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oigtländischer Anzeiger. I Sechszigster^ahrgang Verantwortliche Redaction: vr. G I a h N. Druck und Berlag von Moritz Wieprecht in Plauen. er AbonnementspreiS für dieses Blatt 1 Thlr. ti Ngr. Bei Beziehung durch die Post 1 Thlr 18 Ngr. Die Mionsgebühren werden mit 1 Ngr. für die gespaltene Corpus-Zeile berechnet, größere Schrift nach Berhältntß deS imeö. — . AA. 3. April »84V. Die Herren Cvmmandanten der Kömgl. Bayerschen Truppen, welche hier Quartier und Verpflegung genossen, haben den Unter- 1 beauftragt, den sammtlichen Ouartierträgern für die ausgezeichnete Bewirthung und freundliche Aufnahme, sowie der ganzen mschaft für den herzlichen Empfang der Truppen den wärmsten, aufrichtigsten Dank abzustatten. Mit wahrem Vergnügen ich mich hiermit LeS ertheilten Auftrags. Plauen, den 2. April 1849. E. W. Gottschald. Zeitungen Dchscn. Die wichtigsten Verhandlungen der 1. Kam- Rährend der verflossenen Woche waren unstreitig die las Verhältniß der sogenannten Receßherrschasten der D und Herren von Schönburg zu dem übrigen König- Dachsen. Bekanntlich waren die Herren von Schönburg Daher Zeit in ihrer politischen Stellung zu Kaiser und Dund auch der Krone Sachsen gegenüber vielfach bevor- I und es konnte nicht fehlen, daß deshalb allerlei Igen zwischen der sächsischen Regierung und dem auf hechte pochenden Hause Schönburg vorkamen. Nach »chen Streitereien kam endlich am 4. Mai 1740 zwischen reue Sachsen und dem Gesammthause Schönburg ein mnler Receß zu Stande, in welchem das Verhältnis der Istreitenden Theile zu einander geordnet wurde. In diesem Iwurde unter Anderem auch die gänzliche Abgabenfrei er Einwohner des Neceßgebietes festgestellt. Diese lenfreiheit und überhaupt das ganze Verhältniß der Iburgischen Besitzungen zu Sachsen mußte sich ändern, Men 1831 die Verfassung erhielt, worin gleiche Be- ung und gleiche Verpflichtung aller Staatsbürger als sah ausgestellt wurde. Die bisherige Abgabenfreiheit chönburgischcn Besitzungen mußte also Wegfällen, und n zahlte dafür billiger Weise eine Entschädigung, die jemals steuerfreien Bewohnern auch mit zukommen Allein di;ß geschah nicht, sondern die Herren von lburg behielten Alles für sich. Darüber nun, so wie vieler anderer Bestimmungen des Recesses sind vielfache verdcn der Einwohner cingelaufen, und die Kammer fügt sich eben mit einem Antrag und Bericht des Ab- icteu Böricke aus Glauchau, welcher sich dahin ausspricht, "r ganze Receß aufgehoben, und den Bewohnern der iburgischen Besitzungen völlig gleiche Berechtigungen hrpflichrungen wie den übrigen sächsischen Staatsbürgern !l werden, sowie daß die, Herren von Schönburg kein Vorrecht mehr vor den übrigen Einwohnern Sachsens haben sollen. Das Ergebniß der Verhandlungen werden wir seiner Zeit mittheilen. — Zn der zweiten Kammer haben 17 Abgeordnete (die sogenannte äußerste Linke) wie bereits im vor. Bl. angedeutet, einen Antrag eingcbracht, die Kammer solle sich im Vereine mit der ersten Kammer dahin erklären, daß das dermalige Ministerium das Vertrauen der Volks vertretung nicht besitze. Am 28. März fand die Berathung darüber statt, und die Kammer hatte, doch noch Tact genug, diesen äußerst linkischen Antrag Hrü. TzschirnerS fallen zu lassen. Nach längerer Verhandlung wurde nämlich ein An trag des Abg. Fritzsche, vor der Hand sich über jenen Antrag gar nicht zu erklären, sondern zur Tagesordnung überzugehen, mit 39 gegen 31 Stimmen angenommen. — In der Sitzung vom 30. brachte zunächst Abg. Bernhardt einen Antrag ein auf Wegfall des Reinigungseides im Strafprocesse, sodann kam die Cassation der Wahl des von Freiberg aus nach Frankfurt gewählten, aber steckbrieflich verfolgten Erbe aus Altenburg zur Sprache, was Riedel nicht in Ordnung findet. Eines Formfehlers wegen sei eine Wahl nicht zu casfiren. — Nach geschehener Abfertigung von Seiten des Ministers des Innern brachte Helbig die Leipziger Zeitung wieder einmal aufs Tapet, die von ihm Jnsertionsgebüdren gefordert habe u. s. w. und ergeht sich dabei eben nicht in den feinsten Lobeserhebungen. Nun kam eine mildere Handhabung des Forstschutzes zur Sprache und kein Forstschutzmann soll einen Dieb mehr von hinten schießen, und den Beschluß bildete der Bericht über die Vereinigung der thüringschen Staaten mit dem Königreich Sachsen zu einem Gesammlstaate mit einer gemeinschaftlichen Verfassung und obersten Verwaltung. Die Verhandlung darüber ließ erkennen, daß — um mit dem Abg. Meyer zu reden — in der Kammer wenig oder gar kcme „Diplomatcnweisheit" cxistirt; denn Tauerschmidt be dauert, daß der Ausschuß nicht auf Vorlegung der Aktenstücke (Wie können über noch obschwebende Verhandlungen die