufträge aufs Trockene gesetzt hat. Tatsache ist, daß die billigen Preisofferten nicht von den Großmühlen her stammen, sondern von den Kleinbetrieben, die sich unter allen Umständen die Kundschaft erhalten wollen. Ein Heilmittel ist in der Umsatzsteuer nicht zu erblicken. Abg. Binder (soz ): Der Antrag Speck ist ein Ladenhüter deS Zentrum-, dessen Annahme unmöglich ist, weil es ein Unding wäre, den Fortschritt aufhalten zu wollen. Die Mühlenumsatz steuer hat m Bayern völlig Fiasko aemacht. Auf diese Weise kann man den Kleinbetrieben nicht helfen. Darauf wurde ein Schlußantrag angenommen. In seinem Schlußwort trat Abg. Speck den Ausführungen des Abg. Gothein entgegen und empfahl noch einmal seinen An trag, ebenso Abg. Rösicke den seinigen. Rach einer persönlichen Bemerkung de» Abg. Gothein wurden beide Anträge angenommen, und zwar ohne KommissionS- berat'Ng. Nächste Sitzung Donnerstag nachmittag 2 Uhr (Benier Übereinkunft betreffend Werle der Literatur und Kunst, Abkommen mit den Bereinigten Staaten betreffend gewerblichen Rechtsschutz, Münzgesetz, Bankgesetz. Schluß >48 Uhr. Leichtsinn und Unwissenheit gleich der ersten Versuchung zum Opfer fallen. Darum ergeht an die Herren Geistlichen die dringende Bitte, verziehende Mädchen der Gemeinde in dem neuen Wohnort anzumelden. Da, wo die Geistlichen von dem Wegzug nicht selbst in Kenntnis gesetzt werden, ließe e» sicch vielleicht ermöglichen, daß der Ortsvorsteher (bez. da» Polizei bureau) ein Formular, wie sie vom Verband der Jungfrauen vereine gedruckt worden sind, ausgefüllt mit den Personalien des Mädchens dem Ortspfarrer übersendet, der dann mit Hilfe des Verzeichnisses der Jungfrauenvereine da» Formular an die rich tige Adresse weiterschickt. Selbstverständlich ist auch den Vereins leiterinnen die fleißige Benutzung de- Überweisungsblocks zu empfehlen. Jeder Leiter, jede Leiterin wird gewiß gern da» fremde Mädchen einladen, wenn sie nur von seiner Ankunft in Kenntnis gefetzt worden sind. Da, wo seitens der Pfarrämter bereits die verziehenden Mädchen dem Pfarrer des künftigen Wohnorts überwiesen werden, könnte dieses Überweisungsformular ebenfalls benutzt werden, zumal es den Vorzug bietet, daß der überweisende von dem Erfolg seiner Bemühungen Kunde be kommt." Weitere Mitteilungen betreffen die Begründung einer Hilfs- geistliche »stelle in Zöblitz, einen empfehlenden Hinweis aus da» 7. Heft der Mitteilungen au» dem Verein Sächsischer BolkSheil- stätten für Alkoholkranke mit dem Aussatz „Trinkerhilfe im König reich Sachsen" und dem Bericht über die Heilstätte Seefrieden im Jahre 1908, sowie Personalsachen.