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Nr. Dresden, dm i8. Oktober 1809. r 18» Fortsetzung des, im vorigen Stück abgebrochenen, Aufsatzes: über das Recht. er Rechts - Streit zwischen dem Eigen thümer, den ich Titius nennen will, und dem redlichen Besitzer der gestohlnen Sache, der CajuS heißen soll, wird etwa auf fol genden Gründen beruhen. Titius. Nachdem ich dir bewiesen habe, daß mir die Uhr, die du besitzest, vor her gestohlen worden ist, ehe du sie gekauft hast, so kannst du dich nicht weigern, mir sie auszuantworten, denn sie war mein Ei genthum, ehe du sie kauftest; konnte also nicht dein Eigenthum werden, und hat folg lich nie ausgehört, mein Eigenthum zu seyn, wenn ich gleich um den Besitz derselben ge kommen bin. Carus. Du hast ja die Uhr auch ge kauft. Sie kann vorher gestohlen worden seyn; wie würde dir es thun, wenn du sie einem dritten herausgeben solltest? Titius. Ich würde eS ungern, aber dennoch thun, sobald ein dritter mir bewie sen hätte, daß sie ihm gestohlen worden wä re , ehe ich sie gekauft hatte. Denn sobald ich einsehe, daß ich Etwas schuldig bin, so muß ich meine Schuldigkeit erfüllen, weil ich der Vernunft gemäß handeln will, die mir sagt, daß ein vernü: feiges Wesen, wenn es anders eben so vernünftig handeln will, als es ist, seine Schuldigkeiten erfüllen muß, so unangenehm es ihm seyn mag. Cajus. So sprichst du freilich jetzo, weil du, wenn dein Grundsatz gilt, die Uhe nicht herauszugeben/ sondern wiederzuerhal ten hättest. Titius. Lieber! Setze dich einmal in meine Lage. Wenn deine Uhr dir gestohlen, und von mir unwissentlich gekauft worden wäre, würdest du nicht wünschen, daß mein Grundsatz gelten möchte? Was rechtlich recht, oder rechtlich unrecht ist, kann gar nicht von dem abhängen, was wir gerne wollten, was wir wünschen, was uns angenehm ist, oder nicht. Die Rechtlichkeit ist gerade darum Etwas VernunftlicheS, weil ihre Allgemein heit ohne Anfeh» der Person, ohne Rücksicht auf ihre individuellen Neigungen, der Ein seitigkeit des Eigennutzes entgegen gesetzt ist. Du wirst nicht läugnen, daß es unter Men schen Eigcnthum geben müsse, Laß das Et- genthum Mit der Sache verbunden seyn müsse, Ccccce