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Verordnungsblatt der Kreisyanptmannschaft Bantzen als Konsistorlalbehörde der Oberlaufitz. Amtsblatt Ser «mtshauptmannschaften Bautzen und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen. Schirgiswalde, Herrnhut und Bernstadt, de- Hauptzollamt- Bautzen, ingleichen der Stadträte zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtgemeinderäte zu Schirgiswalde und Weißenberg. Orga« der Handels- und Gewerbekammer zu Zittau Rkerantwortlicher Redakteur: Arno Zschuvpe (Sprechstunden wochentags von 10—11 und von 3—4 Uhr). — Verlag, Redaktion und Erpeditton: innere Lauenstrabe 4. Telegramm-Adresse: Amtsblatt Bautzen. — Fernsprechanschluß Nr. ü1. DK Vauh-n-c Nachricht.» nfch.lnn>, mit Au,nahm, d.r Sonn- und Fisttuge, »glich abend,. Preis deS vl«rt«lj-lhrlich.n Abonnement, 3 Jnse,non,gebühr für den Raum eine, Petit-SpaiNeN, Hewöhnlichen Satze, IS 4, in geeigneten Fällen unter Gewährung von Rabatt; Ziffern-, Tabellen- und anderer schwieriger Satz entsprechend teurer. NachweiSgcdühr sür jede Anzeige und Insertion 20 Pf^, briefliche «nskn.ft.erteu-n, 10Pf,, (nnd P,ri.>. Für die Aufnahme von Anzeigen und Reklamen an bestimmter Stelle wird keine" Garantie übernommen. UW- Nur bis früh 10 Uhr eingehende Inserate finden noch in dem abends erscheinenden Blatte Aufnahme. "MM Inserat« nehmen die Geschäftsstelle de, Blatte, und di« AononceubureauS an, desgleichen die Herren Walde in Löbau, Clauß in Weißenberg, Lippitsch in Schirgiswalde, Gustav Krülina iu Bernstadt Bub, in «önigShain bei Oswitz, Reußner in Ober-Cunnersdon und von Lindenau in Pul,nid " ' «r. 137. Sonnabend, de« 15. Juni 1907, abends. 12«. Jahrgang. Montag und Dienstag, den 17. und 18. Juni d. Js., können wegen Reinigung der Geschäftsräume -nur dringliche Sachen erledigt werden. Bautze-, den 1. Juni 1V07. Königliches Amtsgericht. AushebmgsgeMst im Bezirk Bautzen. Das Aushebungsgeschäft findet in diesem Jahre für die Militärpflichtigen aus den Orten der Amtsgerichtsbezirkc Bautzen und Schirgiswalde am 22., 24., 25., 26., 27. und 28. Juni dS. IS. von vor mittags ^/,8 Uhr an im SchützenhauS in Bautzen statt. Den Ortsbehörden werden demnächst besondere Vorladungen (Ordres) für jeden zur Vorstellung gelangenden Militärpflichtigen zugehen, welche sofort nach Empfang den betreffenden Mannschaften gegen Quittung auszuhändigen sind. Sollten Militärpflichtige, welche der Königlichen Ober-Ersatz-Kommission vorzustellen find, inzwischen ihren bisherigen Aufenthaltsort gewechselt und hierbei zugleich den hiesigen Aushebungsbezirk verlassen haben oder bis zum Beginn des Aushebungsgeschäfts einen derartigen Wechsel vornehmen, so haben die Ortsbehörden die Vorladungen unter Angabe des neuen Aufenthaltsortes der Militärpflichtigen sofort anher zurückzusenden. Haben dergleichen Militärpflichtige jedoch nur den Aufenthaltsort, nicht aber den Aushebungsbezirk gewechselt, so ist feiten derjenigen Ortsbehörden, welchen die Vorladungen von hier aus zugehen, dafür Sorge zu tragen, daß die letzteren den Adressaten rechtzeitig und gehörig behändigt werden. Ueber zugczogene Militärpflichtige ist unter Beifügung eines Auszuges aus der -Rekrutierungsstammrolle und des Losungsscheiues unverzüglich Anzeige anher zu erstatten. Von der persönlichen Gestellung vor der Königlichen Ober-Ersatz-Kommission kann kein dazu Verpflichteter entbunden werden; es sei denn, daß der Gesundheitszustand die persönliche Gestellung unmöglich macht, was durch ein ärztliches und soweit der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, von der Ortspolizeibehörde zu beglaubigendes Zeugnis zu bescheinigen ist. Militärpflichtige, welche der Ladung zur Gestellung ohne einen von der Königlichen Ober-Ersatz-Kommi'sion als genügend anerkannten Grund nicht Folge leisten, werden, sofern sie nicht zugleich eine härtere «strafe verwirkt haben, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen bestraft; es können ihnen auch die Vorteile der Losung ent zogen werden. Ist diese Versäumnis in böswilliger Absicht oder wiederholt erfolgt, so können dieselben auch des aus etwaigen Reklamationsgründen erwachsenden Anspruchs auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militärdienste verlustig erklärt und überdies als un sichere Dienstpflichtige sofort zur Einstellung gebracht werden. Lehrer und SchulamtS- kandidateu haben ihr Reifezeugnis und ihre Avstellungsurlunde mitzubriugen. Die Entscheidungen der Königlichen Ober-Erfatz-Kommission werden mündlich erteilt und gelten von und mit dem Tage der Eintragung in die Listen als eröffnet. 'Berufungen und Beschwerden gegen die Entscheidungen der Königlichen Ober- Orsatz-Kommisston, welche Militärpflichtigen und ihren zur Reklamation berechtigten An gehörigen zustehen, müssen spätestens bis zum 16. August dieses Jahres eingereicht werden. Diejenigen Personen, zu deren Gunsten reklamiert worden ist, haben am Aus hebungstage mit zu erscheinen und find von den Ortsbehördcn hieraus uoch be sonders aufmerksam zu machen. Gegen die Entscheidungen der Königlichen Ober-ErsatzKommission über die körper liche Brauchbarkeit der Militärpflichtigen und über die Verteilung der ausgehobenen Mann schaften auf die verschiedenen Waffengattungen und Truppenteile, sowie über die Verteilung oer Ersatzreservisten auf die verschiedenen Waffengattungen rc. findet eine Berufung nicht statt. Militärpflichtige, welche an Epilepsie zu leiden behaupten, haben auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen, welche am Aushebungstage mit zu erscheinen haben, oder ein Zeugnis eines beamteten Arztes beizubringen. Die Ortsbehörden (Bürgermeister und Gemeindevorstände) der Militärpflichtige stellenden Orte haben nur am letzten Tage der Aushebung, also am 28. Juni, norm. r/z8 Uhr, im Schützenhaus in Bautzen zu erscheinen und bis nach Beendigung der Aus hebung zu warten. Bestrafungen von Militärpflichtigen, die in den Stammrollen noch nicht vermerkt oder die erst vorgenommen oder bekannt geworden sind, sind sofort anher anzuzeigen. Bautzen, am 14. Juni 1907. Der Zivilvorsitzcnde der Königlichen Ersatz-Kommission des Alshebungs- bezirks Bautzen. Auf Blatt 118 des Handelsregisters, die Aktiengesellschaft in Firma Bauyncr Tuchfabrik und Kunst mühle (vormals C. G. E. Mörbitz) in Bautzen betreffend, ist heute eingetragen worden: a) die Prokura des Kausmanns Friedrich Hermann Carl Ludwig Morlock in Bautzen ist erloschen; b) Prokura ist erteilt dem Kausmann Georg Richard Zirhncrt in Bautzen. Dieser darf die Firma nur gemeinschaftlich mit einem anderen Prokuristen zeichnen. Bautzen, am n.Juni 1907. Königliches Amtsgericht. Der Stadtrat. Bautzen, am 14. Juni 1907. Der Stadtrat, Abteilung für Polizeisachen der (I.. 8.) geschlossen. Bautzen, am 6. Juni 1907. Der Stadtrat. I)r. Kacubler, Oberbürgermeister. Die Stadtverordneten. Rechtsanwalt Drache, Stadtverordneteiivorsteher. Bautzen, am 22. April 1907. (tt. 8.) Berkaus von Milch, Sahne, Butter, Käse, Eier, grüner Ware, Konditoreiwaren, Delikatessen, Roheis, Materialwaren, Tabak, Zigarren, Fleisch und Fleffchwaren, sowie der Kleinhandel mit Heizungs- und Be- leuchtungsgegenständcn. Wir haben den nachstehenden Nachtrag zu den Bestimmungen über die Sonntagsruhe im Handels- , 1. August „ gewerbe vom ^ November ^"2 ausgestellt. Diese Bestimmungen treten mii dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft. zu den Bestimmungen über die Sonntagsruhe im Haudelsgewerbe, sowie über die Beschäftigung von Gehilfe» und Lehrlingen in nicht offenen Handelsgeschäften an Sonn- und Festtagen 1. August —o vom , Ivo^. 22. November Punkt 3 der Bestimmungen erhält folgende Fassung: 3. An allen Sonn- und Festlagen, ausgenommen am 1. Oster-, Pfingst-und Weihnachtsseiertage ist erlaubt von i/,7 bis 7 Uhr früh, von >/,1l dis 12 Uhr vormittags und von 2 bis 4 Uhr nachmittags Das Ktadtvad bleibt wegen vorzunehmender baulicher Arbeiten Vom 1. bis mit 6. Juli 1967 Oeffentliche Zustellung. Die nachgenannten Ehegatten 1. Louise Marie Hoffmann geb. Pfau, Schneiderin in Zittau, 2. Selma Hedwig Walter geb. Krüger, Wirtschafterin in Leipzig, beide vertreten durch den Rechtsanwalt Klemm in Bautzen als Prozcßbevollmächtigten, klagen gegen ihre Ehemänner, deren jetziger Aufenthalt unbekannt ist, zu 1 den Kausmann Hermann Moritz Hoffmann zuletzt in Zittau, zu 2 den Töpfer Ernst Heinrich Robert Walter, früher in Königsbrück, aus Grund 8 1567- BGBs. mit dem Anträge aus Scheidung der Ehe. Sie laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Königlichen Landgerichis Bautzen zu dem aus den 14. Oktober 1967, vormittags Uhr anberaumten Terminc mit der Aufforderung,. je einen bei dem Prozehgericht zugelasjenen Rechtsanwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klagen bekannt gemacht. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts Bautzen, am 4. Juni 1907. Geschotz - Ablösung. Die aus Grundstücken des hiesigen Stadtbezirkes hastenden und am 1. Oktober ;cden Jahre- zu Menden Geschoßbeträge können mit dem 30sachcn Betrage zur Ablösung gebracht werden. Die Ablösung >es Geschosses liegt, um die Grundstücke lastenfrei zu erlaiigcn, lediglich im Interesse der leistungspflichtigen Grundstücksbesitzer. Durch den Wegfall der BürgerrcchtSgebühr mit I. Januar 1907 kommen, namentlich bei Flurstücken, vielfach Geschoßbeträge von sehr geringer Höhe als Zahlungsbeträge in Frage. Nus eine Ablösung dieser Beträge, um Weiterungen bei Grundstucksteilungen rc. zu entgehen, weisen wir noch besonders hin. An diejenigen Grundstücksbesitzer, welche beabsichtigen, die von ihnen alljährlich zu leistenden Geschoßbeträge zur Ablösung zu briugeu, richten wir das Ersuchen, entsprechende Anträge schriftlich oder mündlich bei unserer stadthauptkasse anzubringen. Die Absühruiig der Ablösungssumme kann sofort bewirkt «erden. Für Ablösungssummen, welche bis mit 36. Juni dieses Jahres bezahlt werden, sind die Jahresgeschoßbcträge für 1907 nicht mehr zu entrichten. Stadtrat Bautzen, am 30. Mai 1907. Gemeinsame Ortskrankenkasse für Gantzig und Umgegend. Bekanntmachung- An Stelle des verstorbenen Herrn Tischlermeisters Netsch, welcher lange Jahre in Treue die Kassen geschäfte geführt, ist Herr Uhrmacher Max Zimmermann in Gaußig z»m Kassierer gewählt worden. Gaußig, am 15. Juni 1907. Für den Kassenv orstand: A. Hentschel, Bors. Ei« deutscher Prcssekongrctz in Dresden. In den Tagen vom 15. bis 20. Juni werden die Ver treter der deutschen Presse und des deutschen Schrifttums In Dresden, der schönen Hauptstadt Sachsens, zusammen- strömcn, um auf dem Delegicrtcntagc des Verbandes deut scher Journalisten- und Schriftstellervercinc und der Ge neralversammlung der Pcnsionsanstalt deutscher Journa listen und Schriftsteller über bas Wohl ihres Standes zu be raten. Hauptsächlich sind es die Fragen des Urheberrechts, die immer noch der Klärung bedürfen, mit denen sich die deutschen Journalisten beschäftigen werden, und die auch auf den früheren Dclegiertentagen einen breiten Raum in den Verhandlungen einnahmen. Außerdem erhält die Dres dener Tagung auch dadurch noch eine besondere Bedeutung, als auf ihr die Begründung einer Witwen- und Waisen- kassc für deutsche Journalisten und Schriftsteller erfolgen soll. Es geht damit ein langgehegter Wunsch in Erfüllung, der schon seit Jahren immer und immer wieder in die Er scheinung trat und dessen Verwirklichung besonders deshalb nichts mehr im Wege steht, als zur Begründung dieser Kasse bereits ein Grundstock von über 100 000 zur Verfügung steht. Diese namhafte Summe wurde durch die Genehmi ¬ gung einer Lotterie durch Se. Majestät den Kaiser aufge bracht. Die Verhandlungen des Dresdener Tages finden auf historischem Boden, auf dem Königlichen Belvedere der Brühlschcn Terrasse statt. Hier trat auch vor nunmehr 16 Jahren der erste deutsche Journalisten- und Schriftsteller- tag unter dem Vorsitze des heute noch unvergessenen Ches- redakteurs vr. Emil Bierig zusammen, und hier wurde ' damals die Begründung eines Verbandes der deutschen Journalisten- und Schriftstellervercinc und einer Pcnsions- anstatt sür deutsche Journalisten und Schriftsteller ange- regt. Im nächsten Jahre erfolgte dann in München der