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No- r Lotterdienst Pfarrer von Lied für ge- evangelischen des heiligen : Bibelst inde 4 Nhr Mis- te?dicnst mit evangelischen des heiligen ittagS S Uhr " Englische kvangelischen Herr Pastor Bibelstunde Herr Pastor äbnisse Herr eidenmisston Inhalt bis halb 9 Uhr iredigt über ner. vangelischen halb 9 Uhr und heilige? cdächnis der ischer Deut- schlicstcndrr !Sdicnst mit r kirchlichen riande. r, voemi - gen A'end- ndere zum i iichenjihres dcndu a US. ne Lnndc^- r cvarg'll n. ltrgs bald :n Iug nd. ntcndaniur nere Mis« oerden. r), den 24 alb 9 Udr »tcsdiensl werdicmi. lihr »inji igsvereins Idr Bit-l ov., vor- „Blaner Tageblatt für Hohenstein-Ernstthal, Oberlungwitz, Gersdorf, Hermsdorf, Bernsdorf, Wüstenbrand, Mittelbach, Ursprung, Kirchberg, Erlbach, Lugau, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf rc. Der »Hohenstein-Ernstthaler Anzeiger" erscheint mit Ausnahme der Sonn« und Festtage täglich abends mit dem Datum des folgenden Tages. Vierteljährlicher Bezugspreis bei freier Lieferung ins Haus Mk. 1.50, bei Abholung in den Geschäfts stellen Mk l.25, durch die Post bezogen (mcher Bestellgeld) Mk. l.5O. Einzelne Nummern 10 Pfg. Bestellungen nehmen die Geschäfts- und Ausgabestellen, die Austräger, sowie sämtliche Kaiser!. Postanstalten und die Landbriefträger entgegen. A. e-lage erhalten die Abonnenten jeden Sonntag das „Illustrierte Sonntagsblatt''. — Anzeigengebühr für die «gespaltene Korpuszeile oder deren Raum 12 Pfg., für auswärts 15 Pfg.; im Reklanietcil die Zeile 30 Pfg. Die 2gespaltcne Zeile im amtlichen Teil 50Pfg, Anzeigen-Anuahme für die am Abend erscheinende Nummer bis vormittags 10 Uhr, größere Anzeigen werden am Abend vorher erbeten. Bei Wiederholungen wird entsprechender Rabatt gewährt, jedoch nur bei alsbaldiger Zahlung. Die Ausnahme von Anzeigen an vorgeschriebenen Tagen und Plätzen wird möglichst berücksichtigt, eine Garantie jedoch nicht übernommen. — Für Rückgabe unverlangt eingesandtrr Manuskripte macht sich DGTTTGGTTGGTGGGGGTGDTGGSL'GGGTGGTTGGGGVGD die Redaktion nicht verbindlich. TGGGGGGGGGGGTGDGGGGDGDGDDTDGDGGGDGKDDGGL- Nr 213 Fernsprecher Nr. lbl. Sonntag, den 24. November 1912. G-schMst-ll- B-hnftr-b- s 39. Jahrgang 8teiger«s!il L Llarkl, Loks klarktAässotivn »MS Sssts und biMAsts SsruZsqusIIs kür KIvillknsloffv ° Konfsittion ° 8fau1au88laNungvn ^6i88>varM, OaräinM, loppleko ki.8lIing8au88laNungkn ° ° o Kvfofm-Kv1l8lvllvn. ^konoiL», stsrmomum« linkt an4 teikt num »» billigst«» d«i L 4 kismui, lliMillr, fuikll U5 I Erdaot« küuu>- L. «o kUtt». V«r«i«lu»1»« lr»st«»L«i. V«^tr«t»r »»» M«ltLr»>«»l ksiokskoß Ldvwvitr Krvnsnsir.« Ldvmmlr lilo4»rn«i ». g«4l«g«o>ts« H1«r-L«»t»»r»a1 »m kl»t»«. »»«rkavot rur»Nsll«k«r M»r«: ickt kü>i>,s I. Uti»dnii»rii, iMcknn Lptteidtl», bodnfl. ». Inliitt Unidni »»ü llruilnn filtisiitzin IQ »Nov ^pol,o» äsr »u ^rvioov Ne>ov« vou 12—8 Udr, >ovtv L 1» Von b Nkr ad tH^Hvd rslode ^pvri»lx«rlcdtv». 8vod»odtuv^voU XNKll. 0^6212222 ^sorro/-o /l7orko^§k/-arro /2. 7o/o/oo k§72. e/Leke». Festo o sksnskui'gvl» nur »vl»t mit V dllllgst ru k»dsv dsi / «so > L«ri»«l0li» -^.ocicnssvnX sidvMNltL, kill' lkülleiUtk.17. klirr kosten »msrilrauisod« u. ävntnok« Onmwiüvdako kür llorrsu un<1 Damon vsräsn 80";, «bgogsbsu. 1V. öffentliche Stadtverordneten-Sitznng Dienstag, den 26. November 1912, abends 8 Uhr im Sitzungssaale des Rathauses. .Hokenstein-^rnstthal, nm 23. November 1'2l2. E. Redslob, Stadtverordneten-Vorstcher. MaodruL. iVlit d6m um 21. November au« diesem lieben ^««ebiedenen ^epl-n l.6kr-6r- Qsokg Idclsei'del'gel' verliert die I>Ieu8tädter Lckuie einen l^eiirer, der an ikr 22 )ttkre lan^ in dankenstverter XV ei86 treu und mit 8ohonen Lrfol^en gewirkt Kut. lkm «ekuldet für «eine opferwillige k'orderun^ des ^eiekenunterrickte« die Zeirul^emeinde und für 8eine 2Xmt8fükrun^ ul8 (Femeindewuj8enrut die Ltudt^emeinde noek blonderen Dunk. Dem ^68elrüt2ten Nitbür^er werden wir allezeit ein ehrenvolle« ^Xndenlc^n kewukren. tlokenstein-lrrnsttkal, um 2z. November 1912. 8t»cktin1 niitl 8el»rlll«n88e1rnltt. Tagesordnung: I. Kenntnisnahme. 2. Bewilligung von 600 Mk. zur Bekämpfung der Tuberkulose der Menschen. 3. Kosten für die Ncubeschotterung der äußeren Dresdner Straße. 4. Auswechselung der Wüstcnbrander Wasserleitung. 5. Einrichtung einer Gasbeleuchtung in der Wasscrmeisterwerkstatt 6. Feuerschnß für das Berggasthaus u. II. 7. Bepflanzung des Neustädter Teichplahcs. 3. Erhöhung der Wasserstcucr. 0. Geschäftsführung in der Gasanstalt. IO Krankcnkasscnangclegenhcit. I I. Bewilligung von 600 Mark Bercelmnngsgeld für die Herstellung einer Rodelbahn. >2. Bepflanzung von zwei Wiesen der Langcnbergcr Wasscrgrnndstüekc. l3. Nachprüfung einer Rechnung. .Hierauf geheime Sitzung. Freitag und Sonnabend, den 29. und 30. November, sind sämtliche Geschäftsräume des Rathauses wegen Reinigung geschlossen und werden nur dringliche, keinen Aufschub duldende Sachen erledigst Hierzu sowie zur Entgegen nähme der dem Standesamte zu erstattenden Todes anzeigen ist das Wachtzimmer <Nr. 10) an beiden Tagen vormittags von 11 —12 Uhr geöffnet. Die Sparkasse ist Sonnabend, den 30. November, ebenfalls wegen Reinigung der Geschäftsräume geschlossen. Hohenstein-Ernstthal, am 22. November 1912. Der Stadtrat. Am 31. Dezember sind die Zinsen der dem Andenken Gotthilf Heinrich v. Schuberts gewidmeten Stiftung an hiesige ärmere Stadtkinder, die sich auf Gymnasien, Universitäten, Semi neuen oder polytechnischen Schulen befinden, zu verteilen. Gesuchen um Berücksichtigung wird bis zum U». Dezember cntgegcngesehen. Hohenstein Ernstthal, am 22. November 1912 Der Stadtrat. Der nachstehende, neu erlassene I. Nachtrag zum Regulativ für die Benutzung der städtischen Wasserleitung, sowie der l. Nachtrag zu seinem 1. Anhang, die Vorschriften für Prira'Wasserleitungen betreffend, werden hiermit öffentlich bekannt gemachst . . Die Bestimmungen des l. Nachtrages zum Regulativ treten mit dem 1. Januar 1913 in Kraft, diejenigen des 1. Nachtrages zum I. Anhang mit dem Tage ihrer Bekanntmachung. Hohenstein-Ernstthal, den 22. November 1912. Der Stadtrat. I Nachtrag zum Regulativ für die Benutzung der städtische« Wasserleitung zu Hohenstein-Ernstthal vom 2V. April 1606. Artikel I. 8 >3 Absatz l wird wie folgt ergänzt: Wenn sich 1 ., in einem mit einer besonderen Vrandversicherungskatasternummer versehenen Gebäude mehrere Anschlüsse befinden, oder wenn 2 , Gebäude mit verschiedenen Brandoersichernngskatasternummern und mehreren Anschlüssen eine wirtschaftliche Einheit dergestalt bilden, daß sie sämilich für das Gewerbe des jeweiligen Grund stückseigentümers oder Pächters einschließlich seines Haushaltes Verwendung finden, so ist der Wasser verbrauch in den verschiedenen Anschlüssen zur Berechnung des Wasserpreiscs nach Satz 1 zn- sammenzunchmen. H 9 erhält folgenden Zusatz: Bei der Nenanlegung von Klvsettanlagen mit Wasserspülung darf das Wasser nur dnrch Scheiben- oder auch Volumenmeffer abgegeben werden. Bei den bereits vorhandenen Klosettanlagen mit Wasserspülung wird das Wasser auch weiterhin, wie bisher, durch die bereits eingebauten Fl igelradwassermessir abgegeben, macht sich jedoch ein Ersatz des vorhandenen Messers infolge seiner Neparaturbedürstigkeit erforderlich, so ist er dnrch einen Scheiben- oder anch Volumenmesser zu ersetzen. Artikel 2. Die Bestimmungen treten mit dem 1. Januar 1913 in Kraft. Hohenstein-Ernstthal, am 26. Juni 1912. Der Stadtrat. Die Sta-tverorduete«: (Sipl ) gez. I)r. Patz, Stpl. (gez.) E. Redslob, Bürgermeister. Vorsteher. Nr. ! 48 11 zu Nr ,4« fV. Vorstehender Nachtrag ist soweit erforderlich von der Kreishauptmannschast mit dem Kreis- ausschusse genehmigt worden. Ehemnitz, den 22. Oktober 1912. Die Kreishauptmannfchaft. (Sipl.) lgez.) Lossow. lllg. 1. Nachtrag zum Anhang 1. des Regulativs für die Benutzung der städtischen Wafferleitnug zu Hohenstein-Ernstthal vom 20. April 1606. Punkt 2, Satz l erhält folgende Fassung: „Für Privatleitungen, deren Wasser znm Genuß und wirtschaftlichen Zwecken dient, darf ausschließlich nur Zinnrohr mit Bleimantel, sogenanntes Mantelrohr, und das sogenannte Hohenlohe- Zinkrohr mit Zinkeinlage, Verwendung finden." Hohenstein-Ernstthal, den 15. Februar 1912. Der Stadtrat. (gez ) Or. Patz, Bürgermeister. Viehzählung. Das Königliche Ministerium des Innern hat nach Beschluß des Bundesrates vom 18. Juli 1912 die Vornahme einer Viehzählung für den 2. Dezember 1912 angeocdnet. Spätestens am 29. November 1912 werden den hiesigen Vichbesitzern Zählkarten zugehen. Für jede Haushaltung, wo sich Vieh befindet, ist vom Viehbesitzer oder seinem Stellver treter eine Zählkarte nach den dort aufgedrnckten Bestimmungen auszufüllen. Zählkarten sind auch in denjenigen Haushaltungen auszufüllen, wo in der Zeit vom