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Wochenblatt für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Radenstein und Rottluff. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Bezugspreis: Vierteljährlich 36 Pf., durch die Post bezogen vierteljährlich 75 Pf. — Anzeigen werdm außer in der Geschäftsstelle (Reichenbrand. Neooigtstraße 11) von Herrn Friseur Weber in Retchenbrand und von Herrn Kaufmann Emil Winter in Rabenstein entgegengenommen und die Ispaltige Petitzeile oder deren Raum mit 25 Pf. berechnet. Schluß der Anzeigen-Annahme Freitags nachm. 2 Uhr. Fernsprecher Amt Siegmar 244. — Postscheckkonto Leipzig Nr. 12 559, Firma Ernst Flick» Neichenbrand. SV Sonnabend, den 5. Juli ISIS Reichenbrand, Siegmar. Neustadt, Rabcnstcin und Rottluff, am 30. Juni 1919. Die Gemeindevorstande. Reisebrotmarken betr. Die Amlaufzeit der unperforierten Reisebrotmarken ist vom Direktorium der Reichsgetreidestelle auf die Zeit bis zum 3. August 1919 beschränkt worden Dom 4. August 1919 an dürfen Bäcker usw. unperforierte Reisebrotmarken nicht mehr beliefern. Der Umtausch der unperforierten Reise brotmarken gegen andere kann bis zum 3. August 1919 bei den obengenannten Gemeindeverwaltungen erfolgen. Alle übrigen Bestimmungen über Reisebrotmarken, insbesondere die Vorschriften über Ent- Wertung der Marken durch die Verkäufer sofort bei Annahme, bleiben in Kraft. Zuwiderhandlungen werden nach 8 80 der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1918 vom 29. Mai 1918 mit Gefängnis bis zu 1 Jahr und mit Geldstrafe bis zu 50 000 Mk. oder mit einer dieser Strafen geahndet. Ehemnttz, den 24. Juni 1919. Westfachsifcher Kommunalverband für den Bezirksverband Chemnitz-Land. Bekanntmachung. Fassung: 4. Für den Wirtshausschluß gelten die allgemeinen polizeilichen Bestimmungen wie vor der Verhängung des Belagerungszustandes. Die Bestimmung, daß sich niemand ln der Zeit von 12 Uhr 30 dis 4 Uhr morgens unbefugt auf ktratzen und Platzen aufhalten darf, wird aufgehoben. Dresden, den 17. Juni 1919. Ministerium für Militärwesen. Kirchhof. Besitzsteuer. Am 10. dieses Monats wird die 5. Rate Besitzsteuer fällig. Die Steuerpflichtigen wollen dieselbe bei Vermeidung der zwangsweisen Beitreibung bis zum 18. dieses Monats an die hiesige Ortssteuercinnahme abführen. Reichenbrand, am 4. Juli 1919. Der Gemeindevorstand. Nachstehende Polizeiverordnung wird hiermit zur strengsten Befolgung in Erinnerung gebracht. Reichenbrand, am 3. Juli 1919. Der Gemeindevorstand. Vogel. Errichtung eines Wohnnngsnachweises in der Gemeinde Reichenbrand. Anordmmg ^ ^ ^ ^ ch, , , d^bet ibt - n ö,s-„IIichm Wohnung-nachw-t- Zu diesem Zwecke wird folgendes vorgeschrieben: Jeder Eigentümer, Nießbraucher oder Nutznießer eines Gebäudes oder mit der Verwaltung beauftragte Vertreter dieser Personen ist verpflichtet, Wohnungen, die durch Kündigung des bestehenden Mietverhältnisses oder auf sonstige Weise vermietbar geworden sind und wieder vermietet werden sollen, sowie zum Vermieten bestimmte Wohnungen in Neubauten, bei dem Wohnungsnachweis der Gemeinde (Gemeindeamt) anzumelden. Die Anmeldung hat durch besondere Anmeldevordrucke, g 1 S Die Anmeldung hat innerhalb 3 Tagen nach Erteilung der behördlichen Genehmigung zum Beziehen der Wohnung, oder nach erfolgter Kündigung oder anderweiter Aufhebung der bis herigen Miet- oder sonstigen Vertrags- oder Benutzungsoerhältnlsse zu erfolgen. 8 3. Die Vermietung beziehentlich anderweite Benutzung non Wohnungen darf nur mit Zustimmung des Wohnungsnachweises erfolgen. Bis zur Behebung des Wohnungsnotstandes dürfen Wohnungen an außerhalb der Gemeinde Reichenbrand Wohnende nicht vermietet beziehentlich von solchen nicht bezogen werden. Die angemeldeten Wohnungen werden in der nächsten Nummer de- Reichenbrander Wochenblattes veröffentlicht. Die Ausnahme unterbleibt, wenn vorn Wohnungsnachweis der anderwetten Vermietung beziehentlich Benutzung zugestimmt worden ist. 8 5. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Polizeiverordnung können mit Geldstrafe bis zu 30 Mark geahndet werden. Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. Reichenbrand, am 17. Mai 1919. Der Gemeindevorstand. Vogel. Gassperre. Die liohlenzufnhr für da» BerbandSgaswerl hat sich trotz aller Bemühungen nicht g-beslert. Außerdem aber läßt der in letzten Tagen »»»gebrochen« Eisenbahner- und an setzend« Bergarbeiter-Streit «ine weitere Berschlechternng ln der jtohlenznsuhr befürchten. Wir müssen daher nunmehr auch Sperrstunden «insühren. Don D»nnrr»tag, den 3. Juli ISIS, ab Ist die Sa»«ntnahm- In »er Zeit Von 1- 5 Uhr nachmittags verboten. und 10—5 Uhr nachts Wahrend der Sperrzeiten hat die Gasentnahme zu unterbleiben. Die Gashahne find, auch wenn kein Gasdruck in der Leitung vorhanden ist, geschlossen zu halten, damit bei Eintritt des Gasdruckes GasausstrSmungen vermieden werden. Bei Gasgeruch sind sofort alle Fenster und Türen zu öffnen. Vorsicht! Explosionen! Gasvergiftungen! Siegmar, den I. Juli ISIS. verbandsgazwtt Gutes, brauchbares Suppenmehl, das Pfund 3 Mk.. steht im Lebensmittelamt zum Verkauf. Es eignet sich besonders zur Streckung der in den Haushaltungen noch vorhandenen geringen Kartosfelmengen. Da kaum weitere Kartoffeln heran zubekommen sind und zur Verteilung gelangen werden, wird die Einwohnerschaft hiermit besonders auf Suppenmehl hingewicsen! Desgleichen wird zum Strecken der Kartoffeln ebenfalls gutes Dörrgemüse (Kraut und Möhren) empfohlen. Das noch vorhandene nicht vollwertige Pflaumenmus wird von jetzt ab mit 2,5<> Mark für das Pfund abgegeben. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 3. Juli 1919. Bekanntmachung, die Nacheichung der Gewichte, Maße, Wagen und Meßwerkzeuge betreffend. Nach einer Bekanntmachung des Oberelchungsamts Dresden vom 16. Dezember 1918 findet in diesem Jahre und zwar: Dienstag, den 8. Juli 1919 von 3—5 Uhr nachm., Mittwoch, den 9. Juli 1919 von 8—12 Uhr vorm, und 1—5 Uhr nachm., Donnerstag, den 10. Juli 1919 von 8—12 Uhr vorm, und 1—5 Uhr nachm., Freitag, den II. Juli 1919 von 8—12 Uhr vorm, und 1—5 Uhr nachm., Montag, den 14. Juli 1919 von 8—VrlO Uhr vorm. im Lokale, für ortsfeste Gegenstände Montag, den 14. Juli 1919 von 10—12 Uhr oorm. und 1—5 Uhr nachm., Dienstag, den 15. Juli 1919 von 8—II Uhr vorm. am Gebrauchsorte . im hiesigen Orte mit den beiden Rittergütern eine Nacheichung aller im öffentlichen Verkehr Verwendung findenden Gewichte, Maße, Wagen und Meßwerkzeuge statt. Als Lokal für die Nacheichung ist Willy Köhlers Gastwirtschaft, hier, Talstraße 8, und finden diese Anmeldungen während der festgesetzten Zeiten ebenfalls vallstän^e Erledigung. Werden Maße, Gewichte usw., welche das Nacheichungszeichen nicht tragen, nach Beendigung des Nacheichungsgeschäftes vorgefunden, so kann auf Grund von 8 369 Ziffer 2 des Reichsftrafgcfetzes eine Bestrafung bis zu 150 Mk. oder mit hast bis zu 4 Wochen herbeigefuhrt werden. Für jedes der Nacheichung unterzogene Stück ist die im Gebührentarif festgesetzte Gebühr nach § 17 des Gesetzes vom 31. Juli 1912 sofort zu entrichten. Rabenstein, den 3. Juli 1919. Der Gemeindevorstand. - Nacheichung öer Maße, Gewichte, Wagen unö Meßwerkzeuge. Zur öffentlichen Kenntnis wird hiermit gebracht, daß Dienstag, den 15. Juli d. I., nachm, von 1—5 Uhr, sowie Mittwoch, den 16. Juli d. I., vorm, von 8—12 Uhr und nachm, von 1—5 Uhr im hiesigen Orte die gesetzlich vorgeschriebene Nacheichung aller im öffentlichen Verkehre Verwendung findenden Maße, Gewichte, Wagen und Meßwerkzeuge, und zwar in der Schankwirtschaft „Zur Post" — Inh: Robert Schill — hier, stattfindet. Alle im hiesigen Gemeindebezirke wohnhaften Personen, auch die Landwirte, welche Maße. Gewichte, Wagen und Meßwerkzeuge im öffentlichen Verkehre benutzen, haben dieselben innerhalb der vorstehend genannten Zeiten im Nacheichungslokale dem Gichungsbeamten in reinlichem Zustande und durch erwachsene Personen zur Prüfung vorzulegen. Zur Nacheichung derjenigen Wagen und Maße, welche an ihrem Gebrauchsorte befesttgt sind, wird sich der Eichungsbeamre an Ort und Stelle begeben. Die Besitzer solcher Eichgegenstände haben dieselben aber vorher dem Eichungsbeamten anzumelden. Diese Gegenstände werden voraussichtlich am Donnerstag, den 17. Juli 1919, von vorm. 8—11 Uhr ihre Erledigung finden. Die Gebühren für die Nacheichung sind sofort bei der Nacheichung zu entrichten. Werden Maße, Gewichte usw., welche das Nachetchungszeichen nicht tragen, nach Beendigung des NacheichungsgesäMes vo^gefunden. so muß auf Grund von 8 22 der Maß- und Gttvichtsordnung in Den Nacheichungspflichtigen geht noch besondere Ladung zu. Rottluff, am 5. Juli 1919. Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Verhältnisses freiwerdende Wohnung sofort im Gemeindeamte zu meiden ist. Ferner werden alle Grundstücksbesitzer gemäß 8 3 der Bundesratsverordnung vom 23. September 1918 ausgefordert, pk Mittwoch, den g. Juli ISIS, alle unbenutzten Wohnungen oder Fabrik-, Lager-, Werkstätten-, Geschäftsräume oder sonstigen Räume im Gemeindeamte zu melden. Die Meldung muß enthalten Größe und Anzahl der Räume, getrennt nach heizbaren und ntchtheizbaren. Als unbenutzt gelten Wohnungen und Räume der bezeichnten Art, wenn sie völlig leerstehen oder nur zur Aufbewahrung von Sachen dienen. Rottluff, am 3. Juli 1919. Der Gemeindevorstand. Die Einwohnerschaft wird hierdurch gebeten, jede bevorstehende Heimkehr eines Gemeinde- Mitgliedes aus der Gefangenschaft im Gemeindeamt zu melden. KriegsgefangenenheimkehrfteUe Rottluff, am 4. Juli 1919. .Am den in letzter Zeit hierher gerichteten Anstagen gerecht zu werden, wird bekannt gegeben, daß für den Bezirk der Amtshauptmannschaft und für die Chemnitzer Stadtflur in Unterordnung unter den Landesobstbauverein ein Bezirksobstbanverein besteht, dessen Vorsitzender der Unterzeichnete ist. Ihm sind die in einzelnen Gemeinden und zwar in Bräunsdorf, Burkhardtsdorf, Euba. Grüna, Kändier, Leukersdorf, Mittelbach, Mtttelfrohna und Fichtigsthal, Neukirchen. Niederfrohna, Plcißa, Nöhrsdori. Siegmar und Wüstenbrand bestehenden Obst- und Gartenbauvereine als körperschaftliche Mitglieder an geschlossen. Auch der Grzgebirgische Gartenbauverein in Ehemnitz gehört dem Bezirksobstbauverein als korporatives Mitglied an. Der Verein verfolgt den Zweck, den Obst- und Gemüsebau in wirksamer Weise zu fördern und seine wirtschaftliche Bedeutung zu heben. Anmeldungen für den Bezstksobstbauverein nimmt die in der Amtshauptmannschaft Chemnitz, Metzschstraße 2, befindliche Geschäftsstelle entgegen. Für die örtlichen Organisationen sind sie bei diesen selbst anzubringen. Chemnitz, am 23. Juni 1919. Der Bezirksobstbauverein Chemnitz. Amtshauptmann vr. Latze, Vorsitzender. IXstkee, Xsßso, rs« I empfiehlt preiswert Drogerie Aegmsr Lried 8eIMk.