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Wopauer w Tageblatt und Anzeiger sotMevonallenPof itmmgmomm« Wochenblatt für Sscho » a « «ad Amaeaeud nunoAnzeiger, ltl.Be»ugsprriS fg. Bestellungen von den Boten, Anzeigenpreis«. Lie 46 mm breite Millimeterzell« 7 Psg,; die SS mm breite Milltmeterzeilr im Tertteii - 2S Psg^ Nachlaßstaffes 8 Ziffev- und Nachweisgebühr 2V Psg. zuzügl. Port, »a« -»«ckova-er Tageblatt und Anzetger" ist daS zur Beröffeutlichnag der amllichcn »Äanntmachunaen der ÄmtS^mptmannschaft Flöha und de, StadtratS »u Zschopau behördlicherseits bestimmt-»last die mEchm BÄanntmachungen de, Finanzamtes Zschopau-BankkoUte«: Erzgettrgist^ndelSbaL e.D.m,b. -.Zschopau.Semeindegirokonto: Zschopau Nr, «; Postscheckkonto: Leipzig Nr. 42SS4- Zeitung für die Orte: KruurhrrmerSdorf, Waldkirchen, Bvrnichen, -ohtldors, »ilischthrl. Weißbach, Dittersdorf, »ornau, Dittmannsdorf, Mtzschdorf, Scharfenstetu, Schlößcheu Porschendors n». 143 d«, 24.2««r 1SSS los. ÄetMG vegrenzte NienstpfliGt Weg zur Lleverwinbung des Wangels an ArveitSkrüften Die nationalsozialistische Regierung fand bei der Machtübernahme 1933 sieben Millionen Arbeitslose vor. ^Zu Beginn des Vierjahresplanes 1936 hatte Minister präsident Generalfeldmarschall Göring noch mit einer Mil lion Volksgenossen zu rechnen, die als Reserve in dem Ringen um Deutschlands wirtschaftliche Selbstbehauptung bereit stand. Diese Reserve ist heute voll eingesetzt. ES find deshalb besondere Maßnahmen notwendig, welche die umgehende Durchführung vor allem der staatspolitisch vor- dringlichen Aufgaben ficherftellen sollen. Der Beauftragte für den Vierjahresplan hat deshalb durch eine am 1. Juli 1938 in Kraft tretende Verordnung die gesetzlichen Grund lagen für eine allgemeine, zeitlich begrenzte Dienstpflicht aller deutschen Staatsange hörigen geschaffen. Die „Verordnung zur Sicherstellung des Krästebedarfs für Aufgaben von besonderer staatspolitischer Bedeutung" vom 22. Juni 1938 wendet sich an alle deutschen staats angehörigen Männer und Frauen jeden Be ruses, die arbeitsfähig find, und verpflichtet sie, vor- übergehend auf einem ihnen besonders -»gewiesenen Arbeitsplatz im Nahmen eines ordentlichen Arbeltsver- trageS Dienste zu leisten oder sich einer bestimmten Aus bildung zu unterziehen. Der alte Arbeitsplatz und die bisher erworbenen Anrechte bleiben den Dienstpflich tigen erhalten. Es wird dafür gesorgt, daß das de» Dienstpflichtigen gewährte Entgelt nicht geringer ist als daS auS dem alten Arbeitsverhältnis. Die Verordnung ist von dem Präsidenten der Reichs anstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversiche rung durchzuführen. Er erhält seine Weisungen vom Be auftragten für den Vierjahresplan, der auch die Aufgaben bestimmt, auf welche die Verordnung anzuwenden ist. Es wird sich dabei nurumbesonderswichttge , un aufschiebbare Vorhaben handeln. Die Zahl der Deutschen, die zu der befristeten Dienstpflicht herangezogen werden, wird deshalb nur begrenzt sein. Ministerpräsident Generalfeldmarschall Göring hat als Beauftragter für den Vierjahresplan bisher mit Dank erfahren, daß für die ihm vom Führer gestellte Aufgabe das ganze deutsche Volk mit dem Herzen und der Tat mit eintritt. Er verläßt sich darauf, das das deutsche Volk ihm jetzt auch auf dem Wege, der die U e b e r w i n - düng des Mangels an Arbeitskräften zum Ziele hat, folgen wird. * Einsatz aller Kräfte Eine notwendige Verordnung zur Deckung des Bedarfs an Arbeitskräften Zu der „Verordnung zur Sicherstellung des Kräfte- bedakfs für Aufgaben von besonderer fiaatspotMjcher Bedeutung* ist noch folgendes zu bemerken: Bei der Machtübernahme im Januar 1933 fand die nationalsozialistische Regierung eine Massenarbeitslosig keit von sieben Millionen Arbeitern und Angestellten vor. Ihnen standen nur 12,3 Millionen beschäftigte Arbeiter und Angestellte gegenüber. Der sofort einsetzende Kampf gegen die Arbeitslosigkeit hat Millionen von Volksge nossen wieder Arbeit und Brot gegeben. Ende Mai 1938 meldeten die Arbeitsämter nur noch eine Drittelmillion Arbeitsloser. Ein großer Teil dieser Arbeitslosen war infolge körperlicher Gebrechen, Alter usw. nur noch beschränkt einsatzfähig. Ein anderer großer Teil, darunter viele Frauen, waren durch persönliche Ver hältnisse an ihren Wohnsitz gebunden und konnten nicht ohne große Härten in Bedarfsgebiete verpflanzt werden. Die Zahl der voll einsatzfähigen und ausgleichsfähigen Arbeitslosen betrug Ende Mai nur noch annähernd 37 000. Diese Zahl setzt sich zumeist ans Arbeitslosen zu sammen, die zwischen zwei Arbeitsvcrhältnissen tageweise arbeitslos sind und deshalb als Reserve für den Arbeits einsatz nicht in Betracht kommen. Es gibt keine Aebeiisrefelven mehr Die Zahl der beschäftigten Arbeiter und Angestellten, die im Januar 1933 nur 12,3 Millionen, im Herbst 1936 bereits 18,4 Millionen betrug, ist auf rund 20'/- Millionen angewachsen. Die deutsche Wirtschaft hatte also nicht nur 6N Millionen Arbeitslose ausgenommen, sondern dar- über hinaus noch mehr als zwei Millionen Volksgenossen als Arbeiter und Anaestclltc in ibre Betriebe cinacnlicdcrt. Nach dieser großen Ausweitung der Erwerbstätigen um faßt die weitere Bevölkerung Deutschlands, namentlich der männliche Bcvölkerungssektor keine Reserven mehr. Eine weitere Erhöhung der Produktion hat also eine vernünftige Rationalisierung der Betriebe, insbesondere ein richtiges und zweckmäßiges Ansetzen der Arbeitskräfte in den Betrieben, das jede Arbeitskraft zur vollen Auswertung ihrer Fähigkeiten, Kenntnisse und Er fahrungen lomen läßt, zur Voraussetzung. Diese Entwick lung muß in kommender Zelt mit erhöhtem Nachdruck durch die Betriebsführer weitergeführt werden. Sie ist aber nicht allein in der Lage, den empfindlichen Mangel an Arbeitskräften auszugleichen. Insbesondere bietet sie nicht die Mö-> ichkeit, den großen Bedarf an Arbeitskräf ten für beso rs bedeutsame Aufgaben, deren Durchfüh rung ans > .ratspolitischen Gründen keinen Aufschub duldet, schnell und sicher zu befriedigen. Alle Deutschen ohne Ausnahme verpflichiet Nm die rechtzeitige Fertigstellung der unaufschieb baren Aufgaben nicht zu verzögern, sah sich daher der Beauftragte für den Vierjahresplan gezwungen, die ge setzlichen Grundlagen für eine allgemeine, zeitlich begrenzte Dienstpflicht aller deutschen Neichs- angeyortgen zu schaffen. Dies ist durch die neue Verord nung geschehen. Der Geltungsbereich der Verordnung ist sehr weit gezogen. Die Verordnung wendet sich analle deut schen Neichsangehörigen, an Männer und Frauen, die arbeitsfähig sind, nicht einseitig an die Arbeiter und An gestellten, sondern ebenso an die Unternehmer, die selb ständigen Erwerbspersonen, an die Beamten, an die An gehörigen sonstiger öffentlicher Organisationen, die Rent ner und die Berufslosen. Daß aus diesem Kreise der deutschen Reichsangchüri- gen praktisch nur ein begrenzter Teil der einzel nen Gruppen von der Verordnung betroffen werden wird, bedarf keiner Ausfiihung. Gerade deshalb hat der Beauf tragte für den Vierjahrcsplan davon abgesehen, den Kreis der Dienstpflichtigen genauer abzugrenzen. Er hat weder eine durch die Schulpflicht bedingte untere, noch eine durch das Alter bedingte obere Alters grenze gezogen; er hat auch keine Ausnahmen für Mütter oder sonstige Personengruppen festgelegt. Diese Grenzen und Ausnahmen sind SelbstverständlichkeitLn. Bei neuer Beschäftigung kein geringerer Lohn Reichsangehörige, die auf Grund der Verordnung verpflichtet werden, auf einem ihnen zugewiesenen Arbeitsplatz Dienste zu leisten oder sich einer bestimmten Ausbildung zu unterziehen, haben bei diesen Tätigkeiten Ansprüche auf Gehalt, Lohn und sonstige Bezüge, wie sie den neuen Arbeitsplätzen entsprechen. Bei den Zuweisun gen wird sichergestellt werden, daß bei der neuen Beschäf tigung kein geringeres Arbeitsentgelt gezahlt wird als bei der alten, vorübergehend aufgegebenen Tätigkeit. Auch sonst greifen bei dem neuen Dienstverhältnis alle üblichen Vorschriften eines regelmäßigen Beschäftigungsverhält- niffes, insbesondere alle Bestimmungen der Sozialversiche rung Platz. Nur mußte der Natur der Verordnung ent sprechend, die Lösung des Dienst- oder Ausbildungsver- hältnisscs an eine besondere Zustimmung geknüpft werden. Mcht auf den alten Arbeitsplatz Die Verpflichtung wird in jedem Falle für eine vegrenzte Zeit ausgesprochen. Infolgedessen konnte die Verordnung bestimmen, daß die Dienst- oder Aus bildungsverpflichteten, die bei ihrer Einberufung alsArbei- ter, Angestellte oder Beamte in einem Beschäftigungsver- hältnis stehen, von ihrem bisherigen Unternehmer oder ihrer Dienstbehörde für die Dauer der Verpflichtung zu beurlauben sind. Das Arbeits- oder Dienstverhältnis bleibt also weiter bestehen. Es ist ausdrücklich bestimmt, daß während der Beurlaubung das bisherige Beschästi- gungsverhältnis nicht gekündigt werden darf. Den Dienst- verpflichteten wird also ein Recht auf den alten Arbeits platz, den Unternehmern ein Recht auf die Rückkehr der Arbeitskräfte an die alte Arbeitsstätte gegeben. Der Dienstverpflichtete hat während der Dauer der Beurlaubung keinen Anspruch aus Gehalt, Lohn oder sonstige Bezüge ans seinem bisherigen Beschäftigungs- Verhältnis, da er sein Arbeitseinkommen aus seiner nenen Arbeit erzielt. Im übrigen gilt die Zeit der erfüllten Dienstverpflichtung als Beschäftigungszeit in der bis- hcrigcn Arbeitsstelle. Sie wird also z. B. arbeitsrechtlich beamtcnrechtlich so angesehen, als ob sie beim bisherigen Unternehmer oder bei der Behörde geleistet sei. Ter Präsident der Neichsanstalt sür Arbeitsvermitt lung und Arbeitslosenversicherung wird alsbald die zu» Durchführung und Ergänzung der Verordnung erforder lichen Vorschriften erlassen nnd die erforderlichen Maß- nabmen durch die Landesarbeitsämter und Arbeitsämter treffen lassen. Unaufschiebbare Aufgaben werden noch bestimmt Im einzelnen wird der Beauftragte sür den Bier jahresplan den Präsidenten der Neichsanstalt mit An weisungen versehen, bei welchen besonders bedeutsamen und unaufschiebbaren Aufgaben die Verordnung anzu- wenden ist. Der Vollzug der Verordnung brauchte nicht durch be sondere Strasvorschriften in der Verordnung ge sichert zu werde«; denn in der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Vierjahresplanes vom 5. November 1936 hatte der Beauftragte für den Vierjahresplan be reits allgemein bestimmt, daß Zuwiderhandlungen gegen die in seinen Verordnungen enthaltenen Gebote und Ver bote mit Gefängnis und Geldstrafe, letztere in unbegrenz ter Höhe, oder mit einer dieser Strafen geahndet würden. In der gleichen Verordnung ist ebenso allgemein verkündet worden, daß wegen eines Schadens, der durch eine Ver ordnung des Beauftragten für den Vierjahersplan ent steht, eine Entschädigung nicht gewährt wird. Die neue Verordnung vom 22. Juni 1938 wird am 1. Juli 1938 in Kraft treten. BchrWM dei HoW Die Forderungen der SDP. erläutert ' Das Tschechoslowakische Prcßbüro teilt mit: Unter oem Vorsitz des Ministerpräsidenten Dr. Hodscha fand die informative Besprechung des politischen Ministeraus- fchnsses mit den bevollmächtigten Unterhändlern der Su detendeutschen Partei statt. An der Konferenz, di« im Ministerratspräsidium stattfand, nahmen der Stellvertreter des Vorsitzenden der Negierung, Eisenbahnminister Be- chhne, Innenminister Dr. Cerny, der Minister für das Schulwesen Dr. Franke, Unifizierungsminister Monsignore Dr. Sramck, Handelsminister Mlcoch und der Minister für öffentliches Gesundheitswesen F. Jezek, und für die SDP. die Abg' Kundt, Dr. Rosche, Tr. Peters, ferner Dr. Sebekowfky und Dr. Schickedanz teil. Die Vertreter der Sudetendeutschen Partei informier- ken die politischen Minister über ihre Ansichten betreffs Lösung der Neuregelung der Nationalitätenverhältnisse und gaben ihnen ausführliche Erörterungen zu den Forde rungen, die von der SDP. der Negierung vorgelegt Wurden. Empfindliche Schädigung der sudetendeutschen Landwirtschaft Tschechische „Grenzsicheruug" verhinderte dringendste Arbeiten In einer Ausschußsitzung de» deutschen Sektion des LandeSkulturratcS für Böhmen befaßte sich der Vorsitzende Windisch mit den verheerenden Folgen der militari- I schen Maßnahmen im Grenzgebiet für die Landwirtschaft, s Er wies darauf hin. daß die Bewegungsfreiheit der in den Grenzgebieten ansässigen Landwirte durch die ge troffenen Einrichtungen zur,,Grenzsichcrung* empfindlich geschädigt worden ist. Die militärischen Maßnahmen nach i dem 20. Mai haben noch weitere Einschränkungen gebracht und vielen Landwirten das normale Arbeiten auf ihren Wirtschaften überhaupt unmöglich gemacht. Es wurden Gespanne in Anspruch genommen, obwohl gerade in dieser Zeit dringende landwirtschaftliche Arbeiten zu erledigen waren, und Grundstücke durften von den Be sitzern weder betreten noch befahren werden. Das Grün- sutter konnte nicht gemäht nnd cingeholt werden, und in den Wäldern wurden Bäume ohne vorherige Fühlung nahme mit den Eigentümern gefällt. Fühlungnahme London—Prag Wegen der sudetendeutschen Frage Der englische Außenminister Lord Halifax sprach vor dem Auswärtigen Ausschuß der Regierungsparteien im Unterhaus. Ueber die vertrauliche Sitzung wurde eine amtliche Mitteilung ausgegeben, wonach der Außenmini ster auf die Notwendigkeit der Beendigung des Krieges in Spanien als einer der Ursachen internationaler Reibungen hingewiesen habe. Lord Halifax sei weiter in der Lage gewesen, einen Bericht über das Ergebnis der kürzlichen Fühlungnahme mit der tschechoslowakischen Re gierung über die s u d e 1 e n d e u t sch e Frage zu er statten. Er habe betont, es sei notwendig, Ruhe und Zu rückhaltung zu bewahren, damit diese Besprechungen bis zu einem ersolgreichen Abschluß sortgesetzt werden könnten.